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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: HansXY am 18. Februar 2015, 17:30

Titel: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: HansXY am 18. Februar 2015, 17:30
Hallo GEZ-Boykottler,

Person A ist Student, wohnt bei der Mutter, verdient im Monat max. 450€ (kein Bafög) und wurde gepfändet.
Nun hat Person A vor dem Verwaltungsgericht geklagt und hat daher zwei Verfahren am laufen, einmal wegen der Pfändung und einmal gegen die Runkfunkbeiträge. Bei den Runkfunkbeiträgen beantragte Person A das Ruhen lassen.

Jetzt liegt ein Schreiben vor vom Beklagten (SWR):

Zitat
In Sachen Person A / SWR

nehmen wir Bezug auf das Schreiben des Gerichts vom XX.XX.2015 und erklären, dass wir mit einem Ruhen des Verfahrens angesichts der zwischenzeitlich vorliegenden Rechtssprechung nur dann einverstanden sind, wenn die bestehenden Rückstände und auch die laufenden Runkfunkbeiträge vom Kläger zunächst einstweilen bezahlt werden. Auf dem Beitragskonto des Klägers stehen derzeit Forderungen i.H.v. XXX,XX offen (Rundfunkbeiträge berechnet bis einschl. Februar 2015).

Angesichts der offensichtlich schwierigen finanziellen Situation des Klägers wären wir bereit, ihm der Möglichkeit einer Ratenzahlung (X/mtl. + alle drei Monate laufende Beiträge i.H.v. 53,94) entgegen zu kommen. Der Kläger möchte mitteilen, ob er bereit ist, einstweilen Zahlungen zu leisten. Der Beklagte könnte dann einem Ruhen des Verfahrens ebenfalls zustimmen. Die zwischenzeitlich gezahlten Beiträge würden dem Kläger später wieder erstatt, sollte letztendlich höchstricherlich festgestellt werden, dass der Runkfunkbeitrag verfassungswidrig ist.

Sollte der Kläger nicht einstweilen bezahlen wollen und das Verfahren daher nicht zum Ruhen gebracht werden können, so sind wir mit einer Entscheidung des Rechtsstreits ohne münndliche Verhandlung einverstanden und verweisen inhaltlich auf die Ausführung zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. XX).

Ich hoffe auf eine Hilfe und Ratschläge wie ich am besten vorgehen soll.

Danke im Voraus
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Grinsekatze am 18. Februar 2015, 17:40
... sollte letztendlich höchstricherlich festgestellt werden, dass der Runkfunkbeitrag verfassungswidrig ist...  :laugh:

Da steht's doch, was wir alle schon festgestellt haben :D  Jetzt muss es nur noch höchstrichterlich "besiegelt" werden!
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: LeckGEZ am 18. Februar 2015, 18:30
Hallo HansXY,

ich würde dem ÖRR keinen Cent geben, nicht einmal mit dem wässrigem Versprechen, das man es zurück bekommen könnte. Solche Angebote gab es schon bei anderen Klagen, wobei der ÖRR auch gleich die Verjährung der Ansprüche sichergestellt sehen wollte. Da der ÖRR nachweislich alles unternimmt eine Entscheidung am BVG hinauszuzögern, gehen Dir dann mehrere Jahre "Beiträge" verloren.

Ich würde ein Kompromiss dem Gericht vorschlagen. Es muss ein unabhängiges Treuhandkonto sein! Der ÖRR darf nicht von meinem Geld auch nur im Nano-Bereich unterstützt werden. Alles andere ist indiskutabel und muss vor Gericht ausgefochten werden.

A sollte alles peinlich genau dokumentieren. Das Gericht und diese Plattform sind dafür gut geeignet. Die Methoden dieser mafiösen Struktur müssen festgehalten werden.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Sacred am 18. Februar 2015, 20:51
A sollte die Wörter nehmen und einfach umdrehen.

Sowas in die Richtung...

Zitat
Wie der Beklagte selbst festgestellt hat, bestreitet Person A als Student ohne weitere festen Bezugsleistungen (Bafög) seinen Lebensunterhalt.
Person A schließt sich grundsätzlich der Meinung des Beklagten an, dass das Verfahren ruhen gestellt werden muss, da bereits genügend Gerichte mit dem Tenor des Verfahrens beschäftigt sind.

Person A möchte noch einmal zu dem Ausdruck bringen, dass es im Interesse aller beteiligten ist, weitere unnötige Aufwendungen zu vermeiden.

Die Darstellung des Beklagten kann Person A in diesem Zusammenhang jedoch nicht nachvollziehen.
Für den Beklagten dürfte ein Ausgleich der Forderung nur folgenlos wichtig sein, insofern jüngst bekannt gegeben wurde, dass dem System des ÖRR Mehreinnahmen von rund 1.500.000.000 Euro entstanden sind.

