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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: FritzP am 20. März 2015, 19:35
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Nachdem Person E die Zwangsvollstreckung hinter sich hat (es ging um ca. 185 €), stellt sich jetzt die Frage, wo das überall drin steht. Kann man das überprüfen? Wer kann das alles feststellen? Banken? Schufa?
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Hallo Fritz,
bei einer vollzogenen Zwangsvollstreckung von 185 EUR wird sehr wahrscheinlich KEIN Eintrag in das Schuldnerverzeichnis erfolgen und somit auch kein negativer Schufaeintrag.
In das Schuldnerverzeichnis nach § 882f ZPO werden durch das Amtsgericht Schuldner eingetragen, die eine Versicherung an Eides statt gemäß § 807 ZPO oder nach § 284 Abgabenordnung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben haben, oder gegen die zur Erzwingung der Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist.
In obigem fiktiven Fall würd ich mir noch keine Sorgen machen ;)
eine einmalige, kostenlose oder bei Bedarf auch kostenpflichtige, regelmäßige und zeitnahe Auskunft bekommt man unter
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3
Gruß
Andreas
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Wenn der Gläubiger befriedigt wurde... ( Schuld beglichen ) erfolgt kein Eintrag ... weil ja offensichtlich "Zahlungsfähigkeit " gegeben ist....