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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 02. April 2015, 23:06

Titel: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Uwe am 02. April 2015, 23:06
(http://www.medienkorrespondenz.de/assets/Resources/Public/Images/mk-logo.png)

Gegenargumente

Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums zu den Aufgaben und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks


Von Jürgen Betz
"Dieses Gutachten dient nicht der demokratischen Grundordnung, sondern es schadet ihr. Und es kann wohl auch kaum den Anspruch erheben, „wissenschaftlich“ zu sein. Es ist etwas anderes: schlecht."


Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat sich in einem im Dezember 2014 publik gewordenen Gutachten für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesprochen.


weiterlesen auf:

http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/gegenargumente.html
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Viktor7 am 02. April 2015, 23:22
...
Von Jürgen Betz
"Dieses Gutachten dient nicht der demokratischen Grundordnung, sondern es schadet ihr. Und es kann wohl auch kaum den Anspruch erheben, „wissenschaftlich“ zu sein. Es ist etwas anderes: schlecht."

...

Die Meinung von Jürgen Betz über das Gutachten der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats
beim Bundesministerium der Finanzen ist getrieben von Nötigung und Diskriminierung der Bevölkerung.

Würde eine private Medien-Firma derart, wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten, mit potenziellen Nutzern für ihre redundante Option verfahren, würde die Geschäftsleitung dieser Firma wegen Nötigung bereits auf der Anklagebank sitzen. Herr Jürgen Betz hat eine verdrehte Sicht von einer demokratischen Grundordnung.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Kurt am 02. April 2015, 23:30
Jürgen Betz (53) leitet seit Oktober 1992 den Bereich Recht und Steuern. Seit 1982 ist er beim hr, wurde 1983 Leiter der damaligen Abteilung Öffentliches Recht und war dort unter anderem für die Bereiche Rundfunk- und Medienrecht zuständig. 'Jürgen Betz steht für Kompetenz und Kontinuität an der Spitze der juristischen Direktion', erklärte Reitze.
Quelle (http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=270887&aktion=jour_pm)

http://www.hr-online.de/website/derhr/home/index.jsp?rubrik=43652&key=standard_document_36147430

Fazit:

Zuviel Monats-/Jahressalär tötet gesunden Menschenverstand eben ab. Es macht blind, stumm und taub ob der (tatsächlichen, realen) Umwelt.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Viktor7 am 02. April 2015, 23:35
Artikel erschienen bei Medienkorrespondenz (http://de.wikipedia.org/wiki/Medienkorrespondenz)

Zitat
...
Die Medienkorrespondenz (MK; früher: Funk-Korrespondenz) ist eine deutsche Medienfachzeitschrift ..
...
Das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) in Berlin veröffentlichte am 11. März 2013 auf seiner Website einen Appell, in dem Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Medienbranche die Deutsche Bischofskonferenz „eindringlich“ bitten, „das weitere publizistische Wirken der 'Funkkorrespondenz' substantiell sicherzustellen“. Zu den rund 40 Unterzeichnern des Appells gehören Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse, der frühere Ministerpräsident Bernhard Vogel, Grünen-Chef Cem Özdemir, ARD-Programmdirektor Volker Herres, RBB-Intendantin Dagmar Reim, der vormalige ZDF-Intendant Dieter Stolte, der Fernsehmoderator Gert Scobel und der Präsident von Turner Broadcasting System International, Gerhard Zeiler (ehemaliger RTL-Geschäftsführer).

