gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: PersonX am 12. März 2015, 12:55
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Falls es Personen gibt, welche sich vielleicht vorstellen könnten nicht direkt selbstständig klagen zu wollen könnte das hier vielleicht eine Option sein.
Welche Kosten dabei anfallen können kann PersonX noch nicht mitteilen, dazu ist das Gesuch und die Informationen noch zu neu. -> Möglicherweise, wäre es auch zusätzlich zu einer eigenen Klage möglich.
http://rundfunkbeitragsklage.de/
Vereinigung gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag
Der Beitritt zur Klage bedingt keine Mitgliedschaft in der Grundrechtepartei.
10.000 Kläger gegen den Rundfunkbeitrag gesucht! Sage es weiter und lade Deine Freunde ein: Facebook-Gruppe »Rundfunkbeitragsklage« beitreten.
Diese Seite dient der Vorbereitung einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag. Diese wird entweder als Verbandsklage oder im Rahmen einer Streitgenossenschaft erhoben.
Als Verbandsklage wird die Klage von Vereinen oder Verbänden bezeichnet, mit der diese nicht die Verletzung eigener Rechte geltend machen, sondern die der Allgemeinheit.
Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver Streitgenossenschaft, bei mehreren Beklagten von passiver Streitgenossenschaft.
weitere Informationen hier
http://rundfunkbeitragsklage.de/
Edit "Bürger" - nur zur Klarstellung:
Schirmherrin dieser Initiative ist die Grundrechtepartei.
Ergänzendes Zitat der Seite: "Der Beitritt zur Klage bedingt keine Mitgliedschaft in der Grundrechtepartei."
Erwähnungen solcher Initiativen bzgl. Rundfunkbeitrag stellen keine Werbung für dahinterstehende Parteien oder Gruppierungen dar und bedeuten ebenfalls nicht, dass sich das Forum deren Inhalte und Auffassungen zu eigen macht oder vertritt.
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Nachdem wie das heute bei maxkraft24 lief - unfassbar!!
Also hilft wirklich nur alle Mann / Frau zusammen Verbandsklage erheben.
Und motiviert trotzdem weiter allem Widersprechen, auch wenn's zunächst sinnlos erscheint. 8)
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http://rundfunkbeitragsklage.de/
Jede seriöse und effektiv angegangene Initiative ist willkommen!
Auch wenn die Argumentation mit dem "vorbehaltlos garantierten Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen" nicht allen überzeugend scheint, so mögen die weiteren Punkte doch interessanter sein, als da wären:
* Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum
* Die Bemerkungen zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung
* Die Anmerkungen zu den bisherigen Urteilen, insbesondere die infame Sentenz hinsichtlich der »Verfügungsgewalt über Raumeinheiten, in denen eine Rundfunknutzung möglich ist«
Zu diesem letzten Punkt wird ausgeführt, wie es sich um einen "zweckentfremdeten Zwangsbeitrag" handelt:
Damit ist dem Erhebungsgegenstand nach der »Rundfunkbeitrag« genannte Beitrag im Grunde ein Raumverfügungsbeitrag, welcher, anstatt dem Eigentümer der Räume, dem Staat zweckentfremdet zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukommt.
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Eine PersonX hebt dieses Thema noch mal aus der Versenkung, für alle, welche das nicht kennen.
Nach einem Login auf der Seite kann eine aus bisheriger Sicht gelungene Expertise, welche auf A4 zu je 2/3 befüllt quer gedruck aktuell ca. 36 Seiten stark ist, gelesen werden.
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise
Darin werden behandelt
Die Expertise wird noch um das Kapitel »Rechtsmittel und Rechtsweg« erweitert.
Erscheinungsdatum: 14.11.2014 / Stand: 21.06.2015
1 Herausgeber
2 Rechtsfrage
3 Tenor
4 Lizenz
5 Expertise
5.1 Rechtsgrundlagen
5.2 Der rechtliche Charakter der ARD
5.3 Zusammenfassung
5.4 Der Wesensgehalt der ungehinderten Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG
5.5 Das Wesen allgemein zugänglicher Quellen in Verbindung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk
5.6 Rundfunkgebühren im Lichte der ungehinderten Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG
5.6.1 Einwand
5.7 Der Rundfunkbeitrag als konventions- und verfassungswidrige Verletzung von Artikel 10 MRK – Freiheit der Meinungsäußerung
5.8 Der Rundfunkbeitrag als Garantie der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung?
5.9 Der Rundfunkstaatsvertrag unter Beachtung der grundgesetzlichen Gesetzgebungskompetenzen in Bund und den Ländern
5.10 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit
5.10.1 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Vertragsfreiheit
5.11 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit
5.12 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung
5.13 Der Rundfunkbeitrag als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum
5.14 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung
5.15 Hinweise zur Unzuständigkeit der Amtsgerichte unter Anwendung der ZPO bei der Beitreibung der Rundfunkgebühren oder für den Erlass eines Haftbefehls zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Falle der Zahlungsverweigerung
5.15.1 Verbot der Haftandrohung zur Erpressung der zwangsweisen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
5.16 Der »neue« Rundfunkbeitrag im Lichte offenkundig verfassungs- und konventionswidriger Rechtsprechung
5.17 Rechtsvergleichende Hinweise
5.18 Einzelnachweise
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http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 2182/10000; Heute: 9
Am 24. Juni 2015, 16:27 Uhr, hat sich der 1000ste Mitstreiter registriert!
