gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: clark.watson am 09. Februar 2015, 11:26
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Hallo =)
Ich fasse mich kurz. Person A hat 3 Widersprüche zu 3 Beitragsbescheiden abgeschickt, ohne Einschreiben. Erstes ist angekommen, zweites und drittes (zusammen abgeschickt) nicht (Telefonat mit Köln). Nun für die drei Bescheide eine Mahnung ohne Mahngebühr erhalten. Rundfunkfrau am Telefon erinnerte Person A daran, eine "Ausbuchung der Säumniszuschläge" zu beantragen, da sonst eine Mahngebühr folge.
Wie geht Person A in diesem Fall (kein Einschreiben/Nachweis) am geschicktesten vor?
Gruß
Person A ;)