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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2015 => Thema gestartet von: tirb68 am 03. Februar 2015, 13:41

Titel: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: tirb68 am 03. Februar 2015, 13:41
FAZ, 03.02.2015
Rundfunkbeitrag
Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
ARD und ZDF haben lange so getan, als beschere ihnen der Rundfunkbeitrag nicht bedeutend mehr Geld. Jetzt kommt heraus: Es gibt sehr wohl einen Geldsegen. Und zwar nicht zu knapp.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-duerfen-es-1-5-milliarden-mehr-sein-13406513.html
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Peli am 03. Februar 2015, 13:55
Da kann ich mir das Kotzen wirklich nicht vekneifen, denn !!!.. dies ist EXAKT GENAU DASS, was diese ****** im Voraus geplant und miteingerechnet hatten.
Dieses ganze Rumgetue, dass hier die Beiträge "stabil" gehalten werden sollen, war nie deren Absicht. Es ging immer um Mehreinnahmen in großem Stil.

Akutell wünsche ich mir ganz fest, dass ein bestimmter Richter mit einem bestimmten Namen an einem ganz bestimmten Gericht zeitnah berufsunfähig wird.
Und seinem Bruder wünsche ich ebenfalls von ganzen Herzen die Pest an den Hals.

Wer den Namen der beiden Brüder kennt, bekommt einen Keks.

Liebe Grüße

Peli   
 
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: pinguin am 03. Februar 2015, 14:16
Das ist dann erst recht ein Fall für den EuGH bzw. die Kommission, denn die so mit einer staatlichen Beihilfe unterstützten Firmen dürfen "nur" ihre Kosten decken plus 10% Rücklage bilden.
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Kurt am 03. Februar 2015, 14:17
...
Und seinem Bruder wünsche ich ebenfalls von ganzen Herzen die Pest an den Hals. ...
Liebe Grüße
Peli   
uiii - wie nett...im ungünstigsten Fall führt das direkt auf den Kirchhof  8)

Aber warum die Aufregung ?
Laut GG musss die Finanzierung der ÖR gesichert sein. Diese widerrum agieren "Befarfsgesteuert"...
Wenn die also in 2016 feststellen dass sie 27 Milliarden mehr brauchen - sprich den Bedarf haben - dann muss nur noch die "unabhängige, neutrale" KEF abnicken...oder umgekehrt - oder wieauchimmer. Und alles "Rechtens".

Einfach. Für alle.

Gruß
Kurt
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Radio_Libertas am 03. Februar 2015, 14:25
...
Und seinem Bruder wünsche ich ebenfalls von ganzen Herzen die Pest an den Hals. ...
Liebe Grüße
Peli   
uiii - wie nett...im ungünstigsten Fall führt das direkt auf den Kirchhof  8)

Das Gutachten von Herrn Kirchhof räumt z.Bsp. die Möglichkeit der Nichtteilnahme für Personen ein, die keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halten.

Ich bin daher inzwischen vorsichtig, Herrn Kirchhof den schwarzen Peter zuzuschieben. Das Problem ist strukturell und sitzt tiefer...
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: tirb68 am 03. Februar 2015, 14:28
Schauen wir mal. Es gibt inzwischen Verwaltungsgerichte, dort werden alle Eingänge an Klagen zum Thema Beitrag nicht mehr verfolgt, sondern auf Eis gelegt.
Momentan ist in der Diskussion, zu einer schnelleren Entscheidungsfindung das Oberverwaltungsgericht zu überspringen und direkt zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Jedenfalls sollte man derzeit möglichst schnell klagen, denn verlieren würde man es nach gegenwärtiger Sachlage in der 1. Instanz sowieso.  Aufgrund des hohen Aufkommens an Klagen schaffen sie es aber gar nicht mehr, die "Fälle" zu bearbeiten, daher ist es trotzdem von Nutzen und wichtig, dass es auch geklagt wird und nicht nur darüber diskutiert und geschrieben.

