gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Housebrot am 11. April 2015, 09:39
-
Ich lese gerade im 18. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, und stolpere über folgenden Satz:
Tz. 3
Die Kommission hat festgestellt, dass das Jahr 2009 für die Fortschreibung des Programmaufwands nicht repräsentativ ist. Dies hat beim ZDF zu einer Kürzung um 164,3 Mio. € und bei ARTE um 18,9 Mio. € geführt. Beim Deutschlandradio hat die Kommission den angemeldeten Bedarf um 1,8 Mio. € gekürzt. Bei ARD und ZDF wurden jeweils die Zahlungen für fingierte Rechnungen beim Kinderkanal bedarfsmindernd berücksichtigt (vgl. Tzn. 73 ff.).
Nachzulesen unter: http://www.kef-online.de/inhalte/bericht18/index.html (Punkt TZ3)
Also, die Institutionen die Ihren Bedarf selbst ermitteln und genehmigt haben wollen, arbeiten mit fingierten Rechnungen.... und nichts passiert...
Wenn ich dem Finanzamt eine fingierte Rechnung einreiche, nennt man das Steuerverkürzung, die strafrechtliche Konsequenzen nachsichzieht (zu Recht).
Aber bei dieser Institution wird einfach mal nur der Finanzbedarf gekürzt, und nichts weiter passiert. Über was wundern wir uns eigentlich noch ?
-
Der Kinderkanal ist ein Gemeinschaftsprogramm der ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF (http://www.kika.de/erwachsene/ueber_den_sender/institution/institution100.html). Es stellt sich daher die Frage, wie der Kanal finanziell ausgestattet wird. Da es ein Kanal und kein rechtsfähiges Unternehmen ist, dürfte es vermutlich auch keine Rechnungen ausstellen dürfen. Da aber ARD und ZDF die Kosten unter sich aufteilen müssen, (und einer von beiden hat ja schließlich die bisherigen Rechnungen des KiKa bezahlt) werden vermutlich "Scheinrechnungen" erstellt.
-
siehe hier:
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=kika+skandal+mdr