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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Fridolinchen am 25. Januar 2015, 16:41

Titel: Geht der Beitragsservice in die Knie?
Beitrag von: Fridolinchen am 25. Januar 2015, 16:41
Neulich saß Fridolinchen in der Bahn und hörte, wie sich Person X und Person Y unterhielten.

Person X erzählte Person Y, dass ihr der Rundfunkfunkbeitrag stinkt und sie dagegen klagt. Zur Klage sei beim Verwaltungsgericht ein Schriftsatz des Beitragsservice eingegangen, in dem dieser um Fristverlängerung bittet, da die dortige Sachbearbeiterin an Arbeitsüberlastung leide.

Mehr Klagen, bitte!  ;D
Titel: Re: Geht der Beitragsservice in die Knie?
Beitrag von: nr2 am 26. Januar 2015, 09:54
Hallo Fridolinchen,

kann diese Erfahrung aus dem norddeutschen Raum bestätigen. Gilt nicht nicht für Gerichte, auch die LRA's scheinen gut zu tun zu haben. Meine Erfahrungen bisher:

1. Auf Widersprüche folgte nach 3 Monaten erst ein "Informations-blabla-Schreiben" der LRA
2. Bezgl. der Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht kam nach 1 Monat noch keine Rechnung und weitere Informationen außer die Eingangsbestätigung.
3. Nach der Untätigkeitsklage kam recht schnell (ca. 20 Tage) ein Widerspruchsbescheid für Widersprüche seit Juli 2014, der Bestand  aber nur aus Textbausteinen, nicht individuell.
4. Auf neue Widersprüche kam ein "Wir erhalten zur Zeit sehr viele Briefe, bitte haben Sie Geduld"
5. Auf ein Auskunftsersuchen bei LRA und BS kam bisher nur von LRA "Bitte haben Sie ein wenig Geduld"

Wenn jeder mitmacht, kann man viel erreichen
- Jeder Bescheid ein Widerspruch
- Jeder unbeantwortete Widerspruch nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage
- Und einmal sollte jeder mindestens mit umfangreicher individueller Begründung klagen
- zusätzlich Auskunftsersuchen für jeden im Haushalt angeschriebenen