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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Grinsekatze am 25. Januar 2015, 12:26

Titel: Gefälschte Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag für 2015
Beitrag von: Grinsekatze am 25. Januar 2015, 12:26
Gefälschte Rechnungen im Umlauf  Seit Anfang Januar 2015 tauchen gefälschte Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag für 2015 auf. Bislang sind die Schreiben überwiegend in Nordrhein-Westfalen und Bayern gemeldet worden, es ist aber nicht auszuschließen, dass auch in anderen Teilen Deutschlands falsche Rechnungen verschickt werden.
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/gefaelschte_rechnungen_im_umlauf_januar_2015/index_ger.html (http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/gefaelschte_rechnungen_im_umlauf_januar_2015/index_ger.html)
Titel: Re: Gefälschte Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag für 2015
Beitrag von: InesgegenGEZ am 25. Januar 2015, 12:30
Die tauchten auch schon 2013 und 2014 auf.

Deswegen sollte es seitens der Rundfunkanstalten unerlässlich sein, zu unterschreiben und mit einem Siegel dem Empfänger Rechtssicherheit in der Echtheit des Schreibens zu geben.
Titel: Re: Gefälschte Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag für 2015
Beitrag von: Grinsekatze am 25. Januar 2015, 12:32
Ja, ich weiß, das es sie in den letzten jahren schon gab. Möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass aktuell wieder gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf sind.
Titel: Re: Gefälschte Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag für 2015
Beitrag von: PersonX am 25. Januar 2015, 12:53
Es sind aktuell gefälschte Zahlungsaufforderungen vorhanden? -> na da haben wir es ja, vielleicht gibt es ja auch gefälschte Bescheide. Hoffen wir doch mal das dem so wäre.

Die Frage ist, gibt es solche, ob diesen gefälschten Bescheide, die Fälschung muss dem Bürger ja nicht direkt auffallen ebenso Richtung LRA widersprochen wird. Hoffen wir mal ja, es würde widersprochen.
Der BS, welcher das dann bearbeiten muss wird damit ja sozusagen zu einer Aussage genötigt, weil er ja wissen müsste, welche Bescheide versand worden, dass diese "gefälschten" Bescheide nicht durch Ihn oder die LRA erstellt wurden. Die Antwortzeit wäre interessant. Je nach dem welche Antwort kommt auch die Nachfrage vom Bürger auf diese Antwort wäre dann, wie er das hätte entsprechend erkennen sollen. ;-) -> Auf diese Antwort wäre PersonX gespannt. -> Müsste doch klar mitgeteilt werden, wie so ein Bescheid tatsächlich auszusehen hätte, damit dieser nicht als Fälschung erkannt wird. So gesehen könnten bereits alle Bescheide, welche aktuell so zugestellt wurden "Fälschungen" sein. Es fehlt doch an so entscheidenen Punkten Angaben.
Um keine Rechtsnachteile zu haben müsste vorsorglich ja jeder Fälschung ebenso widersprochen werden, weil die Reaktionszeit, sollte es doch keine Fälschung sein zu kurz wäre.

Statt leeren Briefumschlägen könnten dem BS viele vermeintliche Widersprüche gesendet werden. Das dürfte dort noch mehr Arbeit machen als leere Umschläge oder vermeintliche An-\Ab- Meldungen. ;-) Ja der Frust dürfte bei vielen Personen groß sein.