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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: MisterKnister am 02. Februar 2015, 02:55

Titel: Abmeldung der Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt?
Beitrag von: MisterKnister am 02. Februar 2015, 02:55
Angenommen Person A besitzt einen Nebenwohnsitz und einen Hauptwohnung bei seinen Eltern.
Beide Haushalte sind ordnungsgemäß bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern gemeldet und zahlen Rundfunkbeiträge.


Person A möchte nun Gebühren sparen, und plant seine Nebenwohnung beim zuständigen Meldeamt abzumelden; wohnt jedoch dennoch dort.
Es erfolg eine Abmeldung der Nebenwohnung beim Beitragservice mit Verweis auf den bereits bestehenden Hauptwohnsitz bei seinen Eltern.


Wie bewertet ihr das Risiko auf eine rückwirkende Nachzahlung?
Wie warscheinlich ist es, dass Person A's Vorhaben mittels Zahlungsabgleich beim Vermieter offengelegt wird,
und es zu einer rückwirkenden Zahlung des Rundfunkbeitrages kommt?

Titel: Re: Abmeldung der Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt?
Beitrag von: Roggi am 07. Februar 2015, 08:27
Nach der Abmeldung beim EWM dürfte es dem BS schwer fallen, nachzuweisen,  dass man dort gewohnt hat. Sollte eine Anfrage kommen, braucht man keine Angaben machen, das gibt das Gesetz nicht her.
Titel: Re: Abmeldung der Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt?
Beitrag von: LeckGEZ am 07. Februar 2015, 08:54
Beitragsservice könnte noch den einen oder anderen Infobrief an die Nebenwohnung verschicken nur um zu testen, das die Post auch wirklich als unzustellbar zurück kommt, wegen aufgegebener Wohnung des Beitragsschuldners.
Titel: Re: Abmeldung der Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt?
Beitrag von: Roggi am 07. Februar 2015, 09:31
Beitragsservice könnte noch den einen oder anderen Infobrief an die Nebenwohnung verschicken nur um zu testen, das die Post auch wirklich als unzustellbar zurück kommt, wegen aufgegebener Wohnung des Beitragsschuldners.
Unwahrscheinlich, BS ist hoffnungslos überlastet mit dem an Stasizeiten erinnernden Jagen von Bürgern, die sich nicht freiwillig zum Sklaventum anmelden. Wenn man nicht am Zweiwohnsitz angemeldet ist, ist es kein Zweitwohnsitz mehr im Sinne des RBStV, die Wohnung hat den Status einer leerstehenden Wohnung. Davon gibt es so viele, da lohnt sich nicht das Nachforschen. Das wäre für BS organisatorisch nur zu schaffen, wenn nach alter Stasimanier wirklich jeder Nachbar den anderen melden würde, um nicht selbst Opfer der Stasi zu werden. Da werden wir wohl erst landen, wenn niemand mehr Widerstand leistet und sich fast jeder freiwillig in die Sklaverei begibt.
Titel: Re: Abmeldung der Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt?
Beitrag von: VorsichtStufe am 07. Februar 2015, 13:45
Mir ist bewusst, dass das nicht die Frage war, aber:

wenn Person A den Nebenwohnsitz bei der Meldebehörde abmeldet, obwohl dieser Wohnsitz nach den tatsächlichen Verhältnissen noch besteht, verstößt Person A gegen Melderecht.
Titel: Re: Abmeldung der Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 07. Februar 2015, 13:55
Verstöße gegen das Melderecht werden aber nicht mit einem lebenslangen, exorbitant hohen Zwangsbeitrag bestraft.
Titel: Re: Abmeldung der Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt?
Beitrag von: seppl am 07. Februar 2015, 14:03
Person A möchte nun Gebühren sparen, ...
Anm. Mod sepppl: Für Ratschläge darüber, was bezahlt werden muss und was nicht, ist der Beitragsservice zuständig. Wir verstehen uns auch nicht als Service zum Gebührensparen. Wir kommen hier in der Moderation kaum hinter den Anfragen derjenigen her, die ernsthaft gegen den Rundfunkbeitrag kämpfen. Threads wie diese binden Resourcen, die im richtigen Kampf gegen den Rundfunkbeitrag fehlen und bringen die Leute auch auf falsche Fährten.
Der Thread wird erstmal vorläufig geschlossen und wahrscheinlich gelöscht. Ich bitte um Verständnis!