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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: seppl am 24. Januar 2015, 01:54

Titel: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: seppl am 24. Januar 2015, 01:54
Forumsmitglied "Inge" http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=9841
vertreten durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 24. Januar 2015, 21:16
Hier die genaue Adresse dazu und wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinkommt.

Verwaltungsgericht Stuttgart

Augustenstraße 5

70178 Stuttgart

http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Startseite


Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof Stuttgart:

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S3 Richtung Vaihingen => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S4 Richtung Schwabstraße => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (tief): S2 Richtung Filderstadt => Haltestelle Feuersee
Fussweg 6 Minuten

Stuttgart Hauptbahnhof (A-Klett-Platz): U-Bahn 14 Richtung Heslach => Haltestelle Rotebühlplatz, Fussweg 9 Minuten

Fussweg vom Hauptbahnhof Stuttgart direkt ca. 30 Minuten
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 25. Januar 2015, 21:49
Wer den Weg vom Hbf zum Verwaltungsgericht scheut, kann bestimmt durch einen Mitstreiter begleitet werden!
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Micha am 28. Januar 2015, 18:28
Mit der S-Bahn vom HBf bis zur Haltestelle "Feuersee" (Hauptstrecke, ca. 3 Stationen), Ausgang Silberburgstraße / zur Bushaltestelle "44", dann ist man schon auf der richtigen Straßenseite; die Silberburgstr. weiter bis zur nächsten Kreuzung, dann links in die Augustenstr. abbiegen, auf die rechte Straßenseite wechseln, dann ist es fast am Ende der Straße
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 05. März 2015, 23:56
Gutes Gelingen. Möge die Willkür und Nötigung in die ihr zustehenden Schranken verwiesen  werden.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Jackew am 06. März 2015, 13:43
leider gerade erst gesehen.
Wäre gerne dabei gewesen um zu unterstützen!
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Jackew am 06. März 2015, 20:34
gibt es Infos wie es heute gelaufen ist?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 06. März 2015, 20:54
Wäre auch mehr als gespannt, da diesmal leider selber nicht anwesend.

Vor allem welcher engagierte Richter war diesmal zugange?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2015, 13:42
Wie ist es nun ausgegangen?

Haben sich die Richter mit den beitragsrelevanten Kriterien, der Auflösung des besonderen Vorteils in der Belastung der Allgemeinheit, der fehlenden Nicht-Typierung der Nutzer und Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme und der nicht vorhandenen konkreten Gegenleistung (zweiter Rundfunkurteil des  Bundesverfassungsgerichts) befasst?

ODER

Fahren sie lieber die Taktik: zuhören, nicht diskutieren und später Urteil vorbei an den relevanten Argumenten fällen?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Inge am 07. März 2015, 13:48
Hallo, Viktor,
wird das Thema auf zwei Seiten kommuniziert? Ich füg mal ein, was ich vor wenigen Minuten schon gepostet hab.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13303.msg90008/topicseen.html?PHPSESSID=pna5i1f3ij42151u7jb43q#msg90008

Nun schreib ich doch noch ein paar Worte, aber die Sonne scheint, der Garten ruft ganz laut und dringend.
Die Verhandlung gestern dauerte von 13.30 Uhr bis 16 Uhr mit einer 10 minütigen Pause.
Wir bekamen nur einen Einzelrichter, dessen Namen aber nicht aus dem Aushang zu erkennen war, obwohl ein Kammerbeschluß wegen der besonderen Bedeutung von Herrn Bölck beantragt war. Er füllte auch die gut zwei Stunden Redezeit fast alleine aus, mit wenigen Zwischenbemerkungen des Richters.
Sein Engagement ist enorm lebendig und leidenschaftlich für die Sache. Seine Vorbereitung/Konzept umfasst bestimmt 25 Seiten  und wird mündlich noch ausführlichst begründet. Man kann schon einen trockenen Hals  bekommen bei diesem langen vortragen. Absolut Tip Top.
Daher fällt es mir auch schwer, einen Bericht zu verfassen. Es war einfach so viel.
Die Vertreterin des SWR guckt immer gleichmäßig, wie bei jedem Verfahren, und macht sich natürlich auch nicht angreifbar, denn sie spricht nur, wenn es unvermeidlich ist oder sie direkt gefragt wird.
Der Richter hörte zu, machte Zwischenbemerkungen und einen neutralen Eindruck. Er wird wohl keine  Vorlage ans BVG machen, da das Gericht nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben muss, sondern davon überzeugt sein muss.
Einen mündlichen Beschluss gibt es nicht, sondern bis Ende März soll der Schrieb bei Herrn Bölck sein.
Blick in die Zukunft:
Wenn die Berufung zugelassen ist, geht es ans VGH nach Mannheim. Dort sind schon drei Berufungen anhängig, jedoch noch nicht terminiert.
Wenn, dann möchte Herr Bölck meine Berufung bei diesem ersten Termin, vielleicht im Mai? (hypothetisch)-  ebenfalls vortragen mit den Beitragsargumenten, die uns ja allen bekannt sind.
Zuschauerinteresse war vergleichbar mit den bisherigen Verhandlungen, die ich erlebte; es gab noch freie Plätze.

