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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: scatman am 11. Januar 2015, 18:45

Titel: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 11. Januar 2015, 18:45
Hallo zusammen,

ich habe seit kurzen auch das leidige Thema an der Backe. Ich habe schon viel recherchiert und komme zu dem Schluss dass es zwar unglaublich viele Argumentationen zu geben scheint aber noch nie jemand schreibt dass er Erfolg gehabt hat?

1. Mich würde interessieren wer hier in dem Forum tatsächlich Erfolg hatte?
2. Hat schon mal jemand Strafanzeige wegen Nötigung gestellt? Wenn ja, wie ging das aus?

Dann fehlen mir noch ein paar Infos die leider schwammig sind.

3. Wer hat den RfStv unterschrieben. Es fehlt Name und Vorname. Weiß das jemand? Immerhin würde ich gerne mal die Meinung von so einem Landesvertreter hören.

Dann hab ich so den Eindruck, dass man da machen kann was man will und es Gutachten geben kann wie es will. Ein einzelner Richter bestimmt einfach und ignoriert ganze Expertenteams.
Ich bezweifle dass diese Richter so viel wissen besitzen wie ganze Teams und Gremien.
Das hat eine gewisse Willkür die nicht mehr richtig nachvollziehbar ist.

4. Hat schon mal jemand Versucht Beschwerde gegen solche Richter einzulegen.
5. Hat jemand den Namen des Bremer Richters z.B.?
6. Hat mal jemand versucht diesen Dr. Stefan Wolf persönlich zu kriegen? z.b. Schadenersatz, Nötigung usw.

Grüße

Scat
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: ohmanoman am 11. Januar 2015, 19:09
Moin Moin scatman,

wenn du zum runden Tisch Bremen, am 22.01.2015 um 19:00 Uhr kommst, kann ich dir die Unterschriften der Gutsherren mit bringen!

Treffpunkt ist die "Watch-Bar"

gegenüber des Eingangs vom Cinemaxx-Kino am Hbf.

Watch Bar Bremen

Bahnhofsplatz 11,
28195 Bremen
0421 3059817

Ohmanoman
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Viktor7 am 11. Januar 2015, 20:30
Willkommen scatman im Forum,

denn Erfolg erarbeiten wir uns Tag für Tag. Der Weg dahin ist friedlich nicht von heute auf morgen zu schaffen. Mehrere Klagen gehen in die Berufung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12377.0.html), die Presse macht täglich Druck, sogar der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat sich mit dem Gutachten (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12489.0.html) in unserem Sinne eingeschaltet. Die Anstalten fangen an, sich gegenseitig zu beschuldigen. (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12619.0.html)

Nach Mahatma Gandhi sind wir bei der Phase 3:

Zuerst ignorieren sie dich,
dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich
und dann gewinnst du.

Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Bitte, sehe dich im Forum mehr um. Du entdeckst Aktivitäten, die auf lange Sicht den Erfolg bringen werden.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: ThisIsSparta! am 12. Januar 2015, 18:49
Eine Klage beim Verwaltungsgericht kostet momentan 105 €. Ist doch gutes Geld, weil du mindestens für die Zeit bis zur Verhandlung offiziell nichts zahlen musst. Bei manch einem sind jetzt schon zwei Jahren verstrichen  ;)

Der Trend geht vermehr dorthin, dass bei den Verwaltungsgerichten die Verfahrensruhe ausgesprochen wird. Wer Glück hat - muss nichts zahlen, nur warten wie es beim Bundesverfassungsgericht darüber entschieden wird. Wer unglücklich oder zu wenig formuliert hat - der muss unter Vorbehalt zahlen.

Eine anonyme Person hat das Feststellen einer Nötigung in die Klage aufgenommen, wurde aber noch nichts darüber entschieden  >:D

Bedenke, aber dass der Beitragsservice hier aktiv/passiv mitmacht  8)
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Bürger am 12. Januar 2015, 19:03
Wenn jemand schon "Erfolg" gehabt hätte, dann hätten *alle* den Erfolg...
...denn es geht ja nicht um "Einzelfälle", sondern im Großen und Ganzen insbesondere um die formelle und materielle Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des zum offiziell eingetragenen und somit (noch) geltenden LandesGESETZ erhobenen sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) ansich.

Dessen offensichtliche "Verfassungswidrigkeit" muss aber erst nach Ausschöpfung des Rechtswegs (Instanzenweg) irgendwann vor dem BVerfG erstritten und höchstrichterlich beurteilt werden.

Bis dahin können ARD-ZDF-GEZ versuchen auf Grundlage des RBStV weterhin ihre Forderungen geltend zu machen oder gar einzuziehen...
...es sei denn, Person A-Z verweigert sich dem - am besten eben per ZahlungsVERWEIGERUNG und dann aber  rechtswirksam mit dem regulären, offiziellen Rechtsweg von Widerspruch gegen den Beitrags-FestsetzungsBESCHEID und KLAGE gegen den ablehnenden WiderspruchsBESCHEID.

