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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: SoDoofBinIchNicht am 13. Februar 2015, 19:33

Titel: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 13. Februar 2015, 19:33
Wie ihr ja vielleicht wißt, hatte Herr K beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Dem wurde auch erstmal stattgegeben, siehe:

(http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache14xgwbltso1.jpg) (http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache2mfnvyrq0pi.jpg) (http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache3dr5ewgcsv4.jpg)
(http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache45tgdehak1n.jpg) (http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/1sache5s532umy890.jpg)(http://www.bilder-upload.eu/upload/eefa45-1424095221.jpg)


Danach hat Herr K ein paar mal "normale" Post vom VG erhalten, welche hauptsächlich die Stellungnahme der Vollstreckungsbehörde der Stadt enthielt, sowie eine Reaktion des WDR.

(http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/scan0002a0kdcv6hu21.jpg) (http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/004alfud35a6sj.jpg) (http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/005ame2dfu1k8z.jpg) (http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/006a1onkvmifcr.jpg)

Leider sind dies zum Teil nur Faxkopien, deshalb etwas schlechte Qualität. Aber achtet mal auf den unteren Paragraphen bei der Stellungnahme der Stadt. 600 (!) weitere Vollstreckungsaufträge neben den von Herrn K, für den 1.11.2014. Das muss man sich mal vorstellen! Wir reden hier von einer Stadt, die "nur" knapp über 100.000 Einwohner zählt...

Zu diesem Schreiben hat Herr K auch Stellung bezogen und geschrieben, dass er es eine erschreckende Vorstellung findet, falls in diesen 600 weiteren Fällen mit den Bürgern ebenso unrechtmäßig und verschleiernd vorgegangen wurde bzw. wird wie bei ihm....

Vorgestern jedenfalls kam dann interessanterweise eine förmliche Zustellung vom Gericht.
(http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/0000augq0ibl53.jpg)

Darin ein Beiladungsbeschluss für den WDR:
(http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/scan0001a513xwkirpn.jpg)

Sowie:
(http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/scan0003aijga2m7q61.jpg)

Weiß einer, was das genau bedeutet, dass der WDR nun beigeladen wurde? Heißt dass, das er richtig Stellung nehmen soll, also nun praktisch auch Antragsgegner ist, oder einfach nur zur Kenntnisnahme für den eigentlichen Beschluss beigeladen wird? Wieso wird das so formell angekündigt?

Ich glaube, dass das ein gutes Zeichen für Herrn K ist, oder? Denn irgendwo scheint der Richter ja seiner Argumentationskette aus dem Antrag bzw. den beigefügten Anlagen von seinem Schriftverkehr mit der Vollstreckungsbehörde zu folgen, sonst wäre es ja gar nicht nötig, den WDR beizuladen und förmliche Zustellungen durchzuführen, oder?

Was meint ihr?

p.s.: Ich hab das obige nochmal so zusammengefasst und mit der neuen Entwicklung als neuen Faden aufgemacht, damit es übersichtlicher und wesentlicher wird. (Außerdem waren bei ein paar der Bilder im anderen Faden immer noch ein paar ungeschwärzte Stellen) Ich hoffe, das ist ok!
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: LeckGEZ am 14. Februar 2015, 16:32
Na das ist doch schon einmal nicht schlecht. Muss doch der WDR persönlich vor Gericht antanzen und kann sich nicht mehr auf seine automatischen Erfüllungsgehilfen verlassen. Ist eben dumm, wenn man nicht alles mit Textbausteinen erschlagen kann.

Der Richter macht einen kompetenten Eindruck. Ich wünsche Dir das das Urteil Dir wohlgesonnen sein wird.
Die ÖRR sollten noch viel häufiger genötigt werden sich mit Individuen auseinanderzusetzen.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 16. Februar 2015, 14:06
Nee, richtig vor Gericht antanzen müssen die nicht. Ne Beiladung bedeutet ja glaub ich nur, dass sie im Verfahren nun offiziell mit einbezogen werden und Stellung nehmen müssen. Man kann sich ja denken, wie das von deren Seite aussehen wird... ::)

Übrigens, weiß einer von Euch, inwiefern falsche Datumsangaben im Schriftverkehr mit der Behörde oder gar mit dem Gericht ne Rolle spielen? Herr K ist nämlich aufgefallen, dass die Vollstreckungsbehörde bei ihm einen Schreiben rückdatiert hat, wobei es sich dabei natürlich um einen Irrtum anstatt um Absicht handeln könnte. Inwiefern kann sowas Konsequenzen haben?

Er selber hat leider auch einmal ein falsches Datum angegeben, da war es aber wirklich ein Irrtum. (Weil er wohl den Briefkopf von einem anderen Schhreiben in Word übernommen und dann vergessen hatte, das Datum anzupassen) Sollte man das Gericht im Verfahren daraus hinweisen und bitten, den Fehler zu korrigieren? Wäre das wichtig?
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: ThisIsSparta! am 16. Februar 2015, 14:35
Übrigens, weiß einer von Euch, inwiefern falsche Datumsangaben im Schriftverkehr mit der Behörde oder gar mit dem Gericht ne Rolle spielen? Herr K ist nämlich aufgefallen, dass die Vollstreckungsbehörde bei ihm einen Schreiben rückdatiert hat, wobei es sich dabei natürlich um einen Irrtum anstatt um Absicht handeln könnte. Inwiefern kann sowas Konsequenzen haben?

Er selber hat leider auch einmal ein falsches Datum angegeben, da war es aber wirklich ein Irrtum. (Weil er wohl den Briefkopf von einem anderen Schhreiben in Word übernommen und dann vergessen hatte, das Datum anzupassen) Sollte man das Gericht im Verfahren daraus hinweisen und bitten, den Fehler zu korrigieren? Wäre das wichtig?

Nach einer unkompetenten Meinung sind solche formalen Fehler laut Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO) heilbar. D.h. spätestens der Richter hat das festzustellen, was fürn Datum wohl eher akzeptiert wird.

Aber etwas anderes wird daraus, wenn z.B. der Beitragsservice solche "zeitlichen Irrtümer" massenweise veranstaltet... Siehe auch den Thread mit der Rückdatierung hier im Forum.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 01. April 2015, 21:07
Es gibt eine interessante Entwicklung im Gerichtsverfahren gegen die Stadt als Vollstreckungsbehörde bzw. dem vom Verwaltungsgericht beigeladenen WDR. Letzerer hat Herrn K bzw. dem VG ein Angebot gemacht und Herr K ist sich nicht sicher, wie er jetzt reagieren soll. Was würdet ihr an seiner Stelle tun?

Zur Erläuterung: Der WDR hatte so Stellung bezogen, dass er für die Durchführung der Vollstreckung plädierte, indem er u.a. eine Liste von neuzeitigen Beschlüssen aufführte, die alle für die Rundfunkanstalten entschieden wurden. Daraufhin schilderte Herr K in einer Stellungnahme vom 8.3.2015 detailiiert, dass es schon öfters Vorfälle gab, wo keine Post bei ihm angekommen war. Des Weiteren zweifelte er nochmals die Rechtmäßigkeit seines Beitragskontos an (da er nie eine Einwilligung hierzu gegeben hat) und führte als Gegenbeispiel einen der Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen VGs an http://www.directupload.net/file/d/3944/7dh2s37k_pdf.htm

Jetzt scheint dem WDR ein bißchen die Muffe zu gehen, aber das Angebot erscheint Herrn K wie eine Falle oder linke Tour. Das mit der "Bestandskraft" irritiert ihn... -->

(http://fs1.directupload.net/images/150401/eew3yyik.jpg)   (http://fs1.directupload.net/images/150401/p5ihi7x6.jpg)   (http://fs1.directupload.net/images/150401/seizg94h.jpg)

Was meint ihr - soll er die Sache für erledigt erklären oder soll er auf eine Entscheidung des Gerichts pochen? Ich meine, wenn das Justiziariat des WDRs schon so ankommt, dann ist es ja sehr wahrscheinlich, dass das Gericht eh für ihn entscheiden und vielleicht sogar noch weiter gehen wird, oder?
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: 12121212 am 01. April 2015, 21:22
Wie wurde hier der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" begründet ... ?

Die Sache ist erledigt... vermutlich Ziel erreicht ...(Aussetzung der Vollziehung)
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: PersonX am 01. April 2015, 21:46
PersonX fehlt gerade eine Info zu dem was vor so einer Vollstreckung passiert sei, geht aber davon aus, das bisher keine Bescheide zugestellt wurden, welche hier vollstreckt werden sollen. Weil ja die Rede von fehlender Post ist.
Deswegen die Vollstreckung wohl gestartet wurde.
Also Fall 1. -> sollten keine Bescheide zugestellt wurden sein, so können diese auch keine Bestandskraft entwickeln. Egal wie sehr sich die LRA das wünscht.

---Edit, habe die anderen Sachen nochmal über folgen, ist also so gesehen Fall 1 ---
Falls die Vollstreckung trotz Widerspruch auf diese Bescheide begonnen wurde.
Also Fall 2.
Wird damit sicherlich der Zeitraum bis zur Ausstellung des Widerspruchsbescheid gemeint sein. Respektive dann dort die Klage.
Sollte bereits die Klage laufen, dann bis zum Abschluss dieser Klage.
---

Sollte es sich um Fall 1 handeln, würde eine PersonX dem Gericht weiterhin erklären, das eine Vollstreckung ohne Bescheide nicht möglich ist, und Bescheide auch keine Bestandskraft erlangen können, wenn diese nicht bekannt gegeben wurden und das Verfahren entsprechend weiter führen, so das der Richter feststellen kann, das der BS/LRA die Vollstreckung ohne gültige Voraussetzung begonnen hat.
Um aber genau das zu vermeinden, das Angebot.
Die LRA ist an diesem Urteil nicht interessiert, mit dem Angebot wollen Sie das auch verhindern. Das Urteil würde ja vielen anderen von Nutzen sein, wenn es zu Gunsten einer Person A ausfällt.
Andere Meinungen?
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Sacred am 01. April 2015, 23:46
Die Sache ist halt, da steht nichts drin, was mit den Forderungen dann weiter passiert.
Im Prinzip könnt der WDR weiter machen, nachdem das Hauptverfahren für erledigt erklärt wurde.

Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Wolfman am 02. April 2015, 00:10
Interessiert mich,wie es bei Herrn K weitergeht,
zumal es aussieht, als wenn ich in nächster Zukunft vor dem gleichen Gericht klagen werde.
Ggf. Bitte PN senden.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: gurke7 am 02. April 2015, 00:36
Die Formulierung bis zur Bestandskraft ist nach Ansicht von Y nur ein Versuch, den ganzen Ablauf hinauszuzögern bzw. von neuem zu starten, durch neuerliche Zusendung oder ggf. Widerspruchsbescheidung, gegen die dann erst Recht geklagt werden müsste.

Nach bescheidener Ansicht von Y ist Person X hier zuzustimmen von kein Leistungsbescheid, dort keine Bestandskraft, ggf. noch (Forumsuche nach RA Bölck), neue Entscheidungen von Gerichten gegen Vollstreckung ohne Leistungsbescheid anzuführen, falls Person K das noch nicht gemacht hat. grade heute hat Y hier im Forum dazu was gelesen ( Gericht Aachen), was genau zum Fall von K passt.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 05. April 2015, 21:03
Ja, es läuft wohl darauf hinaus, dass Herr K das "Angebot" des WDR ablehnen wird. Interessant ist ja, dass der WDR quasi zugegeben hat, und das gegenüber dem Gericht, dass die Bescheide bisher keine Bestandskraft hatten! Wahrscheinlich beziehen sie das aber nur darauf, dass Herr K nie deren Post erhalten hat. Aber auch das wäre enorm, dass sie das nun so anerkennen.

Von jemand anderem ist Herr K aber auf etwas anderes aufmerksam gemacht worden. Was ist, wenn das Gericht, da es ja nun die Bescheide vom WDR hat, diese Herrn K zustellt? Kann es dann sagen, hier, ist nun zugestellt, jetzt müssen sie auch zahlen. Geht das überhaupt? Weil die Sache ist ja die, dass es schon zu einem Vollstreckungsvorgang durch die Stadt kam, der fehlerbelastet war, und den kann das Gericht ja schlecht umgehen. Der Antrag war ja immerhin auf Aussetzung dieser Vollstreckung. Nee, rückwirkend durch das Gericht die Vollstreckung geltbar zu machen geht wohl kaum...oder? Ich weiß, ist ein bißchen paranoid.

Also ich denke Herr K wird auf einen Beschluss des VGs pochen...
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 05. April 2015, 21:33
"...bis zu deren Bestandskraft..." versteht Person Z so, das sie einfach nochmal mit Zustellnachweis zustellen können und dann wäre alles so wie sie es jetzt gerne hätte.
(keine Rechtsberatung)
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: 12121212 am 05. April 2015, 21:37
Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag fehlt... weil erledigt.
Die Frage ist was konkret wurde überhaupt beantragt .. wurde das mit Feststellungsklage kombiniert ?
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Miklap am 05. April 2015, 22:23
Zitat
Was ist, wenn das Gericht, da es ja nun die Bescheide vom WDR hat, diese Herrn K zustellt? Kann es dann sagen, hier, ist nun zugestellt, jetzt müssen sie auch zahlen
Jetzt zugestellt....  ;D
Nee, glaub ich nicht dass die das machen!
Und wenn schon:  jetzt aber mit dem Recht, Widerspruch einzulegen!
Seh das als eine Win/Win Situation!