Was Du ansprichst, sind ja die Themen von Herrn Bölck. Der Richter ging darauf nicht ein. Also es gab kein Rechtsgespräch.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2015, 13:58
Ich frage mich, wie will der Richter eine Entscheidung nach Recht und Gesetz treffen,  wenn keine Rückfragen zum Verständnis vom Richter gestellt werden? (rhetorische Frage)
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2015, 14:31
Die separate Behandlung deiner Verhandlung auf Grund der besonderen Argumente und des hier zugehörigen Kalendereintrags fand ich passender.
So dürfte es nicht zur Vermischung von mehreren Verfahren kommen.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2015, 16:27
Eine Idee:

Wird die Familie des Gutachters Prof. Dr. Kirchhof an der Entscheidung der höheren Instanz beteiligt sein, könnten alle Kirchhofs aus der Sache als Gewinner hervorgehen, in dem sie den Rundfunkbeitag nur dann als Verfassungskonform gelten lassen, wenn die von Prof. Dr. Kirchhof geforderte widerlegbare Vermutung für die Nichtnutzer einer möglichen Option (öffentlich-rechtlicher Pay-TV), unter der ganzen Bandbreite an Möglichkeiten, vom Gesetzgeber  geschaffen wird.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Inge am 07. März 2015, 18:32
Bisher liegen nach unserer Kenntnis noch keine Entscheidungen einer höheren Instanz vor; wenn Herr Bölck durch seine Argumente einen ersten Beschluss in Mannheim mit beeinflussen könnte, wäre ja immerhin noch keine für uns nachteilige Situation geschaffen und keine Entscheidung "verfestigt". 
Wir sehen ja, wie schwer sich die VGs tun, von anderen Entscheidungen in der Republik abzuweichen; angeblich wegen der Rechtssicherheit oder so ähnlich.
Die separate Behandlung deiner Verhandlung auf Grund der besonderen Argumente und des hier zugehörigen Kalendereintrags fand ich passender.
So dürfte es nicht zur Vermischung von mehreren Verfahren kommen.
Ich bin mir unsicher, ob ich Dich ganz richtig verstanden habe und ob meine Erwiderung passt.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 07. März 2015, 18:56
Auf jeden Fall möchte ich einen Dank an Inge und Hr. Bölck aussprechen: für das Standhalten und die Beauftragung von einem engagierten RA und seiner Rede vor Gericht.

Hr. Bölck hat die ganze Zeit mündlich die Punkte vorgebracht ohne das Schriftliche vorzulesen! Sehr schlüssig, gut und fachlich erklärt wo es Rechtsverstöße gibt über welche der Richter entscheiden sollte. Das war wie am Kurort der Logik und des gesunden Sachverstands mit einer Juraprise. Die Argumentation betraf Gründe welche hier bereits alle diskutiert wurden: Unterschied Beitrag/Steuer, miese Praktik der Säumniszuschläge, fehlende Bescheide, Verletzungen nach §2,3,19,20 GG, die Geschichte mit der Zuständigkeit Länder/Bund usw. Wurde sogar das Urteil vom BVerfGE über Reblausbekämpfung genannt  :D (hatte ich auch mal hier gepostet) als über den Begriff des Beitrags gesprochen wurde.

