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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: LeckGEZ am 14. Februar 2015, 17:50
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Hypothetische Situation.
Eine Wohnung mit den Personen A,B und C. Alle sind schon 18 Jahre alt und nach Rundfunkbeitragstaatsvertrag Beitragsschuldner. Keiner hat ein Interesse daran seiner demokratischen Beitragspflicht nachzukommen.
Nehmen wir weiterhin an der Beitragsservice erhält durch Abgleich der Daten vom Einwohnermeldeamt die Daten aller drei Personen. Wer bekommt den schwarzen Peter zugesteckt?
Entscheidet sich der Beitragsservice für eine Person? Oder gibt es Rundumschlag für alle?
Wer kennt diesen hypothetischen Fall aus der Praxis? Ist der Aufwand für den Beitragsservice dreifach oder macht er es sich leicht?
Wenn es schon Unausgewogenheiten aus der Typisierung gibt, kann man diese Unausgewogenheit nicht auch gegen den Beitragsservice einsetzen?
1 Wohnung 3 Beitragszahler: 3 x Infopost, Bescheide, Klagen, Vollstreckungen?
Oder wird nur einer geterrt und gefedert und muss dann seine zu 2/3 überhöhten Beitragszahlungen aus Klagen gegen seine beiden Mitbewohner zurückholen? Unter Duldung des Verursachers?
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Bei uns bekamen alle, d.h. X Y den schwarzen Peter, dann nur noch ich, da Y befreit war. Y hat jetzt sogar eine offizielle Abmeldung seines Kontos erhalten. Tja, und ich klage!
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Tja, und ich klage!
Das ist der richtige Weg. Wenn man erst weiss wie man vorgehen muss ist das Unrecht nur noch halb so bedrohlich. Immer schön die Leute in der Umgebung aufklären und alles im Forum dokumentieren.
Mein hypothetischer Fall passt nicht in dem Fall, wenn einer befreit wird. Vielleicht kennt noch jemand eine vergleichbare Konstellation?
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BS erhält Meldedaten über Person A, B und C unter der gleichen Anschrift.
Da BS zunächst ja nicht weiss ob es sich beim Abzockobjekt um
a) ein "Dreifamilienhaus" mit 3 Zahlern (3 Wohnungen: 3x Single)
b) ein Zweifamilienhaus mit 2 Zahlern (2 Wohnungen: 1x Single, 1x Pärchen)
c) ein Einfamilienhaus mit 1 Zahler (1 Wohnung: WG mit 3 Personen; also 1 Zahlungspflichtiger)
handelt werden erstmal alle angeschrieben.
In hypothetischem Fall müsste sollte also einer den schwarzen Peter bekommen:
Ich wohne in einer WG oder bei meinen Eltern. Wer zahlt?
Pro Wohnung muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen.
Wer das sein soll, entscheidet Ihr als WG. Alle anderen Bewohner, die bereits angemeldet sind, können sich abmelden.
Qualle: http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e802/Der_neue_Rundfunkbeitrag_Informationen_fuer_Studierende.pdf
bzw.
Zusammen wohnen – weniger zahlen. Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften.
Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.
Qualle: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
Wie das nun allerdings in der Praxis aussieht wenn sich keiner meldet - hmmm...!?
Vermutlich ziehen die das volle Programm durch da sie von Fallbeispiel a) ausgehen...
Gruß
Kurt
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Eine Wohnung mit den Personen A,B und C....
Keiner hat ein Interesse daran seiner demokratischen Beitragspflicht nachzukommen.
....Wer bekommt den schwarzen Peter zugesteckt?
Entscheidet sich der Beitragsservice für eine Person? Oder gibt es Rundumschlag für alle?
An der "Uneinigkeitstaktik" bin ich auch sehr interessiert.
Jeder Haushalt mit mindestens 2 oder mehr angeblichen Beitragsschuldnern kann dies theoretisch versuchen.
Bei LeckGEZ´s Beispiel mit A, B und C wäre solch ein Versuch möglich:
Person A´s Antwort auf den Beitragsbescheid.
....Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen diesen Beitragsbescheid.
Grund:
Unter der Adresse leben hier die Person B, Person C
und ich, Person A.
Da Sie auf http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
schreiben, dass die personengebundene Entrichtung des Beitrages durch eine eigene Entscheidung festgelegt werden kann,
entscheide ich, Person A,
dass dies von Person B oder Person C übernommen werden soll.
Somit muss die Aufhebung des Beitragsbescheides erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen..."
Person B´s Reaktion auf den Bescheid:
...entscheide ich, Person B,
dass dies von Person A oder Person C übernommen werden soll...
und Person C natürlich auch:
...entscheide ich, Person C,
dass dies von Person A oder Person B übernommen werden soll...
Dann wäre es natürlich möglich ,
dass die Anstalt dann vor lauter Weißglut willkürlich entweder A oder B oder C bestimmen würde.
Diese nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung könnten sie natürlich nicht erklären.
Und so ein kleiner, unbedeutender Verwaltungsrichter sicher ebenso wenig.