Bei so viel Kohle, die auf dem Spiel steht, ist mit dementsprechender Gegenwehr zu rechnen.

Aber wenn sogar die FAZ schon kritische Töne anschlägt ...
Der hier ist nicht schlecht: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/runfunkbeitrag-deutsche-richter-tun-alles-fuer-ard-und-zdf-13232822.html

Es müssen sich mehr wehren. Nur den Kopf in den Sand stecken, jammern und weiter zahlen bringt gar nichts. Mit der Zwangsvollstreckungsflut hat der BS darüf ja selbst die Grundlage geschaffen. Zeit, den Ball zurückzuschlagen.
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: pinguin am 03. Februar 2015, 16:28
Laut GG musss die Finanzierung der ÖR gesichert sein.
Zur Steuererhebung sind die Länder nicht befugt; daß es aber eine Steuer und als "Finanzierung durch den Staat" anzusehen ist, befand der Europäische Gerichtshof bereits 2007 in seinem zum Urteil C-337/06 führenden Prozess, (ab Rz 41), wo die im Urteil namentlich genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands als Beklagte teilnehmen durften.

Seit 2007 wissen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, daß es sich bei den deutschen Rundfunkgebühren europarechtlich um eine Steuer handelt, und seit 2007 wissen sie auch, daß die Art der Rundfunkfinanzierung gemäß nationalem Recht verfassungswidrig ist; die Steuerhoheit steht alleine dem Bund zu.
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: tirb68 am 03. Februar 2015, 17:09
Das würde ja heißen, dass alle Urteile verfassungswidrig waren und die Verfassungsgerichte der Bundesländer verfassungswidrig urteilen. Wenn sie dem zustimmen, stellen sie sich selbst in Frage.
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: pinguin am 03. Februar 2015, 22:13
Das würde ja heißen, dass alle Urteile verfassungswidrig waren und die Verfassungsgerichte der Bundesländer verfassungswidrig urteilen.
Im Zweifel heißt es das.

Zitat
Wenn sie dem zustimmen, stellen sie sich selbst in Frage.
Europarechtlich kommt es gar nicht darauf an, ob sie dem zustimmen.

Nimmt man sich Urteile das EuGH zur Hand und liest insbesondere die Aussagen neben den Randziffern aufmerksam durch, wird klar, daß sich der EuGH nicht scheut, auch Urteile seines Hauses zur neuen Urteilsfindung heranzuziehen, die schon 20 Jahre alt sind.

Insofern ist es absolut absehbar, daß der EuGH auch dann bei seiner Aussage bleibt, daß die dt. Rundfunkgebühr in Wahrheit eine Steuer ist, wenn sich ein Prozess direkt um diese Rundfunkgebühr dreht, denn an der Art der Gebührenerhebung hat sich nix geändert, denn auch hier wird der Bürger nicht gefragt, ob er das möchte.

Die Definition des EuGH ist hier eindeutig; eine Steuer ist es immer dann, wenn die Zahlung eines Betrages zur Pflicht erhoben wird, die nicht auf Grund einer Verhandlung zwischen Verbraucher und Rundfunkanstalt entstanden ist.

Damals in diesem Urteil ging es um die Vergabepraxis öffentlicher Aufträge, es würde mich hier gar nicht wundern, wenn das Urteil als solches bspw. vom Bundesfinanzministerium oder auch von Karlsruhe gar nicht wirklich zur Kenntnis genommen worden sind und somit die eigentliche Tragweite der Aussage des EuGH auch nicht erkannt worden ist.

Wer es aber in jedem Fall gewusst haben muß, sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als unmittelbar Beteiligte des Prozesses.

Daß es auch für die Bundesrepublik Deutschland nicht angebracht ist, EU-Recht zu ignorieren, (Urteile des EuGH gehen letztlich in EU-Recht über), zeigt sich in einigen Vertragsverletzungsverfahren. In mindestens einem der Fälle durften die begünstigten dt. Firmen alles erstatten.