Am 26. August 2015, 22:46 Uhr, hat sich der 2000ste Mitstreiter registriert!
Wenn es in dem Tempo der Zunahme der Mitstreiter weiter geht, also vom 26.08.2015 bis heute also nach ca. 15/16 Tagen weitere 182 und heute ist ja noch nicht vorbei, also jeden Tag etwas um die 17 Personen, dann dauert es ja scheinbar nicht mehr so lange ;-), noch ca. 1,3 Jahre oder?
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 2244/10000; Heute: 28
Am 24. Juni 2015, 16:27 Uhr, hat sich der 1000ste Mitstreiter registriert!
Am 26. August 2015, 22:46 Uhr, hat sich der 2000ste Mitstreiter registriert!
EINFACH. FÜR ALLE. RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE.DE
Noch ist es gar nicht Abend 23:59, denn 00:00 start es ja von vorn, aber eine größere Zahl pro Tag hat eine PersonX bisher noch nicht gesehen.
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Nur Geduld. Steter Tropfen höhlt den Stein.
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 2504/10000; Heute: 4
still und leise heute etwas mehr als 1/4 von 10000 erreicht
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 2549/10000; Heute: 10
Ich habe schon immer gerne für andere gut vorbereitete Klagen gespendet. Warum nicht auch 10€ für eine Massenklage? Ich investiere nicht in Banken und Industrieanteile, dafür gerne in Gegenwind für ein verfilztes Politiker-Medien-Kartell.
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Dat wird schon...!
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Verdoppelt:
Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 2559/10000; Heute: 20
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Ach ganz vergessen, da bin ich auch dabei. Aber nix mehr von gehört, seit ein paar Monaten...dachte man würde ev. regelmäßig eine Info bekommen was sich da tut.
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www.rundfunkbeitragsklage.de
Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 2603/10000; Heute: 30
Schon besser, weiter so in dem Tempo!
Oder noch schneller.... >:D
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Weil es ja nicht jeden Tag angeschaut wird.
Die
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise/
Erscheinungsdatum: 14.11.2014 / Stand: 09.10.2015
wurde mit einem neuen Datum beim Stand versehen. Welche Änderungen zum vorhergehenden Stand erfolgten wurde noch nicht geprüft.
Es scheint jedoch eine Änderung beim Zugang gegeben zu haben, diese Expertise ist zum aktuellen Zeitpunkt augenscheinlich ohne Login zugänglich.
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Das Tempo kann sich durchaus sehen lassen, weiter so. Dafür werde ich gerne mehr Geld als 10 Euro ausgeben >:D
Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 2859/10000; Heute: 26
www.rundfunkbeitragsklage.de
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Www.rundfunkbeitragsklage.de
Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 2870/10000; Heute: 37
Wow, eine Stunde später die höchste Zahl an einem Tag seit vier Wochen. Ich schaue täglich nach ;).
Da tut sich etwas Gutes, etwas sehr Gutes!!
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 2873/10000; Heute: 40
Facebook machts möglich ;)
Verbreitet bitte die Seite auf allen möglichen Sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und was es noch so alles gibt. Teilen, teilen teilen und weitersagen, dann haben wir die 10.000 Kläger bis Anfang 2016 zusammen :)
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 3042/10000; Heute: 53
Der Zähler nimmt Schwung auf. Ein Meilenstein wurde heute geknackt. Sehr bald ist ein Drittel der Stimmen erreicht. Weiter so. Wer publiziert den Aufruf http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ in seinen Freundeskreis?
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 3488/10000; Heute: 38
Am 24. Juni 2015, 16:27 Uhr, hat sich der 1000ste Mitstreiter registriert!
Am 26. August 2015, 22:46 Uhr, hat sich der 2000ste Mitstreiter registriert!
Am 27. Oktober 2015, 09:20 Uhr, hat sich der 3000ste Mitstreiter registriert!
EINFACH. FÜR ALLE. RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE.DE
Super, heute haben die Menschen wieder mehr Zeit, sich zu beteiligen >:D
Einen schönen Sonntag allen Mitstreitern ;)
Gruß
Ellifh
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 3488/10000; Heute: 38
Am 24. Juni 2015, 16:27 Uhr, hat sich der 1000ste Mitstreiter registriert!
Am 26. August 2015, 22:46 Uhr, hat sich der 2000ste Mitstreiter registriert!
Am 27. Oktober 2015, 09:20 Uhr, hat sich der 3000ste Mitstreiter registriert!
EINFACH. FÜR ALLE. RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE.DE
www.rundfunkbeitragsklage.de
Wow, heute 60! neue Mitstreiter ;D
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Hatte soeben eine Mail von www.rundfunkbeitragsklage.de im Postfach.
