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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Totalverweigerer am 27. März 2015, 08:19
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IRREFÜHRENDE SCHUFA-DROHUNG RECHTSWIDRIG
BGH: Mit Schufa-Drohung müssen bestimmte Hinweise einhergehen
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/irrefuehrende-schufa-drohung-rechtswidrig-90016491.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/irrefuehrende-schufa-drohung-rechtswidrig-90016491.php)
Gillt das auch für Mahnungen vom BS?
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Als ich den Bericht letzte Woche las
Schufa-Drohung: Verbraucherschützer klagen erfolgreich vor BGH gegen Vodafone
http://heise.de/-2581584
fragte ich mich das auch schon...
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Zum Thema Schufa eine Mitteilung des Datenschutzbeauftragten BaWÜ Herr Klingbeil.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/03/BGH-Drohung-SCHUFA-unzul%C3%A4ssig.pdf# (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2015/03/BGH-Drohung-SCHUFA-unzul%C3%A4ssig.pdf#)
Hier der Link zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2015.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70531&pos=3&anz=43 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70531&pos=3&anz=43)
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Gillt das auch für Mahnungen vom BS?
Der Unterschied dürfte aber sein, dass die Forderungen, die der BS beitreibt, in aller regel titliert sind.
Damit bedarf es keiner grichtlichen Festsellung mehr, ob die Forderung besteht oder eben nicht besteht.
Anders wiederum düfte es bei Bescheiden sein, gegen die Widerspruch eingelegt wurde. Da ist eben nocht nicht entscheiden, ob die Forderung zu recht besteht.
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Dein Einwand ist sicherlich nicht falsch, aber da könnte man ja den Datenschutzbeauftragten mal fragen. Nur der hat auf seiner Internetseite einen Beitrag, dass der Datenschutzbeauftrage des SWR eine eigenständige Legitimation hat und das laut Gesetz für 8 Jahre einen Freifahrtschein besitz, so dass Herr Klingbeil wohl keine Auskunft gibt, denke ich mal.