Es ist nun die Frage wer alles beim VGH in Mannheim gegen den Rundfunk geklagt hat. Wenn das alles mündige Bürger wie Inge am besten mit einem Bölck-ähnlichen Anwalt, dann ist top. Wenn das nur Leute sind, die einen-zwei Gründe gegen GEZ anprangern und nur aus Prinzip in Berufung gehen, dann ist doof. Hoffen wir, dass Herr Bölck in die Huckepack-Verhandlung reinkommt. Hier in Stuttgart wird ja jede Klage abgewiesen mit der Möglichkeit zur Berufung, siehe Berichte. Übrigens, es hieß vom Richter, dass grob 2/3 aller Klagen in Stuttgart in Berufung gegangen sind...

Der Richter Hr. *** war echt cool, war höflich zu allen und hat dem Hr. Bölck die Zeit eingeräumt alles vorzutragen wie es sich eigentlich beim Gericht gehört. Liegt evtl. daran, dass er erst seit drei Woche die Verhandlungen mitm Rundfunk behandelt  :D Interessant war, dass er die Begründung der Klage in der vorgelegten Ausführung noch nicht gesehen hat, wobei unbekannt ist, ob das die gesamte 3. Kammer so betrifft. Er meinte, das es bisher nur stichpunktartige Erklärungen gab, welche meistens einfach nur aus dem Internet kopiert wurden. Das wiederum bringt mich immer wieder auf die Aussage, dass die Anstalten mit Absicht alle "haarigen" Klagen (mit wenigen Ausnahmen) nach hinten ziehen und schonmal die Fülle an "kurzen" Begründungen vor Gericht abklatschen lassen.

Dabei wurde auch gesagt, dass es sogut wie nie zu einer Vorlage nach §100 zum BVerfGE kommt, weil das Verwaltungsgericht wohl wirklich nichts in Sachen Verfassung zu melden hat, außer wie Inge schrieb, dass die sowas von überzeugt von einem Bruch wären... Die ganzen Klagen gegen Rundfunk werden halt den Rechtsweg ausschöpfen müssen, meinte der Richter. Er sagte auch, dass er bereit wäre die (glaube er sagte?) Sprungrevision vorzuschlagen, aber der SWR wird es wohl ablehnen und daraufhin sagte die SWR-Vertretung - genau, erstmal Berufung...

Allgemein war die Verhandlung aber trotzdem nur ein Vortragen der Klageargumente. SWR sagte vielleicht wären der ganzen Zeit nur 10 Sätze. Meinte, dass wohl alle Punkte bereits in anderen Verhandlungen durch SWR widerlegt wurden und aus Zeitgründen hier nicht wiederholt werden. Sie habe bereits eine anschließende Verhandlung um 15 Uhr absagen müssen, weil das hier schon so lange dauert was ja schon unüblich ist... (Ende der Verhandlung war gegen 16.00 Uhr). Sie meinte wichtig ist, dass es halt nur zwei objektive Widerlegungspunkte zum Nichtempfang gibt und die sind definiert: wenn jemand taub-blind ist und in einem Funkloch lebt (was ja messbar ist) dafür gibts halt Befreiung...

Der Richter sagte auch, dass die Reform des Rundfunks aus verschiedenen Gründen kam, z.B. weil die Zahl der Anmeldungen stetig gesunken ist und die Leute wohl doch eher unehrlich sind und sich von der Zahlung drücken würden... Dass es aber vom Gesetz quasi verschlimmbessert wurde, muss nun durch die Praxis diskutiert und gerade gebogen werden...


***Edit "Bürger": Klarname unkenntlich gemacht. Bitte zukünftig berücksichtigen. Danke ;)
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2015, 19:04
Hallo Inge,

ja gut verstanden.

Die höheren Instanzen werden noch kommen. Die VG tuen sich keinen Gefallen mit Urteilen, welche die kontinuierliche Rechtsprechung aus den Angeln heben.

Genau weger der Rechtssicherheit bezüglich der vergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu den Charakteristiken eines Beitrags:

- Nur ein beschränkter Personenkeis,
- Abgeltung eins besonderen und nicht eines allgemeinen Vorteils,
- Konkrete/tatsächliche Gegenleistung,
- Vermeidungsmöglichkeit

darf es die anders lautenden Urteile zum Rundfunkbeitrag nicht geben. Die Charakteristika der Abgabe dürfen nicht willkürlich in einem Rechtsstaat ausgehebelt  und die Finanzverfassung auf den Kopf gestellt werden.