Sie bitten um verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, damit sie recht bald loslegen können. Ich habe zwei neue Mitstreiter gewinnen können, in der Nachbarschaft ;)
Wer macht noch mit?
>:D
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Liebes Moderatorenteam,
da der letzte Aufruf per Email nochmal einen ordentlichen Schwung Klagewilliger gebracht hat,
treibt mich folgende Idee um:
Wäre es nicht möglich, den Link zur Rundfunkbeitragsklage an jede Nachricht unten zu hängen, so wie es jetzt schon mit den Unterschriftensammlung gemacht wird??
Man muss schon ein wenig suchen und sich ein wenig auskennen, wenn man die Seite sucht.
Der betreffende Link wurde bereits im Thema Aktionen - Alternativen - Erlebnisse wieder von der zweiten Seite wieder auf die erste gerückt, so dass man ihn leichter findet.
Ich kenne natürlich die rechtlichen Hintergründe nicht, da seid ihr die Fachleute.
Sicher würde das den Zugriff/den Hinweis wesentlich erleichtern, besonders für neue Mitstreiter hier im Forum oder Gastbesucher.
Einen schönen Tag
und viele Grüße
ellifh
ps. Sollte die Anfrage hier falsch platziert sein, bitte verschieben ;)
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Liebes Moderatorenteam...
Wäre es nicht möglich, den Link zur Rundfunkbeitragsklage an jede Nachricht unten zu hängen, so wie es jetzt schon mit den Unterschriftensammlung gemacht wird??
Hallo ellifh,
Moderator bin ich zwar nicht, muss aber auf unser aller strikte unparteiliche Mitarbeit im Forum hinweisen.
Die Grundrechtepartei hat mit http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ sicher eine sehr schöne, interessante Aktion auf die Beine gestellt. Und wenn es klappt, wären alle beim gez-boykott sicher auch froh darüber.
Wegen der Unparteilichkeit ist die rundfunkbeitragsklage.de zur Information hier im Thema zwar möglich,
aber parteiliche Werbung als Klickadresse für uns ausgeschlossen.
Persönlich denke ich, dass die http://rundfunkbeitragsklage.de hier im Forum mittlerweile schon sehr bekannt ist.
Die vielen positiven Kommentare zeigen, denke ich, dass dort sehr gute Arbeit gemacht wird,
Da drücke sicher nicht nur ich alle Daumen mit.
Markus
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Da hilft nur, wenn sich viele Leute finden die diese Initative unterstuetzen.
Ich mache auf jeden Fall Werbung fuer diese Aktion, und denke jeder Person A bis X sollte diesem Beispiel folgen.
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www.rundfunkbeitragsklage.de
Heute, 23.11.2015, 21:00 Uhr
Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 3852/10000; Heute: 60!!
Wow, da geht's ja richtig aktiv zu, weiter so! (#)
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Wäre es nicht möglich, den Link zur Rundfunkbeitragsklage an jede Nachricht unten zu hängen, so wie es jetzt schon mit den Unterschriftensammlung gemacht wird??
Schon mal an die eigene Signatur gedacht? Bei 72 bisherigen Beiträgen würde eine eigene Signatur mit Link auf seine Lieblingsseite 72 zusätzliche Links im Forum streuen. Und jeder neue Beitrag erhöht den Link-counter....
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Danke für den Hinweis, LeckGEZ :D
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 4001/10000; Heute: 51
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Mit jeder Vollstreckung werden es wahrscheinlich auch mehr Personen, weil diese Seite beim Suchen sicherlich ebenso mit in der Suche erscheint und dort auch in der Ergebnismenge steigt.
z.B.
so aktuell auf Platz 4
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=vollstreckung+rundfunkbeitrag+klage
so aktuell auf Platz 10
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=vollstreckung+rundfunkgeb%C3%BChren+klage
Die in Antwort 3 benannte Expertise wurde mit einem Update versehen.
Erscheinungsdatum: 14.11.2014 / Stand: 25.11.2015
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 4614/10000; Heute: 42
Es fehlen nicht mehr viele zu 5000.
-offtopic-
Ohne Werbung machen zu wollen.
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/#schirmherrin
Schirmherrin
Die Aktion wird politisch und juristisch betreut von der Grundrechtepartei »Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«.
Die Grundrechtepartei stellt sich selbst hier da
http://grundrechtepartei.de/
Wer einen Blick in eine andere Klage der Schirmherrin werfen möchte, kann das aktuell machen unter
http://grundrechtepartei.de/
und der Presseerklärung, dort befinden sich dann 2 Links zu je einer PDF mit dem Klageinhalt
Alternativ das Aktenzeichen in die Suche eingeben, falls die Pressemitteilung nicht mehr auf der Hauptseite erscheinen sollte.
Syrieneinsatz: Klage der Grundrechtepartei vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvE 6/15)
PRESSEMITTEILUNG
Am 6.12.2015 erhob die Grundrechtepartei Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den am 4.12.2015 vom Deutschen Bundestag auf Antrag der Bundesregierung vom 1.12.2015 beschlossenen Einsatz deutscher Streitkräfte in Syrien.