Und auch von den sogenannten Höchstrichterlichen ist da sicher keine sinnvolle Erklärung zu erwarten.
(Vielleicht könnte da versucht werden, die Presse zu animieren über diese Ungerechtigkeit zu berichten,
um damit zu versuchen, das gemeine Volk mal wieder zum Nachdenken anzuregen. Versuchen müssen wir es ja immer wieder...)
LeckGEZ hat doch da, meiner Meinung nach, ein ganz interessantes Thema gefunden.
Sollten wir ruhig, wenn möglich, noch ein bisschen dran bleiben.
Markus
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unGEZahlt, da hast Du etwas schneller geantwortet als ich ...
Das würde also bedeuten wenn alle drei Beitragsschuldner mauern und nicht Auskunft über die Wohnungsverhältnisse liefern, das der Beitragsservice immer allen 3 Infopost zusenden muss.
Wenn die drei die Info rausgeben 3 Beitragsschuldner in einer Wohnung, aber keiner will zahlen, was macht der BS? Einen auswählen und verpflichten alles zu zahlen? Jeden zu einen Drittel der Beiträge verdonnern? Gibt es dazu eine Richtlinie? Oder ist es ein Patt im Beitragsservice?
Oder ein Festsetzungsbescheid mit drei Namen zur Wohnungsanschrift? Knobeln lassen wer zahlt?
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Oder ein Festsetzungsbescheid mit drei Namen zur Wohnungsanschrift? Knobeln lassen wer zahlt?
Es wird einfach jeder einen Bescheid bekommen und wer nicht widerspricht, muss dann halt zahlen.
Wenn alle widersprechen kriegt jeder einen Widerspruchsbescheid und wer dann nicht klagt, muss dann halt zahlen. (Um Missverständnisse zu bereinigen: 1 Klage reicht hierbei meines Wissens nach, aber auch das muss ja nicht bedeuten, dass damit alle einverstanden sind vor Gericht zu gehen)
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Diese nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung könnten sie natürlich nicht erklären.
Und so ein kleiner, unbedeutender Verwaltungsrichter sicher ebenso wenig.
Und auch von den sogenannten Höchstrichterlichen ist da sicher keine sinnvolle Erklärung zu erwarten.
Daher halte ich eine Klage dagegen für sinnvoll!
1. Mit welchem Recht entscheidet der BS überhaupt, wer von drei Personen der "Auserwählte" ist?
2. Was tun, wenn sich einer der Mitbewohnern weigert an der Demokratieaabgabe zu beteiligen?
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Fiktive Person M und Ehegatte bekommen auch beide den Infomüll mit Ratenzalung u.s.w. und hoffen, daß beide einen Beitragsbescheid bekommen. Dann wirds strafrechtlich relevant.
Strafgesetzbuch
§ 352
Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Da können die sich nicht rausreden man hätte antworten müssen, die hätten im Verwaltungszwangsverfahren rausfinden können, daß die Personen zusammen wohnen, ist bei Eheleuten ohnehin lebensfremd anzunehmen sie würden im gleichen Haus in verschiedenen Wohnungen wohnen. Und den Familienstand hat der BS vom EMA.
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Leck`s Thema hat mir jetzt doch keine Ruhe mehr gelassen. Deshalb versuche ich mal, eine offizielle Antwort zu ergattern.
Darum eben einen (selbstverständlich rein hypothetischen) Text an die Verbraucherzentrale Hamburg, über Rundfunkbeitrag@vzhh.de , gesendet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie mir auf meine bisherigen vielen Verständnisnachfragen zum Rundfunkbeitrag stets entgeltfrei und sehr kompetent geantwortet haben.
Hiermit möchte ich gerne wieder, wenn möglich, Ihre Hilfe in Anspruch nehmen.,
Würde folgender Widerspruch zwangsläufig zu einer Rücknahme eines Beitrags-/ Festsetzungsbescheides seitens der LRA führen?
Zitat:
„Sehr geehrte Mitarbeiter des Mitteldeutschen Rundfunks,
vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides,
der mir, Markus, am 14/02/2015 zugegangen ist.
Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen diesen Beitragsbescheid.
Grund: In diesem Haushalt leben hier, lt. 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zwei sogenannte Rundfunkbeitragsschuldner.
Die Person Mustermann und ich, Herr Markus.
Da Sie auf http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
schreiben, dass die personengebundene Entrichtung des Beitrages durch eine eigene Entscheidung festgelegt werden kann,
entscheide hiermit ich, Herr Markus,
dass dies vom Haushaltsmitglied Person Mustermann übernommen werden soll.
Somit muss durch meine Entscheidung, dass Mustermann die Bezahlung des Rundfunkbeitrages übernehmen muss,
die Aufhebung dieses Beitragsbescheides in meinem Fall erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Markus“
Über Antwort würde ich mich dieses Mal auch wieder sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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Es wird einfach jeder einen Bescheid bekommen und wer nicht widerspricht, muss dann halt zahlen.
Wenn alle widersprechen kriegt jeder einen Widerspruchsbescheid und wer dann nicht klagt, muss dann halt zahlen.