Danke  an euch beide Inge und ThisIsSparta für die Berichte zum Geschehen.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2015, 19:25
...
Der Richter sagte auch, dass die Reform des Rundfunks aus verschiedenen Gründen kam, z.B. weil die Zahl der Anmeldungen stetig gesunken ist und die Leute wohl doch eher unehrlich sind und sich von der Zahlung drücken würden... Dass es aber vom Gesetz quasi verschlimmbessert wurde, muss nun durch die Praxis diskutiert und gerade gebogen werden...

Wie schnell die Richter die Unehrlichkeit den Menschen unterstellen, ohne an die messbare und stark fallende Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die stark gestiegen unendlichen Möglichkeit der Information und Unterhaltung außerhalb der ö.-r. Welt zu denken, ist erschreckend.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Gast am 07. März 2015, 19:56

...
Der Richter sagte auch, dass die Reform des Rundfunks aus verschiedenen Gründen kam, z.B. weil die Zahl der Anmeldungen stetig gesunken ist und die Leute wohl doch eher unehrlich sind und sich von der Zahlung drücken würden... Dass es aber vom Gesetz quasi verschlimmbessert wurde, muss nun durch die Praxis diskutiert und gerade gebogen werden...
Wie man nun auch durch den Richter erfahren hat, ist die Verbreitung von Wissen durch Rundfunk und Fernsehen nicht unbedingt die Wahrheit.

Ich werde hierzu mal einen gesooderten Thread erstellen ("Die Wahrheit über Hänsel und Gretel"), damit meine Einzelwerke in den Beiträgen mal zusammengeführt werden und man dann ggf. auch ALLES versteht.
Vor allem auch, warum die Länderherren und Damen nun so mitmachen "müssen".
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 07. März 2015, 20:58
Na das ist halt so: der Richter hat ja auch selbst gesagt, dass es bei den Verwaltungsgerichten sehr, sehr viele Verhandlungen wegen der bisherigen GEZ gab. Es wurde hin und her mit den GEZ-Fahndern, Nachbarn usw. gegenüber Bürgern ausgesagt. Und leider oft die Bürger meinten ich zahle nicht weil habe nichtmal Radio, aber auf die Frage hin "wie stehen Sie jeden Tag auf" sagt man dann "na mit meinem Radiowecker"... Und solche Fälle zu hauf. Der lustigste war so, dass der GEZ-Fahnder meinte in einer Wohnung wäre im 5.Stock ein Fernseher und auf die Frage woher der Fahnder das weiss, sagte er "ich habe durch das Fenster von der Straße gesehen"   :laugh: Und auf die Nachfrage warum er sich denn so sicher ist "na weil es hat geflimmert wenns dunkel war..." Der Witz ist rausgekommen als der Bürger sagte, dass es eigentlich sein Aquarium ist  ;D

Die V-Gerichte wurden natürlich durch die aktuelle Regelung sehr stark entlastet, erstmal egal wie der RBStV rechtlich zu würdigen ist. Und obwohl die meisten Richter, welche ich in einer Verhandlung erlebt habe, sich bemühen anständig zu urteilen so ist doch trotzdem keiner mit Fahne in der Hand, um zu der bisherigen Regelung zu kommen... Da es keine "unübersehbare" Verfassungsverletzung aus Sicht der Juris gibt, wird halt der Rechtsweg voll ausgeschöpft werden müssen. Denn die Richter sehen schon ein, dass all die Begründungen in den Klagen wohl Hand und Fuß haben... Und dass die Anstalten sich "dumm" stellen nach dem Motto "Politik hats so als Gesetz hingestellt und wir müssen leiden" ist rechtlich auf den ersten Blick aus Sicht der Gerichte Ok, weil die Anstalten nach einem bestehenden Gesetz handeln. Dass die Anstalten und die Politik über Freundeskreise usw. verbunden sind, ist wohl allen bekannt aber schwierig handfest zu beweisen... Schlussendlich muss das BVerfG in Karlsruhe darüber richten.

Trotzdem hat Hr. Bölck die bisherigen Urteile von Bayr. und Rh-Pf, sowie Freiburg, Arnsberg usw Gerichte angesprochen und sehr schlüssig die "Versäumnisse" aufgezeigt. Weil die Gerichte mal von Sondervorteil sprechen, mal von Beitrag und Steuerähnlichkeit, mal die Allgemeinheit feststellen, mal die Anbindung an die Wohnung kritisieren, aber halt kein einziges Mal die Konsequenzen davon gezogen haben, um den RBStV rot anzukreisen...

