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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: ohmanoman am 15. Februar 2015, 17:26
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Moin Moin liebe Mitstreiter,
auf die Klage gegen RB hat Person M Antwort vom VG Bremen bekommen, mit der Klageerwiderung vom Justitiariat des NDR als Anhang.
Kurz der Werdegang von Mister M:
Seit 01.01.2013 Zahlung (nur Radio) eingestellt.
2 Gebühren- / Beitragsbescheide widersprochen.
auf diese 2 Gebühren- / Beitragsbescheide ein Widerspruchsbescheid bekommen, wegen Erkrankung nicht widersprochen.
3ten Gebühren- / Beitragsbescheid bekommen und widersprochen.
auf diesen Widerspruchsbescheid Klage vor dem VG Bremen eingereicht.
Zum HÄNKER (Bremer Info-Stand) noch mal, da soll einer durchblicken.
Schon bei den Streitwert blickt M nicht durch.
Die ersten beiden (01.01.-30.06.2013) Bescheide 53,94 € plus 8,00 € x 2 =123,88 €
Der dritte (01.07.-31.12.2013) Bescheid 107,88 € plus 8,00 € =115,88 €
Im Beschluss vom VG Bremen:
Der vorläufige Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 3 S. 1+ 3 GKG auf 331,64 € (3 x 107,88 € plus 8,00 €) festgesetzt.
Person M hat im Januar Klage erhoben, die sich auf den dritte (01.07.-31.12.2013) Widerspruchsbescheid (107,88 € plus 8,00 € =115,88 €) bezieht.
Der vorläufige Streitwert vom VG Bremen beinhaltet 18 Monate, also von 01.07.2013 bis 31.12.2014! Ist das korrekt?
In der Klage hat Person M, die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Nun möchte das Gericht über den Antrag der Aussetzung der Vollziehung, nach § 80 Abs. 5 VwGO, in der Klageschrift beschließen, bis über die Klage entschieden wurde. Dafür ist ein Eilverfahren nachgetragen worden und trägt das Aktenzeichen 2 V 133/15.
Bislang hatte M nur eine nichtssagende Mahnung bekommen. Eine Vollstreckungsankündigung noch nicht!
Nun kann ich Person M nichts raten, weil ich das Antwortschreiben vom VG Bremen auch nicht deuten kann.
Warum sollte Person M das Eilverfahren zurück nehmen? Welchen Vorteil / Nachteil hätte Person M?
Ich stelle das Schreien mal ein mit der Hoffnung der Übersetzung.
PS.
Macht es Sinn, hier mal alles reinzustellen?
Gruß
Ohmanoman
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Moin Moin
Ich habe das mal anonym abgeschrieben.
Sehr geehrter Herr
in Ihrer Verwaltungsrechtssache
gegen
Radio Bremen
ist für den Antrag in der Klageschrift, die Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO
zu beschließen, bis über die Klage entschieden ist, das Eilverfahren nachgetragen worden. Es
trägt das Aktenzeichen 2 V 133/15.
In der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme der Beklagten mit Schriftsatz vom --.--.2015 zur Kenntnisnahme. Im Eilverfahren 2 V 133/5 besteht Gelegenheit für die Sie zur abschließenden Stellungnahme bis zum --. -- 2015. Danach müssen Sie mit einer Entscheidung über den Eilantrag rechnen. Die Kammer hat den Rundfunkbeitrag für den privaten Bereich mit Urteilen vom 20.12.2013 – Az. 2 K 605/13 und 2 K 570/13 – für verfassungsgemäß gehalten. Dagegen wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht von der Kammer zugelassen. Die Berufungsverfahren sind unter den Aktenzeichen 1 LC 26/14 und 1 LC 24/14 beim OVG Bremen anhängig. Es besteht die Möglichkeit auf Antrag des Klägers mit Einverständnis der Beklagten das Klageverfahren 2 K 36/15 bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in einem der genannten Verfahren zum Ruhen zu bringen. Das macht allerdings nur Sinn, wenn Sie, Herr , Ihren persönlichen Fall nicht vor das Bundesverfassungsgericht bringen möchten. Denn das Bundesverfassungsgericht kann vom Bürger erst nach Erschöpfung des Rechtswegs angerufen werden. Die Ruhensanordnung hätte keine Auswirkung auf Ihre Zahlungspflicht. Diese könnte nur im Eilverfahren vom Gericht ausgesetzt werden. Über den Eilantrag muss daher entschieden werden, wenn er nicht zur Verminderung von Kosten (in der Zeit bis zum --.--.2015) noch zurückgenommen wird. Die Gerichtskosten für das Eilverfahren würden sich bei Rücknahme des Eilantrags um 2/3 auf 1/3 reduzieren.
Gegenwärtig ist nicht erkennbar, dass die gesetzliche Zahlungspflicht für den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro bzw. ab 01.04.15 in Höhe von 17,50 Euro pro Monat Ihnen unwiederbringliche Nachteile bringen würde. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personen, die Sozialleistungen beziehen, auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.