Eine Hand wäscht die andere  ;D
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Greyhound am 03. April 2015, 00:24
Ich finde die Zeitschrift Medienkorrespondenz bzw. früher Funkkorrespondenz sehr gut. Alles was ich an Artikeln dort lesen konnte ist sachlich gehalten. So zum Beispiel dieser Artikel zur Verteidigung der Beiräte des Bundesfinanzministeriums zu ihrem Rundfunkgutachten http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/beiraete-des-bundesfinanzministeriums-verteidigen-ihr-rundfunkgutachten.html (http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/beiraete-des-bundesfinanzministeriums-verteidigen-ihr-rundfunkgutachten.html) (bemerkenswert: Beiratsmitglied Christian Waldhoff, Ordinarius für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Berliner Humboldt-Universität, ergänzte: „Ich würde darauf hinweisen wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk – soweit ich das sehe – der einzige Bereich in diesem Staat ist, wo derjenige, der das Geld ausgibt, den Bedarf anmeldet.“). Über diesen Artikel waren dann die "Gegenargumente" des hr-Justiziars aufzufinden. Nicht beim hr!
Ich finde es gut, die Stellungnahme des hr-Justiziares über die Zeitschrift Medienkorrespondenz lesen zu können. Darauf beruht schließlich der unverschämte Verriss des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates des hr http://www.hr-online.de/website/extern/rundfunkrat/index.jsp?rubrik=62561&key=standard_document_54315171&xtmc=Gutachten%20Bundesfinanzministerium&type=d&xtcr=1 (http://www.hr-online.de/website/extern/rundfunkrat/index.jsp?rubrik=62561&key=standard_document_54315171&xtmc=Gutachten%20Bundesfinanzministerium&type=d&xtcr=1). Wobei die Stellungnahme des hr-Justiziares die Unverschämtheit vorgibt. Wahrscheinlich hat kaum einer der Herren und Damen des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates des hr das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium wirklich vollständig gelesen.

Nun versuche ich, den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium die "Gegenargumente" des hr-Justiziares zukommen zu lassen, soweit E-Mail-Anschriften ausfindig zu machen sind.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Carina am 03. April 2015, 08:00
bemerkenswert: Beiratsmitglied Christian Waldhoff, Ordinarius für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Berliner Humboldt-Universität, ergänzte: „Ich würde darauf hinweisen wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk – soweit ich das sehe – der einzige Bereich in diesem Staat ist, wo derjenige, der das Geld ausgibt, den Bedarf anmeldet.“
Dann kommt von Jürgen Betz der Hinweis auf die KEF-Berichte: "Dort ist nämlich sehr genau nachzulesen, welchen Finanzbedarf die Anstalten angemeldet haben..." bzw "Das KEF-Verfahren ist außerordentlich aufwändig und detailliert...."
Ich denke das widerspricht der Aussage des Beirates nicht, soll es aber wohl relativieren bzw legitim erscheinen lassen.
Das ganze System ist ein Selbstbedienungsladen, der in seiner Selbstüberschätzung jede Reform und Kritik abwehrt.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: unGEZahlt am 03. April 2015, 14:42
Nun versuche ich, den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium die "Gegenargumente" des hr-Justiziares zukommen zu lassen, soweit E-Mail-Anschriften ausfindig zu machen sind.

Vielleicht ist das gar nicht nötig.
Die Wissenschaftler haben Jürgen Betz bestimmt schon ausgelacht.

Da finde ich, dass sie sich auf dieses persönlich-beleidigende HR-Niveau nicht herunter begeben müssen.

Ich denke, jeder intelligente Mensch weiß seit diesen Betz-Gegen"Argumenten",
dass es sich bei diesem HR-"Beitrag" nur um eine unsachliche Trotzreaktion handelt.

Markus




Anm.:
Und allen, die tatsächlich, allen Ernstes glauben, dass sie mit 17,50 € monatlich
wirklich die postulierte demokratischen Grundordnung erhalten würden ( ! ! ! )
...
denen ist sowieso nicht mehr zu helfen  :laugh:
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Miklap am 03. April 2015, 15:04
War doch nur eine Frage der Zeit, wann eine Gegendarstellung auftaucht!
Die pfeiffen auf dem letzten Loch und die Felle schwimmen langsam davon!

Die Tage sind gezählt!!
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: ohmanoman am 03. April 2015, 21:58
Moin Moin,

Zitat
Das Ignorieren der kontinuierlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur dualen Rundfunkordnung in Deutschland und speziell zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch die Autoren sei nicht nur eine indiskutable Ohrfeige für das höchste deutsche Gericht, sondern zeige auch, dass der Beirat sich mit der Entwicklung der Rundfunkordnung in den letzten 25 Jahren in keiner Weise ernsthaft auseinandergesetzt habe.


Ach! Kuck an!
Und wer hat das OHR des Bundesverfassungsgerichts GEFEIGT, mit der staatsferne des ZDF Staatsvertrag? :o

Zitat
sondern zeige auch, dass der Beirat sich mit der Entwicklung der Rundfunkordnung in den letzten 25 Jahren in keiner Weise ernsthaft auseinandergesetzt habe.

