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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: karlsruhe am 22. März 2015, 12:45
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Ich werde oft gefragt, warum ich das Ganze so mache.
Motivationen, aktiv zu sein: der Besuch der Verhandlungen,
das erfolgreiche Einrichten von Runden Tischen, Infoständen,
zu merken, dass die Leute/Passanten unheimlich dankbar sind,
noch mehr Gas geben nach dem Urteil von Münster
Link
http://www.halloherne.de/artikel/ovg-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-7259.htm
der Ablehnung der Petition in Bremen
Petition Bremen - Stellungnahme der Senatskanzlei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13575.0.html
Und ganz besonders durch meine 1,2,3 ganz vielen persönlichen Begegnungen der
besonderen Art, vor allem in München:
Protokoll München, damals direkt verfasst.
Dienstag, 23.9.14, Bayerische Rundfunkanstalt, Rundfunkplatz 1, München
Gegen 14 Uhr
Pforte besetzt mit älterer Dame und älteren Herren.
4 Mitstreiter und 1 weiterer kommt später hinzu
„…..wir würden gerne zum Beitragsservice“
„Zum Beitragsservice?“
„.....wo müssen wir da hin?
„Lesen sie bitte diesen Zettel hier, da steht alles Wissenswerte drauf....“
Link (nur sichtbar, wenn man eingeloggt ist)
Widerspruch zur Niederschrift - München
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg76552.html#msg76552
„...nach Köln?“
„....Könnten sie das vielleicht unterschreiben? „(gemeint war ein Protokoll darüber)
(Hinweis auf den Zettel)
„......da steht alles drauf, was sie wissen müssen.
„...Sie haben doch eine Abteilung Beitragsservice hier ...“
„....Ich weiß keine Abteilung....“
„....ich weiß eine.....“
„Wenn sie eine wissen, dann gehen sie halt dort hin, hahaha...“ (Ja, das Ganze ist wirklich sehr spaßig)
„....wenn sie da kurz anrufen würden, und uns ankündigen.....“
„.....lesen sie das bitte ......“ (Eben jenen Zettel)
„.....das brauche ich nicht lesen....“
„…...Beitragsbescheid mit der Rechtsbehelfsbelehrung ….da steht doch Bayerischer Rundfunk, Abteilung Beitragsservice, Rundfunkplatz 1, München, also muss es diese Abteilung hier geben.“
„Nee, die gibt es nicht hier, wenn sie einen Termin ausmachen möchten, rufen sie bitte hier bei der Nummer an.“ (Gemeint war die Servicenummer, die auf dem Zettel vermerkt war)
„Könnten sie vielleicht ihren Vorgesetzten anrufen …...?“
„Nein, kann ich nicht, da der mit der Abteilung nichts zu tun hat.“
„Doch, das hat er, rufen sie den bitte an“
„Machen wir nicht“ (Soviel zum Service und dem Recht, den Widerspruch zur Niederschrift ablegen zu können)
„Wir sind hier zu viert und wir können uns hier gegenzeitig bezeugen, …...............
Wenn sie uns das verweigern wollen, hat das Konsequenzen."
Greift zum Telefon
„Was möchten sie jetzt konkret?“
„Die Abteilung Beitragsservice, ….Widerspruch einlegen....... zur Niederschrift.“
Während die Dame telefoniert, Gespräch mit dem älteren Herrn vom Sicherheitsdienst
„.....ist hier nicht der Beitragsservice.... “
„Aber dieser Bescheid wurde doch von hier geschickt?“
„..............das ist ein bisschen anders.“
„......das hier ist nur so eine Art Postkasten.
Wir nehmen die Post die hier ankommt nur entgegen und leiten die weiter nach Köln....“.
„Der Bescheid ist von hier erstellt worden, vom Bayerischen Rundfunk, Rundfunkplatz 1, München.....“
„Die Adresse ist hier der Bayerische Rundfunk , aber damit haben wir nichts zu tun.“
„Wir gehören hier zum Empfang, zum Sicherheitsdienst und sonst zu nichts anderem“
„Dieser Zettel ist eine Frechheit.“
„Wir müssen dieses Schreiben weitergeben …............“
„Aber sie sind ….diejenigen, die der Bayerische Rundfunk hier an die Front schickt.......“
„Wir müssen sie verteilen, weil sie den Auftrag erfüllen.“
Dannach per Handy Termin ausmachen mit Herrn A.M. ( Funktion: Leiter BS, München)
Diskussion darüber, heute keine Möglichkeit.