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Meinen Respekt hat die Grundrechtepartei. Nichts ist schlimmer als die ewigen Laberköpfe, die aber sonst nichts auf die Reihe bekommen. Wer nicht seinen kleinen Beitrag zur Erhaltung der Demokratie leistet, wacht morgen als Mitläufer in der von Wirtschaftsinteressen bestimmten Politik auf und deine Kinder werden an Kriesenherden dieser Welt für den Reichtum der selbsternannten Herrscher der Demokratienationen ihr Blut lassen. Um die zu bekämpfen, die von mächtigen Industrienationen erst erschaffen wurden.
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Die verlinkte Expertise hat einen neuen Stand.
Erscheinungsdatum: 14.11.2014 / Stand: 17.12.2015
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 4737/10000; Heute: 24
+1
;)
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Na wir werden doch die 5000er Marke noch vor dem heiligen Abend schaffen...?
Das wäre doch ein nettes Weihnachtsgeschenk für alle Boykottler ;)
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Am 28.12.2015 wurde die 5000 überschritten.
Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: 5031/10000 (heute: 86). Zwangsbeitragszahler: 42 Mio.
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Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: 5273/10000 (heute: 47). Zwangsbeitragszahler: 42 Mio.
Das geht heute wieder gut ab!
Weiter so >:D
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Das sieht doch richtig gut aus, ich freu mich schon, wenns losgeht >:D
Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: 5889/10000 (heute: 48). Zwangsbeitragszahler: 42 Mio.
www.rundfunkbeitragsklage.de
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Die verlinkte Expertise hat einen neuen Stand.
Erscheinungsdatum: 14.11.2014 / Stand: 26.01.2016
Aktuell wird noch etwas mehr als 1/3 der Teilnehmer gesucht.
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Lesehinweis
http://rundfunkbeitragsklage.de/2016/01/beitragsservice-wir-beantworten-ihren-widerspruch-erst-dann-wenn-sie-uns-mitteilen-ob-sie-klage-erheben-wollen/
...
»Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid.«
Das ist ungefähr so, als würde ein erstinstanzliches Gericht, bei dem eine Klage erhoben wird, dem Kläger vor jeder Bearbeitung mitteilen: Ihre Klage hat sowieso weder bei uns noch in der Folgeinstanz Erfolg. Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitte wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann ein rechtsmittelfähiges Urteil, mit welchem sie erfolglos eine Berufung anstreben können.
Es ist schon erstaunlich, wie frech man hier daher kommt. Grundsätzlich gilt, dass der Widerspruchsführer gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ein Recht auf einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid hat, unabhängig davon, wozu er diesen Bescheid verwenden möchte, denn der Widerspruch steht an erster Stelle des Rechtsweg gegen Verletzungen der Rechte durch die öffentliche Gewalt, zu welcher sich die Rundfunkanstalten ja rechnen wollen. Es steht dem Widerspruchsgegner demnach nicht zu, Auskunft darüber zu verlangen, wie der Widerspruchsführer weiter vorzugehen gedenkt, und ihm nur dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid in Aussicht zu stellen, wenn er bereits vor Klageerhebung den Widerspruchsgegner über eine solche Absicht unterrichtet.
...
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"Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: 6994/10000 (heute: 18). Zwangsbeitragszahler: 42 Mio."
Noch sechs Teilnehmer, dann haben wir die 7000 geschafft, weiter so...
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Am 14. Februar 2016, 15:27 Uhr, hat sich der 7000ste Mitstreiter registriert!
http://rundfunkbeitragsklage.de/2016/02/7000-registrierungen/
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Edit "Bürger":
Einige Beiträge ab hier entstammen einer Diskussion unter
Diese Seite macht Mut...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6516.msg116729.html#msg116729
die des Themenbezugs wegen hierher ausgelagert/ eingegliedert wurde.
In vorgenanntem Thread wird auf einen blog verwiesen, welcher die Aktion "Rundfunkbeitragsklage" versucht, etwas zu beleuchten...
klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de, 09.03.2016
rundfunkbeitragsklage.de - Vorsicht Spendenfalle!
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html
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Da Person A sich schon vor langer Zeit registriert hat, ist Person A sehr interessiert an dem weiteren Geschehen der Klage.
Natürlich sind kritische Anmerkungen zu diesem Thema wichtig, besonders weil es einen empfindlichen Nerv in der heutigen Zeit trifft, und das ist unser aller schwer verdientes Geld, das wir ausgeben, ausgeben sollen und das man uns, wenn nichts anderes hilft, mit nicht rechtmäßigen Mitteln aus der Tasche zu ziehen versucht oder es einfach tut und nötigenfalls auch die gesamte Rechtsprechung auf den Kopf stellt oder so verdreht, das das eigentliche Begehren, die Gier auf unser Geld, nett vertuscht wird und per Zwang und massiven Einschüchterungen/Drohungen durchgesetzt wird.
Person A ist kein Fachmann, aber: es scheint eine Möglichkeit zu sein, mit einer großen Menge an klagewilligen etwas erreichen zu können. Der Einzelne, wie wir aus dem Forum wissen, wird immer wieder schnell und einfallsreich abgebügelt.
