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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Martin59Buick am 09. Februar 2015, 18:01
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Hallo,
Zur Schilderung des fiktiven Falles,
Person A+B die in einer gemeinsamen Wohnung leben, haben noch nie Beiträge bezahlt und bis jetzt auch keinen Gebührenbescheid erhalten, nur die üblichen "Infobriefe".
Heute am 9.2.15 ist für Person A+B jeweils ein Festsetzungsbescheid gekommen (mit Datum vom 2.2.15) mit der Aufforderung den Gesamtbeitrag von 457,50€ zu bezahlen,
Da Person A+B aber gemeinsam in der Wohnung leben ist somit ja auch nur ein Beitragskonto gültig. Welches?
Wie sollen Personen A+B jetzt vorgehen?
Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung? Mit welcher Begründung? Reicht da eine kurze Begründung damit erstmal von BS festgesetzt werden soll wer nun hier Beiträge bezahlen soll? Oder sollen beide ausführlich Begründen.
Für Hilfe bin ich sehr dankbar, werde mich aber noch tiefer einlesen und vielleicht finde ich ja noch selbst antworten auf meine Frage, fiktive Personen A+B haben ja noch 4 Wochen Zeit mit dem Widerspruch.
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Da Person A+B aber gemeinsam in der Wohnung leben ist somit ja auch nur ein Beitragskonto gültig. Welches?
Wie sollen Personen A+B jetzt vorgehen?
Personen A+B müssten sich einigen. Einer zieht den "schwarzen Peter" ;)
Wer in einer Wohnung wohnt (oder schläft) für die bereits ein Beitragskonto besteht, sollte wohl besser *schleunigst* den einfachen Weg gehen und mit Verweis auf das bereits bestehende Beitragskonto sein eigenes, von denen errichtetes Beitragskonto löschen lassen!
Alles andere macht es nur schwieriger bis ausweglos.
Die große Frechheit ist:
Für eine Abmeldung aufgrund Wohnens in einer Wohnung, für die bereits ein Beitragskonto besteht, gibt es meines Wissens *kein eigenes Formular* und auch *keinen Punkt* innerhalb der vorhandenen Formulare des sog. "Beitragsservice"
Formulare für Bürgerinnen und Bürger
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
Man muss sich wohl behelfen mit diesem:
Abmeldung der Wohnung
Nutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie Ihre Wohnungen abmelden möchten, weil Sie z.B. in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e183/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung? Mit welcher Begründung? Reicht da eine kurze Begründung damit erstmal von BS festgesetzt werden soll wer nun hier Beiträge bezahlen soll? Oder sollen beide ausführlich Begründen.
Es sollte möglich sein, dass einer Widerspruch einlegt mit Verweis auf das andere bestehende Beitragskonto - sicherheitshalber wohl parallel mit obiger Abmeldung.
(Beachte: Nicht widersprochener Bescheid = Verwaltungsakt = vollstreckbarer Titel würde rechtskräftig/ unanfechtbar und somit auch prinzipiell vollstreckbar werden - auch wenn eigentlich nicht "rechtmäßig")
Der andere müsste dann den Rechtsweg in Gänze beschreiten sofern das beabsichtigt ist) und dies entsprechend auch vollumfänglich begründen.
Hierfür dann bitte in der Tag unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
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