gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Fuzzel am 24. März 2015, 23:33
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Hallo,
für seine Widerspruchs- und Klagebegründung benötigt Person L die Anzahl der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender, wenn möglich auch die Anzahl der Internetauftritte des örR. Bitte mit Quellenangabe. L ist nach stundenlanger Suche nicht fündig geworden ...
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Es gäbe da auch noch "google" ;) :D
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Man könnte es auch so sagen: Wenn das Sägen zu lange dauert sollte man seine Säge schärfen.
Nochmal anders ausgedrückt: Die vorhandene Suchfunktion nicht nur extensiv sondern auch intelligent nutzen. Das geht.
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Da Foren-Kommentare (leider) nicht zwangsläufig zu Ursprungs-Quellen verweisen, hier ein paar Seiten, welche für fundiertere Infos ggf. geeignet sein könnten
Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk
Ebenfalls sehr informativ
www.medienreform21.org
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Insgesamt gibt es in Deutschland derzeit 23 öffentlich-rechtliche Fernsehsender (http://www.die-medienanstalten.de/service/datenbanken/tv-senderdatenbank.html), mindestens 61 öffentlich-rechtliche Radioprogramme (http://www.ard.de/home/radio/ARD_Radios_im_Ueberblick/109996/index.html) und 23 öffentlich-rechtliche Internetangebote (KEF, 19. KEF-Bericht, Februar 2014, S. 45).
Danke Herr Google. Frage mich, warum es dieses Forum überhaupt gibt, wenn man bei Fragen gleich auf google verwiesen wird, aber seis drum. Diese Forentrolle gibt es eben überall.
Edit "Bürger":
Diese "Forentrolle" sind mitunter Moderatoren - welche die Foren-Mitglieder hin und wieder auch mal zu Eigeninitiative anregen wollen... ;)
...und manchmal scheint das ja auch zu wirken :laugh:
Bitte also etwas Zurückhaltung - insbesondere als neues Foren-Mitglied. Danke :police: