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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: mecca am 12. Februar 2015, 19:54

Titel: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: mecca am 12. Februar 2015, 19:54
https://www.dropbox.com/s/5l5yfhlypqvbtxl/FA%20Vollstreckung.jpg?dl=0 (https://www.dropbox.com/s/5l5yfhlypqvbtxl/FA%20Vollstreckung.jpg?dl=0)

Liebe Leute,

Person A hat heute eine Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt bekommen, obwohl Person A alle Bescheide ungeöffnet zurückgesendet hat.
Was kann Person A nun tun?

Persone A hat bereits einiges im Netz durchforstet aber die Schreiben sind doch sehr verschieden,
also dachte Person A es könnte viell. mal jemand drauf schauen und Person A  einen Hinweis geben, welche Art von Schreiben Person A aufsetzen könnte und was dabei am sinnvollsten zu erwähnen ist.



Herzliche Grüße
mecca

EDIT KARLSRUHE
Anmerkung: Auf jeden Fall mal die Suche Funktion bemühen. Dort entsprechende Begriffe eingeben und dann dannach sich richten.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: LeckGEZ am 12. Februar 2015, 21:03
Bin noch nicht solange im Forum, doch habe schon viel Über Zwangsvollstreckungen gelesen. Im Allgemein stehen die Chancen gut.

Was heisst alle Bescheide ungeöffnet zurück geschickt? Eine der Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung ist der Nachweis der Zustellung. Dazu ist die LRA in der Nachweispflicht. Hat A es der LRA leicht gemacht?

Die ersuchende Stelle ist nicht die LRA sondern der BS und dieser kann kein Amtshilfeersuchen stellen.

A sollte sich erst einmal an das FA wenden und nach einer Kopie des Amtshilfeersuchens fragen, damit A nachprüfen kann, wer was von ihr/ihm eigentlich will.

Dann sollte A sich belesen wie ein Amtshilfeersuchen zur Zwangsvollstreckung auszusehen hat. I.d.R. sind reichlich Formfehler vorhanden die in einer Eilrechtsschutzklage angefochten werden sollten. Dann geht alles an die LRA erst einmal zurück. Da gibt es diverse Urteile.

Willkommen im Boykott Forum!
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: Hailender am 12. Februar 2015, 21:15
https://www.dropbox.com/s/5l5yfhlypqvbtxl/FA%20Vollstreckung.jpg?dl=0 (https://www.dropbox.com/s/5l5yfhlypqvbtxl/FA%20Vollstreckung.jpg?dl=0)

Liebe Leute,

Person A hat heute eine Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt bekommen, obwohl Person A alle Bescheide ungeöffnet zurückgesendet habe.
Was kann Person A nun tun?

Persone A hat bereits einiges im Netz durchforstet aber die Schreiben sind doch sehr verschieden,
also dachte Person A es könnte viell. mal jemand drauf schauen und Person A  einen Hinweis geben, welche Art von Schreiben Person A aufsetzen könnte und was dabei am sinnvollsten zu erwähnen ist.

Guckst du hier:
Neuer Beschluß vom LG Tübingen vom 8.1.2015 - 5T 296/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12897.msg86888.html#msg86888
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: Kurt am 12. Februar 2015, 22:51
Moin moin,

maßgebend ist immer erstmal das jeweilige Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz  ;)

Darin ist nämlich beschrieben ob und wie sich die um Amtshilfe ersuchte Behörde zu verhalten hat.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/buergeraemter/rechtsgrundlagen/verwaltungsverfahrensgesetz_berlin.pdf?start&ts=1166706293&file=verwaltungsverfahrensgesetz_berlin.pdf

Gruß
Kurt
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: ss32 am 12. Februar 2015, 23:20
Was heisst alle Bescheide ungeöffnet zurück geschickt? Eine der Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung ist der Nachweis der Zustellung. Dazu ist die LRA in der Nachweispflicht. Hat A es der LRA leicht gemacht?