Teilen Sie also bitte bis zum --.--.2015 mit, wie weiter verfahren werden soll bzw. ob es einer Entscheidung im Eilverfahren bedarf.
Mit freundlichem Gruß
Nun kann ich Person M nichts raten, weil ich das Antwortschreiben vom VG Bremen auch nicht deuten kann.
Warum sollte Person M das Eilverfahren zurück nehmen? Welchen Vorteil / Nachteil hätte Person M?
Vielleicht kann mir das mal jemand übersetzen.
Gruß
Ohmanoman
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Na dann will ich es mal versuchen...
ist für den Antrag in der Klageschrift, die Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO
zu beschließen, bis über die Klage entschieden ist, das Eilverfahren nachgetragen worden. Es
trägt das Aktenzeichen 2 V 133/15.
die Vollziehung könnte ausgesetzt werden, bis über die Klage entschieden wurde.
In der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme der Beklagten mit Schriftsatz vom --.--.2015 zur Kenntnisnahme.
Die zu lesen wäre toll!
Im Eilverfahren 2 V 133/5 besteht Gelegenheit für die Sie zur abschließenden Stellungnahme bis zum --. -- 2015.
...was tun musst???
Fehlt wohl...oder in der Zeile verrutscht beim Abtippen ;D
Die Kammer hat den Rundfunkbeitrag für den privaten Bereich mit Urteilen vom 20.12.2013 – Az. 2 K 605/13 und 2 K 570/13 – für verfassungsgemäß gehalten. Dagegen wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht von der Kammer zugelassen. Die Berufungsverfahren sind unter den Aktenzeichen 1 LC 26/14 und 1 LC 24/14 beim OVG Bremen anhängig.
Das Gericht meint, dass der RuBe im privaten Bereich verfassungsmäßig ist und somit würde wohl die nachfolgende Instanz nur über diesen Punkt diskutieren wollen...ist meine Meinung...
Es besteht die Möglichkeit auf Antrag des Klägers mit Einverständnis der Beklagten das Klageverfahren
2 K 36/15 bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in einem der genannten Verfahren zum Ruhen zu bringen. Das macht allerdings nur Sinn, wenn Sie, Herr , Ihren persönlichen Fall nicht vor das Bundesverfassungsgericht bringen möchten.
Wenn M wartet, bis es ein Urteil beim anderen Fall vom OVG gibt, setzt sich M nur auf den fahrenden Zug und/oder knallt damit an die Wand. Er kann dann nicht mehr bis zum OVG durch.
Denn das Bundesverfassungsgericht kann vom Bürger erst nach Erschöpfung des Rechtswegs angerufen werden.
Das BVG kann man nur als Einzelkämper erreichen. Ohne Abwarten auf andere Urteile!
Die Ruhensanordnung hätte keine Auswirkung auf Ihre Zahlungspflicht. Diese könnte nur im Eilverfahren vom Gericht ausgesetzt werden. Über den Eilantrag muss daher entschieden werden, wenn er nicht zur Verminderung von Kosten (in der Zeit bis zum --.--.2015) noch zurückgenommen wird. Die Gerichtskosten für das Eilverfahren würden sich bei Rücknahme des Eilantrags um 2/3 auf 1/3 reduzieren.
Scheint ein berechtigtes "Friedensangebot" des Gerichtes zu sein...
Denn die Klage scheint eh nicht bis zum BVG durchzukommen...
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Schon bei den Streitwert blickt M nicht durch.
Die ersten beiden (01.01.-30.06.2013) Bescheide 53,94 € plus 8,00 € x 2 =123,88 €
Der dritte (01.07.-31.12.2013) Bescheid 107,88 € plus 8,00 € =115,88 €
Im Beschluss vom VG Bremen:
Der vorläufige Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 3 S. 1+ 3 GKG auf 331,64 € (3 x 107,88 € plus 8,00 €) festgesetzt.
Das steht in dem genannten Paragraphen genau erklärt:
Es wird um 107,88 aus dem Bescheid gestritten. Da es auch um zukünftige Zahlungen geht, wird dieser Betrag verdreifacht. Dazu kommt noch die Säumnisgebühr.
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@ ich
Zitat
Im Eilverfahren 2 V 133/5 besteht Gelegenheit für die Sie zur abschließenden Stellungnahme bis zum --. -- 2015.
...was tun musst???
Fehlt wohl...oder in der Zeile verrutscht beim Abtippen
Nee, da fehlt nichts!? Der Satz endet mit dem Datum.
:o
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Im Eilverfahren 2 V 133/5 besteht Gelegenheit für die Sie zur abschließenden Stellungnahme bis zum --. -- 2015.
Ist doch eine eindeutige Aussage?
Sinngemäß auch:
Der Empfänger des Schreibens hat bis zum ***** 2015 Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme.
Heißt:
Der Empfänger des Schreibens sollte alle Unterlagen zusammennehmen, sich hinsetzen und nochmals seine Sicht der Dinge aufschreiben und dabei alle neuen Erkenntnisse gleich mit einmbauen.
