gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: werner12 am 18. März 2015, 23:05
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Person A hat gestern einen Widerspruch per Einschreiben ohne Rückschein versendet, sie hat heute eine eMail-Bestätigung bekommen, daß der Brief angekommen ist. Reicht das als Beleg später fürs Gericht...?