Der von dem Beklagten geforderte Betrag, welcher gerade einmal 0,0000x Prozent der unerwarteten Mehreinnahmen sind, steht diesbezüglich in keiner Relevanz.

Für Person A, welche den Lebensunterhalt ohne festes Einkommen bestreitet, stellt jeder unnötige Betrag eine Belastung dar.
Die Verknüpfung der Ruhestellung mit einer vorbehaltlichen Zahlung - welche von Person A nicht akzeptiert wird - wird gerade unter diesem Tenor als Schikane des Beklagten gegen Person A gewertet.

Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass in anderen Ruhestellungen keine vorbehaltliche Zahlung gefordert wurde.

Person A bittet daher den Beklagten seinen Tenor vom xx.xx.xxxx zu überdenken.

Es wäre sicherlich interessant, was der SWR dem Gericht daraufhin mitteilt.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Gast am 18. Februar 2015, 21:13
Zitat
dass wir mit einem Ruhen des Verfahrens angesichts der zwischenzeitlich vorliegenden Rechtssprechung
Welcher bitte schön? Bitte um Begründung und Aktenzeichen dieser aktuellen Rechtsprechung!

Zitat
nur dann einverstanden sind, wenn die bestehenden Rückstände und auch die laufenden Runkfunkbeiträge vom Kläger zunächst einstweilen bezahlt werden. Auf dem Beitragskonto des Klägers stehen derzeit Forderungen i.H.v. XXX,XX offen (Rundfunkbeiträge berechnet bis einschl. Februar 2015).
Einstweilen klingt nach betteln und gebettelt wird nicht. ;D

Teile doch den lieben ReAn mit, dass sie hier MENSCHEN pfänden, die nicht im RBStV erfasst wurden und weit unter der im RBStV §4 genannten, an Einkommen haben.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: ohmanoman am 18. Februar 2015, 21:35
@Sacred,

wirklich gut! Man kann dem nur noch verhönepipeln ;D
Was hier von Politik, Richtern und sogenannten noch verantwortlichen abgeliefert wird, ist unfassbar. Das sind Satiriker pur!
Dehnen muss man mit genauso blöden Antworten kommen.
Ein nicht Jurist, stößt schnell an seine Grenzen, es sei denn, er studiert noch mal.
Helau!  (#)
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: HansXY am 18. Februar 2015, 22:15
@Sacred
@ich

Danke für die hilfreichen Antworten :)
Person A wird es auf jeden Fall so versuchen und bei weiteren Neuigkeiten werde ich wieder posten.

Viele Grüße,
HansXY
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: HansXY am 07. März 2015, 17:43
Hi GEZ-Boykottler,

Person A hat dem Schreiben geantwortet und nun folgenden Brief vom Verfassungsgericht Freiburg erhalten:

Zitat
"Hinsichtlich der Rechtsprechung der Kammer zur Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge wird auf das Schreiben des Gerichts zum Eingang ihrer Klage verwiesen. In dem dort mit Internet-Adresse aufgeführten Urteil finden sich auch Nachweise für Entscheidungen anderer Gerichte.
Die auch während des Ruhens eines Verfahrens fortbestehenden Zahlungspflicht eines Beitragszahlers entspricht der gesetzlichen Grundregel, dass solche Geldleistungen vorläufig auch dann zu zahlen sind, wenn nicht wirklich ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des entsprechenden Gesetzes bestehen."

Wie ist eure Meinung dazu? Ich danke für die Hilfe,

HansXY
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: PersonX am 07. März 2015, 17:59
"nicht wirklich ernsthafte Zweifel"
das mag für das Gericht, also die Kammer dort zutreffend sein, dass Sie keine
"nicht wirklich ernsthafte Zweifel" haben, oder die Meinung des Klägers nicht teilen wollen.
Aber es kann obwohl es bereits Verfahren an Gerichten gibt, welche oberhalb dieser Kammer liegen nicht im Interesse sein, den Kläger dann nur auf Grund desseb dann schlechter zu stellen, nur weil diese Kammer nicht überzeugt ist.

Eine weitere Beurteilung kommt auf die Urteile an, welche dort aufgeführt würden, wo das die Regel sein soll. Vielleicht ist diese "Regel" falsch, wird falsch ausgelegt oder die vorläufige Zahlung könnte auch unzumutbar sei.

Wäre es einer Person A möglich die jeweiligen Schreiben ans Gericht und die Antworten dazu online zustellen.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: gurke7 am 07. März 2015, 21:09
dazu kommt noch nach Ansicht von Person F die im ersten Post geschilderte Klage die gegen den RF-Beitrag bereits anhängig ist.
zum einen: dürfte hinreichende Zweifel der Rechtmäsigkeit doch sehr deutlich naheliegend sein, wenn sogar schon eine Klage geführt wird.
zum anderen: werden bei laufenden Klagen die Mahn und Vollstreckungsmaßnahmen seitens der LRA ausgesetzt.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Bürger am 08. März 2015, 01:33
A sollte die Wörter nehmen und einfach umdrehen. [...]