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Moin Moin,
@ ich
@ ss32
vielen Dank für eure Antworten.
Mister M und ich sind mit unserem Latein am Ende!
Wir habe uns eingelesen in dem Thema:
„Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke! „
Kommen aber nicht recht weiter!
Mister M hat in seinen Widersprüchen immer Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt.
@pinguin
danke für deine Antwort!
Mister M weiß jetzt nicht, ob es sinnvoll ist, den Eilantrag zurück zunehmen, oder bestehen zu lassen.
Weiter, ob es sinnvoll ist, eine Ruhestellung der Klage zuzustimmen, bis vor dem OVG Bremen eine Entscheidung gefallen ist. Denn wenn diese abgewiesen wird, kann Mister M ja nicht mehr vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Siehe Schreiben vom Gericht.
Ob es dann noch finanziell für Mister M noch zu stemmen ist!
Und das alles für ein Angebot, was Mister M gar nicht will!
Vielleicht ist unter euch Jemand der Mister M einen Rat geben kann?
Weiter weiß ich nicht, wie wir die PDF Dateien anhängen können!
Ohmanoman
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@ ich
na dann!
Zitat
In der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme der Beklagten mit Schriftsatz vom --.--.2015 zur Kenntnisnahme.
Die zu lesen wäre toll!
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und weiter
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und weiter
ohmanmoamoman ich übe noch
die Reienfolge ist nicht richtig! Sorry.
Vielleicht kann der Admin das ändern
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und weiter
ohmanmoamoman ich übe noch
die Reienfolge ist nicht richtig! Sorry.
Vielleicht kann der Admin das ändern
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Im Eilverfahren 2 V 133/5 besteht Gelegenheit für die Sie zur abschließenden Stellungnahme bis zum --. -- 2015.
Ist doch eine eindeutige Aussage?
Na die Aussage stimmt schon und ist eindeutig.
Jedoch steht im Schreiben des Gerichtes:
"Im Eilverfahren 2 V 133/5 besteht Gelegenheit für die Sie zur abschließenden Stellungnahme bis zum --. -- 2015"
und dies macht lesetechnisch dann auch Sinn! ;)
Es fehlte somit nichts, es war nur was zu viel! :)
@ohmanoman
vielen Dank fürs posten. Hab mir diese mal runtergeladen und werde die mir mal antun.
Die Reihenfolge im Forum ist sicher etwas durcheinander geraten, jedoch beim Speichern werden die hübsch einsortiert.
Und wie schon geschrieben, wenn der M nicht bis zum BVG gehen will und nur hofft, dass ein Urteil von einem anderen erstritten wird, dann kann er die Aussetzung der Vollstreckung beantragen.
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@ich,
wenn man aber die Verfahren (Urteil vom 20.12.13-Az. 2K605/13 und 2K570/13 VG Bremen) liest, dann kann man schon davon ausgehen, dass das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen (1 LC 26/14 und 1 LC 24/14) abgewiesen wird! :-[
Mister M und ich sind keine Juristen! Als Bürger steht man dem unbeholfen gegenüber. :(
Selbst Anwälte werden über den Mund von den Gerichten gefahren. :-\
Es gibt so viel zu lesen (hier im Forum), was auch schlüssig klingt, aber was von den Gerichten und dem Beitragsservice kommt, ist grotesk! >:D
Das die sich nicht schämen! Bei Geld höhrt halt die Moral auf!!
Ohmanomanoman
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...
Heißt:
Der Empfänger des Schreibens sollte alle Unterlagen zusammennehmen, sich hinsetzen und nochmals seine Sicht der Dinge aufschreiben und dabei alle neuen Erkenntnisse gleich mit einmbauen.
Besseren Rat kann man kaum geben.
Nur mit der Anstrengung von Person X ist eine gelungene Erwiderungen zu den Missdeutungen des Rechts, der Nichtbeachtung der Rechtsnormen und ergangener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts möglich.
Dafür gibt es im Forum jede Menge Argumente. Dieser Bereich ist für die qualifizierte Entgegnung eine Fundgrube:
Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html
Nicht jede Entgegnung der Anstalt hat was mit den relevanten Verfassungsfragen zu tun und dient nur der Ablenkung.
Ohne entsprechende Leistung der Person X wird es nicht gehen.
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Moin Moin GEZ – Gegner,
habe von Mister M die Erlaubnis den bisherigen Verlauf hier einzustellen. Mister M und ich haben
so gut wie keiner Erfahrung im Umgang mit einem PC und Internet, deshalb bitten wir um Verständnis wenn was nicht funktioniert. Es hat erst mit dem scannen nicht geklappt und mit dem Fotos mussten wir erst ein Lernprozess durchlaufen.
Anbei: Klageschrift und Stellungnahme von Mister M zum Eilverfahren und die Antwort vom Gericht darauf.
Bereits hier eingestellt: Klageerwiderung vom NDR und Aufforderung vom Gericht, zur Stellungnahme des von der Hauptsache getrennten Eilverfahrens, welches Mister M als nicht erledigt erklärt hat.
Ohmanoman
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