gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Golfer123 am 26. Februar 2015, 17:29
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Hallo,
schön das es dieses Forum gibt. Bisher war ich nur Mitleser, jetzt brauche ich Hilfe.
Anfang des Jahres bekam Person A Post von der STADTKASSE als VOLLSTRECKUNGSBEHÖRDE mit der "Ankündigung einer Zwangsvollstreckung".
Da Person A bis dahin keine Post vom Beitragsservice erhalten habe, war sie doch sehr erstaunt.
Ein Anruf bei der Stadtkasse ergab einen Aufschub um 2 Monate zur Klärung.
Nach einem Anruf beim Beitragsservice und dem Versuch der Klärung blieb aus, weil Person A dies bitte schriftlich angeben soll.
Folgendes ist ihr vorgeworfen:
03/05 hat sie ihre damalige Wohnung bei der GEZ angemeldet.
Am 31.12.05 hat sie die Wohnung wieder gekündigt und ist zu ihren Eltern ins Haus gezogen.
Hier wird regelmäßig der Beitrag gezahlt.
Da sie zwischenzeitlich wohl nicht erreichbar war, bekam sie jetzt Post mit der Aufforderung die letzten rund 10 Jahre nach zuzahlen.
Auf Widerspruch wurde die Abmeldung zum 31.12.13 rückwirkend veranlasst. Der Zeitraum vom 01.01.06 - 31.12.13 muss noch ausgeglichen werden, weil nie eine Kündigung der Geräte veranlasst wurde.
Was soll Person A tun?