Die auch für die Bundesregierung europarechtliche Tragweite des vergangenen und derzeitigen Rundfunkgebührensystems besteht im EuGH-Urteil und seiner Aussage, daß es sich bei den Gebühren um eine "Finanzierung durch den Staat" handelt.

Die Tragweite besteht ferner darin, daß Rundfunk eine dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstehende Dienstleistung ist und nur begrenzt staatliche Beihilfen zulässig sind.

Daß alte System hätte bezüglich der Beihilfen Bestandsschutz gehabt, musste aber auf Grund von Auflagen der EU-Kommission geändert werden; bei der Kommission findet man dazu auch Pressemitteilungen.

Staatliche Beihilfen aber sind an die EU-Kommission meldepflichtig, wenn sie neu eingeführt werden oder eine bestehende Beihilfe in ihrer Höhe derart geändert wird, daß der Bestandsschutz entfällt.

Wettbewerbsrecht, zu dem auch staatliche Beihilfen gezählt werden, sind EU-Recht und damit von jedem nationalen EU-Mitgliedsland verbindlich einzuhalten.

Freilich darf man nahezu allen Gerichten hier Glauben schenken, daß sie Europarecht nicht berücksichtigt haben, (obwohl es berücksichtigungspflichtig ist), weil es gar nicht Gegenstand der bisherigen Klagen war. Lediglich dem OLG Düsseldorf hätte hier was bekannt sein müssen, da es damals die Vorlage zur Vorabentscheidung an das EuGH durchführte. Aber, das OLG Düsseldorf hat sich wohl neuzeitlich noch nicht mit den Rundfunkgebühren befassen müssen?
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: tirb68 am 03. Februar 2015, 23:16
Freilich darf man nahezu allen Gerichten hier Glauben schenken, daß sie Europarecht nicht berücksichtigt haben, (obwohl es berücksichtigungspflichtig ist), weil es gar nicht Gegenstand der bisherigen Klagen war.
Das ist eine gute Info und wird nun sicher in die eine oder andere Klage mit einfließen. Vielen Dank.
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Uwe am 04. Februar 2015, 16:37
(http://www.faz.net/img/fazlogo_ressort.png)

RUNDFUNKBEITRAG
Milliarden kommen nicht ARD und ZDF zugute


Bei 1,5 Milliarden Euro könnten die Mehreinnahmen des Rundfunkbeitrags für 2013 bis 2016 liegen. Der Betrag fließt allerdings auf ein Sperrkonto – und nicht etwa in die Taschen der öffentlich-rechtlichen TV-Sender.

Trotz der immer kräftiger sprudelnden Mehreinnahmen beim Rundfunkbeitrag können sich ARD und ZDF vorerst keine Hoffnungen auf zusätzliches Geld machen. Die Finanzkommission KEF verwies am Mittwoch darauf, dass mögliche weitere Millionen nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugutekommen.

weiterlesen auf:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-milliarden-kommen-nicht-ard-und-zdf-zugute/11326846.html
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Greyhound am 04. Februar 2015, 16:54
Zitat von: VPRT
"Die Rundfunkanstalten planen für 2015 Gesamtausgaben in Höhe von 8,98 Milliarden Euro denen kalulierte Gesamteinnahmen von 8,83 Milliarden Euro gegenüberstehen."
Quelle: http://www.vprt.de/thema/marktentwicklung/marktdaten/ums%C3%A4tze/einnahmen-der-%C3%B6ffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten?c=1 (http://www.vprt.de/thema/marktentwicklung/marktdaten/ums%C3%A4tze/einnahmen-der-%C3%B6ffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten?c=1)
Thema ist geschlossen, warum auch immer ...
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: 2Xtreme am 04. Februar 2015, 19:36
Man stelle sich vor, es gäbe seit Einführung des Rundfunkbeitrages keine Verweigerer und jeder würde "brav" bezahlen. Wie hoch wären die Mehreinnahmen wohl dann?
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Icke Berlin am 04. Februar 2015, 22:17
Danke Pinguin für dieses EuGH-Urteil.
Es ist eine STEUER !!
und die wissen das!
Danke :)
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Rochus am 05. Februar 2015, 06:47
...
Und seinem Bruder wünsche ich ebenfalls von ganzen Herzen die Pest an den Hals. ...
Liebe Grüße
Peli   
uiii - wie nett...im ungünstigsten Fall führt das direkt auf den Kirchhof  8)

