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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Blitzbirne am 26. Januar 2015, 19:50
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Da bereits einige Verfahren in 2. Instanz anhängig sind, werden mehr und mehr Verfahren ruhend gestellt, da es
angesichts der zu erwartenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags zweckmäßig erscheint
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Soweit mir bekannt, wurden bisher in Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Frankfurt zulässige Berufungen eingelegt. Das sind jedoch alles andere Bundesländer als NRW. Kann jemand mal die zulässigen Berufungen mit Aktenzeichen hier unten auflisten?
Person A möchte bei seinem VG ebenfalls eine Ruhigstellung beantragen. Kann er sich hierzu auf die oben genannten Verfahren berufen, oder ist das ländersache und interessiert die VG in NRW wenig?
Pers. A. wurde im Schreiben des VG um Mitteilung gebeten, ob das Verfahren weitergeführt werden soll. Für den Fall der Weiterführung wird angefragt, ob Einverständnis zum "Einzelrichter"/Berichterstatter und Verzicht auf Durchführung der mündlichen Verhandlung erklärt wird.
Seitens des WDR liegt dieses Einverständnis bereits vor.
Sollte Pers. A. diesem zustimmen? Ideal wäre es, das Verfahren wie oben erwähnt vorerst ruhend zu stellen.
Edit "Bürger":
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
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Da möchte ich mich doch gleich mal mit einer Frage anschließen. Zu welchen Konditionen erfolgte denn jeweils die Anordnung auf Ruhen des Verfahrens? Bei mir wollte der SWR dem Ruhen des Verfahrens nur zustimmen, wenn ich einstweilen meine "Rundfunkbeiträge" zahle, was ich natürlich ablehnte.
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Das würde mich auch intessieren für meine Klage in Bremen, die raus ist.
Ohmanoman
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Person B hat beim VG Köln auch einen Klageantrag eingereicht. Die Klage muss leider von Person B noch verfasst werden.
Hat Person A schon eine Klage eingereicht oder möchte sich diese ohne konkrete Klage auf die anderen Verfahren beziehen?
Falls nein, hat jemand für Person B einen guten Rat wie eine Klage für eine erfolgreiche Ruhestellung aussehen müsste?
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Person A hat eine Ruhensanordnung vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
Person A musste zustimmen: hat sie ;) >:D
Der SWR musste zustimmen: hat er aber, siehe selbst (man kann es ja mal versuchen, siehe
auch die Kommentare dazu)
Dies alles ohne auch nur einen Cent bezahlt zu haben: ;) >:D
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81552.html#msg81552
Ich würde mal sagen:
1. lesenswert
2. Bitte das Rothervorgehobene besonders beachten und notfalls als Argument verwenden.
3. Einfach auch mitmachen, nicht einschüchtern lassen, noch mehr Sand ins Getriebe schütten.
Dazu gleich mal noch in eigener Sache eine Aktion, bei der wirklich jeder mitmachen kann. ::)
Das Gutachten des Bundesfinanzministerium auf dem Postwege anfordern.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12835.0.html
(freue mich bei dieser Aktion über positive Rückmeldung per PM)
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... Hmm scheint immer mehr Usus zu werden.
Person A hat ebenfalls in Bremen Klage eingereicht und das Verfahren wurde ruhend gestellt so lange eine Entscheidung vor dem OVG ausstehend ist.
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so lange eine Entscheidung vor dem OVG ausstehend ist.
Eine Entscheidung durch OVG ist ebenfalls wertlos bei der Berurteilung zur Verfassungsmäßigkeit des RBStVs. Es soll doch wohl hoffentlich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet werden.
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Auch bei unserer Gerichtsbarkeit könnte gespart werden,wenn selbst ein OVG keine abschliessende Entscheidung treffen kann.Einen Vorteil haben diese Ruhestellungen aber trotzdem,denn es ist ein Zeichen,dass sich selbst einige unserer Rechtsgelehrten nicht mehr so ganz sicher sind,was Recht oder Unrecht ist. ;)
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...dass sich selbst einige unserer Rechtsgelehrten nicht mehr so ganz sicher sind,was Recht oder Unrecht ist. ;)
Denke schon, dass die das wissen... Aber bei der zunehmenden Zahl der Klagen trauen sie sich vllt. nicht mehr, das einfach so wegzubügeln. Und wenn die höheren Instanzen erstmal entschieden haben, ist es doch wesentlich einfach, als selbst eine Ablehnung zu begründen. Richter sind wie jeder andere Mensch bestrebt, sich das Leben so einfach wie möglich zu machen.
