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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: ghostp am 13. April 2015, 17:48

Titel: Vermieter/ Hauseigentümer zur Herausgabe von Meldedaten gezwungen! > Untersagen?
Beitrag von: ghostp am 13. April 2015, 17:48
Habe einen Interessanten Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Mietermagazin des Berliner Mieterverein gelesen. Darin heißt es auf Seite 26 unter Anderem:

"Wenn die GEZ selbst mit den Daten er Meldebehörde den Inhaber einer Wohnung nicht feststellen kann, soll zukünftig der Hauseigentümer oder der Verwalter umfangreiche Angaben über die Bewohner liefern: nicht nur den Namen und das Geburtsdatum, sondern auch „frühere Namen“, „alle vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung“ und den Beginn des Mietverhältnisses. Die GEZ kann sogar den Vermieter zur Auskunft zwingen, bei einer Weigerung droht ein Verwaltungszwangsverfahren."

Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/mmo/mietermagazin-0312.pdf

Was meint ihr dazu???

Edit "Bürger":
Die Ausgabe stammt vom März 2012!
Bei Publikatinoen bitte immer auch die Erscheinungsdaten angeben, damit keine Verwirrungen entstehen.
Danke.


Nachdem sich Person A die oben zitierte Nachricht durchgelesen hat, befürchtet sie nun, dass ihr Vermieter gezwungen werden könnte, alle personenbezogenen Daten von Person A an den BS weiterzuleiten. Nun fragt sich Person A, ob es Sinn macht (rein prophylaktisch) den Vermieter schriftlich jegliche Weitergabe von personenbezogenen Daten zu verbieten?

Hier nochmal der thread aus der Rubrik "Dies und Das":
Vermieter und Hauseigentümer gezwungen zur Herausgabe von Meldedaten!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13835.0.html
Titel: Re: Vermieter/ Hauseigentümer zur Herausgabe von Meldedaten gezwungen! > Untersagen?
Beitrag von: Bürger am 13. April 2015, 21:31
Nun fragt sich Person A, ob es Sinn macht (rein prophylaktisch) den Vermieter schriftlich jegliche Weitergabe von personenbezogenen Daten zu verbieten?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es unter den gegebenen Umständen Mittel gibt, die einer anderen Stelle die Weitergabe von Daten wirksam untersagen kann, wenn diese Stelle im "Verwaltungszwangsverfahren" zur Herausgaben eben jener Daten (das sagt ja schon der Begriff) *gezwungen* wird.

"Versuch macht kluch..."?
...allerdings bewirkt auch dies keine Änderung an der grundsätzlichen Problematik.
Titel: Re: Vermieter/ Hauseigentümer zur Herausgabe von Meldedaten gezwungen! > Untersagen?
Beitrag von: seppl am 13. April 2015, 21:49
Das Thema "Weitergabe von Mieterdaten wurde 2012 und 2013 schon ausgiebig bearbeitet.
Siehe z.B.
Vermieter sollen Mieterdaten an die "GEZ" weitergeben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4389.0.html
oder Suchfunktion Stichwort "Mieterdaten"
Bitte dort weiterarbeiten.
Der Übersichtlichkeit halber wird dieser Thread wg. Wiederholung geschlossen.