Das kann ich gut versehen ::)

Da kann der  öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber von Glück reden ;)

Zitat
Der Beirat verkenne in erschreckender Weise die Marktmechanismen im Medienbereich und ignoriere das kontinuierliche Zeitungssterben in Deutschland ebenso wie die Pressekonzentration. Offensichtlich habe er sich nicht in angemessener Form mit dem Gesamtangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst und dieses auch nicht einer objektiven Bewertung unterzogen.



Was glaubt der ö. r. R.  denn eigentlich, das sich diese Leute vom Beirat den Mist anschauen?
Aus ökonomischen Gründen haut es ja schon nicht hin!

OK! den Rest erspare ich euch!!  :-X

Ohmanoman
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: lex am 04. April 2015, 10:53
Ich hab das abgebrochen zu lesen, als er bei den Professoren von Hochschullehrern gesprochen hat. Mit Beleidigungen gewinnt er kein Publikum und von Qualität besser als die Bild kann ja dann auch keine Rede mehr sein.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: René am 04. April 2015, 10:59
Nur am Rande – die Leute von Beirat:

Prof. Dr. Kai A. Konrad (Vorsitzender), München
Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellv. Vorsitzender), Nürnberg-Erlangen
Prof. Dr. Dieter Brümmerhoff, Rostock
Prof. Dr. Lars P. Feld, Freiburg/Br.
Prof. Dr. Lutz Fischer, Hamburg
Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, PhD, Frankfurt/M.
Prof. Dr. Clemens Fuest, Mannheim
Prof. Dr. Heinz Grossekettler, Münster/W.
Prof. Dr. Günter Hedtkamp, München
Prof. Dr. Klaus Dirk Henke, Berlin
Prof. Dr. Johanna Hey, Köln
Prof. Dr. Bernd Friedrich Huber, München
Prof. Dr. Wolfgang Kitterer, Köln
Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen, Frankfurt/M.
Prof. Dr. Gerold Krause Junk, Hamburg
Prof. Dr. Alois Oberhauser, Freiburg/Br.
Prof. Dr. Rolf Peffekoven, Mainz
Prof. Dr. Helga Pollak, Göttingen
Prof. Dr. Wolfram F. Richter, Dortmund
Prof. Jörg Rocholl, PhD, Berlin
Prof. Dr. Ulrich Schreiber, Mannheim
Prof. Dr. Hartmut Söhn, Passau
Prof. Dr. Christoph Spengel, Mannheim
Prof. Dr. Klaus Stern, Köln
Prof. Dr. Marcel Thum, Dresden
Prof. Dr. Christian Waldhoff, Berlin
Prof. Dr. Alfons Weichenrieder, Frankfurt/M
Prof. Dr. Dietmar Wellisch, Hamburg
Prof. Dr. Wolfgang Wiegard, Regensburg
Prof. Volker Wieland, PhD, Frankfurt/M.
Prof. Dr. Berthold Wigger, Karlsruhe
Prof. Dr. Horst Zimmermann, Marburg/Lahn
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Totalverweigerer am 04. April 2015, 11:20
Zitat
Moderatorin (Hessenschau): Was krieg´ ich den für 59 Cent bei Ihnen?

Verkäuferin: 2 Äpfel, 2 Clementinen.

(...)

Okay. Man könnte jetzt sagen, daß ist wie Äpfel mit Birnen vergleichen bzw. Clementinen. Aber probieren sie es doch mal selbst. Schalten Sie ihren Fernseher einen Tag aus und schauen sich statt dessen 2 Äpfel an. Sie werden sehen: Spannender als die Hessenschau!

Andererseits, könnten wir der GEZ nicht einfach jeden Monat einen Sack Kartoffeln schicken oder die Gebührenbeauftragten direkt mit Eiern oder Tomaten bewerfen oder alternativ aller 4 Wochen dem Hessischen Rundfunk einmal vor die Tür kacken?

Auch wen eine Gebühr grundsätzlich ja garnicht mal zu beanstanden ist. Für ein derart altertümliches Programm, daß einem die Arschbaken einschlafen plus solche Sendungen zur schleimigen Lobpreisung der eigenen Herrlichkeit; da wäre ein ehrlicher Schlag in die Fresse wohl doch der angemessenere Beitragsservice. Denn uns für unsere eigene Verarschung auch noch selbst bezahlen zu lassen, ist ungefähr als ob ein Straßenräuber als Dank für seine professionelle Arbeit noch ein  Trinkgeld verlangt.