Edit: die Hauptsache ist als erledigt anzusehen! (Klage von "K" gegen diese miese Vollstreckung)
Und die zahlen das Verfahren weil sie Kaka gemacht haben!
Gratuliere!
Jetzt auf die Bescheide warten und dann gemäß Widerspruch einlegen!

Zitat
Wird eine rechtshängig zulässige Klage durch ein späteres Ereignis unzulässig bzw. unbegründet, kann die Erledigung der Hauptsache in einem Zivil- oder Verwaltungsprozess erklärt werden.
http://www.juraforum.de/lexikon/erledigung-der-hauptsache (http://www.juraforum.de/lexikon/erledigung-der-hauptsache)

..so würde ich das sehen - oder hab ich was überlesen?
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: GEiZ ist geil am 06. April 2015, 06:57
Zitat
Was ist, wenn das Gericht, da es ja nun die Bescheide vom WDR hat, diese Herrn K zustellt? Kann es dann sagen, hier, ist nun zugestellt, jetzt müssen sie auch zahlen

Daß das Vorgehen gegen die Vollstreckung alles nur verzögert aber nicht beendet, sollte ja klar sein. Nachdem der Dumunk dem Gericht die nicht zugestellten Bescheide übersandt hat und das Gericht diese Erwiderung dem Herrn K zugestellt hat, dürfte jetzt die Widerspruchsfrist zu laufen beginnen.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 07. April 2015, 10:22
@ all: Es handelt sich nicht um eine Klage, sondern um einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" beim VG. Bitte auch mal den Anfangspost lesen, da steht es nämlich im ersten Satz.  ;) Der WDR bietet also quasi an, die Vollziehung selber aufzuheben, bis die Leistungsbescheide Bestandskraft haben. So, Herr K aber strebt natürlich eine vollständige Aussetzung an und die kann ja nur durch das Gericht geschehen.

@ GEiZ ist geil: Was für eine Widerspruchsfrist? Zu der Stellungnahme bzw. der "Zusage" des WDR hat das VG Herrn K ja nur um Kenntnis- und Stellungnahme gebeten, ohne Frist. Die dem Gericht vom WDR zugesandten Bescheide hat das VG dem Herrn K dabei nicht mitgeschickt. Die Frage ist halt nur, ob sie das noch tun würden, bei Weiterführung des Gerichtsverfahrens. Aber ich denke nicht, dass das in deren Zuständigkeit bzw. Befugnis fällt...?

Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: GEiZ ist geil am 07. April 2015, 10:42
Zitat
Herr K aber strebt natürlich eine vollständige Aussetzung an und die kann ja nur durch das Gericht geschehen.
Auch das Gericht wird die Vollziehung nur aussetzen bis die Bescheide Bestandskraft haben.

Zitat
Die dem Gericht vom WDR zugesandten Bescheide hat das VG dem Herrn K dabei nicht mitgeschickt

Dann wird der WDR die Bescheide irgendwann noch zustellen müssen. Bis die dann Bestandskraft haben kann dauern(Widerspruch, Klage, Berufung, Revision, Bundesverfassungsgericht).
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Miklap am 07. April 2015, 12:11
Zitat
Herr K aber strebt natürlich eine vollständige Aussetzung an und die kann ja nur durch das Gericht geschehen.
Auch das Gericht wird die Vollziehung nur aussetzen bis die Bescheide Bestandskraft haben.
(Richtig! Bescheide haben aber nur Bestandskraft, wenn man nicht mehr dagegen klagt, Berufung etc.!

Zitat
Die dem Gericht vom WDR zugesandten Bescheide hat das VG dem Herrn K dabei nicht mitgeschickt
das ist auch nicht die Aufgabe des Gerichts
Dann wird der WDR die Bescheide irgendwann noch zustellen müssen. Bis die dann Bestandskraft haben kann dauern(Widerspruch, Klage, Berufung, Revision, Bundesverfassungsgericht).
 seh ich genauso!
Nochmal zum besseren Verständnis:
K hat Bescheide nicht erhalten ??? - es wurde die Vollstreckung angekündigt - K hat daraufhin die Aussetzung der Vollziehung beantragt ? - K und Beklagte sollten die Haupsache (Aussetzung der Vollziehung) als erledigt anerkennen!?

Wenn K Bescheide nicht erhalten hat, hätte er nicht die "Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung" wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage beantragen müssen!

Ich blicke hier langsam nicht mehr durch...  :-\

(eine vollständige Aussetzung wird nicht geschehen! Nur für diese ersuchte Vollstreckung!)
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: GEiZ ist geil am 07. April 2015, 12:32
Zitat
Wenn K Bescheide nicht erhalten hat, hätte er nicht die "Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung" wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage beantragen müssen!

Hier wird doch nach VwVG vollstreckt und nicht nach ZPO.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 13. April 2015, 15:38
Zitat
Herr K aber strebt natürlich eine vollständige Aussetzung an und die kann ja nur durch das Gericht geschehen.
Auch das Gericht wird die Vollziehung nur aussetzen bis die Bescheide Bestandskraft haben.

Zitat
Die dem Gericht vom WDR zugesandten Bescheide hat das VG dem Herrn K dabei nicht mitgeschickt

Dann wird der WDR die Bescheide irgendwann noch zustellen müssen. Bis die dann Bestandskraft haben kann dauern(Widerspruch, Klage, Berufung, Revision, Bundesverfassungsgericht).

Du gehst also davon aus dass solche Bescheide überhaupt Bestandskraft haben können?? Tja, Herr K sieht das anders, u.a. aufgrund der Unrechtmäßigkeit seines Beitragskonto (Einrichtung ohne seine Einwilligung) und der falschen Bezeichung des Gläubigers. Herr K möchte, dass das Gericht in diesen Punkten für Klärung sorgt.

Nochmal zum besseren Verständnis:
K hat Bescheide nicht erhalten ??? - es wurde die Vollstreckung angekündigt - K hat daraufhin die Aussetzung der Vollziehung beantragt ? - K und Beklagte sollten die Haupsache (Aussetzung der Vollziehung) als erledigt anerkennen!?

