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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: werner12 am 18. März 2015, 23:05

Titel: Einschreiben ohne Rückschein, jedoch Eingangsbestätigung per Email > wirksam?
Beitrag von: werner12 am 18. März 2015, 23:05
Person A hat  gestern einen Widerspruch per Einschreiben ohne Rückschein versendet, sie hat heute eine eMail-Bestätigung bekommen, daß der Brief angekommen ist. Reicht das als Beleg später fürs Gericht...?