gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: trox am 01. Februar 2015, 21:00
-
Hallo Leute,
bis zum heutigen Tag hat Person A offiziell nie auf irgendein Schreiben vom BS reagiert.
Vermutlich sind schon einige eingetroffen (Mahnungen, Festsetzungsbescheide, Drohungen etc.), aber eben nicht nachweislich :P
Da Person A nun endlich vor 2 Wochen Post vom Gerichtsvollzieher bekommen hat, wollte sie (wie hier im Forum beschrieben) endlich tätig werden und einen nachweislich zugesandten Festsetzungsbescheid des BS fordern gegen den sie dann irgendwann mal Widerspruch einreichen kann.
Jetzt ist sich Person A aber nicht sicher, an welchem Punkt der Bürokratie-Kette sie gerade hängt? ???
Normalerweise müsste die Post vom GV doch per gelbem Brief, mit Amtssiegel und mit Rechtsbehelfshinweis versehen sein. Stattdessen bekam sie einen normalen Brief, digitaler Unterschrift (definitiv nicht handschrifltich) und ein zweiseitiges Info-Schreiben des SWR Stuttgart, welches hinten angetackert war.
Sehr seltsam, aber seht selbst... (habe ich euch in den Anhang gepackt).
Person A geht mal davon aus, dass das als ganz normale Zahlungsaufforderung (aka Info-Post) durchgeht und der gelbe Brief demnächst dann kommt, gegen den sie Widerspruch einreichen muss, oder?
Liebe Grüße ...
- trox
/Edit: Muss Seite 2 & 3 des Infoschreibens leider separat posten. Dateigröße zu groß.
-
Hier die erste Seite des Info-Schreibens vom SWR Stuttgart :o (war einfach hinten an das Schreiben des GV getackert)
-
... und Seite 3 (bzw. die Rückseite vom Info-Blatt).
-
Danke, Tracker für's Anonymisieren :)
Ich dachte das wäre schon allgemein genug.
Sind auf den angehängten Kopien noch Daten ersichtlich, die man besser schwärzen sollte?
Was mir grade noch so auffällt. Auf dem Schreiben des GV steht: Betrag inkl. GV-Kosten, aber es wird nirgends eine Kostenaufstellung gemacht.
Ich habe keine Ahnung wieviel Person A denn nun angeblich dem BS schuldet und in welcher Höhe der angeführte
(angeblich zugestellte) Festsetzungsbescheid beziffert war. Dürfte sich auch um eklatante Formfehler handeln, oder?
Liebe Grüße
- trox
-
Im Infoschreiben steht:
Wir bitten Sie, unsere Hinweise zu berücksichtigen und dieses Schreiben an die mit der Vollstreckung beauftragten Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.
Das Schreiben kam doch vom GV ?!?
Im Anhang das Infoschreiben als Textdatei - für Zitate, falls gewünscht.
Mich juckts in den Fingern, dem SWR zu schreiben! Die wundern sich nach mehr als 2 Jahren Informationssperre darüber, dass sich so viele sich nicht anmelden!!
-
Im Infoschreiben steht:
Wir bitten Sie, unsere Hinweise zu berücksichtigen und dieses Schreiben an die mit der Vollstreckung beauftragten Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.
Das Schreiben kam doch vom GV ?!?
Im Anhang das Infoschreiben als Textdatei - für Zitate, falls gewünscht.
hi
auf mich wirkt das so, als ob dieses Info-Schreiben irrtümlich mitgeschickt wurde.
das wäre durch einen Irrtum seitens Sachbearbeiter/GV durchaus denkbar, so nach dem Motto, kurz drübergelesen und angetackert.
denkbar auch ein Irrtum dass eigentlich die Aufertigung des Vollstreckungsansuchens mitgeschickt werden sollte (was aber soweit ich weiß sehr unüblich wäre)
das Dokument an sich ist sehr interessant hinsichtlich der Hintergrundinfos und in manchen Teilen ziemlich absurd von der Argumentation
In diesen Fällen sind die Rundfunkanstalten verpflichtet, diese Personen auf Basis der gesetzlichen Vermutung (§ 2 Abs. 2 Nr.1 RBStV) für den Rundfunkbeitrag anzumelden. ("Direktanmeldung"). Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt, dass jede in einer Wohnung meldeamtlich erfasste Person für diese beitragspflichtige(r) Inhaber/-in ist. Die gesetzliche Anmeldung durch die Rundfunkanstalten erfolgt somit ohne die aktive Mitwirkung der Angeschriebenen. Hintergrund dieser Regelung ist, die in der Vergangenheit bestehenden Vollzugsdefizite zu mindern.
das zum Beispiel glauben die doch selber nicht :o ?? Das will ich mal demnächst in Klageerwiderungen lesen, denn es gibt sicher so einige die das in ihren Klagen drinnenhaben. Es fällt mir schwer zu glauben dass das gerichtlich Bestand haben kann.
was den Brief selbst angeht kann ich mich nicht äußern - der Tenor anderer Topics jedoch läuft darauf hinaus, dass es bei Vorliegen eines Zwangsvollstreckungsauftrags durchaus sehr sinnvoll ist zu reagieren.
