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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 13. März 2015, 22:27
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(http://www.ego-3d.de/bilder/links/81/ntv-logo.jpg)
"Etwas zurückgeben"
ZDF-Intendant für weitere Beitragssenkung
Zum 1. April sinken die monatlichen Rundfunkgebühren um 48 Cent. Politiker halten eine weitere Senkung des Beitrags für nicht ausgeschlossen. ZDF-Intendant Bellut würde dies auf jeden Fall begrüßen.
Angesichts der 1,5 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen durch den Rundfunkbeitrag würde ZDF-Intendant Thomas Bellut eine weitere Senkung begrüßen. "Die Mehreinnahmen resultieren ja mehrheitlich daraus, dass Personen, die bisher nicht gezahlt haben, jetzt zahlen müssen. Insofern würde man denen, die schon lange zahlen, wenigstens etwas zurückgeben", sagte Bellut nach einer Sitzung des ZDF-Fernsehrats in Mainz. "Ob es zu einer weiteren Senkung kommt, weiß ich nicht. Ich fände es aber ein gutes Signal, wenn die Möglichkeit dafür da ist."
weiter lesen auf:
http://www.n-tv.de/politik/ZDF-Intendant-fuer-weitere-Beitragssenkung-article14696996.html
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Vielleicht sollte das doch besser anders erklärt werden, denn so wie das klingt, fördert das den Gedanken bei den Personen, welche bisher vielleicht bezahlt haben, dass sie für die anderen mitbezahlt hätten, aber genau das ist schlicht falsch.
Alle können und hätten Ihre Zahlungen jederzeit einstellen können. Schon in dem Moment wo private Anbieter auf den Markt gekommen sind. Ab dem Zeitpunkt war das bereithalten eines entsprechenden Gerätes nicht mehr hinreichend dafür anzusehen, dass damit ÖRR konsumiert werden sollte.
Besondes die, welche bereits seit Ewigkeiten gezahlt haben könnten doch auch jetzt noch Ihre Zahlung einstellen. Sie müssten nur mal richtig darüber nachdenken.
Mit den "Worten" zurückgeben Insofern würde man denen, die schon lange zahlen, wenigstens etwas zurückgeben"
wird indirekt Zwist zwischen Teilen der Bevölkerung gefördert. Also zwischen Dauerzahlern und Personen, welche vorher nicht gezahlt haben, aus welchem Grund auch immer.
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Zu behaupten, dass man jemandem "etwas zurückgibt", weil man ihm weniger raubt, ist in etwa so sinnvoll wie das Unwort "Steuergeschenk", bei dem suggeriert wird, dass der Untertan den geringeren Diebstahl gefälligst als Geschenk des Gutsherren zu begreifen habe.
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"Die Mehreinnahmen resultieren ja mehrheitlich daraus, dass Personen, die bisher nicht gezahlt haben, jetzt zahlen müssen.
Insofern würde man denen, die schon lange zahlen, wenigstens etwas zurückgeben"
Wenn der (Zwangs-)Zahler anstatt 17,98 NUR 17,50 bezahlt - und selbst wenn er nach einer weiteren Senkung Betrag €€,cc zwangsbezahlen würde - bekommt er doch nichts zurück !!!??
Es würde ihm lediglich weniger abgepresst.
Ein etwas dickerer Herr drückte es (treffend) so aus: "Die spinnen die Römer"
(http://a1.ec-images.myspacecdn.com/images01/63/d72d07437726b9f8f78424c0e16ceb2b/l.gif)
Gruß
Kurt
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"Ein Beitragsentrichter im Rentenalter, der seit jeher lückenlos den örR mitfinanziert hat, bekommt viel weniger zurück als eine 20-jährige Beitragsentrichterin, die gerade einmal 3 x 17,98 € gezahlt hat. Im Grunde bekommt sie mehr zurück als sie bisweilen gezahlt hat. Der Rentner dagegen bleibt auf seinen riesen Berg gezahlter Gebühren/Beiträgen sitzen und bekommt im Verhältnis nahezu nichts zurück. Finden Sie das fair, Herr Intendant?"
