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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: istegal am 28. März 2015, 17:15
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Hallo zusammen,
ich wollte mal nachfragen, wie allgemein die "Briefabfolge" der GEZ ist, bis der Gerichtsvollzieher wirklich auf der Matte stehen kann.
Annahme: Person A bekam in letzter Zeit Briefe mit folgenden Betreffen in der angegebenen Reihenfolge:
- "Festsetzungsbescheid"
- "Mahnung"
- "Festsetzungsbescheid"
- "Mahnung"
Es wäre interessant, ob Person A nun einen Besuch des Gerichtsvollziehers erwarten kann, oder ob davor noch ein anderes Schreiben (von einem Gericht?) eintreffen muss.
Viele Grüße,
istegal
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Das würde mich auch interessieren
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In der Mahnung sollte doch schon stehen dass als nächster Schritt die Vollziehung durch Gemeinde von Person A kommt?
Erst kommt von der Gemeinde ein Brief mit der Vorankündigung zu Vollstreckung, da hat A nochmal 2 Wochen Zeit das Geld zu bezahlen.
Danach kann Person A ein Schreiben oder Besuch vom Gemeindevollzieher erwarten.
Spätestens ab dem Punkt sollte man übrigens etwas unternehmen, entweder Klage oder bezahlen, da die durchaus in der Lage sind, einem massiv auf den Sack zu gehen mit Kontopfändung etc...
Wann die das zur Vollziehung geben ist glaube deren Sache, rechtlich können die das theoretisch glaube schon nach der 1 Mahnung.
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In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass mit keinem genauen Ablauf zu rechnen ist!
Der Grund dafür ist einfach: Würden die LRAen bzw. BS ihre Beitragsknechte mit immer dem gleichen Ablauf penetrieren und es nur einem Beitragsknecht gelingt einen Ausweg aus der Abzocke zu finden, so könnte dieser eine Kettenreaktion auslösen. Darum versuchen die LRAen bzw. BS ihre Verfahrenstaktiken stets zu differieren um das Ganze nebulös erscheinen zu lassen.
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Darum versuchen die LRAen bzw. BS ihre Verfahrenstaktiken stets zu differieren um das Ganze nebulös erscheinen zu lassen.
So sehr "variiert" scheint mir das Ganze gar nicht...
- "Festsetzungsbescheid"
- "Mahnung"
- "Festsetzungsbescheid"
- "Mahnung"
Hier wäre allenfalls interessant, ob sich die zweite Mahnung auch auf den ersten Bescheid bezieht - oder auf den zweiten). Hierzu bitte am besten mal die 4 Schreiben digitalisieren, vollumfänglich anonymisieren (incl. aller Namen, evtl. Unterschriften, fiktiver Beitragsnummern, Tel# etc.) und hier hochladen.
Prinzipiell scheint mir am grundsätzlichen Ablauf bisher nichts Wesentliches geändert...
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
bzgl. Mahnungen siehe bitte unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
...und insbesondere auch die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) ausgiebig nutzen :police: ;)