Hr. Bölck hat beispielhaft festgestellt, dass die Abgabe der Allgemeinheit gilt und der Bürger wird durch keine Sonderleistung davon abgegrenzt. Die Schnittmenge oder Kreis der Nichtnutzer ist beim RBStV nicht vorhanden, weil exakt nicht definiert ist. Dass z.B. die Gesetzstruktur so ganz neu ist, weil nun alle auf den Gedanken kommen können Beiträge für z.B. Bücherei, Polizei oder Feuerwehr von den Bürger zu verlangen, egal ob man in Anspruch nimmt oder nicht. Auch z.B. dass zu einem geringen Anteil aus dem Rundfunkbeitragstopf die Behörden gefüttert werden, obwohl direkt damit nichts zu tun haben (hier bin ich nicht sicher, welche Behörde er genannt hat). Auch hat Hr. Bölck die Problematik ausführlich vorgebracht, dass das Wohnen in Deutschland nun quasi automatisch zu bezahlen ist (in Form des Beitrags) und nur die Obdachlosigkeit oder Auswanderung einen Ausweg bieten. Das könnte z.B. die Einwanderer aus Spanien oder Frankreich abschrecken. Auch wurde gesagt, dass alle juristischen Indizien davon zeugen, dass die Politik bei der Gesetzverabschiedung geschlampert hat und nur die Geldeintreibmaschine implementiert haben, aber nicht das drum herum. Apropos wie die Datenweitergabe durch die Meldeämter in Nachtundnebel-Aktion in XX-Sekunden durchgewunken...

Aber ich sage immer wieder, es lohnt sich einfach in eine Verhandlung mal hinzusetzen wenn die Argumentation der Kläger gut ausgearbeitet wird und zur Sprache kommt. Hr. Bölck sagte auch, dass das Gericht und die Anstaltsvertretung einen Vorteil haben, weil er als RA einer Klägerin nicht die bisher in anderen Verhandlungen vorgebrachten Argumente und z.B. Urteile des BVerfG nutzen kann. Man kann das im Beispiel von einer Richterin in Stuttgart sehr gut nachvollziehen...

Vielleicht kann jemand hier ergänzen. Micha?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 07. März 2015, 21:06
Es ist auch sehr wichtig sie Klage anonymisiert nach einer Verhandlung z.B. hier einsehen zu dürfen, um die Reaktion/Argumentation der Richter und Anstalten auf die Klagebegründung zu sehen. Deswegen wäre das auch sehr vorteilhaft, wenn über die gelaufenen Verhandlungen mal jemand hier berichten könnte...

Eines noch: Herr Richter sagte, dass er sich nur an ein einziges Mal erinnern konnte, wo es tatsächlich eine Vorlage direkt an das BVerfG gab. Da ging es halt um die Rentenansprüche für die Beamten  ;) Na das ist aber so eine Überraschung...
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Inge am 07. März 2015, 21:42
 Die Vorlage des VG Stuttgart stammt aus dem Jahr 1981.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 07. März 2015, 22:33
Na das ist halt so: der Richter hat ja auch selbst gesagt, dass es bei den Verwaltungsgerichten sehr, sehr viele Verhandlungen wegen der bisherigen GEZ gab. Es wurde hin und her mit den GEZ-Fahndern, Nachbarn usw. gegenüber Bürgern ausgesagt. Und leider oft die Bürger meinten ich zahle nicht weil habe nichtmal Radio, aber auf die Frage hin "wie stehen Sie jeden Tag auf" sagt man dann "na mit meinem Radiowecker"... Und solche Fälle zu hauf.
...

Nach den uns vorligenden Klagezahlen gibt es jetzt mehr Klagen wegen dem Beitrag als es noch zu Gebührenzeiten wegen der Gebühr gegeben hat.

Wenn sich die Richter das so vereinfachen wollen, könnte man doch die Freiheiten der Bürger komplett abschafen und alle  Bürger einsperren. Dann wird weniger Steuern hinterzogen,  die Diebstahlquote wurde deutlich sinken und, und, und ...