...in der Tat ;)

Eine weitere Gegenbedingung könnte lauten, dass einer einstweiligen Zahlung (allerdings allenfalls der bisherigen strittigen, nicht jedoch aktueller oder evtl. zukünftig geforderter Beträge!) auf ein treuhänderisches Konto allenfalls dann zugestimmt werden könne, sofern der Beklagte (hier insbesondere der SWR!) allen bisherigen Sprungrevisionen nachträglich und allen aktuellen und zukünftigen Sprungrevisionen bedingungslos zustimmt und somit offiziell dokumentiert, ebenfalls an einer zügigen Grundsatzentscheidung überhaupt Interesse zu haben.

Anderenfalls darf wohl von einem lediglichen Kuhhandels-Angebot ausgegangen werden... ;)

siehe auch meine "ausschweifenden" Anmerkungen dazu u.a. unter
Hilfe zur Vorbereitung auf meinen Verhandlungstermin (siehe Kalender)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12840.msg88610.html#msg88610
*FAULER* Deal!
...insbesondere auch in Hinblick auf die Verzögerungstaktik von ARD-ZDF-GEZ,
die sich als Verhinderer einer möglichst zügigen Grundsatzentscheidung entpuppen:
Rossmann, wie geht es denen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12297.msg86004.html#msg86004
[...]

Ich kann mir aus diesem (erneuten und sich wiederholenden) Anlass einfach mal eine etwas laxere Anmerkung nicht verkneifen:

Die haben doch einfach nicht mehr alle Tassen im Schrank!!! ;D >:D (#) >:D ;D

Naja, Hochmut und (Dumm-)Dreistigkeit kommt vor dem Fall... ;)
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Housebrot am 08. März 2015, 11:49
Ich würde ein Kompromiss dem Gericht vorschlagen. Es muss ein unabhängiges Treuhandkonto sein! Der ÖRR darf nicht von meinem Geld auch nur im Nano-Bereich unterstützt werden. Alles andere ist indiskutabel und muss vor Gericht ausgefochten werden.
Es gibt eine Hinterlegungstselle bei gericht... das würde ich abieten
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: LeckGEZ am 08. März 2015, 13:39
Ich würde ein Kompromiss dem Gericht vorschlagen. Es muss ein unabhängiges Treuhandkonto sein! Der ÖRR darf nicht von meinem Geld auch nur im Nano-Bereich unterstützt werden. Alles andere ist indiskutabel und muss vor Gericht ausgefochten werden.
Es gibt eine Hinterlegungstselle bei gericht... das würde ich abieten

Das hat mich neugierig gemacht und ich habe nachgelesen. Gibt es tatsächlich und würde dafür geeignet sein. Muss man wohl für jeweils sein eigenes Bundesland nachschauen, ob und wo es diese Stelle gibt.
Anbei mal ein Musterformular, was ich mir erlaubt habe mit sinnvollen Einträgen vorzubelegen.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: HansXY am 23. März 2015, 19:53
A sollte die Wörter nehmen und einfach umdrehen. [...]

...in der Tat ;)

Eine weitere Gegenbedingung könnte lauten, dass einer einstweiligen Zahlung (allerdings allenfalls der bisherigen strittigen, nicht jedoch aktueller oder evtl. zukünftig geforderter Beträge!) auf ein treuhänderisches Konto allenfalls dann zugestimmt werden könne, sofern der Beklagte (hier insbesondere der SWR!) allen bisherigen Sprungrevisionen nachträglich und allen aktuellen und zukünftigen Sprungrevisionen bedingungslos zustimmt und somit offiziell dokumentiert, ebenfalls an einer zügigen Grundsatzentscheidung überhaupt Interesse zu haben.

Anderenfalls darf wohl von einem lediglichen Kuhhandels-Angebot ausgegangen werden... ;)

siehe auch meine "ausschweifenden" Anmerkungen dazu u.a. unter
Hilfe zur Vorbereitung auf meinen Verhandlungstermin (siehe Kalender)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12840.msg88610.html#msg88610
*FAULER* Deal!
...insbesondere auch in Hinblick auf die Verzögerungstaktik von ARD-ZDF-GEZ,
die sich als Verhinderer einer möglichst zügigen Grundsatzentscheidung entpuppen:
Rossmann, wie geht es denen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12297.msg86004.html#msg86004
[...]