Etwas detailiierter: Herr K hat vom BS keine Bescheide erhalten. Die Vollstreckungsankündigung durch die beauftragte Stadt hingegen schon. Gegen diese hat Herr K sich gewehrt und nach längerem Schriftverkehr mit der Stadt als Vollstreckungsbehörde beim Verwaltungsgericht die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Stadt zeigte sich in diesem Verfahren recht uneinsichtig, hatte die Angelegenheit aber bereits selber an den WDR zwecks Klärung zurückgeschickt. Daraufhin wurder vom Gericht der WDR beigeladen der sich auch erstmal uneinsichtig zeigte. Erst als Herr K ausführlicher erläuterte, dass er schon öfters keine Post erhalten hat, bot der WDR aufeinmal an, das Ganze Verfahren einzustellen, bis die Bescheide Bestandskraft haben. Wenn Herr K auf dieses Angebot eingehen würde, würde dies aber nicht die ganzen Punkte klären, die Herr K in seinem Antrag aufgeführt hat. V.a.: "Die Vollstreckungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt, da der Verwaltungsakt des Gläubigers fehlt bzw. nichtig ist. Es liegen weder Leistungsbescheide noch Mahnungen noch Zustellungsnachweise vor. Außerdem bezeichnet sich der Gläubiger falsch. (Anl. 2 u. 7, insb. das Urteil des LG Tübingen vom 19.5.14, AZ.5 T 81/14)." Auch die Sache mit dem Beitragskonto (s.o.) wäre nicht geklärt.

Zitat
Wenn K Bescheide nicht erhalten hat, hätte er nicht die "Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung" wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage beantragen müssen!

Hat er doch auch gar nicht! Er hat eine "Aussetzung der Vollziehung" beim VG beantragt. Dabei wurde sich hauptsächlich auf das VwVfG berufen, auch schon bereits im Schriftverkehr mit der Stadt.

Zitat
(eine vollständige Aussetzung wird nicht geschehen! Nur für diese ersuchte Vollstreckung!)

Davon ist auszugehen. Aber wenn das Gericht z.B. entscheiden würde, dass der Gläubiger falsch bezeichnet ist u.ä. dann würden die bisherigen Bescheide komplett ausfallen, während der WDR ja anscheinend versucht, diese weiterhin vollstrecken zu wollen (Bestandskraft erlangen durch Zustellung per Kurier oder dem Gericht selber). So interpretiere ich es jedenfalls.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 13. April 2015, 19:15
Es gibt allerdings auch ne neue Entwicklung. Und zwar hat das Gericht die Leistungsbescheide nun doch noch geschickt, zusammen mit einer Stellungnahme der Stadt, die sich dem WDR anschließt und den Rechtsstreit ebenfalls für erledigt sieht (war ja klar).

(http://fs2.directupload.net/images/150413/9s824j4m.jpg)   (http://fs2.directupload.net/images/150413/fv9xn8ya.jpg)


Gar nicht so dumm der WDR. Denn dadurch dass sie die Bescheide per Gericht zukommen liessen, die zwei angefochtenen PLUS die letzten beiden, die gar nicht Bestandteil des Rechtstreits sind, kann Herr K jetzt gegenüber dem Gericht nicht mehr behaupten, nix bekommen zu haben. Allerdings sind das nur Kopien. Spielt das irgendwie ne Rolle?

Dennoch ändert das nichts daran, dass die Bescheide auch so nicht bestandskraftfähig sein dürften - a) aufgrund der falschen Bezeichnung des Gläubigers und b) der unrechtmäßigen Anlegung eines Beitragskonto für Herrn K (ohne seine Einwilligung). Herr K wird versuchen, das Ganze nun umzudrehen, indem er alle vier Bescheide vom Gericht für unrechtmäßig erklären lassen will. Es geht ja hier schließlich mehr als nur um Herrn K.  ;) Mal schaun, was dabei herauskommt...
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 13. April 2015, 20:01
Das mit dem falschen Gläubiger hat sich wohl erledigt. Nach Studium der beigefügten Leistungsbescheide muss Herr K verdutzt feststellen, das diese sehr neuartig erscheinen und eigentlich nicht die ursprünglichen Bescheide darstellen können. Denn bei allen ist mit Westdeutscher Rundfunk Köln unterschrieben, und dieser wird auch im Briefkopf erwähnt - was ja eigentlich erst seit neuestem gemacht wird, wenn überhaupt?  :o Der Beitragsservice wird allerdings auch noch aufgeführt. Herr K erscheint der WDR immer gerissener und er fragt sich, ob er jetzt doch den Rechtsstreit für erledigt erklären lassen sollte - und wenn dann erneut vollstreckt werden sollte, sich eventuell erneut an das VG zu wenden, mit den Punkten, die angegriffen werden könnten (bei der Vollstreckung durch die Stadt (die scheinen nämlich etwas inkompetent zu sein)). Hier einer der an das Gericht vesandten und vom Gericht beigefügten Bescheide:

(http://fs1.directupload.net/images/150413/m8n5enog.jpg)

Könnt ihr irgendwelche Fehler darauf erkennen?  Und soll Herr K das Gericht vielleicht darauf hinweisen, dass es sich nicht um die ursprünglichen Bescheide handeln kann, auch wenn er diese gar nicht erhalten hatte? Weil dann würde sich der WDR ja strafbar machen, u.a. wegen Fälschung, Täuschung im Rechtsverkehr usw. Was meint ihr? Könntet ihr mal ein paar Scans oder Fotos einfügen von Leistungsbescheidem aus dem Zeitraum 1.6. - 4.7.14 damit Herr K diese miteinander vergleichen und eventuell vor Gericht als Beweis benutzen kann (geschwärzt natürlich)? Gerne per PN. Danke Euch und krasse Sache!
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Miklap am 13. April 2015, 20:02
Zitat
Allerdings sind das nur Kopien. Spielt das irgendwie ne Rolle?

Nein, nur ne Formsache - nicht relevant! Wird direkt abgewiesen! Dieser eine Einwand könnte aber lediglich etwas Zeit bringen...  ??? 

Zitat
Dennoch ändert das nichts daran, dass die Bescheide auch so nicht bestandskraftfähig sein dürften - a) aufgrund der falschen Bezeichnung des Gläubigers
(falls der Gläubiger irgendwo angegeben ist, auch wenn er nicht als Gläubiger ersichtlich ist, wird das Gericht es so darstellen, dass sehr wohl der Gläubiger angegeben sei)  

und b) der unrechtmäßigen Anlegung eines Beitragskonto für Herrn K (ohne seine Einwilligung).
hier sehe ich ebenfalls, auf Grund der vielen abgewiesenen Urteile,  keinen Erfolg! Dennoch mit rein...

 Herr K wird versuchen, das Ganze nun umzudrehen, indem er alle vier Bescheide vom Gericht für unrechtmäßig erklären lassen will.