(Kalkofes Mattscheibe Rekalked, Folge 23)

Den Link zur Mattscheibe liefere ich noch nach.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. April 2015, 11:37
Lasst ihn doch. Jürgen Betz wird sich niemals auf der gleichen intellektuellen Ebene bewegen können wie die Beiratsmitglieder. ABER: auch ohne Promotion und Habilitation schafft er wahrscheinlich mehr (von unserer) Kohle nach Hause als die Professoren.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Totalverweigerer am 04. April 2015, 11:41
Gehirnwäsche und Gebühren

http://www.tele5.de/sendungen/kalkofes-mattscheibe-rekalked/video/gehirnwaesche-gesichts-kittung-und-gebuehren.html (http://www.tele5.de/sendungen/kalkofes-mattscheibe-rekalked/video/gehirnwaesche-gesichts-kittung-und-gebuehren.html)
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: René am 04. April 2015, 11:51
Das ist traurige Realität in unserem Lande. Viele – zu viele – der Politiker und sog. "Entscheider" in diesem Lande sind überversorgte Leute mit einen zum Teil sehr geringen kulturellen Niveau, die aber die Gabe besitzen, sich durch ihr Mundwerk und ihre fehlenden Skrupel "hochzuarbeiten", um dann ein Stadium der Dauerversorgung zu erreichen, das sie anschließend mit aller Macht verteidigen. Dafür werfen viele jegliche Prinzipien über Board und wehen immer in Richtung des politischen Windes.

Noch gefährlicher ist dabei die Tatsache, dass ein Großteil dieser Halbgötter tatsächlich glaubt, sie wären etwas besonderes und dass sie über den Menschen stünden.

Was kommt dabei raus? – Das wird uns tagtäglich vor Augen geführt!

Lasst ihn doch. Jürgen Betz wird sich niemals auf der gleichen intellektuellen Ebene bewegen können wie die Beiratsmitglieder. ABER: auch ohne Promotion und Habilitation schafft er wahrscheinlich mehr (von unserer) Kohle nach Hause als die Professoren.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. April 2015, 12:03
Und selbst wenn der ö.r.Rundfunk dann abgeschafft oder gesundgeschrumpft ist, wird es großzügige finanzielle Übergangsregelungen geben. Wenn irgendwo ein Betrieb schließen muß, gehen die Arbeiter weitgehend leer aus. Ist das eine der Grundsäulen der Demokratie? Für mich nicht.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Greyhound am 04. April 2015, 18:52
Vielleicht ist das gar nicht nötig.
Da hast Du wahrscheinlich recht Markus, ich habe es aber trotzdem gemacht. Es sind schon Antworten gekommen. Falsch war es bestimmt nicht.

Übrigens:

Herr Prof. Dr. Dr. Klaus Stern, Köln, ist Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln.

Bei Herrn Prof. Jörg Rocholl steht in dem C.V.: "He appears regularly as an expert on ARD, ZDF, and Deutsche Welle TV".
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Kurt am 04. April 2015, 19:05
...
Herr Prof. Dr. Dr. Klaus Stern, Köln, ist Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln.

Das Institut für Rundfunkrecht /Köln (http://www.rundfunkrecht.uni-koeln.de/rundfunkrecht_institut.html)

Trägerschaft und Organisation des Instituts

Die Arbeit des Instituts wird durch Zuwendungen der WDR mediagroup GmbH sowie weiterer, an der ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH beteiligter Werbegesellschaften der Landesrundfunkanstalten ermöglicht. Diese Fördermittel werden in eine privatrechtliche Stiftung eingebracht, die Trägerin des Instituts ist und seine wissenschaftliche Unabhängigkeit sichert. Vorsitzende der Stiftung ist Frau Eva-Maria Michel, Stellvertretende Intendantin und Justitiarin des WDR.

Für das Institut besteht ein Kuratorium, dessen Vorsitzender bis Ende 2008 Reinhard Grätz, Vorsitzender des Rundfunkrates des WDR, war. Seit 01.07.2009 hat Dr. Ludwig Jörder, Vorsitzender des Verwaltungsrates des WDR, den Vorsitz inne. Seine Stellvertreterin ist Frau Ruth Hieronymi, Vorsitzende des Rundfunkrates des WDR. Dem Kuratorium gehören weiter an: Frau Eva-Maria Michel und Hans Werner Färber, Verwaltungsdirektor des WDR sowie die Direktoren des Instituts.