Das Gutachten von Herrn Kirchhof räumt z.Bsp. die Möglichkeit der Nichtteilnahme für Personen ein, die keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halten.

Ich bin daher inzwischen vorsichtig, Herrn Kirchhof den schwarzen Peter zuzuschieben. Das Problem ist strukturell und sitzt tiefer...

Darüber hinaus sieht die Berechnung Kirchhofs vor, dass der Werbemüll aus dem ÖRR verschwindet.  Der ÖRR dagegen hat sich nur mal wieder die Rosinen aus dem Kuchen gesucht und den Teil des K-Gutachtens umgesetzt, der ihm am meisten in den Kram passte.

Und was Ferdinand Kirchhof betrifft: Der war an dem Urteil gegen das ZDF bzw. die übertrieben politische Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats beteiligt.
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Bürger am 05. Februar 2015, 08:13
...und was noch so alles nicht in die Gesetzgebung eingeflossen ist, ist u.a. nachzulesen unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Uwe am 05. Februar 2015, 22:06
(http://www.wochenblatt.de/images/WB-logo-neu-2013.png)

Rundfunkbeiträge explodieren:
Und das alles für die Helene Fischerisierung?


Die Beitragssätze für die öffentlich-rechtlichen Programme explodieren: Um 1,5 Milliarden Euro sind die Einnahmen gestiegen. Man fragt sich: Für was? Für die Helene Fischerisierung?

Mir ist es ein Rätsel, wie eine Zwangsabgabe verfassungsrechtlich nicht als neue Steuer bewertet werden kann. Aber so ist das nun einmal: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

weiterlesen auf:

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Rundfunkbeitraege-explodieren-Und-das-alles-fuer-die-Helene-Fischerisierung-;art1172,288587
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: Daniel61 am 07. Februar 2015, 11:56
Nun stellt es sich heraus:  die Einführung des nutzungsunabhängigen "Rundfunkbeitrags" war und ist nur ein einziger großer Betrug am Bürger!

Stichwort "Medien-Konvergenz":  Was die angebliche Nutzung von ÖRR-Medien durch mobile Geräte mit einer dann über den Wohnraum definierten Zwangs-Abgabe zu tun haben ist nicht nachvollziehbar.  Übrigens:  der Verfechter dieser "Annahme" ist ein ehemaliger Staatssekretär, der noch immer als SPD-ler im ZDF-Fernsehrat sitzt.  Siehe hier:  https://de.wikipedia.org/wiki/ZDF-Fernsehrat#Mitglieder_des_Fernsehrates_der_XIV._Amtsperiode

Stichwort "Aufkommensneutralität":   Dass die Überschüsse tatsächlich noch höher sind und es bei den 1,5 Milliarden NICHT bleiben kann ist heute schon klar!  Ich habe mir bereits anfangs des Jahres 2013 einmal selber die Statistiken von DStatis vorgenommen.  Damals wurden ca 2,4 Mio Nur-Radio-Nutzer angegeben.  Für einen 3-Jahreszeitraum ergibt sich alleine daraus folgende Rechnung:

Euro 215,76 X 2.400.000 (ehem. Nur-Radio-Nutzer) = 517.824.000 Euro.  Dieser Betrag auf drei Jahre hochgerechnet ergibt Euro 1.553.472.000.-

Merke:  In dieser Berechnung sind die abgepressten Zwangsbeiträge von 0,6 Mio behinderten Menschen, die ab 2013 ja ebenfalls Zwangs-Beglückt wurden, noch nicht einmal enthalten!  Alleine hier dürften es gut 12 Mio. Euro sein.  Hinzu kommen noch die Zwangsbeiträge mittelständischer Betriebe und Handwerker, sowie die Mehreinnahmen durch die Verteuerungen bei den Kommunen.