Nicht umsonst gibt es das Verhältnismäßigkeitsgebot. Gewisse Ungenauigkeit sind einfach zu tolerieren und hinzunehmen, um das Leben lebenswert zu lassen. Nicht alles darf der Verwaltungsvereinfachung untergeordnet werden.

Interessant und wichtig sind jedoch die Fragen: 

Warum nimmt der Richter keine Stellung zu den Charakterstika eines Beitrags? Warum stellt er keine Verständnisfragen?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 08. März 2015, 09:51
Warum nimmt der Richter keine Stellung zu den Charakterstika eines Beitrags? Warum stellt er keine Verständnisfragen?

Na das wiederum ist sehr einfach. Weil die Richter ja auch irgendwo schlau sind  ;)
Da die Verwaltungsgerichte ja eigentlich die schweren Kritikpunkten des RBStV so gar nicht urteilen können, weil das anderes Kino ist wegen Grundrechten usw. Es ist so als ob eine fiktive Familienministerin über Windeln und Kochtöpfe regierte und plötzlich dann fiktive Verteidigungsministerin wird und mit Verständnisfragen über Panzer und Flugzeuge richten soll... Ups  ;) ;) ;) vielleicht schlechter fiktiver Vergleich, könnte aber zum Gesamtbild passen.

Die Verwaltungsgerichte verweisen doch nicht umsonst auf die Urteile der höheren Instanzen, am besten auf BVerfG. Das ist wie bei Kaisers neue Kleider... Niemand von den Richtern wagt es in Form eines Urteils zu sagen, dass die Anstalten/Gesetz/Politik eigentlich in manchen Dingen unfug betreiben. Obwohl ja viele Damen und Herren in schwarzen Roben auch mal in der Verhandlung über "Missgeschicke" solcher Regelungen wie der aktuelle RBStV einige Worte verlieren  :)
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: koppi1947 am 08. März 2015, 10:31
Die Richter sitzen doch im gleichen Boot(Beamte,Staatsangestellte).Dein Beispiel mit Familienministerin-Verteidigungsministerin trifft ja fast zu.Jeder Politiker kann und darf jeden Ministerposten ausüben,egal auf welcher Ebene er studiert hat,so ist das leider.Wenn das beim Bürger auch so einfach ginge,dass jeder Bäcker auch als Elektriker arbeiten dürfte,wäre das Chaos perfekt.
Wir kämpfen ja nur um einen kleinen Teil der Ungerechtigkeiten,die uns diese Herrschaften antun.Wie war der Spruch"Wir lieben das Chaos,aber wir können nicht überall sein".
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Viktor7 am 08. März 2015, 10:45
Warum nimmt der Richter keine Stellung zu den Charakterstika eines Beitrags? Warum stellt er keine Verständnisfragen?

Na das wiederum ist sehr einfach. Weil die Richter ja auch irgendwo schlau sind  ;)
Da die Verwaltungsgerichte ja eigentlich die schweren Kritikpunkten des RBStV so gar nicht urteilen können, weil das anderes Kino ist wegen Grundrechten usw. Es ist so als ob eine fiktive Familienministerin über Windeln und Kochtöpfe regierte und plötzlich dann fiktive Verteidigungsministerin wird und mit Verständnisfragen über Panzer und Flugzeuge richten soll... Ups  ;) ;) ;) vielleicht schlechter fiktiver Vergleich, könnte aber zum Gesamtbild passen.

Die Verwaltungsgerichte verweisen doch nicht umsonst auf die Urteile der höheren Instanzen, am besten auf BVerfG. Das ist wie bei Kaisers neue Kleider... Niemand von den Richtern wagt es in Form eines Urteils zu sagen, dass die Anstalten/Gesetz/Politik eigentlich in manchen Dingen unfug betreiben. Obwohl ja viele Damen und Herren in schwarzen Roben auch mal in der Verhandlung über "Missgeschicke" solcher Regelungen wie der aktuelle RBStV einige Worte verlieren  :)

Es gibt sogar Richter welche den öffentlich-rechtlichen Programmen  "Quatsch" und "Unsinn" in der Verhandlung bescheinigen, nur mit dem Urteilen in diesem Sinne hapert es noch ein wenig.