Den Direktoren obliegt die wissenschaftliche Leitung des Instituts. Leiter der öffentlich-rechtlichen Abteilung - mit den oben beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten - ist seit der Gründung des Instituts Professor Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern (http://www.klaus-stern.net/2.html), seit 2008 gemeinsam mit Professor Dr. Karl-Eberhard Hain. Die Gründungsdirektoren, die Professoren Heinz Hübner und Dietrich Oehler, beendeten 1995 ihre langjährige Tätigkeit als Direktoren des Instituts. Professor Dr. Hanns Prütting leitete seit 1996 die zivilrechtliche Abteilung zunächst allein, seit 2005 gemeinsam mit Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer, der nach dem Ausscheiden von Professor Prütting die Abteilung seit 2009 allein leitet.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: PersonX am 04. April 2015, 19:31
Das Institut für Rundfunkrecht /Köln ist seit 1967 vorhanden,

http://wdr-mediagroup.com/unternehmen/portrait/eckdaten-struktur/
Zitat
Die WDR mediagroup ist die kommerzielle Tochtergesellschaft des Westdeutschen Rundfunks (WDR) mit Sitz in Köln.

Zitat
Im Jahr 1958 wurde die WDR mediagroup GmbH, damals noch unter dem Namen Westdeutsches Werbefernsehen (WWF) GmbH, als 100-prozentige Tochter des Westdeutschen Rundfunks Köln gegründet. Das Kerngeschäft war zunächst die Werbezeitenvermarktung im Fernsehen sowie Programmproduktionen und –handel von Formaten für Das Erste am Vorabend.1987 folgte die Werbezeitenvermarktung im Radio. Das Unternehmen hat sich seitdem viele weitere Geschäftsfelder erschlossen und ist zum Multimedia-Dienstleister heran gewachsen. 2004 erfolgte die Umbenennung in WDR mediagroup GmbH.

wird als so gesehen seit je her aus Rundfunkgelden mit getragen
bliebe die Frage ob das in allen Geschäftsberichten des WDR deutlich sichtbar ist, und ob das mit zur Kernaufgabe der Rundfunkanstalten gehört, wenn es nicht so wäre, sollte diese Praxis der Geldverteilung ein Ende finden

sollte so ein Institut tatsächlich wichtig seit, sollte es aus allgemeinen Steuergeldern bezahlt werden, damit es tatsächlich unabhängig würde
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Greyhound am 04. April 2015, 19:44
Vielen Dank Kurt und PersonX für die Hinweise.

Die Stellvertretende Intendantin und Justiziarin des WDR ist Vorsitzende der Stiftung, was dem Institut wissenschaftliche Unabhängigkeit sichern soll?! Sicher nicht!
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: lex am 04. April 2015, 21:18
Das ist traurige Realität in unserem Lande. Viele – zu viele – der Politiker und sog. "Entscheider" in diesem Lande sind überversorgte Leute mit einen zum Teil sehr geringen kulturellen Niveau, die aber die Gabe besitzen, sich durch ihr Mundwerk und ihre fehlenden Skrupel "hochzuarbeiten", um dann ein Stadium der Dauerversorgung zu erreichen, das sie anschließend mit aller Macht verteidigen. Dafür werfen viele jegliche Prinzipien über Board und wehen immer in Richtung des politischen Windes.

Passend dazu hab ich neulich erst ein Video von Charlie Chaplin (https://youtu.be/YhQQcLHTc5g) gesehen.
"Diktatoren wollen die Freiheit nur für sich, die anderen sollen versklavt bleiben"
Traurigerweise hat das, was er damals sagte, auch heute noch Bestand.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: sergal am 05. April 2015, 00:01
Das ist traurige Realität in unserem Lande. Viele – zu viele – der Politiker und sog. "Entscheider" in diesem Lande sind überversorgte Leute mit einen zum Teil sehr geringen kulturellen Niveau, die aber die Gabe besitzen, sich durch ihr Mundwerk und ihre fehlenden Skrupel "hochzuarbeiten", um dann ein Stadium der Dauerversorgung zu erreichen, das sie anschließend mit aller Macht verteidigen. Dafür werfen viele jegliche Prinzipien über Board und wehen immer in Richtung des politischen Windes.

