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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 907 am 14. April 2015, 22:11

Titel: Gründe für Ausschluss der Öffentlichkeit? (Ministerpräsidentenkonferenz)
Beitrag von: 907 am 14. April 2015, 22:11
Hallo
Wie einige von euch sicherlich schon wissen, am 21. Oktober 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitete Gesetzesvorlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Zitat
- Als „eigentliche Geburtsstunde“[1] der Ministerpräsidentenkonferenz gilt das Treffen der Regierungschefs der Länder der drei westlichen Besatzungszonen vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz.
- Die Ministerpräsidentenkonferenz findet regelmäßig viermal jährlich statt.
- Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt jährlich nach einer vereinbarten Reihenfolge. Vorsitzender ist der Ministerpräsident des jeweiligen Bundeslandes. Im Oktober 2014 übernahm Brandenburg den Vorsitz von Baden-Württemberg, im Oktober 2015 wird Bremen wiederum den Vorsitz von Brandenburg übernehmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ministerpr%C3%A4sidentenkonferenz

Mal eine einfache Frage:
Findet die Ministerpräsidentenkonferenz immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt?
Wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen?


Gibt es irgendwelche Gesetze diesbezüglich?
Titel: Re: Gründe für Ausschluss der Öffentlichkeit? (Ministerpräsidentenkonferenz)
Beitrag von: 907 am 27. Mai 2015, 13:01
ich habe da etwas gefunden (vielleicht kann einiges übernommen werden)

Zitat
„(5) Die Sitzungen des Fernsehrates sind öffentlich. In begründeten Ausnahmefällen
kann der Fernsehrat den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Personalangelegenheiten,
die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes vertraulich
sind und Angelegenheiten, in welchen die Offenlegung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen Dritter unvermeidlich ist, sind stets unter Ausschluss
der Öffentlichkeit zu behandeln. Die Sitzungen der nach Absatz 2 Satz 2 gebildeten
Ausschüsse finden grundsätzlich nicht-öffentlich statt.
Quelle: Seite 16 http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6778_D.pdf (http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6778_D.pdf)

Ich denke, dass auch für die Ministerpräsidentenkonferenz bedarf es einer Begründung eines Beschlusses über den Ausschluß der Öffentlichkeit.
z.B: für den Ausschluss der Öffentlichkeit in Strafrecht gibt es eine Begründungspflicht

Muss die Begründung für Ausschluss der Öffentlichkeit(Ministerpräsidentenkonferenz) in jedem Falle schriftlich erteilt werden?

Weiß jemand ob man jemandem ein paar Fragen bei abgeordnetenwatch.de stellen kann? Habe da kein Benutzerkonto.
Titel: Re: Gründe für Ausschluss der Öffentlichkeit? (Ministerpräsidentenkonferenz)
Beitrag von: Viktor7 am 27. Mai 2015, 14:54
Ein Benutzerkonto bei abgeordnetenwatch.de ist nicht nötig.

Interessante Frage. ;)

Zitat
Am 1. Oktober 2014 hat das Land Brandenburg den Vorsitz übernommen. Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist dessen Ministerpräsident Dietmar Woidke.