"Wenn wir gemeinsam klagen, bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten."
Die zehn Euro sind zu zahlen, wenn es tatsächlich zur Klage kommt. Und die zahle ich dann gerne.
Bis jetzt habe ich kein Geld verloren, von einer "Spende" nach irgendwo kann aus Sicht von Person A keine Rede sein.
Es leuchtet mir ein, das ein Verwaltungs- und Organisationsapparat im Zuge einer perspektivisch erhobenen Klage enorm sein wird, da viele Menschen beteiligt sind, informiert werden wollen und ggfs. auch Informationen weitergeben müssen.
Wie gesagt, das möge jeder für sich entscheiden, Person A hat sich entschieden und letztendlich nichts zu verlieren, aber alles zu gewinnen. ;)
"Wenn wir gemeinsam klagen, bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten."
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Eine Verbandsklage wird sicherlich genug Klageargumente gegen dieses absurde Gesetz vorbringen können, da braucht es nicht die persönliche Betroffenheit. Wenn die 10 Euro erst bei Klagebeginn zu zahlen sind, besteht nur das Risiko, seine 10 Euro zu verlieren. Dieses Risiko ist gut kalkulierbar und für die Mitglieder zu verschmerzen. Für die Organisatoren bedeutet es jedoch ein viel größeres Risiko. Da diese Verbandsklage aber jetzt als Bauernfängerei dargestellt wird, dürften sich kaum weitere Mitglieder finden lassen.
Ein automatisiertes Infomailsystem ist weder mit hohen Kosten noch mit großem Aufwand verbunden. Dafür gibt es reichlich Anbieter.
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10 Euro sind gerade mal gut 2 Wochen Zwangsabogebühr ::)
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Eine Verbandsklage wird sicherlich genug Klageargumente gegen dieses absurde Gesetz vorbringen können, da braucht es nicht die persönliche Betroffenheit. Wenn die 10 Euro erst bei Klagebeginn zu zahlen sind, besteht nur das Risiko, seine 10 Euro zu verlieren. Dieses Risiko ist gut kalkulierbar und für die Mitglieder zu verschmerzen. Für die Organisatoren bedeutet es jedoch ein viel größeres Risiko. Da diese Verbandsklage aber jetzt als Bauernfängerei dargestellt wird, dürften sich kaum weitere Mitglieder finden lassen.
Ein automatisiertes Infomailsystem ist weder mit hohen Kosten noch mit großem Aufwand verbunden. Dafür gibt es reichlich Anbieter.
Es ist wirklich interessant, wie die Dinge laufen.
Die Verbandsklage nähert sich den 8000, und schon erscheinen Berichterstattungen, die sich ERST JETZT und nicht schon vorher kritisch dazu äußern. Und die genau den GELD Nerv treffen - und die die rechtlichen Hintergründe kritisch betrachten...
Ein Schelm, der böses dabei denkt.
Wieso hat sich zu Beginn der Verbandsklage niemand geäußert???? Warum erst JETZT??
Leute, denkt doch mal nach!
sorry ;)
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@ellifh
Dieser Meinung könnte man(n) Frau sich anschließen.
denn:
Denke nie, gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken. Denn wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur du denkst, aber richtig denken tust du nie! 8) 8) 8)
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Der Kritiker, der selbst gegen den Rundfunkbeitrag klagt, schreibt:
Vor kurzem ist mir die bereits im letzten Jahr von der sog. Grundrechtepartei initiierte Aktionsseite http://rundfunkbeitragsklage.de/ bekannt geworden. Ich muss Interessierten leider sagen, dass von der Unterstützung dieser Aktion nach meinem juristischen Wissen abzuraten ist.
Welchen Grund sollte er haben, sich fälschlicherweise kritisch zu äußern? Zumindest sind seine Argumente nachvollziehbar.
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Zum Thema Rundfunkbeitragsklage und der Warnung vor einem möglichen Spendenmissbrauch
Zu dem aktuell relativ hohen Spendenaufkommen sollte erklärt werden, dass dieses zunächst aus einer Einzelspende in Höhe von ca. 5000,- € hervorgeht. Auf der Spendenübersicht wird aktuell nicht angegeben wer der Spender ist oder aus welchem Umfeld die Spende erfolgte.
Ein jeder könnte die Verantwortlichen anschreiben und um eine entsprechende Aufklärung bitten.
Auch möglich wäre es auf den Artikel zu verlinken und zu fragen, ob eine Antwort entsprechend öffentlich gemacht werden wird oder darauf hinweisen dass die Antwort z.B. hier veröffentlicht wird.
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Wenn Person A aus irgendeinem Grund ein Hühnchen mit wem zu rupfen hätte, und darüberhinaus noch das nötige Kleingeld von 5000.- Euro, würde Person A die freudestrahlend spenden und ganz bestimmt nicht wollen, das Person A´s Name bekannt wird.....
