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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: VorsichtStufe am 19. Februar 2015, 13:23

Titel: Klage vor dem VG, Ablehnung des Antrags auf Ruhen des Verfahrens
Beitrag von: VorsichtStufe am 19. Februar 2015, 13:23
Person A klagt vor dem VG Düsseldorf gegen den Widerspruchsbescheid des WDR.

Das VG bat Person A vor kurzem um Mitteilung, ob Person A mit einer Entscheidung der Kammer ohne mündliche Verhandlung einverstanden ist. Da von einer Abweisung der Klage auszugehen ist und Person A daher keinen Sinn in einer mündlichen Verhandlung sieht, hat Person A diesem Vorgehen zugestimmt und gleichzeitig mit Hinweis auf die bundesweit anhängigen Berufungsverfahren vor OVG (u.a. Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) das Ruhen des Verfahrens beantragt.

Das VG bat den WDR aufgrund des Antrags von Person A um Stellungnahme innerhalb von 3 Tagen.

Person A liegt nun die vom VG übersandte Antwort des Justiziariats des WDR vor, in der sich der WDR mit einem Ruhen des Verfahrens nach § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO nicht einverstanden erklärt und um eine Entscheidung der Kammer bittet. Das VG teilte gleichzeitig mit, nunmehr Anfang oder Mitte März ohne mündliche Verhandlung entscheiden zu wollen, da das Einverständnis beider Beteiligten hierzu vorliegt.

Sieht jemand eine realistische Möglichkeit, gegen die Nicht-Einverständniserklärung des WDR zum Ruhen des Verfahrens vorzugehen?
Titel: Re: Klage vor dem VG, Ablehnung des Antrags auf Ruhen des Verfahrens
Beitrag von: Lefty am 19. Februar 2015, 19:14
An Stelle von Person A hätte ich auf einer mündlichen Verhandlung bestanden. Die Klage wird zwar abgewiesen werden, da hast Du recht.
Aber es geht ja auch um die Öffentlichkeitswirksamkeit. Vielleicht hätte Person A in einer mdl. Verhandlung ihre Argumente noch etwas schärfen und ein Ruhen des Verfahrens rausschinden können. Die Gegenseite muss dem natürlich zustimmen. Bei mir wollte der SWR nur zustimmen, wenn ich einstweilen meine "Beiträge" bezahle, was ich natürlich ablehnte.