Passend dazu hab ich neulich erst ein Video von Charlie Chaplin (https://youtu.be/YhQQcLHTc5g) gesehen.
"Diktatoren wollen die Freiheit nur für sich, die anderen sollen versklavt bleiben"
Traurigerweise hat das, was er damals sagte, auch heute noch Bestand.

„Unsere Gesellschaft wird von Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube wir werden von Wahnsinnigen gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende und ich glaube ich werde als Wahnsinniger eingesperrt, weil ich das sage. Das ist das wahnsinnige daran!“ (John Lennon)
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Rochus am 08. April 2015, 13:56
Zitat
Die in Pressereaktionen zum Teil völlig zu Recht aufgeworfene Frage, ob dieses Gremium für Fragen nach den Aufgaben und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt zuständig ist, soll angesichts der klaren Kompetenzordnung des Grundgesetzes hier nicht weiter thematisiert werden, zumal der für die Rundfunk- und Pressefreiheit einschlägige Artikel 5 des Grundgesetzes auch die Meinungsfreiheit schützt. Gott sei Dank kann sich in unserem Lande jeder und damit auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums auf das Recht berufen, seine Meinung frei äußern und verbreiten zu dürfen.

Worüber regt er sich dann auf. Vielleicht sollter er aber auch mal weiter unten lesen, was das GG noch so hergibt.

Zitat
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lautet:

    „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Und das ist genau das, was auch Herr Schäuble auf die an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe geantwortet hat.
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Greyhound am 21. April 2015, 22:53
Der Landtag Rheinland-Pfalz, Ausschuss für Medien und Netzpolitik, hat sich bereits am 15.01.2015 mit dem Rundfunkgutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium befasst.

http://www.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/mediena-26-16.pdf (http://www.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/mediena-26-16.pdf), Seiten 8-11.

Zitat von: Seite 8
"Nicht auseinander sei man mit der Auffassung, dass Transparenz und Kosteneffizienz beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemahnt werden solle."
Transparenz und Kosteneffizienz kann die Legislative durch "Anmahnung" bestimmt nicht erreichen.

Zitat von: Seite 8
"In seinem Urteil zum ZDF vom März 2014 habe das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich gemacht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen sehr umfassenden Auftrag habe. Das beginne bei der Unterhaltung und gehe über die Information und die Bildung bis hin zur Kultur"
Eigentlich in erster Linie Information, Bildung, Kultur ... und: auch Unterhaltung.

Zitat von: Seite 8
"Durch die Einführung des Rundfunkbeitrags sei erreicht worden, dass der ständige Rückgang des tatsächlichen Aufkommens, auch wenn die Höhe der Gebühr gleich geblieben sei, aber die Anzahl der Zahler ständig zurückgegangen sei, gestoppt worden sei"
Statt offen zu diskutieren, warum der ständige Rückgang vorhanden ist und wie man dem effektiv begegnen kann, stellt sich die Legislative offen gegen das Volk und wählt eine rechtlich zweifelhafte Konstruktion unsozialen Zahlungszwanges ... und stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohne Hemmungen an erste Stelle:
Zitat von: Seite 8
"Klar sei, dass es auch in Zukunft diese sehr verlässlichen und auch sehr planbaren Grundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebe."

Zitat von: Seite 9
"Die Auffassung der Landesregierung sei sehr klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch die Möglichkeit haben müsse, in diesem Bereich entsprechende Angebote zu machen, weil er sonst gerade die jungen Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr erreichen werde.
Das beginne natürlich bei der Technik, aber es gehe dann natürlich auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierzu hätten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ihrer Jahreskonferenz in Potsdam den Beschluss gefasst und Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission beauftragt, in Brüssel die Spielräume auszuloten."
Ach?

Zitat von: Seite 9
"Herr Abg. Dötsch - Er vertrete die Auffassung, dieses Gutachten habe gezeigt, dass man sich einmal sehr intensiv mit der Frage der Aufgabendiskussion auseinandersetzen müsse, welche Aufgaben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zustünden, welche Aufgaben er zu erfüllen habe und wo gegebenenfalls hier auch die Grenzen seien."
Leider alleine wie sich zeigt ... .

