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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Unterstützer am 04. März 2015, 23:40
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BGH wägt Grundsatzentscheidung zum Kabelfernsehen ab
Der Bundesgerichtshof wird im Juni 2015 ein Urteil verkünden, das Auswirkungen auf 18 Millionen Kabel-TV-Haushalte haben könnte. Dabei geht es um den Anspruch des größten deutschen Netzbetreibers Kabel Deutschland, für die Verbreitung der Programme von ARD, ZDF und Arte Geld zu verlangen. Die Sender haben diese Zahlungen ab 2013 eingestellt (Az.: KZR 3/14 und KZR 83/13).
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