gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: karlhansbauer am 23. Januar 2015, 09:08
-
Guten Morgen,
in der SZ online findet sich derzeit der folgende Artikel:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/gastrolle-im-bayerischen-rundfunk-herrn-soeder-zu-diensten-1.2316022
Ich würde gerne etwas gegen den BR unternehmen in Form einer Strafanzeige.
Kann mir jemand weiterhelfen, welche Tatbestände hier außer Schleichwerbung für Söder und die CSU betroffen sind?
Vielen Dank
-
Zitat karlhansbauer:
Ich würde gerne etwas gegen den BR unternehmen in Form einer Strafanzeige.
Hallo,
…sehr viel wirkungsvoller und direkt da wo es schmerzt,
ist die Bestrafung durch Zahlungsverweigerung!
FREIHEIT FÜR DIE EIGENE ENTSCHEIDUNG UND DIE IST NUR DANN GEWÄHRLEISTET, WENN DER VERFÜGBARE ETAT FÜR BILDUNG UND WISSEN, NICHT VON EINEM EINZIGEN ANBIETER BESCHLAGNAHMT WIRD.
-
Ist Schleichwerbung ein Straftatbestand? Und wieso "Schleichwerbung"? War doch ganz offensichtlich.
...und letzlich ist es doch Wurscht, ob sich diese Politmarionetten in irgendwelchen Schnullerserien oder den 20:00-Uhr-Nachrichten darstellen - dafür sind die öff. rechtl. doch da.
…sehr viel wirkungsvoller und direkt da wo es schmerzt,
ist die Bestrafung durch Zahlungsverweigerung!
Das sehe ich auch so. Und wenn's RICHTIG schmerzen soll, bemühst Du Dich darum, weitere Mitstreiter zu finden, die unseren Zahlungsboykott unterstützen! >:D Je mehr, desto besser. Umso schneller erreichen wir unser Ziel!