gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kurt am 05. Februar 2015, 22:21
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Hallo zusammen,
ein weiteres Steinchen über welches der Freund eines Bekannten stolpert:
Stelle A ersucht Behörde B um Beitreibung des Betrages X; diesen gibt sie auch an.
Weiterhin teilt dann Stelle A der Behörde B den GESAMTKONTOSTAND mit; also Betrag Y
Was geht Behörde B der Gesamtkontostand - Betrag Y - an wenn sie doch lediglich Betrag X beibringen soll ?
Ist dies statthaft ?
Gruß
Kurt, der Freund eines Bekannten oder Bekannte eines Freundes
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Ich bin kein Jurist, aber wurde hier nicht der Datenschutz verletzt? Jedenfalls eine Frechheit!
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Ich finde es immer noch interessant, dass der Beitragsservice Vollstreckungsersuchen verschickt, dass da links oben & unten Südwestrundfunk steht, bedeutet doch nichts.
Der Absender des Schreibens ist klar auf der rechten Seite zu entnehmen.
Selbst wenn man nicht direkt davon betroffen ist, besteht nicht die Möglichkeit diese zur Anzeige zu bringen?
Vortäuschen falscher Tatsachen, Amtsanmaßung seitens des Beitragsservice gegenüber der Gemeindekasse XYZ?
Als guter Bürger muss man mögliche Straftaten doch zur Anzeige bringen.