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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 13. Januar 2015, 19:20
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Verwaltungsgericht des Saarlandes
Hausanschrift:
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis
Mittwoch, 28.01.15
Sitzungssaal III
Ab 10:00 Uhr werden fünf Verfahren verhandelt, in denen sich die Kläger gegen die
Erhebung von Rundfunkgebühren wenden (6. Kammer).
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Getrennt oder Massenhinrichtung? Kommt Richter Eidtner aus Potsdam, um das Hamburger Urteil abzuschreiben?
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Gutachten nicht vergessen mitzubringen. ;)
Kann noch während der Verhandlung nachgereicht werden.
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Wie liefs?
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Von einem Mitstreiter mir per email zugesandt:
….................
habe einige Stichpunkte aus den 5 Verhandlungen mitgeschrieben. Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
hier meine Wahrnehmung:
Im Westen nichts neues …………………
Sitzungssaal III 6. Kammer Verwaltungsgericht Saarlouis 28.01.2015
Anhängig sind 5 Klagen gegen den Saarländischen Rundfunk/Beitragsservice
Der SR wird in Generalvollmacht vertreten durch eine RAtin vom SWR
1. Verhandlung Beginn 10:00h
Anwesend sind 9 Personen. Darunter auch der Präsident des Oberverwaltungsgericht als Zuhörer und Beobachter.
Sachverhalt der Klage wird vorgetragen und erörtert. Lange Rede kurzer Sinn….
Richter kann Einwende des Klägers nachvollziehen, aber die Klage wird abgewendet wegen Typisierung des Einzelfalls.
Ende 10:35h
2. Verhandlung Beginn 10:40h
Auf Vortrag des Sachverhalts wird verzichtet. Erörterung und Beschluss ergeben einen Vergleich. Derweil der Kläger Beiträge bezahlt hat und weiterhin bezahlen will.
Ende 11:18:00h
3. Verhandlung Beginn 11:25h
Sachverhalt der Klage wird vorgetragen. Es geht um Leistungsbescheide des Jobcenter. Richter schlägt Vergleich vor. Der von beiden Parteien angenommen wird.
Ende 12:32h
4. Verhandlung Beginn 13:00h
Richterin stellt vor Beginn Gemeinsamkeiten mit RAtin vom SWR fest. Vortrag Sachverhalt und Erörterung. Richterin sagt, der Rundfunk ist eine Zweckbindung. Die allgemeine Sachkompetenz ist zuständig für Beiträge, Steuern wäre für jeden, Beiträge nicht. Es gehe um den besonderen Vorteil für den einzelnen. Beitrag ist nicht Gebühr. Der ÖrR folgt sich selbst, durch den besonderen Auftrag.
Der Kläger macht Einschaltquoten verantwortlich für das Absetzen von Programmen. Richterin sagt PAY-TV für den ÖrR sei nicht möglich. RA vom SWR und Richterin erwecken den Eindruck, auf den Kläger einzuwirken. Richterin redet wiederholt in „WIR“ – Form. Gemeint ist die RAtin vom SWR. Die 6. Kammer hat nachgedacht sagt die Richterin. Zitat „Wie weit darf die Typisierung gehen?“ Die 6. Kammer folgt der Typisierung. Richterin lässt Berufung zu.
Ende 14:05h
5. Verhandlung Beginn 14:10h
Vortrag Sachverhalt und Erörterung. Art. 5 Abs. 1 Rundfunkmediengesetz wird von Richterin vorgelesen. Printmedien sind nicht Rundfunk. Kläger sagt, ARD und ZDF machen die Printmedien zu Bittstellern. Das TV ist der Demokratie nicht nützlich, sagt der Kläger, im Gegenteil, TV wirkt beeinflussend. Richterin hat Bedenken wegen guter Argumente des Klägers. Sie sagt, die Typisierung wird recht großzügig herangezogen, die Grenze liege bei 10%. Richterin schlägt Kläger vor, er möge sich doch bewerben beim Rundfunkbeirat des SR als Mitglied. Dort könne er seine Vorbehalte vortragen. Richterin lässt Berufung zu.
