gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: g_org am 07. Februar 2015, 17:20
-
Liebes Forum,
nehmt einmal folgenden Sachverhalt an:
Eine Person - ich nenne Sie "A", hat am 1.8.2014 einen Gebühren/Beitragsbescheid und am 1.9.2014 einen Festsetzungsbescheid für 2 aufeinanderfolgende Zeiträume bekommen und gegen beide fristgerecht Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein eingelegt.
4 Monate passierte nichts. Dann kommt anstatt eines Widerspruchbescheids Anfang Februar 2015 ein Brief mit der Betreffzeile "Ihr Rundfunkbeitrag", in dem nach einigem "Geplänkel" auf die "umgehende" Zahlungspflicht von A hingewiesen wird sowie behauptet wird, die Widersprüche hätten sich nun erledigt (lach ;-) ). Die beiden Wiedersprüche werden verharmlosend als " Mitteilung", "Ihr Schreiben" oder "Ihr Anliegen" bezeichnet. ;-) (Siehe Anhang)
Das "Geplänkel" besteht im übrigen aus Antworten auf angebliche Vorwürfe von Person A, die A in seinem Wiederpsruch aber gar nicht erhoben hatte, z.B. dass nicht erkennbar wäre, wer der Absender des Festsetzungsbescheides ist u.a. Es ist also davon auszugehen, dass der komplette Text aus vorgefertigten, pauschalen Textbausteinen zusammengesetzt ist. Aber das nur nebenbei ;-)
Person A ist nun der Meinung, auf solch einen Brief nicht reagieren zu müssen, sondern geduldig den wirklichen Widerspruchsbescheid abzuwarten, möchte aber noch einmal die Meinung aus dem Forum einholen.
Daher die Frage: Sollte Person A in einem solchen (selbstbverständl. fiktiven und konstruierten) Fall reagieren und wenn ja wie? Gibt es ähnliche Erfahrungen?
Danke im Voraus! :)
-
Die einzig sinnvolle Reaktion auf solche nichtssagenden, unerheblichen Textbausteinsammlungen ist ignorieren und Ablage "P".
Keine Rechtsbehelfsbelehrung --> keine Relevanz!
-
Allgemein dürfte gelten, das ist kein rechtsmittelfähiger Widerspruchbescheid.
Natürlich könnte Person A explizit nochmals antworten und auf einen rechtmittelfähigen Widerspruchbescheid bestehen. Also den Ball nochmal zurück geben. Ob das Sinn macht, PersonX denkt nicht.
Was passieren könnte, das irgendwann mal einer behauptet, dass Anliegen wäre geklärt worden, aber wenn Person A nicht reagiert haben würde und der Brief auch nur mit "Normal" Post gekommen ist -> dann Schulterzucken und entsprechend genau nachfragen was da angeblich versand worden sei. ;-). Ohne Rechtsbelehrung keine Folgen.
PersonX hat es auch bereits schon einmal geschrieben, wie im Vorfeld auf die zuerwartende Antwort abgestellt werden kann. -> siehe
Sinnlose Antworten des BS und der Anstalten vermeiden, durch Vorgaben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11582.msg78092.html#msg78092
-
Hier die erste Seite!
-
Hallo,
So ein bla bla hab ich auch vom NDR erhalten. Man möchte weitere Klagen verhindern oder verzögern, denn die haben anscheinend echt viel zu tun ;-).
Habe dann mit einigem Abstand untätigkeitsklage eingereicht, dann kommt der rechtlich relevante Widerspruchsbescheid und dann kann man die Klage als Anfechtungsklage weiterführen.
Das im Beispiel genannte Schreiben hat für rechtliche Vorgänge keinerlei Relevanz.
-
Daher die Frage: Sollte Person A in einem solchen (selbstbverständl. fiktiven und konstruierten) Fall reagieren und wenn ja wie?
Ja: Abheften. Falls es in diesem theoretisch-fiktiven Fall irgendwann zu einem rechtlich relevanten Widerspuchsbescheid kommen würde, könnte Person A dagegen klagen, und dann interessiert sich der Richter vom VG ja vielleicht für den Schriftverkehr. >:D
Frei 8)
-
Das Vielen bekannte Schreiben "Ihr Rundfunkbeitrag" ist eine Stufe in dem sehr strukturierten Plan, die "Beitragschuldner " zu verwirren, abzubügeln und zur Aufgabe ihres Widerstands zu bringen.
Für juristisch Unerfahrene, die Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitrags-/Festsetzungsbescheid eingelegt haben, soll dieses Schreiben wie ein Widerspruchsbescheid aufgenommen werden. Das ist es aber definitiv nicht. Das Schreiben hat praktisch absolut keine Relevanz, weder informativ noch rechtlich. Es ist so gesehen reine Papierverschwendung. Es sollte keinesfalls darauf irgendeine Reaktion des "Beitragsschuldners" erfolgen.
Der "Beitragsschuldner" soll annehmen, sein Widerspruch sei abgelehnt worden. Es wird vom Beitragsservice angestrebt, dass hier schon viele den Widerstand einstellen. Dabei ist der Verwaltungsakt des Widerspruchs noch gar nicht abgeschlossen.
Ein Widerspruchsbescheid hat typischerweise die Überschrift Widerspruchsbescheid und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie die Anschrift des Gerichts bei dem Klage erhoben werden kann.
Weiteres Wichtiges zum Thema 'Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice' unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg54341.html#msg54341
Anm. Mod. seppl: Der Thread wird hier geschlossen, da nichts weiter hinzugefügt werden braucht.