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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: kamina am 17. März 2015, 20:45
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Hallo liebe Mitstreiter, es geht um den folgenden Fall:
Frau X bezieht eine kleine Rente und Wohngeld. Der Antrag auf Grundsicherung wurde abgelehnt, da das Einkommen ca. 30,00 Euro zu hoch ist. Frau X hat kein weiteres Vermoegen, aber ein kleines Hauschen. Frau X stellt sich jetzt die Frage, was wird passieren, wenn bei einer moeglichen Pfaendung das Hauschen Begehrlichkeiten weckt... Gibt es vllt. bereits einen Fall, bei dem die Gez ueber eine Zwangshypothek im Grundbuch steht? Frau X waere dankbar ueber jede Information bzw. Erfahrung zu diesem Thema, damit sie ueberblicken kann, wie hoch das Risiko ist, weiterhin aus Ueberzeugung die Zahlung an Ard/Zdf zu verweigern. Frau X moechte es ganz gern drauf ankommen lassen, sie moechte aber das Hauschen nicht verlieren. ACH JA: Frau X will das Haus nicht vererben,nwicht verkaufen, und es handelt sich um ein Sanierungsobjekt . Letzte Frage: sollte jemand wie Ard/Zdf jemals bei Frau X im Grundbuch stehen, besteht dann noch die Moeglichkeit ,die darauszukriegen, wenn sie das nicht mehr aushaelt?
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Die Frage wäre, ob das Risiko überhaupt in Kauf genommen werden muss...
...und nicht stattdessen einfach rechtzeitig der legale, reuläre Weg von Zahlungsverweigerung/ Widerspruch/ Klage gewählt wird.
Dies würde nach bisheriger Kentnis i.d.R. Spekulationen über Vollstreckungen/ Pfändungen bis zum Ende des Verfahrens erübrigen.
Hierzu bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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Ja, du hast natuerlich recht...es geht aber aus finanziellen Gruenden fuer Frau X nicht ueber die erste Instanz hinaus, insofern ist es fuer sie schon wichtig, wie es nach einer moeglichen Niederlage vor Gericht weitergehen koennte.Es gibt ja zum Beispiel auch Mitstreiter, die sich mit der Moeglichkeit einer Haftstrafe auseinander setzten. Deshalb finde ich die Ueberlegungen von Frau X nicht unwichtig.Es kann bei der Entscheidung fuer die richtige Strategie im Einzelfall von Bedeutung sein, die Sache bis zum "Ende" zu denken. Frau X moechte eben auf keinen Fall in die Situation kommen, irgendwann kleinbeizugeben - wegen dieser Ausweglosigkeit ! Deshalb freut Frau X sich ueber weitere Informationen oder Meinu gen zum Thema.
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[...] es geht aber aus finanziellen Gruenden fuer Frau X nicht ueber die erste Instanz hinaus [...]
Nur noch eine letzte Anmerkung dazu, um die Angelegenheiten nicht düsterer aussehen zu lassen, als sie tatsächlich sind... ;)
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355
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Ja,danke, vielleicht seh ich es wirklich eiin bischen zu duester, ich hatte auf die Verhandlungen in Muenster gehofft. Frau X wartet jetzt auf Festsetzungsbescheid, dann Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.Trotzdem bleibt die Frage fuer Frau X: gibt es einen Unterschied bei der Pfaendung eines Hauses und anderen Vermoegenswerten? FRAU Xwar deshalb schon bei der Schuldnerberatung, das brachte nichts, denn Frau X hatte den starken Eindruck, dass die Schuldnerberatung eng mit Gez zusammenarbeitet ( so wie die Verbraucherzentralen auch).
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Vielleicht in diesem Zusammenhang auch mal als Hintergrund-Info von Interesse, wie die so "ticken"...
...mglw. keine so guten Nachrichten:
Wenn der Beitragsservice die Privatinsolvenz unmöglich macht...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9171.0.html
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@kamina
Die Klagen vor dem VG bezüglich Grundrechtsverletzung bringen nichts, da die VGs einfach nach gültigem Landesrecht urteilen.
Erst bei den Verfassungsgerichten über den Landesgerichten hat man eine Chance, dass die Verfassungsmässigkeit geprüft wird.