Offensichtlich hat A durch das Zurückschicken der Bescheide (bei Annahme der übrigen Briefe) den Nachweis erbracht, dass er sie erhalten hat.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: seppl am 12. Februar 2015, 23:25
Das ist alles etwas unklar:
Woher weiss A, dass es Bescheide waren, wenn die Briefe nicht geöffnet wurden?
Mit welchem Vermerk hat A die Briefe zurückgeschickt?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: gurke7 am 13. Februar 2015, 00:17
Das ist alles etwas unklar:
Woher weiss A, dass es Bescheide waren, wenn die Briefe nicht geöffnet wurden?

das wäre nun, fiktiv betrachtet,  wohl eher die leichtere Übung. Alle Bescheide sind, im Zahlensalat direkt über dem Adressaten mit einem "G" plus Datum gekennzeichnet, für jeder-Mensch gut erkennbar mitten im Adressfeld. Das gilt auch für die Festsetzungsbescheide.
bei jeglicher Info-Post von BS fehlt dieses "G"   (die Vermutung liegt nahe, dass es ein altes Kürzel für G-ebührenbescheid ist)

edit: ich habe grade nochmal nachgeschaut.
die entsprechende Zeile besteht aus drei Elementen: einer vierstelligen Zahl, der Beitragskonto-Nummer und G+Datum
bei der vierstelligen Zahl wiederum scheint erkennbar, um welches Schriftstück es sich handelt.
315 scheinen Bescheide zu sein, 325 Mahnungen. müsste man im Forum schauen ob das bei anderen Schriftstücken bestätigt werden kann.
somit ist bei Kenntnis des entsprechenden Codes für jeden der Inhalt erkennbar, ohne das Kuvert zu öffnen.
grüsse
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: leonardodavinci am 13. Februar 2015, 00:37
Falls sich die Gegenmaßnahmen auf nicht bekannt gegebene Bescheide beziehen sollen, siehe:

https://www.jurion.de/de/document/fullview/0:111791/

https://www.jurion.de/de/document/fullview/0:110647/
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: Philosoph am 13. Februar 2015, 12:05
Was ich erst mal gar nicht verstehe: Was hat das Finanzamt damit zu tun?

Was die Kennzeichnung der Briefe angeht: Woher soll jemand, der noch keinen Brief des BS geöffnet hat, wissen, was der Zahlensalat oder etwaige Buchstaben zu bedeuten haben?
Außerdem ist der Bescheid einer Person doch erst zur Kenntnis gekommen, wenn sie ihn gelesen hat, oder irre ich mich?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: Kurt am 13. Februar 2015, 12:33
Was ich erst mal gar nicht verstehe: Was hat das Finanzamt damit zu tun? ...
Meines Wissens nach gibt es da mehrere Konstellationen:

LRA (als öffentlich-rechtliche Behörde) ersucht "andere" (Vollstreckungs-)Behörde um Vollstreckung (Amtshilfeersuchen)
Vollstreckungsbehörde (http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh%C3%B6rde)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: Philosoph am 13. Februar 2015, 12:40
Ah, Danke!
Jetzt kann ich es nachvollziehen.
Der Link scheint allerdings fehlerhaft zu sein. Ich verlinke nochmals: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh%C3%B6rde
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung Finanzamt
Beitrag von: ss32 am 14. Februar 2015, 20:44
Außerdem ist der Bescheid einer Person doch erst zur Kenntnis gekommen, wenn sie ihn gelesen hat, oder irre ich mich?

Bekanntgegeben ist er (fiktiv 3 Tage nach Absenden, anderenfalls:) mit Zugang.
Zugang heißt, dass er in den Machtbereich des Empfängers (i.a. Briefkasten) gelangt und mit Kenntnisnahme gerechnet werden kann.

Wenn der Empfänger den Brief ungeöffnet zurückschickt, hat er damit den Zugang bestätigt.