Ende ca. 15:00h
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5. Verhandlung Beginn 14:10h
Vortrag Sachverhalt und Erörterung. Art. 5 Abs. 1 Rundfunkmediengesetz wird von Richterin vorgelesen. Printmedien sind nicht Rundfunk. Kläger sagt, ARD und ZDF machen die Printmedien zu Bittstellern. Das TV ist der Demokratie nicht nützlich, sagt der Kläger, im Gegenteil, TV wirkt beeinflussend. Richterin hat Bedenken wegen guter Argumente des Klägers. Sie sagt, die Typisierung wird recht großzügig herangezogen, die Grenze liege bei 10%. Richterin schlägt Kläger vor, er möge sich doch bewerben beim Rundfunkbeirat des SR als Mitglied. Dort könne er seine Vorbehalte vortragen. Richterin lässt Berufung zu.
Ende ca. 15:00h
Leben wir eigentlich noch in einem Rechtsstaat? Wenn sich schon die Richter über die Kläger lustig machen dürfen, wenn der örR der Beklagte ist..... >:(
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4. Verhandlung Beginn 13:00h
Richterin stellt vor Beginn Gemeinsamkeiten mit RAtin vom SWR fest. Vortrag Sachverhalt und Erörterung. Richterin sagt, der Rundfunk ist eine Zweckbindung. Die allgemeine Sachkompetenz ist zuständig für Beiträge, Steuern wäre für jeden, Beiträge nicht. Es gehe um den besonderen Vorteil für den einzelnen. Beitrag ist nicht Gebühr. Der ÖrR folgt sich selbst, durch den besonderen Auftrag.
Der Kläger macht Einschaltquoten verantwortlich für das Absetzen von Programmen. Richterin sagt PAY-TV für den ÖrR sei nicht möglich. RA vom SWR und Richterin erwecken den Eindruck, auf den Kläger einzuwirken. Richterin redet wiederholt in „WIR“ – Form. Gemeint ist die RAtin vom SWR. Die 6. Kammer hat nachgedacht sagt die Richterin. Zitat „Wie weit darf die Typisierung gehen?“ Die 6. Kammer folgt der Typisierung. Richterin lässt Berufung zu.
Ende 14:05h
Das besondere ist der Auftrag des ÖrR ??
Immerhin stellen sie fest das Beiträge nicht für jeden sind. Wer aber die "nicht" Beitragenden sein sollen das spart man sich aus.
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Richterin hat Bedenken wegen guter Argumente des Klägers. Sie sagt, die Typisierung wird recht großzügig herangezogen, die Grenze liege bei 10%. Richterin schlägt Kläger vor, er möge sich doch bewerben beim Rundfunkbeirat des SR als Mitglied. Dort könne er seine Vorbehalte vortragen.
Bei mir kommt das so an: Es könnte sein, dass Sie recht haben mit ihren guten Argumenten. Deshalb weise ich die Klage jetzt schnell ab! Roger und Ende.
Die Sache ist schon ernst genug, muss man sich so etwas eigentlich gefallen lassen? Was sagen die Leute mit juristischem Hintergrund dazu? Da macht wohl langsam auch jeder was er will. Die Gerichte hören einem nicht mehr zu oder ignorieren wichtige Klagepunkte, lassen alte Freundschaften während der Verhandlung aufleben, bilden eine gemeinsame Front "WIR" statt neutral zu agieren, geben den Kläger der Lächerlichkeit preis, ...
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Das ist echt ein absoluter Witz. Weiß man ob die Kläger in Berufung gehen bzw. gehen wollen?
Kann man nicht wegen solcher Sachen eine fette Beschwerde ans Gericht schicken? Gibt doch bestimmt ne Stelle dafür.