Auf jeden Fall!! Wiederspruch gegen die Bescheide einlegen! Aussetzung der Vollstreckung nicht vergessen  ;)! Obwohl es einige Zeit dauert, bis ein Widerspruchsbescheid kommt (wenn überhaupt), könnte man dennoch diese Angelegenheit mit einem 35-49 seitigen Widerspruch eröffnen!  ;D ;D

Es geht ja hier schließlich mehr als nur um Herrn K.  ;) Mal schaun, was dabei herauskommt...
Sehe ich genauso... also, gib Gas!  >:D >:D

Eventuell Einiges aus den Urteilen raussuchen und umdrehen - also gegen sie verwenden?

3 verschiedene Urteilverkündigungen vom Oberverwaltungsgericht NRW (mit gleichen Textbausteinen !!  ;D ;D)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg93059.html#msg93059


EDIT> Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 01.06.2014, erhalten am 13.04.2015....  HaHaHa... das sieht ja gut aus!   ;D ;D ;D
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Bürger am 13. April 2015, 20:39
Nach Studium der beigefügten Leistungsbescheide muss Herr K verdutzt feststellen, das diese sehr neuartig erscheinen und eigentlich nicht die ursprünglichen Bescheide darstellen können. Denn bei allen ist mit Westdeutscher Rundfunk Köln unterschrieben, und dieser wird auch im Briefkopf erwähnt - was ja eigentlich erst seit neuestem gemacht wird, wenn überhaupt?  :o Der Beitragsservice wird allerdings auch noch aufgeführt.

Ich erkenne hier keinerlei Unterschiede zu den damals üblichen "Gebühren-/ Beitragsbescheiden"...
Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

erst ab ca. September 2014 gab es Änderungen
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Schon immer stand die Landesrundfunkanstalt am oberen "Schmuckrand" und in der Abschlussformel...
...und auch der sog. "Beitragsservice" stand schon immer rechts "in Groß".
Dass dies alles nicht nur nach Ansicht des LG Tübingen nicht "eindeutig" genug sein dürfte, bleibt davon erst mal unberührt. Genaueres dazu werden wir erst wissen, wenn der BGH darüber befunden hat - und das wird nach bisheriger Kenntnis nicht vor Mitte des Jahres passieren.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 13. April 2015, 22:08
Also würdest du sagen, dass es doch die ursprünglichen Bescheide sind? Der Unterschied scheint ja nur zu sein, dass ab September Festsetzungbescheid steht vs Gebühren/Beitragsbescheid. Herr K hat nochmal nachgesehen, und in der Tat, in den vom Gericht weitergeleiteten Bescheiden vom Juni und Juli steht noch "Gebühren/Beitragsbescheid". Bei denen danach, die nicht Teil des Rechtsstreits sind, steht "Festsetzungbescheid".

Nun ja, dass beides, der WDR als auch der Beitragsservice in den Bescheiden aufgeführt sind, läßt ja nicht eindeutig erkennen, wer der Gläubiger ist. Das LG Tübingen hat am 8.1.15 ja folgendens dazu geschrieben, allerdings in Bezug auf das Vollstreckungsersuchen:

Zitat
Gläubigerin ist nicht - wie in den Entscheidungen des Gerichtsvollziehers angegeben - ein „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Dass der Gerichtsvollzieher als in Vollstreckungssachen äußerst erfahrene Person das Vollstreckungsersuchen so verstanden hat, zeigt, dass für einen Schuldner auch nicht ansatzweise zu erkennen war, dass der mit allen postalischen Details angegebene, um die Vollstreckung ersuchende Beitragsservice tatsächlich nicht der Gläubiger ist. Ohne klaren Vertretungszusatz hätte der Beitragsservice als nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft nicht einmal das Ersuchen verfassen dürfen, da er sich damit angesichts dessen Rechtscharakters als Titelersatz zugleich als Gläubiger geriert. Der einfache, optisch einem Werbeaufdruck gleichkommende Aufdruck des Wortes „Südwestrundfunk“ ohne weitere Angaben reicht ebenso wenig zur erkennbaren Gläubigerbezeichnung aus wie der aufgedruckte Schlusssatz „Mit freundlichen Grüßen Südwestrundfunk“, zumal im gesamten Ersuchen nicht ansatzweise erwähnt ist, dass Gläubiger der Forderung der Südwestrundfunk ist.


Das müsste sich aber auch auf die Festsetzungsbescheide übertragen lassen. Das könnte Herr K also in seiner Stellungnahme verwenden. Nur fragt er sich, inwieweit es noch ein Vorteil wäre, dass Gericht entscheiden zu lassen. Nehmen wir an, diese setzen ebenfalls die Vollstreckung aus (hochwahrscheinlich), könnte der WDR dann später immer noch dahergehen und versuchen, die Beiträge von den Bescheiden erneut einzutreiben? Der WDR könnte ja auch die "Schulden" einfach auf einen nächsten, neuen Leistungsbescheid draufpappen, oder? Worauf ich hinaus will: Bei Annehmen des WDR-Angebots, die Vollziehung bis zur Bestandskraft auszusetzen, wird der WDR aufjedenfall versuchen, die Beiträge erneut einzutreiben. Aber wenn Herr K das Gericht entscheiden läßt, ginge das vielleicht nicht und es wäre eine endgültige Ausetzung...?

Danke für Euer Feedback!
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 13. April 2015, 22:14
Eventuell Einiges aus den Urteilen raussuchen und umdrehen - also gegen sie verwenden?

3 verschiedene Urteilverkündigungen vom Oberverwaltungsgericht NRW (mit gleichen Textbausteinen !!  ;D ;D)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg93059.html#msg93059

Danke, dass du helfen willst, aber bei allen drei Urteilen wurde doch für die Rundfunkanstalt und gegen den Kläger entschieden. Inwieweit sollen die dort aufgeführten Punkte der Kläger also hilfreich sein?
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Miklap am 14. April 2015, 01:02
Ich meine damit, dass man sich die Urteile einmal genau durchlesen sollte!
Es läßt wieder einmal erkennen, dass auf die eigentliche Hauptsache nicht eingegangen wird! An den Haaren herbeigezogen wird!

Zwar mit tollen, dennoch fragwürdigen Urteilen, welche teilweise aus dem Kontext gerissen werden.. (stelle ich jetzt einfach mal so hin!)
Jetzt sogar mit identischen Textbausteinen für drei unterschiedlichen Klagen! Ich glaube das war noch nie da... ?

Es sind bestimmt einige Punkte zu entdecken, welche sich doch vielleicht zu Gegendarstellungen eignen würden, um das Gericht einmal zum Nachdenken zu bewegen?!
Natürlich ist das eine Menge Stoff und man hat nicht die Zeit jedes Zitat, gemäß der §§ zu checken oder die Fehlerhaftigkeit zu entlarven... sofern man auch kein Jurist ist!

