gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Denisss am 25. März 2015, 23:28
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Fiktiver Fall:
Person A ist im Schrebergarten gemeldet. Was sagt ihr zu dem Schreiben von ARD-ZDF-GEZ?
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Der RBStV ist da eindeutig.
Wenn es sich um eine Laube handelt, die die Bedingungen des Kleingartengesetzes erfüllt (<24 qm, nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet), ist es keine Wohnung. Egal ob es vorschriftswidrig dauerhaft bewohnt wird.
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Ja schon witzig wie sie auf einmal auf die Wohnnutzung abstellen. Das ist denen doch bei einer Wohnung auch egal wie viel die genutzt wird. Drehen sich das halt immer hin wie es ihnen passt.
Ausserdem bewohnt Person den Garten garnicht, ist da halt nur gemeldet.
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Hatten ein Ähnliches Problem; da sitzen echt nur Aktenhengste.
Wollten die Laube meines Vaters mit der Bankverbindung & Adresse meines Bruders abkassieren.
1 Jahr Schriftverkehr !!!
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eine Laube, Garten mit Zelt, Wohnwagen ist KEINE Wohnung!!! Basta!!!
Wenn alle Stricke reissen, mitteilen, dass man als Untermiete in einer WG wohnt und man seinen eigenen Briefkasten haben wollte...
....langsam ist es mal gut!?!
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Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN)
Ihr Thema: GEZ
http://www.vdgn.de/ihr-problem/gez/
VDGN, 29.01.2013
Keine Wohnung – kein Rundfunkbeitrag
VDGN rät: Datschen, in denen nicht gewohnt werden darf, vollständig abzumelden
http://www.vdgn.de/news-single/article/keine-wohnung-kein-rundfunkbeitrag/
bzw. augenscheinlich noch aktueller/ konkreter
http://www.vdgn.de/ihr-problem/gez/befreiung-fuer-datschen/
Wer ein Wochenendgrundstück besitzt, kann sich in der Regel von der Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags für diese Datsche befreien lassen und so rund 216 Euro im Jahr sparen. Voraussetzung dafür ist, daß in dem Häuschen nicht gewohnt werden darf. [...]
Dieses Verfahren wird vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (früher GEZ) nach den vorliegenden Erfahrungen auch für Wochenendhäuser akzeptiert, die nicht dem Bundeskleingartengesetz unterliegen. [...]
Dem entsprechenden Schreiben sollten gegebenenfalls behördliche Bescheinigungen beigefügt werden, die bestätigen, daß eine Wohnnutzung für das Wochenendhaus untersagt ist. [...]
Dieser Wirrwar gibt sich aus den Unterschieden des Wohnungsbegriffes im Baurecht, im Melderecht und in kommunalen Satzungen. Entscheidend ist aber die baurechtliche Zulässigkeit des Wohnens. Wenn sie nicht gegeben ist, sollte auch die Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags für die Datsche verweigert werden.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat inzwischen gegenüber der Zeitschrift "Guter Rat" bestätigt, daß die vom VDGN empfohlene Vorgehensweise von den öffentlich-rechtlichen Sendern akzeptiert wird.
http://www.guter-rat.de/geld/Verwirrung_um_Einheitsbetrag_2461977.html
...leider führt der Link http://www.guter-rat.de/geld/Verwirrung_um_Einheitsbetrag_2461977.html nicht zum entsprechenden Artikel - mglw. ist dieser vom Netz genommen?
Edit:
Eine web-Suche nach dem Titel "Verwirrung um Einheitsbetrag" hat geholfen... ;)
(Warum webmaster ständig solche nicht "selbstheilenden" Link-Änderungen vornehmen müssen..?)
Guter Rat (leider ohne Erstellungsdatum)
Verwirrung um Einheitsbetrag
Rundfunkgebühren: Da guckt mancher in die Röhre
Der neue Einheitsbeitrag für TV, Radio und Internet bringt für viele Menschen und Betriebe Nachteile und für wenige eine finanzielle Entlastung.
http://www.guter-rat.de/wirtschaften/geld/rundfunkgebuehren-verwirrung-um-einheitsbetrag
4. Streit um Wochenendgrundstücke – wer muss zahlen?
Dieses Problem trifft fast ausschließlich die ostdeutschen Bundesländer. Ausgenommen sind Gartenlauben im Sinne des §3 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes, deren Grundfl äche nicht mehr als 24 m² betragen darf. Im November 2012 erklärten die öffentlich-rechtlichen Sender, dass dies auch für die oft größeren »Datschen «der ehemaligen DDR gelte, soweit diese nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürften. In der Praxis wird jedoch für Grundstücke, auf denen bisher Geräte angemeldet waren, nun weiter der Rundfunkbeitrag eingezogen. Holger Becker vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer empfiehlt eine stringente Vorgehensweise: »Betroffene sollten das Grundstück abmelden und eine Bestätigung der Baubehörde beilegen, dass das Gebäude nicht dauerhaft bewohnt werden darf.« Für den rbb bestätigte Sprecher Justus Demmer gegenüber Guter Rat, dass so unterfütterte Abmeldungen akzeptiert würden.
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Denke auch, dass das so ist.
Aber es geht ja schon ein wenig um den Kafkaesken Schriftverkehr mit der GEZ.
Wird Zeit, dass die endlich abgeschafft werden !