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Ein Blogger mit dem Name "Aldebaran" schreibt zum Thema Klagen gegen den Rundfunkbeitrag seit ca. Mai 2013 unter http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/ Beiträge
der aktuelle Beitrag
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html
beschreibt offenbar seine kritische Sicht auf die
http://rundfunkbeitragsklage.de
und warnt vor Spenden und dass sich potenzielle Unterstützer genauer anschauen sollen bevor Spenden durch Sie getätigt werden.
Eine PersonX kann das gesagte des Bloggers nicht ausschließen, die Möglichkeiten wie beschrieben können bestehen.
Es besteht für jeden die Möglichkeit Nachfragen bei den Verantwortlichen also der Grundrechtepartei zu tätigen
und gegebenfalls Einsicht in die Programme und sonstigen Aktivitäten zu nehmen
unter
http://grundrechtepartei.de/info/
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Da Person A sich schon vor langer Zeit registriert hat, ist Person A sehr interessiert an dem weiteren Geschehen der Klage.
Natürlich sind kritische Anmerkungen zu diesem Thema wichtig, besonders weil es einen empfindlichen Nerv in der heutigen Zeit trifft, und das ist unser aller schwer verdientes Geld, das wir ausgeben, ausgeben sollen und das man uns, wenn nichts anderes hilft, mit nicht rechtmäßigen Mitteln aus der Tasche zu ziehen versucht oder es einfach tut und nötigenfalls auch die gesamte Rechtsprechung auf den Kopf stellt oder so verdreht, das das eigentliche Begehren, die Gier auf unser Geld, nett vertuscht wird und per Zwang und massiven Einschüchterungen/Drohungen durchgesetzt wird.
Person A ist kein Fachmann, aber: es scheint eine Möglichkeit zu sein, mit einer großen Menge an klagewilligen etwas erreichen zu können. Der Einzelne, wie wir aus dem Forum wissen, wird immer wieder schnell und einfallsreich abgebügelt.
"Wenn wir gemeinsam klagen, bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten."
Die zehn Euro sind zu zahlen, wenn es tatsächlich zur Klage kommt. Und die zahle ich dann gerne.
Bis jetzt habe ich kein Geld verloren, von einer "Spende" nach irgendwo kann aus Sicht von Person A keine Rede sein.
Es leuchtet mir ein, das ein Verwaltungs- und Organisationsapparat im Zuge einer perspektivisch erhobenen Klage enorm sein wird, da viele Menschen beteiligt sind, informiert werden wollen und ggfs. auch Informationen weitergeben müssen.
Wie gesagt, das möge jeder für sich entscheiden, Person A hat sich entschieden und letztendlich nichts zu verlieren, aber alles zu gewinnen. ;)
"Wenn wir gemeinsam klagen, bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten."
Zitat:
Wir praktizieren für unsere Mandanten jedoch in geeigneten Fällen die Sammelklage durch eine besondere Konstruktion: Geschädigte schließen sich zu einer sogenannten "Zweckgesellschaft" zusammen, deren Ziel es ist, für alle Geschädigten die Ansprüche vor Gericht zu erstreiten. In Deutschland ist es somit vom Namen her keine "Sammelklage", sondern rechtlich genau genommen, vielmehr eine Geltendmachung mehrerer Ansprüche unterschiedlicher Anleger gegen denselben Beklagten mittels der Zweckgesellschaft. Dem Gericht kann durch den geballten Auftritt der Geschädigten ein Eindruck davon vermittelt werden, dass das Vorgehen der Schädiger nicht nur ein bedauerlicher Einzelfall, sondern eine gezielte Masche ist.
Quelle:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/wissen/klage-sammelklagen/
Es gibt Möglichkeiten von mehreren Klägern gegen die Gegner vorzugehen.
Nun zur Rundfunkbeitragsklage:
Die Grundrechte einzufordern ist nicht nur für den verfassungswidrigen Rundfunkstaatsvertrag förderlich, sondern auch in vielen anderen Fällen, in denen die Staatsmacht den Bürger entmündigt.
So zum Beispiel in Bayern, wo der Ministerpräsident(Exekutive) in selbstherrlicher Weise einfach den Landtag(Legislative) übergeht und den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ohne Wissen des Landtages unterschreibt.
Oder auch die Gerichte, die die Grundrechte einfach ignorieren und als Richter tätig werden ohne dass diese die unabhängige Judikative unmißverständlich einfordern.
u.s.w.
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Immer dran denken:
Trau, schau, wem?
Und nie vergessen: Es geht um immens viel Geld!
Da gibt es viel Begehr!!!