Nur ein Beispiel aus dem Urteil Oberverwaltungsgericht NRW: schaut mal hier:
Zitat
1. Diese einfachgesetzlichen Voraussetzungen liegen im Fall des Klägers vor, der im streitigen Beitragszeitraum Inhaber einer Wohnung war. Der Kläger ist auch weder gemäß § 4 Abs. 1 RBStV von der Beitragspflicht zu befreien noch ist ein besonderer Härtefall i.S.v. § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV gegeben, der zu seiner Befreiung von der Beitragspflicht führen könnte. Der Kläger hat eine derartige Befreiung auch nicht beansprucht. Dass der Kläger, wie er vorträgt, keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen will, ist für die rein wohnungsbezogene Beitragserhebung nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für sich genommen unerheblich und kann auch keine besondere Härte darstellen, weil die objektive Möglichkeit zum Rundfunkempfang jedenfalls besteht.


Als Antwort oder Gegendarstellung auf diese "Haarspalterrei" könnte man folgendes anführen:
Zitat
12.3.
Die für eine Grundrechtsverletzung des Klägers erforderliche persönliche Beschwer entfällt nicht dadurch, daß er tatsächlich Rundfunk empfängt, dies auch will und zu einer angemessenen Zahlung bereit ist. Die Beschwer liegt nicht in einer Zahlungspflicht für empfangene Leistungen, sondern vielmehr darin, daß dem Kläger die grundrechtlich garantierte Freiheit genommen ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk -auch zu seiner mit Kostenentlastung- abzulehnen.
Die Beschwer liegt darüberhinaus darin, daß der Kläger wegen mehrfachen Wohnsitzes zu einer vervielfältigten Abgabe herangezogen wird. Wenn der sachliche Grund für die Rundfunkabgabe, wenn überhaupt, von der –wie im Leitsatz 3 des Verfassungsgerichtshofs Rheinland Pfalz vom  13.5.2014 formuliert – in der tatsächlichen Möglichkeit des Rundfunkempfanges besteht, dann ist die tatsächliche Möglichkeit überall gegeben und vervielfacht sich nicht im Falle eines Ortswechsels. Niemand kann an mehreren Orten gleichzeitig Rundfunk empfangen. Die vervielfachte Abgabe je nach Zahl der Wohnsitze ist eine unverhältnismäßige Überregelung, die zum Sachgrund der Abgabe im Widerspruch steht. Die „Wohnung“ als Abgabetatbestand offenbart auch in dieser Hinsicht die Sachwidrigkeit und innere Widersprüchlichkeit dieser Regelung.

Zweites Beispiel Oberverwaltungsgericht NRW
Zitat
Die Befugnis des Beklagten zur Festsetzung eines Säumniszuschlags beruht auf § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV i.V.m. § 11 der WDR-Beitragssatzung.

Um auch hier vorzubeugen:
Zitat
6.
Die Säumniszuschläge sind nicht begründet. Der Kläger hat von Anfang an ein rechtsstaatliches Verfahren eingefordert. Der Beklagte hat hierauf nicht, zumindest nicht in angemessener Weise, reagiert. Das Säumnis des Beklagten kann nicht in ein Säumnis des Klägers mit nachteiligen Rechtsfolgen umgemünzt werden.

Was ich meinte ist, dass man die Urteile auseinandernehmen sollte, um Gegendarstellungen zu entwerfen...
Quasi "Jemanden" den Wind aus den Segeln nehmen!

Die Texte hatte ich mir kopiert, da mich diese Klage eines kompetenten Mitklägers sehr beeindruckt hatte!
Der User "Zwanglos" bekam eine Genehmigung dazu.

Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße - Begründungen Teil 1
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290)

Würde sich auch für einen Widerspruch eignen!
War so meine Überlegung...
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: GEiZ ist geil am 14. April 2015, 06:36
Zitat
Aber wenn Herr K das Gericht entscheiden läßt, ginge das vielleicht nicht und es wäre eine endgültige Ausetzung...?

Nein, natürlich nicht. Das Gericht entscheidet hier nur über die Vollstreckung, nicht über die Beitragspflicht. Egal was das Gericht entscheidet, der Dummfunk wird dadurch nur gebremst. Die  Bescheide, die Du jetzt ja hast, werden irgendwann erneut vollstreckt werden, sofern man keinen Widerspruch innerhalb der Frist einlegt.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 15. April 2015, 14:21
Geiz Ist Geil, lass mich nochmal nachhaken:

Meinst du, dass die Chance besteht, dass das VG die Vollziehung komplett aussetzt (für die zwei Bescheide), so dass der WDR keine Chance mehr hat, die Beträge der betroffenen Bescheide noch einzutreiben? Weil wenn Herr K auf das Angebot des WDRs eingeht, wäre da ja der Haken, dass die Vollstreckung nur "bis zur Bestandskraft" ausgesetzt wird.

Miklap, ja danke für deinen Enthusiasmus aber Herr K's Argumentation mit dem Gericht war ja bisher eher ne andere Schiene, und ich denke dass er die noch weiterfahren bzw. ausbauen kann. Ich denke, das man mit den Dingen, die du da so aufgeführt hast, erstmal nicht so viel Erfolg haben wird. Erfolgversprechender erscheinen mit Dingen wie "nix erhalten" (zumindest um Zeit zu gewinnen), "falsche Bezeichnung oder unklare Angabe des Gläubigers", andere etwaige Formfehler usw. (v.a. durch die Vollstreckungsorgane).
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: GEiZ ist geil am 15. April 2015, 14:29
Zitat
Meinst du, dass die Chance besteht, dass das VG die Vollziehung komplett aussetzt (für die zwei Bescheide), so dass der WDR keine Chance mehr hat, die Beträge der betroffenen Bescheide noch einzutreiben? Weil wenn Herr K auf das Angebot des WDRs eingeht, wäre da ja der Haken, dass die Vollstreckung nur "bis zur Bestandskraft" ausgesetzt wird.

Nein, das Gericht wird in seiner Entscheidung ebenfalls die Vollstreckung der Bescheide maximal bis zu deren Bestandskraft aussetzen. Vielleicht aber auch nicht. Wenn man die Bescheide komlett weg haben will, muß man gegen die Bescheide vorgehen und nicht nur gegen die Vollziehung derselben. Ich würde wahrscheinlich der Erledigterklärung zustimmen und dann gegen die Bescheide Widerspruch einlegen.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 17. April 2015, 22:45
Also Herr K geht in seiner Argumentation ja auch gegen die Bescheide an sich vor. Deshalb wird er wohl weiterhin auf eine Entscheidung des Gerichts pochen, da ja auch davon auszugehen ist, dass er in Zukunft sich wieder an das VG richten wird. Ein Beschluss in dieser Sache wäre ja vielleicht auch hilfreich für die ganze Gemeinde. ;-)

Übrigens: Kann mir eben noch mal einer auf die Sprünge helfen, und Paragraphen angeben, die sich gegen Veträge zu Lasten Dritter richten? §58 VwVfG Absatz 1 und §311 BGB kenne ich schon. Aber ich meine mich zu erinnern, dass da auch was im Grundgesetz war?

Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 19. April 2015, 19:38
So was Blödes. Jetzt hat Herr K gestern seine Stellungnahme rausgeschickt, mit der Aufforderung, dass das Gericht bitte in allen Belangen entscheiden soll und dann fand er, wieder zu Hause angekommen, folgendes in seinem Briefkasten.

(http://fs1.directupload.net/images/150419/eioztsvm.jpg)   (http://fs2.directupload.net/images/150419/wyh6ujsz.jpg)

Da sollte er jetzt wohl doch besser annehmen, damit die ihm nicht noch die Kosten aufbrummen, oder? Die Sache ist ja die, dass er auch eine Entscheidung will/wollte in den "Nebensachen". Also die nichtige Bestandskraft ergibt sich ja auch durch die falsche Bezeichnung des Gläubigers und die unrechtmäßige Einrichtung meines Beitragskontos, worauf er bereits verwiesen hat.

Kann er seine Erklärung vielleicht so abgeben, dass er die Hauptsache für erledigt erachtet, die anderen Punkte aber nicht und das Gericht hier bitte für Klärung sorgen soll? Oder soll er einfach warten, bis er wieder ne Vollstreckung vor die Nase gesetzt bekommt und sich dann erneut ans VG wenden?
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: GEiZ ist geil am 19. April 2015, 19:50
Daß hier im Eilverfahren nichts noch besseres rauskommt war ja klar. Ist doch schon ein toller Erfolg! Da die Personen XYCGT nicht wissen was Person Q beantragt hat, kann keine Person hierzu was sagen.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Achim am 19. April 2015, 22:08
Was heisst das Gericht hat nur noch über die Kostenverteilung zu entscheiden?
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Dark Fader am 19. April 2015, 23:03
Ein ähnliches Schreiben habe ich aus Ddorf (NRW) auch bekommen.
Die Richterin hat mir 52,50 € aufgebrummt.
Gegen den Entscheid ist kein Widerspruch möglich.
Darmstadt hat da anders entschieden, das interessierte die Ddorfer Richterin abe r erst einmal nicht.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Bürger am 20. April 2015, 04:26
So was Blödes. Jetzt hat Herr K gestern seine Stellungnahme rausgeschickt, mit der Aufforderung, dass das Gericht bitte in allen Belangen entscheiden soll und dann fand er, wieder zu Hause angekommen, folgendes in seinem Briefkasten.
[...]
Da sollte er jetzt wohl doch besser annehmen, damit die ihm nicht noch die Kosten aufbrummen, oder? Die Sache ist ja die, dass er auch eine Entscheidung will/wollte in den "Nebensachen". Also die nichtige Bestandskraft ergibt sich ja auch durch die falsche Bezeichnung des Gläubigers und die unrechtmäßige Einrichtung meines Beitragskontos, worauf er bereits verwiesen hat.

Kann er seine Erklärung vielleicht so abgeben, dass er die Hauptsache für erledigt erachtet, die anderen Punkte aber nicht und das Gericht hier bitte für Klärung sorgen soll? Oder soll er einfach warten, bis er wieder ne Vollstreckung vor die Nase gesetzt bekommt und sich dann erneut ans VG wenden?

Da hat sich wohl was überkreuzt.
Die augenscheinlich ohne Fristsetzung erfolgte Bitte um Stellungnahme unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13073.msg92338.html#msg92338
scheint jetzt wohl nochmals - diesmal jedoch mit Fristsetzung - erfolgt zu sein.
Herr K scheint dem ja nun einen Tag zuvorgekommen zu sein.

Meinem "überfliegenden" Verständnis nach geht es ja nach wie vor nur um die Erledigt-Erklärung bzgl. des Verfahrens bzgl. Eilrechtsschutz.
Die anderen Gesichtspunkte (Nebenpunkte?) könnten bzw. sollten vielleicht sogar besser dem eigentlichen verwaltungsgerichtlichen Anfechtungs-Klageverfahren beigefügt werden.

So jedenfalls auf die Schnelle meine unverbindliche Sichtweise... ;)
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 20. April 2015, 09:23
Ein ähnliches Schreiben habe ich aus Ddorf (NRW) auch bekommen.
Die Richterin hat mir 52,50 € aufgebrummt.
Gegen den Entscheid ist kein Widerspruch möglich.
Darmstadt hat da anders entschieden, das interessierte die Ddorfer Richterin abe r erst einmal nicht.

Gibt es da einen link oder Scan zum Darmstädter Beschluss?

Meinem "überfliegenden" Verständnis nach geht es ja nach wie vor nur um die Erledigt-Erklärung bzgl. des Verfahrens bzgl. Eilrechtsschutz.
Die anderen Gesichtspunkte (Nebenpunkte?) könnten bzw. sollten vielleicht sogar besser dem eigentlichen verwaltungsgerichtlichen Anfechtungs-Klageverfahren beigefügt werden.

So jedenfalls auf die Schnelle meine unverbindliche Sichtweise... ;)

Es gibt kein "eigentliches verwaltungsgerichtlichen Anfechtungs-Klageverfahren"? Herr K hatte lediglich damals das Eilverfahren "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" beansprucht. Falls er in Zukunft wieder Vollstreckungsversuche bekommt, und diesmal auch die Bescheide erhält bzw. erhalten hat, wird er wahrscheinlich wieder dasselbe Vefahren benutzen, nur mit anderen Argumentationspunkte, warum die Bescheide keine Bestandskraft haben. Oder sollte man da besser ein anderes Verfahren nutzen? Das Problem ist ja, dass wenn eine Vollstreckung ansteht, diese auch zeitnah abzuwehren (also per Eilverfahren).
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Bürger am 20. April 2015, 15:58
Gibt es da einen link oder Scan zum Darmstädter Beschluss?

evtl. dieses...?
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


Es gibt kein "eigentliches verwaltungsgerichtlichen Anfechtungs-Klageverfahren"? Herr K hatte lediglich damals das Eilverfahren "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" beansprucht. Falls er in Zukunft wieder Vollstreckungsversuche bekommt, und diesmal auch die Bescheide erhält bzw. erhalten hat, wird er wahrscheinlich wieder dasselbe Vefahren benutzen, nur mit anderen Argumentationspunkte, warum die Bescheide keine Bestandskraft haben. Oder sollte man da besser ein anderes Verfahren nutzen? Das Problem ist ja, dass wenn eine Vollstreckung ansteht, diese auch zeitnah abzuwehren (also per Eilverfahren).
Dazu fehlt mir jetzt auf die Schnelle der Überblick über den gesamten Vorgang.
Sofern noch kein WiderspruchsBESCHEID erstellt wurde, fühlen sich ARD-ZDF-GEZ jetzt vielleicht endlich mal bemüßigt...
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: Miklap am 20. April 2015, 16:22
Noch einmal zum besseren Verständnis:

"K" hat keine Bescheide erhalten und eine Vollstreckung stand bevor,
"K" hat daraufhin    "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung"  beantragt!
Auf Grund dessen hat der BS zurückgerudert und die Vollstreckung zurückgenommen! Das Gericht benötigt nun lediglich "K"s Einwilligung zur Erledigung der Haupsache ("Antrag auf Aussetzung der Vollziehung")... das sollte er machen!

