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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Totalverweigerer am 05. Februar 2015, 11:02
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Prozess in Polen hat begonnen: ehemaliger Auschwitz-Häftling verklagt ZDF
Das ZDF hatte von polnischen Konzentrationslagern schwadroniert:
https://propagandaticker.wordpress.com/2015/02/05/ehemaliger-auschwitz-haftling-verklagt-zdf/ (https://propagandaticker.wordpress.com/2015/02/05/ehemaliger-auschwitz-haftling-verklagt-zdf/)
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Die ZDF-Anwälte beantragten eine Abweisung der Klage und begründeten dies unter anderem damit, dass das Gericht gebietsmäßig nicht zuständig sei.
http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/kulturnachrichten/kulturnachrichten11212.html
Klar ist das Gericht zuständig. Bei Abmahnungen wegen Verstößen in Internet ist auch jedes Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich das Internet Angebot aufrufbar ist. In Polen kann man über Satellit sehr wohl das ZDF (kostenlos) empfangen. Über ein abneuartiges Rundfunkgerät sowieso.
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... In Polen kann man über Satellit sehr wohl das ZDF (kostenlos) empfangen. Über ein abneuartiges Rundfunkgerät sowieso.
Wie war das noch mit dem Urteil aus München, wonach jeder, der sich im Einwirkungsbereich des ÖRR befindet auch dafür berappen muss? Vor allem wegen des "gleichsam strukturellen Vorteils", was auch immer das sein mag?
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Ist das überhaupt legal, wenn eine deutsche Behörde strukturell auf Polen einwirkt?