gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Uwe am 13. Februar 2015, 22:32
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Zitat:
"Ich lade herzlich zur Gerichtsverhandlung ein: M. T. N**** ./. WDR am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 10.03.2015, 9:30 Uhr Sitzungssaal I im Erdgeschoss.
Es wird eine spannende Niederlage. Aber ich werde mich nicht wehrlos abmetzeln lassen. Der Vortrag, den ich hoffentlich bis dahin noch auf mehrere Seiten ausdehnen werde, ist in Bearbeitung. Ich lasse mir das gerichtliche Gehör nicht entziehen. Darauf habe ich gemäß §103 GG ein Anrecht!"
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2 Personen in einer Verhandlung?
Nennt sich dies dann Gruppentherpie?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13078.0.html
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Ist identisch. Doppelpost einmal von mir und einmal von einem Admin der Seite hier.
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Hier die Adresse dazu:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Bahnhofsvorplatz 3
45879 Gelsenkirchen
An alle Mitstreiter, die gerne teilnehmen möchten,
direkt am Bahnhof gelegen, optimal ;) >:D
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Kann man da einfach aufkreuzen als Zuschauer? Würde mir das gerne mal anschauen, weil es für mich kein weiter Weg ist
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Ja, bei fast jeder Verhandlung gibt es Platz im Zuschauerraum, es sei die Öffentlichkeit wird ausgesperrt, das dürfte hier aber nicht der Fall sein, zudem ja auch extra dazu eingeladen wurde.
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Ja, bei fast jeder Verhandlung gibt es Platz im Zuschauerraum, es sei die Öffentlichkeit wird ausgesperrt, das dürfte hier aber nicht der Fall sein, zudem ja auch extra dazu eingeladen wurde.
Eingeladen ist relativ. Es ist eine normale Verhandlung. Person X geht davon aus, dass es also öffentlich ist. Person X würde es gegenteilig sehr wundern und Person X würde dann auch gerne wissen wollen, warum die Öffentlichkeit nicht erwünscht ist.
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Eingeladen ist relativ. Es ist eine normale Verhandlung. Person X geht davon aus, dass es also öffentlich ist. Person X würde es gegenteilig sehr wundern und Person X würde dann auch gerne wissen wollen, warum die Öffentlichkeit nicht erwünscht ist.
PersonX != Person X, wäre jetzt mal die Annahme,
es sollte aus Sicht PersonX gelten
http://dejure.org/gesetze/GVG/169.html
-> Normal sind alle Verfahren öffentlich, ja es ist sogar explizit erwünscht, das die Öffentlichkeit daran teilnimmt.
Aber die Öffentlichkeit kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden, das sind an sich aber ehr sehr genaue Regelungen wann das der Fall ist.
hier ist eine schöne zusammenfassende Übersicht
http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag5.html
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Ja, mit Person X ist nicht die Person X hier im Forum gemeint, sondern der Kläger im o.g. Verfahren. (#)
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Zitat:
"Ich lade herzlich zur Gerichtsverhandlung ein: M. T. N**** ./. WDR am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 10.03.2015, 9:30 Uhr Sitzungssaal I im Erdgeschoss.
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Was ist denn da mit den ****** unkenntlich gemacht worden? War das automatisch oder manuell?
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Zitat:
"Ich lade herzlich zur Gerichtsverhandlung ein: M. T. N**** ./. WDR am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 10.03.2015, 9:30 Uhr Sitzungssaal I im Erdgeschoss.
...
Was ist denn da mit den ****** unkenntlich gemacht worden? War das automatisch oder manuell?
Habe ich manuell gemacht.
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Vll ist es gar nicht MTN, sondern Manuel Neuer. :laugh: ;D
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Vll ist es gar nicht MTN, sondern Manuel Neuer. :laugh: ;D
Da der Manuel Peter Neuer heißt, muß es sein Bruder, Matthäus Theophil Neuer sein.