Ich kann mir aus diesem (erneuten und sich wiederholenden) Anlass einfach mal eine etwas laxere Anmerkung nicht verkneifen:

Die haben doch einfach nicht mehr alle Tassen im Schrank!!! ;D >:D (#) >:D ;D

Naja, Hochmut und (Dumm-)Dreistigkeit kommt vor dem Fall... ;)

Hi Bürger und allen anderen danke für die Infos,

kann Person A das dem VWG so schreiben:

Zitat
Da wirklich ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen und es bereits Verfahren an Gerichten gibt, welche oberhalb dieser Kammer liegen, kann es nicht im Interesse der Kammer liegen, mich schlechter zu stellen, nur weil diese Kammer davon überzeugt ist. Außerdem dürften hinreichende Zweifel der Rechtmäßigkeit doch sehr deutlich naheliegend sein, wenn sogar schon eine Klage geführt wird.

Die Gegenbedingung von mir wäre, dass einer einstweiligen Zahlung (allerdings allenfalls der bisherigen strittigen, nicht jedoch aktueller oder evtl. zukünftig geforderter Beträge!) auf ein treuhänderisches Konto allenfalls dann zugestimmt werden könne, sofern der Beklagte (SWR) allen bisherigen Sprungrevisionen nachträglich und allen aktuellen und  zukünftigen Sprungrevisionen bedingungslos zustimmt und somit offiziell dokumentiert, ebenfalls an einer zügigen Grundsatzentscheidung überhaupt Interesse zu haben.

A könnte es evtl noch umformulieren  :-[ :-\
Viele Grüße
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Micha am 23. März 2015, 20:23
Person A ist Student, wohnt bei der Mutter, verdient im Monat max. 450€
Zitat

Was ich hier nicht verstehe, warum der BS hier auf den Studenten zurückgreift und nicht zunächst versucht von dessen Mutter die Zwangsabgaben abzupressen? Im Gegensatz zur alten Regelung müssen in dieser Konstellation nicht beide zahlen.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Gast am 23. März 2015, 20:56
kann ich das dem VWG so schreiben:

Kannst Du, klar! Aber ob das gut, schlecht, verbesserungsbedürftig oder vielleicht genau richtig ist kann Dir hier niemand raten, der oder die aufmerksam die hier geltenden Forenregeln einmal gelesen hat.

Bitte mach Dich mit den Forenregeln vertraut.  :)

Zitat
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Housebrot am 24. März 2015, 21:15
Die Gegenbedingung von mir wäre, dass einer einstweiligen Zahlung (allerdings allenfalls der bisherigen strittigen, nicht jedoch aktueller oder evtl. zukünftig geforderter Beträge!) auf ein treuhänderisches Konto allenfalls dann zugestimmt werden könne, sofern der Beklagte (SWR) allen bisherigen Sprungrevisionen nachträglich und allen aktuellen und  zukünftigen Sprungrevisionen bedingungslos zustimmt und somit offiziell dokumentiert, ebenfalls an einer zügigen Grundsatzentscheidung überhaupt Interesse zu haben.
Würde ich keinesfalls so schreiben:
zum einen geht Dich die Sprungrevision in anderen Verfahren nichts an,
zudem
könnte das ein böser Justitiar als Nötigung auslegen, und sich mal vertrauensvoll an eine entsprechende Behörde wenden.

Nimm in allen deinen Schriftsetzen nur auf dein persönlcihes Verfahren Bezug, und nur dort, wo es sinnvoll erscheint, würde ich andere Urteile oder Beschlüsse einbringen.

Niemals aber würde ich in meinem Verfahren den Prozessgegner zu einer Handlung in anderen Verfahren vorschlagen wollen.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Manso am 24. März 2015, 22:32
Ist es denn keine Nötigung im Gegenzug weiterhin das Geld von uns Bürgern zu verlangen, bis die Revisionen durch sind?

Also für ist das etwa so wie einem Schutzgelderpresser weiterhin Schutzgeld zahlen zu müssen, bis er nach mehreren oder allen Instanzen endgültig rechtskräftig verurteilt ist und im Gefängnis sitzt.

Die persönliche Betroffenheit muss an erster Stelle stehen, da stimme ich voll zu
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: Manso am 01. April 2015, 12:36
... und weil es gerade so schön passt:

Eine mir nahestehende Person hat jetzt ebenfalls den Vorschlag unterbreitet bekommen das Verfahren ruhen zu lassen, solange dieser sich der Schutzgelderpressung beugt.

Wie diese Person in dem Fall vorgehen möchte, werde ich hier weitergeben, sobald mir diese Informationen vorliegen.
Titel: Re: Schreiben vom Beklagten > Ruhendstellung nur bei einstweiliger Zahlung
Beitrag von: muelli am 21. April 2015, 09:42
Zumindest der SWR sieht in RLP Oberwasser und lehnt Ruhendstellungen jetzt sogar direkt komplett ab.
Abgeblich sei die Rechtslage in RLP eindeutig.