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Beachtung verdient, dass die Initiatoren der Rundfunkbeitragsklage sich bereits ausführlich und transparent zur Thema "Spenden" geäußert haben:
http://rundfunkbeitragsklage.de/spenden/
Inwieweit sich eine angestrebte Streitgenossenschaft resp. gemeinschaftliche Klage von Grundrechtsträgern realisieren lässt mag durchaus problematisch sein, der Grund der Differenzen scheint allerdings darin zu liegen, dass "Aldebaran" eher systemkonform davon ausgeht dass der Klageweg vor den Verwaltungsgerichten zu führen ist (Zitat: "Zunächst einmal unterliegt der Einzug bzw. die Rechtmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen dem Verwaltungsrecht."). Die Überlegungen der Initiatoren der Rundfunkbeitragsklage gehen hingegen in der Gewährung von Grundrechten und deren Verletzungen von deutlich systemkritischeren Voraussetzungen aus, die in Ausführungen zum vorenthaltenden "Rechtsschutz bei Grundrechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt" münden.
http://rundfunkbeitragsklage.de/grundrechte/#rechtsschutz-bei-grundrechtsverletzungen-durch-die-oeffentliche-gewalt
Wer die Seite www.rundfunkbeitragsklage.de berits seit längerem beobachtet, dem dürfte es schwer fallen, die Ernsthaftigkeit des Anliegens in Zweifel zu ziehen.
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An interessiere Bürger wurden heute Flyer dazu auch im Bundesverwaltungsgericht verteilt. (PersonX hat aber nicht nachgefragt wer verteilt hat, sondern das Verteilen gesehen)
Am Bundesverwaltungsgericht wurde heute eine Verhandlung mit dem Themenschwerpunkt der sachgerechten Anknüpfung gehalten. Der vorsitzende Richter schränke den Verhandlungsspielraum bereits ganz am Anfang ein und erklärte über welche Punkte nicht zu entscheiden sei.
Dabei führte der Richter aus, dass es Urteile des Bundesverfassungsgericht gibt, welche Bindungswirkung haben und damit Gesetzen gleich gestellt sind (sinngemäß).
Die Ausführung klang in etwa so, als wäre das Bundesverfassungsgericht der Architekt des öffentlichen Rundfunks, der Richter hat dabei sehr wohl das Wort Haus und bauen verwendet und Bezug zu diversen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht genommen. Auf diese Entscheidungen berufen sich bisher immer alle, aber eine Umsetzung bzw. Ausgestaltung in Gesetzen erfolgte aus Sicht einer PersonX nicht.
Es mag in der Natur der Sache liegen, aber aus Sicht der PersonX sollte ein Verfassungsgericht Urteile sprechen und ungültige Gesetze aufheben und erklären warum diese ungültig sind damit diese durch die Gesetzgebung dann verfassungsgemäß beschlossen werden könnten.
Es sollte aber nicht wie in der Vergangenheit möglich sein, dass ein Gericht Beschlüsse fasst, welche als Ersatz für fehlende Gesetze oder fehlende Ausgestaltung in den Gesetzen dauerhaft herhalten.
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Falls es Personen gibt, welche sich vielleicht vorstellen könnten nicht direkt selbstständig klagen zu wollen könnte das hier vielleicht eine Option sein.
Welche Kosten dabei anfallen können kann PersonX noch nicht mitteilen, dazu ist das Gesuch und die Informationen noch zu neu. -> Möglicherweise, wäre es auch zusätzlich zu einer eigenen Klage möglich.
http://rundfunkbeitragsklage.de/
Nach dem ersten Anlesen: die Seite vertritt sehr vernünftige Positionen. Die kennen sich gut aus mit dem Grundgesetz. Bei einer Sammelklage kann man sich vor allem teure Anwälte leisten.
Da ich seit einiger Zeit auch einen Schritt weiter bin und ich nichts so sehr hasse wie die Glotzkiste, mache ich mit.
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Ich will die 10000er-Rundfunkklage auch unterstützen und habe mich dort soeben angemeldet.
Die rechtlichen Bedenken (DANKE für den Hinweis @PersonX) werde ich aber gut im Auge behalten.
Die Ausführung klang in etwa so, als wäre das Bundesverfassungsgericht der Architekt des öffentlichen Rundfunks
Du hast Recht, leider:
Im GG ist lediglich die Länderzuständigkeit geregelt, und auch nur auf dem Wege, dass es eine Positivauflistung
für das Bundesrecht gibt und alles, was dort nicht aufgeführt ist, dann eben Ländersache sein solle. :(
Und die örR-Ausgestaltung hat bisher, wie schon vielfach hier im Forum dargestellt, ausschließlich das BVerfG vorgenommen.
Einfach traurig und beschämend für unsere Politik... :'(
Aber gerade dadurch können der örR ja schalten und walten und Gelder verprassen wie er will.
Umso mehr ist der Widerstand dagegen nötig! Zähne zeigen! ;D ;D ;D
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Ich unterstütze die Aktion ebenfalls weit über das Mindestmaß hinaus. Die Bedenken verstehe ich nicht, da von vornherein und offen kommuniziert wird, was der Plan ist. Kostenpunkt pro Mitstreiter: 10 €. Der springende Punkt ist, dass ausschließlich so ein Weg bis zum europ. Gerichtshof auch nur ansatzweise realisierbar ist! Wenn das nur 10 € für den einzelnen bedeutet, kann man sich überlegen den Weg zu beschreiten. Oder aber eben nicht, und weiterhin jedes Jahr so 210 € abdrücken für die Verletzung der Grundrechte!
Bedenken meinerseits: 0,0!
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Es wird Zeit für Richter in diesem Land, welche verstehen welche Rechte Bürger haben und durch das Grundgesetz auch entsprechend einfordern können.