Will man das durchziehen, muss man aber über die unteren Instanzen. Meine Einschätzung ist, dass man da besser gegen das klagt, was die Verw.G auch eher entscheiden können. Also Formfehler. Zumindest hat man damit Zeit gewonnen und die Verfassunsklagen sind weiter..
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Das ist genau die Frage, die FrauX sich stellt, wie weit kann sie kommen bei dem Weg durch die Instanzen, evtl. sollte sie versuchen , Prozesskostenhilfe zu bekommen. Kuerzlich war Frau X ja bei der Schuldnerberatung, um herauszufinden, ob die Gez bei ihrem Feldzug auch vor ihrem kleinen Haus nicht halt machen wuerde. Die Beratung verlief weitgehend ergebnislos, weil die Beratungsdame leider von nichts eine Ahnung hatte. EINES Wusste sie jedoch genau: wer nicht zahlt, dem werden die Schulden ins Unermessliche steigen, weil die Gez hohe Zinsen verlange !
IST DAS SO RICHTIG? Nimmt die Gez Zinsen fuer rueckstaendige Beitraege? Oder war das Panikmache von seiten der Erfuellungsgehilfen Sshuldnerberatung? Wer weiss mehr?
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Die Beratung verlief weitgehend ergebnislos, weil die Beratungsdame leider von nichts eine Ahnung hatte. EINES Wusste sie jedoch genau: wer nicht zahlt, dem werden die Schulden ins Unermessliche steigen, weil die Gez hohe Zinsen verlange !
IST DAS SO RICHTIG? Nimmt die Gez Zinsen fuer rueckstaendige Beitraege?
Nein, dafür gibt es keine Grundlage. Es werden nur Säumniszuschläge erhoben. Freilich können darüber hinaus durch die Vollstreckung Kosten entstehen.
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...es geht aber aus finanziellen Gruenden fuer Frau X nicht ueber die erste Instanz hinaus,...
Wenn es so knapp mit dem Einkommen ist, hat man auf jeden Fall die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu bekommen und später auch Prozesskostenhilfe zu erhalten. Und man braucht das nicht mal zurückzahlen, wenn das Einkommen so bleibt. Mann muss halt über 4 Jahre danch sein Vermögen offen legen.
Zumindest den Antrag würde ich in jedem Fall stellen! Kostet nichts!
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Und genau hier liegt der Hund begraben: die Prozesskostenhilfe wird nur in dem Fall gewaehrt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.Also entscheidet das Gericht selbst, ob kleine Leute den Weg der Klage gehen koennen. Aktuell gibts wohl einen Fall, wo Aussicht auf PKH besteht. Insgesamt ist der Zugang aber erschwert worden. Frau X ist im nachhinein noch sehr empoert ueber die Aussage der Schuldnerberatung ueber die Zinsen, die Gez angeblich berechnet. Das ist Einschuechterung und Falschinformation .Von wem wird denn die Schuldnerberatung finanziert?
Oeffentlich - rechtlich? Ich bin einmal mehr fassungslos.Oder ich war vorher naiv.
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Zumindest die Verbraucherzentrale hat ja schon ganz klar Stellung bezogen und gezeigt, dass sie pro Rundfunkbeitrag ist. Wieso sollte die Schuldnerberatung also aus der Reihe tanzen und gegen die örR sein? Dann gäb es ja weniger Schuldner. Damit würden die ja am eigenen Ast sägen.
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Ich erwarte von oeffentlichen Beratungsstellen genau wie vom ORR eine einigermassene Neutralitaet und zumindest keine Falschinformation ! ( das ist ein frommer Wunsch, ich weiss, siehe Guenther Jauch...)
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UND ich moechte hier alle, die sich auf der Suche nach Informationen bezueglich Pfaendung
befinden, vor den oeffentlichen Schuldnerberatungsstellen warnen. Es wurden bei einer Beratung gleich dreifach Fehlinformationen gegeben:
1. wenn der Gerichtsvollzieher kommt, koennen Sie NICHTS mehr machen
2 .wenn Sie einen Fernseher haben, dann muessen Sie auch zahlen ( o.W. )
3. die Gez berechnet Zinsen fuer rueckstaendige Beitraege
ausserdem: denken Sie an Ihre Zukunft, es wird alles nur schlimmer.........Sie wollen doch ruhig schlafen...........
NEIN, ICH WOLLTE EINE BERATUNG UEBER DEN ABLAUF EINER PFAENDUNG.