-
Hallo,
ein Bekannter erzählte mir dass er erstmal das Vollstreckungsersuchen erbat 8) - und dabei ist dies genüsslich zu zerpflücken ;D
Gruß
Kurt
-
Offensichtlich hat der SWR aus der Rechtssprechung des LG Tübingen nichts gelernt. Vielleicht sollte Person X beim zuständigen Vollstreckungsgericht Erinnerung einlegen mit dem Verweis auf : https://openjur.de/u/708173.html und http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18966
-
Im Schreiben des GVs steht:
Der Gläubiger beansprucht von Ihnen aus dem Titel (Beitragsbescheid vom 02.01.2015, zugestellt am 02.01.2015) einen Betrag in Höhe von...
Ausgestellt und zugestellt am selben Tag?
Irgendwie sind da zuviele Ungereimtheiten in dem Schrieb... von Schreibfehlern mal abgesehen. Er wurde ziemlich schnell zusammengeschustert.
Gibt es den Briefumschlag noch? Ist erkennbar, von wo aus er abgesendet wurde?
-
Hallo ihr,
auf dem Briefumschlag steht "Briefzentrum Göppingen" und der Poststempel ist auf den 16.1.15 datiert (Foto im Anhang).
Die Zahlungsfrist ist vorgestern abgelaufen.
Ich warte jetzt ab, bis der nächste Brief kommt (wahrscheinlich dann in gelb) und werde dann reagieren.
Was wäre denn prinzipiell sinnvoller für Person A um die Sache möglichst lange zu verzögern?
Erst auf Formfehler hinweisen (sofern im nächsten Brief auch welche vorhanden sind) oder direkt nach dem Titel fragen?
Liebe Grüße
- trox
-
hi
auf mich wirkt das so, als ob dieses Info-Schreiben irrtümlich mitgeschickt wurde.
das wäre durch einen Irrtum seitens Sachbearbeiter/GV durchaus denkbar, so nach dem Motto, kurz drübergelesen und angetackert.
denkbar auch ein Irrtum dass eigentlich die Aufertigung des Vollstreckungsansuchens mitgeschickt werden sollte (was aber soweit ich weiß sehr unüblich wäre)
das Dokument an sich ist sehr interessant hinsichtlich der Hintergrundinfos und in manchen Teilen ziemlich absurd von der Argumentation
Ich könnte mir vorstellen, dass die gute Obergerichtsvollzieherin grade heillos überfordert ist und das Schreiben einfach mit dran getackert hat.
Steht ja glasklar drin, "(...)dass sich die Anzahl dieser [Vollstreckungs-]Eruchen in den kommenden Monaten deutlich erhöhen wird."
Nachdem ich das nochmal gründlich gelesen habe, kann es sich eigentlich wirklich nur um ein Versehen handeln, da hier definitiv nicht der Beitragsschuldner adressiert wird.
Vermutlich ging dieses Info-Blatt an die einzelnen Behörden und wurde dann zu den zuständigen Gerichtsvollziehern weitergeleitet.
Irgendwie sind da zuviele Ungereimtheiten in dem Schrieb... von Schreibfehlern mal abgesehen.
Wo hast Du Schreibfehler entdeckt? Nur der Neugierde halber... |-
Gruß
- trox
-
Schreibfehler:
an mich bar oder auf das untengeführe (untengeführte, komischer Ausdruck, meint 'unten genannte') Dienstkonto zu zahlen
Sollte (Sollten) Sie keine Reaktion zeigen, so kann (können) später auf Antrag der Gläubiger (des Gläubigers) weitere Zwangsmaßnahmen gegen Sie beantragt werden
Vermutlich ging dieses Info-Blatt an die einzelnen Behörden und wurde dann zu den zuständigen Gerichtsvollziehern weitergeleitet.
Ich gehe jetzt auch davon aus, dass es ein interner Erklärungs- und Entschuldigungsversuch der Rundfunkanstalt gegenüber der Vollstreckungsbehörden über das steigende Aufkommen von Vollstreckungsersuchen ist. Umso interessanter, dass er nun "trox" in die Hände gefallen ist.
