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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: LeckGEZ am 22. Februar 2015, 17:34

Titel: Drum prüfe wer sich ewig bindet... oder wie sage ich es meinem Verein?
Beitrag von: LeckGEZ am 22. Februar 2015, 17:34
gemeinnützig eingetragener Verein

Im Forum gab es schon mehrere Anläufe einen eingetragenen Verein zu gründen. 2011 z.B. "Gründung eines gemeinnützigen Verein" http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2470.msg15212.html#msg15212 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2470.msg15212.html#msg15212) und 2013 "Interessensverein gründen" http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4867.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4867.0.html).
Nun sind wieder zwei Jahre ins Land gegangen. Vielleicht hilft ein neuer Anlauf?

Sehr gute externe, prägnante Artikel zum Thema Vereinsgründung sind "Wie gründe ich einen Verein/e.V.? - Kurzleitfaden" http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm (http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm) und "Vereinsgründung und Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Graefelfing - Vereinsgründung" http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=355 (http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=355).

Aus diesen Quellen in Kurzform zusammengefasst hier zu lesen:

Was braucht man spontan


Die Satzung

Eine Satzung wird zur Gründung benötigt (es gibt diverse Mustersatzungen) wichtige Punkte sind:


Wahl des Vereinssitzes

Die Wahl des Vereinssitzes sollte in Abhängigkeit vom Wohnsitz der Gründungsmitglieder stattfinden.


Der Vereinszweck


Jedoch keine finanzielle Unterstützung von Klagen wie:

Was ist der e.V. definitiv nicht!

Was wir im e.V. sind


Die finanzielle Unterstützung durch den e.V.


Ein möglicher Ablauf der Gewährung von Unterstützung durch den e.V.


Das Vereinsziel

Die Auflösung des Vereins nach rechtlicher Abschaffung der Unrechtmässigkeit der Rundfunkgebühr ohne definierten Auftrag, Kontrolle, Transparenz und konkreter Gegenleistung und der Möglichkeit für Nicht-Nutzer, sich dem Rundfunkbeitrag auch ganz zu entziehen.

Auflösung des Vereins

Der Verein wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Restliches Vermögen wird an eine zertifizierte Spendenorganisation überwiesen.

Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden


Generelle Aspekte


praktische Tipps


offene Fragen

        Handelsregistersuche https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n (https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n)

Bitte immer daran denken, es kann von Anfang an nicht alles perfekt gemacht werden. Das sollte auch nicht das Ziel sein. Ich bin der Meinung, wenn sich nur genügend Mitglieder finden und der Rest den Vorschlag wenigstens gut heisst, dann sollten wir das tun.

Wenn ich erst wieder lesen muss wie das Petitionsrecht von wenigen gebeugt wird, um für die am Drücker günstige Konstellationen zu schaffen schreit es nach einer "Wir sind das Volk" e.V.

Wir sollten es den Mächtigen gleich tun und auch unsere Lobby gründen.

Der Feind des ÖRR ist ein Volk das Wissen verlangt.

Spiele für das Volk gab es schon im alten Rom.