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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Totalverweigerer am 27. März 2015, 08:19

Titel: Irreführende Schufa-Drohung rechtswidrig
Beitrag von: Totalverweigerer am 27. März 2015, 08:19
Zitat
IRREFÜHRENDE SCHUFA-DROHUNG RECHTSWIDRIG

BGH: Mit Schufa-Drohung müssen bestimmte Hinweise einhergehen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/irrefuehrende-schufa-drohung-rechtswidrig-90016491.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/irrefuehrende-schufa-drohung-rechtswidrig-90016491.php)

Gillt das auch für Mahnungen vom BS?
Titel: Re: Irreführende Schufa-Drohung rechtswidrig
Beitrag von: UnerhÖRt am 27. März 2015, 11:30
Als ich den Bericht letzte Woche las

Schufa-Drohung: Verbraucherschützer klagen erfolgreich vor BGH gegen Vodafone
http://heise.de/-2581584

fragte ich mich das auch schon...
Titel: Re: Irreführende Schufa-Drohung rechtswidrig
Beitrag von: anne-mariechen am 30. Juni 2015, 16:30
Zum Thema Schufa eine Mitteilung des Datenschutzbeauftragten BaWÜ Herr Klingbeil.

http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/03/BGH-Drohung-SCHUFA-unzul%C3%A4ssig.pdf# (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/03/BGH-Drohung-SCHUFA-unzul%C3%A4ssig.pdf#)


Hier der Link zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2015.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70531&pos=3&anz=43 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70531&pos=3&anz=43)
Titel: Re: Irreführende Schufa-Drohung rechtswidrig
Beitrag von: Housebrot am 30. Juni 2015, 17:21
Gillt das auch für Mahnungen vom BS?
Der Unterschied dürfte aber sein, dass die Forderungen, die der BS beitreibt, in aller regel titliert sind.

Damit bedarf es keiner grichtlichen Festsellung mehr, ob die Forderung besteht oder eben nicht besteht.

Anders wiederum düfte es bei Bescheiden sein, gegen die Widerspruch eingelegt wurde. Da ist eben nocht nicht entscheiden, ob die Forderung zu recht besteht.
Titel: Re: Irreführende Schufa-Drohung rechtswidrig
Beitrag von: anne-mariechen am 30. Juni 2015, 19:14
Dein Einwand ist sicherlich nicht falsch, aber da könnte man ja den Datenschutzbeauftragten mal fragen. Nur der hat auf seiner Internetseite einen Beitrag, dass der Datenschutzbeauftrage des SWR eine eigenständige Legitimation hat und das laut Gesetz für 8 Jahre einen Freifahrtschein besitz, so dass Herr Klingbeil wohl keine Auskunft gibt, denke ich mal.