-
Hallo.
Hier scheint wohl jetzt so eine interne Info so an die Öffentlichkeit geraten zu sein - gab es hier nicht mal irgendwo einen Beitrag über eine Schulung / Fortbildung von Gerichtsvollziehern, die von den örR angeboten wurde? Vielleicht gab's da ja dieses Infoblatt...!?
Auf jeden Fall könnte man sich mit diesem Wissen eine gute Argumentation zurecht legen, warum nicht zwangsvollstreckt werden kann, in dem man sich genau zu diesen Infos Gegenargumente mit Belegen besorgt.
Frei 8)
-
Vielleicht war das auch Absicht vom Gerichtsvollzieher? Weil er auch die Schna.... voll hat? Oder es ihm gegen den Strich geht? :police: (#)
Ohman
-
Auf jeden Fall könnte man sich mit diesem Wissen eine gute Argumentation zurecht legen, warum nicht zwangsvollstreckt werden kann, in dem man sich genau zu diesen Infos Gegenargumente mit Belegen besorgt.
Steht ja nicht wirklich was Neues drin, oder was meinst Du?
Vielleicht war das auch Absicht vom Gerichtsvollzieher? Weil er auch die Schna.... voll hat? Oder es ihm gegen den Strich geht? :police: (#)
Person A wird sicher bald wieder Kontakt mit ihr haben :P
-
Vielleicht war das auch Absicht vom Gerichtsvollzieher? Weil er auch die Schna.... voll hat? Oder es ihm gegen den Strich geht? :police: (#)
Oder weil er hofft, dass die Info über die Hintergründe der Vollstreckung auch den Schuldner dazu bewegen, sich endlich mal mit dem Thema zu beschäftigen, damit der Fall durch Zahlung oder Abmeldung erledigt wird.
-
Person A wird sicher bald wieder Kontakt mit ihr haben :P
Am 28.02.2015 war es dann soweit. Der gelbe Brief kam endlich:
-
Seite 1 des Inhalts: Vorblatt zur Zustellsendung
-
Seite 2 des Inhalts: Vorderseite des Schreibens der Obergerichtsvollzieherin
-
Seite 3 des Inhalts: Rückseite des Schreibens der Obergerichtsvollzieherin. In rot markiert: Grundlage der Ladung. Fesetzungsbescheid vom 02.01.2015
-
Seite 4 des Inhalts: Erste Seite des Vollstreckungsersuchen vom BS mit unklarer Gläubigerkennzeichnung (rot markiert)
-
Seite 5 des Inhalts: Zweite Seite des Vollstreckungsersuchens vom BS:
1. Die Rückseite ist komplett leer ??? :o ::)
2 & 3. nach Tübinger Urteil nicht rechtens...
-
Seite 6 des Inhalts: Dritte und letzte Seite des Vollstreckungsersuchens vom BS.
Es werden zwei Festsetzungsbescheide aufgelistet, die aber ein komplett anderes Datum haben als der vollstreckbare Titel, den die Obergerichtsvollzieherin anführt...
-
Hallo Leute,
nachdem Person A jetzt endlich den gelben Brief (Inhalt siehe vorherige Postings) bekommen hat wird A nun reagieren.
Bevor Person A den Weg über das Amtsgericht geht, will A diese Woche erstmal ein Einschreiben an die Obergerichtsvollzieherin (OGV) schicken.
Reicht das aus oder muss A sich parallel auch ans Amtsgericht wenden? A will auf Zeit spielen und wollte erstmal die Antwort der OGV abwarten.
Sinnvoll oder hat das unschöne Konsequenzen?
Person A hat mal ein Schreiben aufgesetzt (hier angehängt), welches sich an dem Vordruck, der hier im Forum kursiert, orientiert.
Was sagt ihr dazu? Kann A das so abschicken? Verbesserungsvorschläge?
Person A möchte nicht gleich mit Verweisen auf ZPO etc. kommen, sondern erstmal eine Stellungnahme der OGV abwarten.
Interessant ist, dass die OGV als vollstreckbaren Titel einen Beitragsbescheid angibt, der im Vollstreckungsersuchen des BS überhaupt nicht auftaucht.
Witzig ist irgendwie auch, dass im Vollstreckungsersuchen darauf hingewiesen wird, dass sich die Rechtsgrundlagen auf der Rückseite befinden (die Seiten sind aber komplett leer) :-X >:D
Dienstsiegel und Unterschriften fehlen natürlich wie immer (wurde im Forum ja schon zur Genüge besprochen), auch die Unterschrift der OGV ist nur maschinell eingefügt.