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Ich bin jedenfalls gegen jede weitere Senkung des Rundfunkbeitrags.
Dann spare ich ja weniger, wenn ich nicht zahle.
Ich habe die Senkung um 0,48 € noch nicht verkraftet. Jeden Monat jetzt
48 Münzen weniger in den Eimer werfen. Das sind im Jahr 1,3 kg weniger
Münzen als bislang.
Vielleicht hilft es ja, wenn die eigenen Argumente mindestens genau so
bescheuert sind, wie diejenigen der Gegenseite.
Also so was. Gruß nach Münster.
rave
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Ich bin jedenfalls gegen jede weitere Senkung des Rundfunkbeitrags.
Dann spare ich ja weniger, wenn ich nicht zahle.
Herrlich...
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Thomas Bellut: "Die Mehreinnahmen resultieren ja mehrheitlich daraus, dass Personen, die bisher nicht gezahlt haben, jetzt zahlen müssen."
Ja, hau den Keil in die Gesellschaft, Thomas Bellut. >:D
Der einfache Mensch liebt die einfachen und griffigen Parolen. Vorschlag an den Herrn Intendanten:
Zwarzseher stehlen den ehrlichen Bürgern 1,5 Mrd EUR!
Diese Personen hatte der ÖRR doch schon zu den unseligen GEZ-Zeiten auf dem Kieker. Aber man konnte nicht hochrechnen, was das an Mehreinnahmen bedeutet, wenn diese Personen von Heute aud Morgen zahlen müssen. Und so kommen plötzlich 1,5 Mrd Überschuß aus dem Nichts.
Die nun anstehende unausweichliche Beitragssenkung hätten die Intendanden bestimmt gerne umschifft, um mit dem Geld .......... ähm, ..... sowas wie die Qualität des Fernsehens zu gewährleisten. Jetzt wird es schwer, die Vielfalt wird leiden und Stellen müssen gestrichen werden. Das kann man dem einfachen Bürger doch bestimmt irgendwie zusammenhängend erklären, Herr Bellut.
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"Insofern würde man denen, die schon lange zahlen, wenigstens etwas zurückgeben", sagte Bellut nach einer Sitzung des ZDF-Fernsehrats in Mainz.
Was für eine lächerliche Behauptung, aber Zigtausende oder gar Millionen, die er bereits kassiert hat, bleiben schön in der Tasche. Mann oh Mann, wann kommt die Zeit, in der bei allen Erpressern der ÖRR und Beitragsservice das Geld im Hals stecken bleibt.
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Mich wundert nichts mehr. Der Dr. Bellut hat in der Wirtschaftskunde und Matte in der Schule
sicherlich geschwänzt!
Woher hat der Mensch überhabt den Doktor und wofür?
Son Spruch macht nicht mal die B...!!
Die dieser Mensch verdient 276.713,00 € im Jahr!! Wo für??
Ohmanoman
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Dr. Titel in Deutschland an ein langwieriges Promotionsstudium gebunden ist, kenne ich, aber: es gibt aber die Möglichkeit den Dr Titel ohne Studieren zu erhalten und wesentlich einfacher ist, als man denkt. Dr. Titel kaufen das ist die Antwort ;D
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Dr. Titel kaufen das ist die Antwort
::)
Na ja, ich weiß ja nicht, aber Geld hat er ja genug ???
Ohohmanoman
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Und wieder kann ich nur verständnislos mit dem Kopf schütteln.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/rundfunkbeitrag-auch-wer-keinen-fernseher-hat-muss-zahlen/11498262.html
Edit "Bürger":
Bitte immer Kurzinfo zum Link angeben.
Artikel des Handeslblatts zum Urteil in der
BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15
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