Die können nicht allen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid schicken, wenn sie wissen, dass nur einer zahlen muss. Wenn jeder schreibt, dass ein anderer zahlen soll, wird der BS sich ein Opfer aussuchen.
Das bekommt dann den Widerspruchsbescheid, und die anderen Konten werden abgemeldet.
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1. Mit welchem Recht entscheidet der BS überhaupt, wer von drei Personen der "Auserwählte" ist?
2. Was tun, wenn sich einer der Mitbewohnern weigert an der Demokratieaabgabe zu beteiligen?
1. Gesamtschuldnerschaft
2. Die anderen müssen ihn verklagen.
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Die können nicht allen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid schicken, wenn sie wissen, dass nur einer zahlen muss.
Doch, das können die. Nur dürfen die das nicht!
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Auf meine gestrige Anfrage ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13086.msg88171.html#msg88171 )
hat die Verbraucherzentrale Hamburg heute geantwortet:
Sehr geehrter Herr,
wir beraten Sie gern. Vielen Dank für Ihr Lob!
Sie sollten auch die Beitragsnummer des Herrn Mustermann mitteilen, damit der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice ihn in seinen Akten finden kann. Sollte er allerdings nicht beim Einwohnermeldeamt unter Ihrer Adresse gemeldet sein und auch keinen Mietvertrag für Ihre Wohnung haben, was wir sehr annehmen, dann wird er nicht in den Beitragsserviceakten gemeldet sein, und Sie werden mit Ihrem Widerspruch wohl keinen Erfolg haben, fürchten wir.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Fachbereichsleiterin
Telekommunikation / Internet / Medien
Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Kirchenallee 22 • 20099 Hamburg.....
Naja.
Deren Meinung verstehe ich jetzt so, dass bei der Angabe der korrekter Beitragsnummer des armen Mitbewohners,
der den Zwangsbeitrag aufgebürdet bekommen soll,
die eine eigene Abmeldung für sich selbst dann möglich ist (?)
So bin ich nun der Meinung, dass der folgende Versuch eventuell etwas bringen könnte (?) :
Auf Lecks Fall übertragen, würde ich sagen, dass es taktisch (wenn möglich) vielleicht ganz gut wäre (?) ,
wenn A, B und C sich alle 3 genau gleichzeitig
(unter Hinweis auf die Entscheidung der Zahlungsverpflichtung der jeweils anderen)
abmelden würden.
Markus
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Ich kenne einen Fall, wo an beide WG-Bewohner Beitragsbescheide verschickt wurden, für den gleichen Zeitraum.
Neben den üblichen Widerspruchsbegründungen wurde zusätzlich in beiden Widersprüchen der Satz formuliert: Der Bescheid erging rechtswidrig, da bereits für die Wohnung und den Zeitraum ein Bescheid ergangen ist.
Nun wurde natürlich kein Widerspruchsbescheid verschickt (das wäre dann doch zu heiß), sondern tatsächlich ein WG-Bewohner vom Beitragsservice ausgewürfelt, der weiterhin fleißig Bescheide bekommt, gegen die er Widerspruch einlegen muß. Sollte mal ein Ablehnungsbescheid kommen, bin ich gespannt, ob der auch gegen den ersten Widerspruch ergeht.
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Ich kenne einen Fall, wo an beide WG-Bewohner Beitragsbescheide verschickt wurden, für den gleichen Zeitraum.
Neben den üblichen Widerspruchsbegründungen wurde zusätzlich in beiden Widersprüchen der Satz formuliert: Der Bescheid erging rechtswidrig, da bereits für die Wohnung und den Zeitraum ein Bescheid ergangen ist.
Nun wurde natürlich kein Widerspruchsbescheid verschickt (das wäre dann doch zu heiß), sondern tatsächlich ein WG-Bewohner vom Beitragsservice ausgewürfelt, der weiterhin fleißig Bescheide bekommt, gegen die er Widerspruch einlegen muß. Sollte mal ein Ablehnungsbescheid kommen, bin ich gespannt, ob der auch gegen den ersten Widerspruch ergeht.
Hier hätte man Strafantrag wegen Gebührenüberhebung stellen können.
§ 352
Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Könnte man das Spiel nicht auch umgedreht spielen? Wenn nicht alle "Beitragsschuldner" einer Wohnung angeschrieben werden, ist der Verwaltungsakt (Bescheid) nicht richtig bekanntgegeben?
Da die Bescheide immer an eine Person adressiert sind und auch die Anrede nur eine Person anspricht, werden einige Betroffene nicht informiert?! Und wenn die Rundfunkanstalten schon argumentieren, eine Grußformel reiche, um eine "Behörde" zu erkennen, dann kann man es doch auch mal umgedreht versuchen?
Das schöne wäre auch, dass sich diese Argumentation sogar für Eheleute eignet, denn im Gegensatz zu Steuerbescheiden (und der Rundfunkbeitrag ist ja keine Steuer ;D ) gibt es für "normale" Verwaltungsakte meines Wissens nach keine spezielle Regelung, dass die Adressierung an eine/n Ehegatten/-gattin ausreicht.
Da muss ich wohl mal mit Tanja Toll reden...