Termine, die angeboten werden, nicht möglich.
Niederschrift, laut Rechtsbehelfsbelehrung zu den üblichen Öffnungszeiten zu gewährleisten, dies war jedoch nicht möglich.
Frage nach Kalender, wegen Terminvereinbarung, aber nicht darauf eingehend, dass alle Parteien
schon vorort und vorallem ein Zeuge mit einer Anreise von über 3 Stunden, absolut uninteressant.
Der besondere Service eben!
Und wie ging es weiter:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg76828.html#msg76828
Und zuerst der Freitag:26.09.14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg76968.html#msg76968
Dann noch der 2. Termin,
Do. 02.10.14
(Man beachte, dass die Parteien auch schon am Di. 23.09.14 vorort waren)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg77034.html#msg77034
Einige Orginalzitate dazu:
Es ist mein Hausrecht, ich bin der Hausherr ….(und sie gehen jetzt)
Wir sind hier kein Kasperlestheater.........
(Anmerkung des Mitstreiters: Es scheitert alo am Hausrecht)
Hinweis auf die Notwendigkeit den Widerspruch termingerecht abgeben zu können.
Fahren Sie nachhause, drucken sie ihn aus und bringen ihn vorbei.........
(Wir sind aber schon da.......)
Nachfrage nach den Vorgesetzten: „Es ist ihr gutes Recht.......
„Sie können mich ja verklagen, sie können es ja mal versuchen....“
Meine Bemerkung insgesamt:
„Sie wollen was von uns, unser Geld, da habe wir auch bestimmte Rechte“
(Sollte man zumindestens meinen, Service der besonderen Art eben)
Mein Protokoll, dass ich sogleich verfasste, wurde trotz meiner mehrmaligen
Aufforderung, nicht unterschrieben. Auch dies noch bzgl. meiner/unserer Rechte und des
besonderen Services)
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Wenn ein Widerspruch nicht an den Stellen möglich ist, welche angeben sind, dann ist die Rechtsbelehrung fehlerhaft, daraus folgt
--->
Normal ist dann, dass 1 Jahr Zeit bleibt direkt Klage zu erheben, also aufpassen und Frist nicht versäumen.
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Sehr schön!
Ich werde mir auch schonmal die Adresse vom SWR "Service" raussuchen..
Ich komme auch gerne mit, wenn jemand Zeugen braucht.
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@karlsuhe
ich finden den Zettel des BR sehr hilfreich.
Denn dort steht nichts von Vollstreckungersuchen/Beitragseinzug drauf.
Und was nicht drausfsteht, dürfen die nicht. Oder? ;)
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Wenn ein Widerspruch nicht an den Stellen möglich ist, welche angeben sind, dann ist die Rechtsbelehrung fehlerhaft, daraus folgt
--->
Normal ist dann, dass 1 Jahr Zeit bleibt direkt Klage zu erheben, also aufpassen und Frist nicht versäumen.
Meinst Du vielleicht § 58 (2) VwGO ?
(1) ...
(2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. § 60 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.
Hieße das dann aber nicht, dass sich die Frist zum Einreichen des Widerspruchs auf ein Jahr ausdehnt anstatt dass innerhalb nur eines Jahres direkt Klage erhoben werden kann? Oder meintest Du andere §§?
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Hieße das dann aber nicht, dass sich die Frist zum Einreichen des Widerspruchs auf ein Jahr ausdehnt anstatt dass innerhalb nur eines Jahres direkt Klage erhoben werden kann? Oder meintest Du andere §§?
So ists richtig. Nur muss man aufpassen. Die Dummfunker werden einen Eid auf den heiligen Funkturm schwören, daß jeder natürlich immer und sofort bei ihnen den Widerspruch einlegen kann, gerne auch zur Niederschrift. Der, der sich darauf berufen will, sollte in jedem Fall beweisbar erfolglos versucht haben den Widerspruch einzulegen.
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Hier mit Zeugen und nicht unterschriebenen Protokoll jeweils??? hmm, aber..
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ja, halt genau 1 Jahr gerechnet ab Zustellung, und ja genau das meinte ich