Die Richter müssen ja nicht mal in der Materie so tief sitzen. Die Informationen bekommen sie schriftlich und mündlich vorgetragen. Was sie jedoch definitiv könnten, wären die nach Recht und Gesetz eindeutigen Schlussfolgerungen der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags zu ziehen. Ansonsten beschädigen sie die verbliebenen Reste der Demokratie.

Was, wenn Karlsruhe sich an Recht und Gesetz hält?  Wie stehen dann die Richter mit ihren Missdeutungen und dem Nichtbeachten der Charakteristika des Beitrags dar? Es geht dabei auch um das Rechtsstaatsprinzip im Ganzen.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: PersonX am 08. März 2015, 10:55
Wenn das Chaos bereits überall ist, und die Unwissenheit auch, und ein jeder einen zu einem anderen schicken würde, dann doch ehr das Chaos nutzen und es ähnlich wie im "Haus das Bekloppte macht" *(vgl. Film Comic, irgendwas wo Rom erobert wird) verfahren.
Halt nicht selber gehen, sondern gehen lassen.
Wie aber bringt eine Person A einen Richter dazu sinngemäß selber zu gehen, nun ja, Sie müsste dem Richter bestimmt aber deutlich zu verstehen geben, dass, wenn er nun mal ein Richter sei, es doch noch besser als Person A wissen müsste, dass ....

(quasi, positive Unterstellung von Wissen über ... Sachlage X)

Person A würde also dem Richter sehr geschickt "Wissen X" unterstellen, welches dieser schlecht verneinen kann ohne sich direkt die Blöse zu geben, oder welches sofort zieht und er dieses quasi für sich vereinnahmt oder auch bestättigt.
Hat dieser Richter diesen Köder geschluckt, wird darauf eine Kasskade aufgebaut, wobei das Wissen X Grundlage sein wird, der Richter selbst wird es durchaus später merken, dass es eine große Kröte war. Will dieser Richter aber sein Gesicht nicht direkt verlieren wollen, würde
A) etwas vernüftiges bei raus kommen, oder vielleicht dirket
B) sichtbar werden, das was nicht stimmt

Das X können auch mehrer Teile sein, also immer erst die Zustimmung zu einem Kleinen Teil einholen und prüfen, das der Richter in dem kleinen Teil die gewünschte Sichtweite bereits hat .. dann weiter gehen, fehlt es bereits an einem Teil zuvor, müsste geprüft werden, ob der Richter tauglich ist ;-) ...

Das Ganze Vorgeplänkel sollte auch mit in das entsprechende Protokoll, damit bei schlechter Entscheidung das Abweichende direkt sichtbar wird.

Das Ganze setzt voraus, dass Person A, weiss was Sie tut, und auf dem Gebiet ein kleiner Meister ist, es also versteht so zu sprechen, dass, andere Ihre Sichtweise dazu offenbaren, oder zu bestättigen, dass es so sei, wie vorgetragen.
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Der_Heinrich am 08. März 2015, 11:34
@Person X
ist es in D nicht möglich , dass der Klagende (Vertreter) auch direkt Fragen an den Beklagten stellen kann, die dann am Termin direkt beantwortet werden muss ?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: Der_Heinrich am 08. März 2015, 11:41
In Deutschland gibt es kein Kreuzverhör.
Laut wiki ist jedoch folgendes möglich:
"Staatsanwalt und Strafverteidiger, aber auch Schöffen und der Angeklagte selbst können ergänzende Fragen stellen (§ 240 StPO). Auf ihren gemeinsamen Antrag hat der Vorsitzende das Fragerecht der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu überlassen."
Da stellt sich doch die Frage, wie man den örR dazu bringt, selbst zu klagen, damit man in der Rolle der Verteidungung sein kann?
Titel: Re: Verhandlung VG Stuttgart am 6.3.2015 um 13.30 Uhr
Beitrag von: pinguin am 08. März 2015, 14:11
Was, wenn Karlsruhe sich an Recht und Gesetz hält?  Wie stehen dann die Richter mit ihren Missdeutungen und dem Nichtbeachten der Charakteristika des Beitrags dar?
Die Bewertung darüber sollte man sowohl dem BVerfG als auch dem Bund überlassen; ich kann mir hier überdies lebhaft vorstellen, daß es beim EuGH als höchste europäische gerichtliche Instanz registriert wird, welches nationale Gericht eher sorglos mit nationalem wie europäischem Recht umgeht.