Zitat von: Seite 10
"Herr Abg. Dr. Weiland - Er habe den Eindruck, dass dieses Gutachten Teil einer gesellschaftlichen Diskussion sei, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk zunehmend unter Legitimationsdruck gerate und Akzeptanzprobleme bekomme"
...

Zitat von: Seite 11
"Frau Staatssekretärin Kraege - ... In der Vergangenheit habe man auch oft das Gefühl gehabt, sehr vieles werde nach Quotenfragen entschieden oder programmlich nach Quotenfragen sortiert. Wenn es um Programmfragen gehe, müsse man als Politiker ein bisschen zurückhaltend sein. Sie würde sich nie zu einzelnen Sendungen äußern, sondern das sollte in den entsprechenden Gremien geschehen. Als Politik könne man jedoch sehr wohl auch die Diskussion führen, wie die Qualität und das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ... Ihres Erachtens gebe es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr viele sehr qualitätsvolle Angebote, aber an vielen Stellen auch genau das Gegenteil. ... Es seien nicht immer die teuren Formate, die sehr qualitätsvoll seien und aus ihrer Sicht dem Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsprächen. Diese Diskussion müsse mit den Anstalten auf allen Ebenen geführt werden. ... Das sei auch eine wirklich gesellschaftliche Diskussion. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk werde von allen mitfinanziert. Daher stelle sich die Frage, was man von diesem öffentlich-rechtlichen Rundfunk für den Rundfunkbeitrag erwarten könne."

- Thema erledigt -
Titel: Re: Gegenargumente - Anmerkungen zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Beitrag von: Bürger am 08. März 2016, 01:43
Dank des Hinweises von user "boykott2015"...
...zu finden nunmehr (ohne Datierung - vermutlich schon eine ganze Weile) unter

AS&S Media Perspektiven, Heft 2
Jürgen Betz
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Anmerkungen zu einem Gutachten
Gegenargumente zu den Forderungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen


http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/publikationen/fachzeitschrift/2015/artikel/der-auftrag-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-anmerkungen-zu-einem-gutachten/

Zitat
Am Heiligen Abend 2014 gelangte ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ an die Öffentlichkeit. Das Papier propagiert eine „Reform des Rundfunksystems“ in Deutschland. Öffentlich-rechtliche Anbieter sollten nur noch dort auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot „klare Defizite“ aufweise (Nischendasein). Aufgrund der technischen Entwicklung gebe es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt anders organisiert sein solle als der Zeitungsmarkt, der durch „ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet“ sei. Dagegen werden die rückläufige Entwicklung des Zeitungsmarkts in den vergangenen Jahrzehnten wie auch die hohe Pressekonzentration in Deutschland nicht thematisiert. Zudem wird ein Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert.

Das Gutachten verfolgt einen alten und längst überholten Grundansatz aus den 1980er Jahren, wonach der Rundfunk allein durch Wettbewerb und entsprechende kartellrechtliche Bestimmungen zu regeln sei (These vom alles selbst regelnden Markt). Für Vielfalt in der Informationsvermittlung sorgt der Markt jedoch gerade nicht. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Rundfunk nicht nur ökonomisch betrachtet und reguliert werden, da er der Meinungsbildung dient und für ein demokratisches Gemeinwesen unerlässlich ist.

[...]

Das Gutachten fällt darüber hinaus durch fragwürdige Vorschläge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf. So wird beispielsweise der (verfassungsmäßig unzulässige) Vorschlag einer Steuerfinanzierung unterbreitet. Der Autor resümiert, dass das Gutachten des BMF-Beirats keine Alternative zum derzeitigen dualen Rundfunksystem in Deutschland bietet.

Vielleicht sollte man bei der AS&S "ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH" einmal freundlich anfragen und einfach mal das
"Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats" anfordern? ;) :D

http://www.ard-werbung.de/kontakt/impressum/


Achso... ;)
"Herausgeber" dieser "Fachzeitschrift" Media-Perspektiven ist übrigens...?
http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/ueber-uns/
Zitat
Media Perspektiven
ist eine seit 1970 monatlich erscheinende Fachzeitschrift.
Herausgeber ist der Intendant des Hessischen Rundfunks. [...]

Selbstredend... ::) ;)

...siehe vorsorglich nochmals weiter oben und im Forum die herablassenden Auslassungen des HR-Verwaltungsrats und HR-Rundfunkrats zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats.

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.