Jeder kann und sollte das Grundgesetz lesen, es ist in sehr einfachen Worten gehalten, welche keiner Auslegung bedürfen durch vermeintlich besser gebildete Personen, welche durch diese Auslegung den Sinn und die Intension hinter den Worten entstellen.
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Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Art. 1 Abs. 3 GG
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 20 Abs. 3 GG
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Solange die Klagen nicht ersteres als Begründung enthalten, werden Richter immer ne Menge Gründe und Urteile finden um die Klagen abzuschmettern. Es ist mir unverständlich warum keine Klage diese (auch für Laien) unmissverständliche Verletzung des Grundgesetzes thematisiert. Wenn es nicht Teil der Klage ist, müssen und werden die Richter auch nicht darüber entscheiden. Bei dieser Frage kann die Entscheidung unmöglich heißen "Zahlung unter Zwang" = "ungehindert".
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Nur noch 180 Mitstreiter bis 8000!
Lasst uns diesen Klageweg angehen!! >:D
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Bitte um Beachtung
Nachdem am vergangenen Freitag das Bundesverwaltungsgericht den eindeutig grundgesetzwidrigen Rundfunkbeitrag für angeblich mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung stehend erklärt hat, müssen wir unsere Strategie der Rundfunkbeitragsklage ändern, um diesem Hochverrat am Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit euch entgegenzutreten und unser aller Grundrechte zu schützen. … weiterlesen unter: http://rundfunkbeitragsklage.de/2016/03/runde2/
Edit "Bürger":
Verhandlung Amtsgericht Cuxhaven 13:00 ,Koordinator der rundfunkbeitragsklage.de
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18220.0.html
Gründe des Verfahrens/ der Verhaftung etc. bitte allenfalls in dortigem Thread, nicht jedoch in hiesigem Thread diskutieren, da diese augenscheinlich nicht in Verbindung mit der Aktion "Rundfunkbeitragsklage" stehen und also hier vom Kern-Thema abschweifend wären. Dies ist aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Nachdem rund 8500 Klagewillige gefunden sind, tut sich auf der Seite was.
Vorbereitung der Klage, eine Petition an den Bundestag und einiges Interessantes mehr.
Schaut mal rein :D
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Endlich geht es los
https://www.openpetition.de/petition/online/rundfunkbeitrag-ausserkraftsetzung-durch-den-bundestag
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8900 vom 120.000 = ca. 7% ja die Leuten wollen nichts davon hören.
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Hier noch ein kritischer Gedanke zur Aktion Rundfunkbeitragsklage (Phase drei), die in meinen Augen schlicht Unsinn ist:
Es werden in Phase II der Aktion 10.000 Kläger für eine gemeinschaftliche Klage gesucht. Wenn diese Zahl erreicht ist, soll in der dritten Phase der Aktion Rundfunkbeitragsklage bei ARD (bzw. MDR) beantragt werden, über die gesamte Aktion zu berichten (Phase III Antrag auf Berichterstattung). Als Reaktion auf diesen Antrag erwartet man sich einen ablehnenden rechtsgültigen Bescheid der ARD. Gegen diesen Bescheid will man sich mit einer Musterklage an das Verwaltungsgericht wenden, um ihn anzufechten bzw. um den örR zu verpflichten, über die Aktion zu berichten. Man erwartet, diese Klage zu verlieren und will anschließend Verfassungsbeschwerde einreichen.
im einzelnen siehe: rundfunkbeitragsklage.de/phase3/
Geplant ist seitens der Initiatoren der Aktion also, einen verwaltungsrechtlichen Prozess anzustoßen, nämlich einen Antrag an ARD/MDR als Behörde zu stellen, über den dieser per Verwaltungsakt entscheiden soll in Form eines klagefähigen Bescheides.
Das funktioniert aber nicht. Denn dem widerspricht § 2 VwVfG (LSA), in dem festgehalten ist, dass Verwaltungsrecht nicht für den örR gilt – das ist in diesem Forum unstrittig zumindest für Fragen der Programmgestaltung, da der örR insofern keine Behörde darstellt.
Wie stellt sich die grund_rechtepartei das vor, einen Antrag zu stellen, einen Bescheid zu erwarten, obwohl Verfahrensrecht nicht greift???
Wenn ich das richtig sehe, wirft zumindest dieser Teil der Aktion in rechtlicher Hinsicht nicht unbedingt Glanz auf die Initiatoren ;)
s. auch Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19056.msg124258.html#msg124258
Es sei in diesem Zusammenhang erneut auf diese kritischen Anmerkungen verwiesen: http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html
Edit "Bürger":
Dieser Thread bleibt aus u.a. Kapazitätsgründen mindestens vorübergehend geschlossen.
Angesichts der durchaus eigenwillig anmutenden Vorgänge, wird zu kritischer Aufmerksamkeit gegenüber den in diesem Thread thematisierten Aktionen/ Initiativen geraten.
Sobald sich etwas Entscheidendes weiterbewegt, wird eine erneute Öffnung geprüft.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.