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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: niddaM am 03. März 2015, 17:19

Titel: Möglichkeit von Person A dem Beitragsservice zu umgehen
Beitrag von: niddaM am 03. März 2015, 17:19
Guten Tag liebes Forum ich schildere einmal den Fall

Person A ist von zuhause in erste Wohnung B eingezogen. Person A bekahm von der GEZ(Beitragsservice) Post mit der bitte um Prüfung der Wohnsituation und evtl Zahlungen der monatl. Gebühren.

Wohnung B ist eine Wohnung im KG des Hauses und hat eine eigene Eingangstür welche evtl auch als Kellertür angesehen werden könne da zwar eine Klingel da ist aber kein Namensschild oder dergleichen. Ein Briefkasten ist neben dem der Familie C installiert.
Wohnung B ist allerdings auch durch eine Tür mit der Familie C verbunden. Wohnung B verfügt über eigenes Bad/Küche.

Was würde passieren wenn Person A mitteilt das ein "Mitbewohner" in diesem Fall Familie C schon Beitrag zahlt und desssen Nummer angibt.
Wäre eine bewusste nachgewiesene Falschangabe für Person A strafbar?

Was würdet ihr dieser misteriösen Gestalt A raten die nur noch 8 Tage Zeit hat :D
 
Titel: Re: Möglichkeit von Person A dem Beitragsservice zu umgehen
Beitrag von: Gast am 03. März 2015, 21:20
Hallo und Willkommen im Forum.  :)

A sollte C um Erlaubnis bitten C's Beitragskontonummer für Befreiungszwecke anzugeben und aber auch C über die derzeitig vorherrschende grundlegende Verfassungswidrigkeit der Erhebung der sog. 'Rundfunkbeiträge' unterrichten.

Liegt C's Erlaubnis vor, so kann A die Beitragskontonummer von C dem BS mit dem Hinweis, dass C von A bereits über die derzeitig vorherrschende grundlegende Verfassungswidrigkeit der Erhebung der sog. 'Rundfunkbeiträge' unterrichtet wurde, mitteilen.