Meine Erkenntnis:

1.  Die alte GEZ (jetzt "Beitrags-Service") war sehr wohl in der Lage dieses "Aufkommen" zu berechnen - und hat die Politik entsprechend "beratend begleitet" wie es so schön im Jahresbericht des Beitrags-Service von 2013 heisst.  Dass hier Ergebnisse schön gerechnet und die tatsächlichen Aufkommens-Ergebnisse auch Politikern verschwiegen wurden, darf mit gutem Grund angenommen werden.  Doch wenn man als interessierter Bürger einen groben Überschlag mit einem Taschenrechner hinbekommt, wie kann man dann von Seiten von GEZ/Beitrags-Service dann behaupten, dass man nicht prognostizieren könne, in welcher Höhe sich ein Überschuss letztendlich bewegen wird?

2.  Der ÖRR-Rundfunk ist ein Gebilde, dass auf Lügen, Halbwahrheiten und Verschweigen von Tatsachen beruht!  Eine Zensur findet natürlich nicht statt, und die braucht man sich dort auch gar nicht mehr anzutun, denn das Verschweigen von Tatsachen ist wesentlich eleganter - erst Recht, wenn es dasselbe Resultat erzielt.  Insoweit darf man im Zusammenhang mit dem ÖRR natürlich auch nicht wie die "Pegida" von "Lügenpresse" reden, denn dieser Begriff ist durchaus problematisch und belastet.  Heutzutage sollte man viel mehr von einem "Lügen-Funk" sprechen, auch von "Medien-Diktatur" und "Medien-Faschismus" - und natürlich auch von beiträglicher "Zwangs-Gleichschaltung" der Bürger ohne Rücksicht auf deren Willen oder deren sozialer Leistungsfähigkeit.

3.  Die dem Rundfunk hörigen Politiker und Richter haben handfeste Interessen - siehe die Besetzung der Rundfunk-Räte - und sind an einer sozial verträglichen Verkleinerung ihres zukünftigen Pfründen-Molochs überhaupt nicht interessiert.  Höchstrichterliche Vorgaben wurden bisher nicht umgesetzt, ja noch nicht einmal in Angriff genommen.

Fazit:  es geht ausschliesslich um sehr, sehr viel Geld, und um Leute, die sich dieses Geld gerne in die Taschen stecken.  Es geht um Personen, die im Volk nichts anderes als ihre ganz persönlichen Ausbeutungs- und Melkkühe sehen, es geht um Un-Bürger und Schmarotzer.  Dass diese Gelder überheblich und grob abgepresst werden - auch oft genug Leuten, die mit dem Rücken bereits an der sozialen Wand stehen - ist den Verantwortlichen NOCH völlig egal.

Doch das Volk wurde schon einmal ironisch aufgefordert "Kuchen" zu essen, als es kein Brot mehr hatte......
 
D61
Titel: Re: FAZ - Dürfen es 1,5 Milliarden mehr sein?
Beitrag von: novoderm am 07. Februar 2015, 18:50
Man darf sich gar nicht vorstellen, was es bedeuten würde, wenn man diese Mehreinnahmen, in den richtigen Bildungsektor stecken würde. Von mir aus auch gern die Hälfte aller Einnahmen, wenn man die Sender auf 30 Stück begrenzen würde.


Edit "Bürger":
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