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Moin Moin Goufe30,
wie lange hat es von der Einreichung der Klage, bis zur Nachricht der Ruhestellung vom Gericht gedauert?
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Die bislang gefällten Urteile sind ja schon peinlich genug!
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Person A hat mir gesagt das es relativ schnell (innerhalb weniger Wochen) zu einer Klageantwort durch den NDR kam.
Nach einigen Gesprächen mit dem VG Bremen hat der amtierende Beamte Ihm jedoch einen Vorschlag unterbreitet:
Die Klage hätte ähnliche Inhalte, wenn auch nicht identische Argumente, mit bereits eingereichten Klagen am OVG Bremen.
[Die eingereichten Klagen am OVG Bremen haben leider nur das Thema "Steuer" als Hauptbestandteil]
Man könnte demnach die Klage ruhend stellen solange es noch kein OVG Urteil vorliegt.
Ich denke mitlerweile dass diese Entscheidung einerseits ein Zeitgewinn darstellt, jedoch könnte sich das Angebot auch als Fallstrick für Person A erweisen.
Denn wenn das OVG Bremen die Klage(n) abweist (wovon ja auszugehen ist), gibt es evtl. kein VG-Verfahren zu den Klage-Argumenten von Person A die NICHT Bestandteil der OVG Beschlusses bzw. der zugehörigen dann abgewiesenen Klage(n) waren.
Die Zeit wird die Antwort liefern... ::)
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Kann man rausfinden, wieviel Klagen beim OVG Bremen anhängig sind?
OK! Das Arument ist richtig. Nadann klagt man noch mal mit den anderen Argumenten. BASTA! :police:
Beitragsbescheide werden dem Service ja wohl etwa nicht ausgehen ;D!
Ohmanomanoman
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Einen Vorteil haben diese Ruhestellungen aber trotzdem,denn es ist ein Zeichen,dass sich selbst einige unserer Rechtsgelehrten nicht mehr so ganz sicher sind,was Recht oder Unrecht ist. ;)
Sie sind nicht mehr als ein Zeichen dafür, dass die Richter sich Arbeit ersparen wollen.
Für ruhende Verfahren muss kein Urteil geschrieben werden. Wenn irgendwann mal ein höchstrichterliches Urteil vorliegt, können diese Verfahren voraussichtlich durch Klagerücknahme oder Anerkenntnis erledigt werden.
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Person B hat beim VG Köln auch einen Klageantrag eingereicht. Die Klage muss leider von Person B noch verfasst werden.
Hat Person A schon eine Klage eingereicht oder möchte sich diese ohne konkrete Klage auf die anderen Verfahren beziehen?
Falls nein, hat jemand für Person B einen guten Rat wie eine Klage für eine erfolgreiche Ruhestellung aussehen müsste?
Hat jemand noch Tipps für Person B?
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Es gibt kein Rezept. Aber ein Anfang wäre mal die Klageschriften von Personen XYZ zu nehmen, welche im Verfahren ruhend gestellt wurden...
Wenn die Argumenation gut begründet ist mit Eingehen auf die vorhandenen Urteile, dann steigen die Chancen für die Ruhestellung.
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Hallo Gemeinde,
die letzten 3 Wochen war ich privat wie auch geschäftlich unterwegs im Ausland, so dass ich leider während dieser Zeit nicht ins Forum konnte. Selbstverständlich habe ich nach der langen Zeit wiedermal meinen mir sehr nahestenenden Bekannten kontaktiert.
Dieser berichtete mir, dass er heute einen Brief vom VG K'ruhe erhalten hat, in dem sein Verfahren auch ruhend gestellt wird.
Es geht also! :) Ich habe ihn natürlich gleich aufgefordert, die weitere Zeit für weitere Aktivitäten in dieser Sache zu nutzen. Aber das brauchte ich ihm nicht zu sagen ... war ihm selber klar. ;)
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Gibt es von anhängigen Verfahren am BVerfG denn schon Aktenzeichen o.ä. auf die man sich berufen könnte?
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Gibt es von anhängigen Verfahren am BVerfG denn schon Aktenzeichen o.ä. auf die man sich berufen könnte?
AR 1409/15
Edit "Bürger":
Im Forum nachzulesen u.a. unter
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101
sowie auch Update zur
REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14068.0.html