Nun hat "K" aber auch die Bescheide erhalten! Von wem ist ja unerheblich!!
Eine Vollstreckung wird jetzt NICHT mehr durchgeführt! Warum auch?

Auf die (wie auch immer) erhaltenen Bescheide kann "K" doch nun Widerspruch einlegen (mit selbigen oder anderen oder besseren Argumentationspunkten)... hier wird ebenfalls nicht vollstreckt! > wenn kein Widerspruchsbescheid ankam! Wenn doch: Eilrechtschutz!

Ist meine Ausführung so korrekt?
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 27. April 2015, 16:20
So, dass Vefahren ist eingestellt. Nachdem Herr K ja praktisch keine andere Wahl hatte, als sich dem Angebot des WDR anzuschließen, da das Verfahren ja so oder so eingestellt worden wäre und es nur noch um die Prozesskosten ging, hatte er seine Erledigungserklärung verschickt. Hier nun der Beschluss des VG.

(http://fs2.directupload.net/images/150427/pwraqrmf.jpg)

Die Quintessenz:
1.Das Verfahren hat Herr K in der Hauptsache gewonnen ("nix erhalten")
2.Die Prozesskosten muss der WDR tragen.  ;D
3.Herr K hat Zeit gewonnen.
4.Das Spiel wird wahrscheinlich wieder von Neuem losgehen.

Wenn es wieder von Neuem beginnen sollte, wird Herr K dann hoffentlich in der Lage sein, einen Beschluss zu bekommen, der auch die Nebensachen anspricht, weil er sie dann nämlich zur Hauptsache erklären würde (ist ja unwahrscheinlich, dass er auch in Zukunft nix erhalten wird). Er hat es echt versucht, bereits in diesem Verfahren ein paar Klärungen vom Gericht zu bekommen (falsche Bezeichnung des Gläubigers, unrechtmäßige Kontoeinrichtung), aber anscheinend wollten die sich davor auch drücken.... es sei denn, da kommt noch was.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 27. April 2015, 16:32
Interessant ist auch, dass das Gericht überhaupt nicht auf die Frage einging, ob es sich bei den beigefügten Bescheiden um Kopien handelt oder nicht. Och jo, das könnte noch lustig werden....
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: mini am 27. April 2015, 18:38
Das mit dem falschen Gläubiger hat sich wohl erledigt. Nach Studium der beigefügten Leistungsbescheide muss Herr K verdutzt feststellen, das diese sehr neuartig erscheinen und eigentlich nicht die ursprünglichen Bescheide darstellen können. Denn bei allen ist mit Westdeutscher Rundfunk Köln unterschrieben, und dieser wird auch im Briefkopf erwähnt - was ja eigentlich erst seit neuestem gemacht wird, wenn überhaupt?  :o Der Beitragsservice wird allerdings auch noch aufgeführt. Herr K erscheint der WDR immer gerissener und er fragt sich, ob er jetzt doch den Rechtsstreit für erledigt erklären lassen sollte - und wenn dann erneut vollstreckt werden sollte, sich eventuell erneut an das VG zu wenden, mit den Punkten, die angegriffen werden könnten (bei der Vollstreckung durch die Stadt (die scheinen nämlich etwas inkompetent zu sein)). Hier einer der an das Gericht vesandten und vom Gericht beigefügten Bescheide:

(http://fs1.directupload.net/images/150413/fcaxckpe.jpg)

Könnt ihr irgendwelche Fehler darauf erkennen?  Und soll Herr K das Gericht vielleicht darauf hinweisen, dass es sich nicht um die ursprünglichen Bescheide handeln kann, auch wenn er diese gar nicht erhalten hatte? Weil dann würde sich der WDR ja strafbar machen, u.a. wegen Fälschung, Täuschung im Rechtsverkehr usw. Was meint ihr? Könntet ihr mal ein paar Scans oder Fotos einfügen von Leistungsbescheidem aus dem Zeitraum 1.6. - 4.7.14 damit Herr K diese miteinander vergleichen und eventuell vor Gericht als Beweis benutzen kann (geschwärzt natürlich)? Gerne per PN. Danke Euch und krasse Sache!

Das sind keine Leistungsbescheide. Das sind Rückstandsbescheide, weil sie sofort Säumniszuschläge enthalten.

Nachdem die Zustellung jetzt geklärt ist: Eine Möglichkeit - gar nichts machen. Um bei einer erneuten Vollstreckung die fehlenden Leistungsbescheide anzugreifen.

Allerdings ist PersonX mit diesem Verfahren in Berlin insofern besser dran, weil PersonX von vornherein den Erhalt der Rückstandsbescheide bestätigt hat, so daß nun der RBB nicht beweisen kann, daß es auch Leistungsbescheide gab.

Edit: Grundsätzlich scheint der BS für solche Bescheide keine eigenen, eindeutigen Aktenzeichen zu vergeben.

Der Leistungsbescheid müßte ein eindeutiges Aktenzeichen haben (das ist nicht die Beitragsnummer, die ist ja nicht datumsspezifisch). Der Rückstandsbescheid zu einem Leistungsbescheid müßte ein eigenes Aktenzeichen erhalten und er müßte das Aktenzeichen des zugeordneten Leistungsbescheides enthalten.

Sinngemäß:

Zitat
Da Sie gegen den Leistungsbescheid <Aktenzeichen1> weder Widerspruch eingelegt haben noch den Betrag beglichen haben, wird nun festgesetzt:

<Aktenzeichen2> - Betrag + Säumniszuschlag

Mangels eines Aktenzeichens, das auf den vorhergehenden Leistungsbescheid verweist, sind solche Rückstandsbescheide bereits aus formalen Mängeln ungültig.
Titel: Re: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Beitrag von: bmwkrank am 24. Juli 2015, 14:55
Zitat
Wenn K Bescheide nicht erhalten hat, hätte er nicht die "Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung" wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage beantragen müssen!

Hier wird doch nach VwVG vollstreckt und nicht nach ZPO.

was genau bedeutet das ? Das eine erinnerung nach §766 ZPO nicht richtig wäre? Sondern?