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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: 20MillionenEuroTäglich am 13. Januar 2015, 18:43

Titel: Widerspruch oder Klage
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 13. Januar 2015, 18:43
Nehmen wir an, Person A hätte einen Festsetzungsbescheid bekommen mit den Optionen Widerspruch und Klage in der Rechtsbehelfsbelehrung. Was bringt in einem solchen Fall noch ein Widerspruch, doch nicht mal Zeitgewinn um in Ruhe einen passenden Anwalt für die Klage zu finden, oder?
Titel: Re: Widerspruch oder Klage
Beitrag von: Bürger am 14. Januar 2015, 19:16
Dieser fiktive Fall scheint in einem Bundesland angesiedelt zu sein, in welchem außer Widerspruch auch direkt Klage eingereicht werden könnte.
Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass durch Widerspruch mindestens schon mal 4 Wochen Zeit gewonnen werden, denn selbst wenn der Widerspruch am Folgetag nach Einlegung schon beschieden werden würde, hätte der fiktive Betroffene ja dann üblicherweise noch mal 4 Wochen zur Einreichung der Klage.
Und je nach Kompliziertheit des Widerspruchs sowie Auslastung des Beitragsservice würde sich dieser "Aufschub" durch entsprechend verlängerte Bearbeitungszeit des Widerspruchs seitens ARD-ZDF-GEZ verlängern.
Titel: Re: Widerspruch oder Klage
Beitrag von: seppl am 14. Januar 2015, 19:51
Der Beitragsservice hat das bestimmt gerne, wenn der Vorgang gleich auf die Gerichte abgewälzt wird und sie sich damit nicht beschäftigen müssen. Dann gibt man ihnen mehr Zeit, sich um andere "zu kümmern".

Ich würde immer mit "Widerstand light" beginnen. (Widerspruch)
Titel: Re: Widerspruch oder Klage
Beitrag von: Bürger am 14. Januar 2015, 20:02
Ergänzung (und auch im Falle einer späteren Klage gültig) ;)

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237
Titel: Re: Widerspruch oder Klage
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 14. Januar 2015, 21:18
Dieser fiktive Fall scheint in einem Bundesland angesiedelt zu sein, in welchem außer Widerspruch auch direkt Klage eingereicht werden könnte.
Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass durch Widerspruch mindestens schon mal 4 Wochen Zeit gewonnen werden, denn selbst wenn der Widerspruch am Folgetag nach Einlegung schon beschieden werden würde, hätte der fiktive Betroffene ja dann üblicherweise noch mal 4 Wochen zur Einreichung der Klage.
Und je nach Kompliziertheit des Widerspruchs sowie Auslastung des Beitragsservice würde sich dieser "Aufschub" durch entsprechend verlängerte Bearbeitungszeit des Widerspruchs seitens ARD-ZDF-GEZ verlängern.

In der Tat, Person A geht mal von solch einem Bundesland aus :-)
Gesetzt nun den anderen Fall, ein GV käme ohne nachweislich zugestelltem Festsetzungsbescheid und Person A würde den GV auf diesen Mangel aufmerksam machen. Das wäre ja dann ein zusätzliches Zeitfenster vor Widerspruch und Klage, (in der Person A z.B. in Ruhe nach einem geeignetem rechtlichen Beistand Ausschau halten könnte). Gibt es Erfahrungwerte, wer die Kosten (wie hoch etwa?) für solch ein dann ja unrechtmäßiges Vollstreckungsersuchen tragen müsste? (doch kaum Person A, sondern der Auftraggeber, sprich BS/RA).
Titel: Re: Widerspruch oder Klage
Beitrag von: gurke7 am 17. Januar 2015, 22:40
Ein Widerspruch sollte idR mehr als genug Zeit für die Suche nach einem Anwalt bringen, erfahrungsgemäß lässt sich BS ja sehr lange zeit, Widersprüche zu bescheiden.
X hat sich in einem solchen besagten Bundesland in die gesprochenen Urteile eingelesen, es findet sich wenig zu besagtem Fallbeispiel, jedoch auf jeden Fall erinnert X, dass zu lesen ist, dass die LRA nachweislich darlegen muss dass ein Bescheid auch zugegangen ist, ansonsten muss Auftraggeber die Kosten zahlen.
Ein Gericht bezieht sich aber auf die Gesamtzusammenhänge, in einem Fall war sogar für juristische Laien augenscheinlich, dass ein Kläger mit dieser Konstellation sehr kreativ mit der Wahrheit umgeht, da war zu lesen dass es sogar Konversation Kläger und BS wegen Zahlungsaufforderungen etc. gab, und mehrere unwichtige Schreiben kamen tatsächlich an, aber dann behauptet wurde dass ausgerechnet die drei Bescheide nicht ankamen. dem hat das Gericht keinen Glauben geschenkt, hier musste der Kläger die Kosten übernehmen.
Titel: Re: Widerspruch oder Klage
Beitrag von: gurke7 am 17. Januar 2015, 22:44
Im gegebenen Zusammenhang des Topics, weil ähnliche Voraussetzungen - aber die Suchfunktion findet keine Resultate, würde eine Person Z folgendes interessieren:  ich zitiere den Eingangspost mit einer kleinen Änderung.

Nehmen wir an, Person z hätte einen Festsetzungsbescheid bekommen mit den Optionen Widerspruch und Klage in der Rechtsbehelfsbelehrung, aber es läuft bereits eine Klage.
Gibt es hier im Forum fiktive Personen, bei denen dies der Fall ist? Person Z würde interessieren, ob diese Personen versucht haben, den Bescheid in die laufende Klage hineinzunehmen, was das Gericht dazu gesagt hat, oder ob die Personen erneut Widerspruch eingelegt haben.
Titel: Re: Widerspruch oder Klage
Beitrag von: Bürger am 17. Januar 2015, 22:55
Nehmen wir an, Person z hätte einen Festsetzungsbescheid bekommen mit den Optionen Widerspruch und Klage in der Rechtsbehelfsbelehrung, aber es läuft bereits eine Klage.

..u.a. hier mal behandelt - auffindbar per Suche z.B: mit "Klage erweitern" ;)
Sohn mit Eltern in Altersrente nach 10 Monaten Nachricht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11695.msg80603.html#msg80603
(leider ein etwas verworrener Fall)

...kommt evtl. ein bisschen darauf an, wie es das Gericht sieht - und evtl. auch, inwiefern sich der Streitwert dadurch über den ersten Schwellwert hebt und damit mglw. die Verfahrenskosten anhebt - usw.