-
Die Gerichtsvollzieherin ist ohnehin verpflichtet, dieses Schreiben an das Gericht weiterzuleiten. Wenn sie daran denkt.
-
Die Gerichtsvollzieherin ist ohnehin verpflichtet, dieses Schreiben an das Gericht weiterzuleiten. Wenn sie daran denkt.
Man kann sie ja höflich daran erinnern, direkt im ersten Schreiben...
-
Ein Vollstreckungsersuchen vom 02.01.2015 würde PersonX in so einem Schreiben an einen GV ehr weg lassen.
Person A muss keine Angaben machen, welche in der Sache unrelevant sind.
Es sollte reichen, sich erklären zu lassen, wie es zu so einem Unterschied kommt. Möglicherweise war die Vorlage beim Erstellen falsch, noch auf den Vorgänger eingestellt ;-). Ob das die Vollstreckung nichtig macht wäre interessant.
Zusätzlich könnte direkt darauf verwiesen werden, dass die Schreiben zu den anderen Daten in einer Auflistung ebenso fehlen.
-
Ein Vollstreckungsersuchen vom 02.01.2015 würde PersonX in so einem Schreiben an einen GV ehr weg lassen.
Person A muss keine Angaben machen, welche in der Sache unrelevant sind.
Es sollte reichen, sich erklären zu lassen, wie es zu so einem Unterschied kommt. (...)
Sorry, ich komm nicht ganz mit. Kann PersonX das nochmal genauer beschreiben? Was weg lassen und warum nochmal?
Das Vollstreckungsersuchen vom 02.01.2015 des BS war als Anlage dem gelben Briefchen beigefügt.
Was mir grade so einfällt.
Ich meine mich daran erinnern zu können, dass Person A einen Festsetzungsbescheid, welcher auf den 02.01.15 datiert ist bekommen haben könnte.
Dieser taucht aber nur im Schreiben vom GV und nicht im Vollstreckungsersuchen des BS auf???
-
PersonX würde diese Information, dass eine Person A, ein Vollstreckungsersuchen am 02.01.2015 erhalten habe, auch wenn dieses durch den GV zugestellt wurde, weglassen, denn diese Information ist schlicht überflüssig. Der GV soll den vermeintlichen Fehler genau erklären.
Wann ein GV so ein Schreiben hat zustellen lassen, dann ist diesem das Schreiben auch bekannt.
Der vermeintliche Gläubiger wünscht sich jedoch, dass genau das Schreiben ja auch bereits vollstreckbar wäre, dieses also irgendwelche Bescheide "ersetzen" soll.
Aber hoffentlich hat PersonX das grundsätzlich falsch verstanden, als auf dem lokalen Amtsgericht die Dame das dort so "ähnlich" erklärte. Da blieben einige Fragen bei PersonX offen, als diese als Zeuge mit war.
-
Also irgendwie ist das schon sehr merkwürdig. Erst warten sie 2 Jahre, bis sie einem mal einen "Bescheid" schicken und dann soll es gleich ein "Festsetzungsbescheid" sein, der dann, knapp zwei Monate später schon gleich bei der GV landet.
Man könnte sich natürlich auch mal ganz generell mit der GV beraten, ob sie denn überhaupt jemals einen "Grundlagenbescheid" gesehen hat, auf dem dann der Festsetzungsbescheid fußen soll. Ohne Grundlagenbescheid ist auch ein BS-"Bescheid" nicht gültig! Natürlich hätte man gleich auf den "Festsetzungsbescheid" mit Widerspruch reagieren sollen, dennoch muß auch der BS gewisse Formalitäten einhalten.
Interessieren würde mich ja, ob sie diese ganzen "Drohungen" mit Haftbefehl wegen der ca. 370 € tatsächlich wahr machen. Besonders überzeugend (oder furchteinflößend) klingt das nicht für mich.
-
Das mit dem Haftbefehl, das ist ein ziviler Haftbefehl und das hat nichts mit einem Haftbefehl im Strafrecht zu tun.
Die Ausstellung eines solchen Haftbefehls erfordert das der vermeintliche Gläubiger das beantragt, ein Richter zustimmt, und der Gläubiger zunächst die Kosten dafür trägt. Bisher scheint es dazu keinen Fall zu geben.
Dazu gibt es hier bereits ein Thema, Suchwort Haftbefehl.
Das mit dem Haftbefehl und wie lachhaft das ist wird hier diskutiert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg81273.html#msg81273
dort dem externen Link folgen und feststellen, dass das sehr wahrscheinlich ein Papiertiger ist