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5. Verhandlung Beginn 14:10h
Vortrag Sachverhalt und Erörterung. Art. 5 Abs. 1 Rundfunkmediengesetz wird von Richterin vorgelesen. Printmedien sind nicht Rundfunk. Kläger sagt, ARD und ZDF machen die Printmedien zu Bittstellern. Das TV ist der Demokratie nicht nützlich, sagt der Kläger, im Gegenteil, TV wirkt beeinflussend. Richterin hat Bedenken wegen guter Argumente des Klägers. Sie sagt, die Typisierung wird recht großzügig herangezogen, die Grenze liege bei 10%. Richterin schlägt Kläger vor, er möge sich doch bewerben beim Rundfunkbeirat des SR als Mitglied. Dort könne er seine Vorbehalte vortragen. Richterin lässt Berufung zu.
Ende ca. 15:00h
Leben wir eigentlich noch in einem Rechtsstaat? Wenn sich schon die Richter über die Kläger lustig machen dürfen, wenn der örR der Beklagte ist..... >:(
Also der Rechtsanwalt von Person Q hätte in diesem Falle sofort den Richter wegen Befangenheit abgelehnt. Müsste doch auch ohne Anwalt gehen und macht mächtig Druck.
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Klare Befangenheit! Wo kann man sich wegen Befangenheit der Richter beschweren? Es ist leider nicht zu erwarten, dass die VG sich trauen umwälzende Entscheidungen zu treffen.
Was waren die guten Argumente des Rundfunkratanwärters? Kann die jemand auflisten, das könnte für andere brauchbar sein.
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Es wäre allgemein sehr hilfreich, wenn alle behandelten Klagen hier (anonym) veröffentlicht werden können...
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5. Verhandlung Beginn 14:10h
Vortrag Sachverhalt und Erörterung. Art. 5 Abs. 1 Rundfunkmediengesetz wird von Richterin vorgelesen. Printmedien sind nicht Rundfunk. Kläger sagt, ARD und ZDF machen die Printmedien zu Bittstellern. Das TV ist der Demokratie nicht nützlich, sagt der Kläger, im Gegenteil, TV wirkt beeinflussend. Richterin hat Bedenken wegen guter Argumente des Klägers. Sie sagt, die Typisierung wird recht großzügig herangezogen, die Grenze liege bei 10%. Richterin schlägt Kläger vor, er möge sich doch bewerben beim Rundfunkbeirat des SR als Mitglied. Dort könne er seine Vorbehalte vortragen. Richterin lässt Berufung zu.
Ende ca. 15:00h
Wenn ich das so lese, meine ich, daß es den Gerichten nicht um Rechtsprechung geht, sondern nur darum, von den Klägern (uns) die Kohle (Geld) abzunehmen >:(
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"Richterin schlägt Kläger vor, er möge sich doch bewerben beim Rundfunkbeirat des SR als Mitglied".
Die Richterin hat sich wohl nicht getraut, dem Kläger zu empfehlen sich als Bundeskanzler zu bewerben.
Dann könnte er der Richterin eine neue Aufgabe zukommen lassen :police:
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Klare Befangenheit! Wo kann man sich wegen Befangenheit der Richter beschweren? Es ist leider nicht zu erwarten, dass die VG sich trauen umwälzende Entscheidungen zu treffen.
Was waren die guten Argumente des Rundfunkratanwärters? Kann die jemand auflisten, das könnte für andere brauchbar sein.
Der Kläger hätte während der Verhandlung einfach den Antrag stellen müssen, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch
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"Richterin schlägt Kläger vor, er möge sich doch bewerben beim Rundfunkbeirat des SR als Mitglied".
Man muß das nicht unbedingt als Scherz auffassen und wir sollten uns tatsächlich Massenhaft bei unseren "Anstalten" bewerben!
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Der Kläger hätte während der Verhandlung einfach den Antrag stellen müssen, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen.
Wenn ich merke, das der Partei für die GEZ nimmt, geht das einfach so???? :o krass
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Wenn ein Normalbürger vor Gericht steht, erkennt er das in dieser "Streßsituation" nicht. Wenn er einen schlechten Anwalt hat macht der das auch nicht. Ein guter Anwalt macht das sofort, das Recht dazu hat der Kläger auch. Selbstverständlich darf sich der Richter nicht über ihn lustig machen oder für irgendwen Partei ergreifen. Das ist die Grundvoraussetzung für den Richterberuf.