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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Tommy am 19. Januar 2015, 21:29
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Hallo zusammen,
folgendes theoretisches Szenario:
Person A reicht nach Widerspruchsbescheid Klage beim VG ein. Dieses nimmt die Klage an, fordert sofort die bekannten 105€ für die Gerichtskosten.
Welche Folgekosten werden vor dem VG in dieser Instanz noch entstehen? Person A hat folgende Sorge: Beitragsservice "gewinnt" laut Urteil und stellt Arbeitskosten der eigenen Rechtsanwälte in Rechnung. Ist das realistisch oder muss Person A diese nicht bezahlen?
Person A hat natürlich keinen Anwalt und auch keine Rechtsschutzversicherung.
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Die Rundfunkanstalt kann für seine eigenen Justiziare nur Reisekosten berechnen, soweit ich weis. Für externe Anwälte kann nur nach BRAGO abgerechnet werden, das ist so wenig daß die Kläger aus diesem Grund meistens keine Anwälte finden, zumindest nicht für das Geld.
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kann nur nach BRAGO abgerechnet werden,...
ersetze BRAGO durch RVG :)
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Danke.
D. h. wenn auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wird, sonst die Gerichtskosten die Gesamtkosten der 1. Instanz für Person A?