All dies ist im Forum ausgiebig und mehrfach behandelt...
...und soll hier (auch zwecks Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums) nicht Gegenstand einer Mehrfachdiskussion werden.


Daher bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


...ergänzend auch noch diese Hintergründe:

Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11588.msg78171.html#msg78171

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: PersonX am 13. Januar 2015, 23:01
define:Erfolg

keine weitere Post, nach "Z-Anmeldung", zwei "Bescheiden" und zwei Mahnungen
keine Vollstreckung
keinen Widerspruchsbescheid, trotz Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch
keine Klage bisher von Nöten
keine Kosten > 2,- €

so gesehen bisher Erfolg
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Old Sparky am 14. Januar 2015, 00:29
@scatman
Schau mal da nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Ministerpr%C3%A4sidenten_der_deutschen_L%C3%A4nder
Die Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages fand vom 15. bis 21. Dezember 2010 statt.
Nachdem der Vertrag von allen Länder ratifiziert wurde, trat der Hauptteil der Änderungen nun am 1. Januar 2013 in Kraft
Ergo waren die Unterzeichner die Minister,die zu dem Zeitpunkt(2010) im Amt waren

Hier auch ne PDF Datei mit allen Unterschriften:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CCcQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.ard.de%2Fdownload%2F682716%2F15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf&ei=m6u1VNiFKcfkaPepgqAM&usg=AFQjCNF52_yrKPUKOImvRYBDw6JEFDxftw&cad=rja
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 15. Januar 2015, 16:59
Ok Danke für eure Antworten.

Da hab ich das Problem bei dem unterschriebenen Vertrag dass der nicht beglaubigt ist. Auch die Namen sind nicht sichtbar. Das könnte, wenn man es genau nimmt, jeder unterschrieben haben. Sehr schwierig. Und das bei einer so wichtigen Sache. Wenn ich heute ein Haus kaufe geht ohne Notar nichts aber so etwas soll gehen........krass

Was ich immer noch nicht glauben kann dass keiner den Dr. Stafan Wolf mal Privat bekommen hat. Hat jemand die Adresse von dem Mann?

Auch die Richter mit diesen Urteilen ohne gesetzlichen Hintergrund. Dass da noch niemand Beschwerde gegen diese Männer gemacht hat ist eigentlich unhaltbar.

@Bürger:
Es ist ganz klar kein Gesetz. Es ist eine Regelung zur Vereinheitlichung der Länder.....dass das im Saarland genau so ist wie in Berlin....das ist alles. Das einzige was mit dem Länderrecht auf sich hat ist dass es darauf hin angewendet wird und somit eine räumliche Abgrenzung besitzt. Mehr nicht.....kein Gesetz. Das IHK Gesetz zB ist ein Gesetz.....aber das nicht.

@ohmanoman: Ich bin leider etwas südlicher beheimatet deswegen kann ich da nicht kommen. Aber Poste doch einfach mal den Namen....und schicke ihn mir als private Nachricht.

Ich hab jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt. Mal schauen wie es funktioniert.

Werde es hier dann noch rein Posten.

Grüße
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Bürger am 15. Januar 2015, 17:32
@Bürger:
Es ist ganz klar kein Gesetz. Es ist eine Regelung zur Vereinheitlichung der Länder.....dass das im Saarland genau so ist wie in Berlin....das ist alles. Das einzige was mit dem Länderrecht auf sich hat ist dass es darauf hin angewendet wird und somit eine räumliche Abgrenzung besitzt. Mehr nicht.....kein Gesetz.

Es ist sehr wohl ein zum offiziell eingetragenen, geltenden LandesGESETZ erhobener Staatsvertrag.
In jedem Bundesland durch die Landtage durch Zustimmung ratifiziert.
Mach Dich bitte erst mal mit den Grundlagen vertraut., bevor Du irrige oder gar falsche Annahmen zur Grundlage Deines Widerstandes machst... ;)

Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Fundstellen des LANDESgesetzes

Zitat
Wer sich die Mühe macht, und als Suchbegriff mal "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Fundstellen" verwendet, wird schnell "fündig" bzgl. der Veröffentlichung dieses *LandesGesetzes*... ;)

Nur auszugsweise...
Hamburg:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen&st=lr

NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N

Sachsen-Anhalt:
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-lr&docid=jlr-RdFunkBeitrStVtrSTrahmen

Fündig wird man insbesondere, wenn man in die Suchmaschine "RdFunkBeitrStVtr" eingibt und dazu noch eines der Länderkürzel ;)
BW = Baden-Württemberg
BY = Bayern
BE = Berlin
BB = Brandenburg
HB = Bremen
HH = Hamburg
HE = Hessen
MV = Mecklenburg-Vorpommern
NI = Niedersachsen
NW = Nordrhein-Westfalen
RP = Rheinland-Pfalz
SL = Saarland
SN = Sachsen
ST = Sachsen-Anhalt
SH = Schleswig-Holstein
TH = Thüringen
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 15. Januar 2015, 18:14
Ich finde die Ansicht schon auch interessant und Diskussionswürdig.

Meine Argumentation ist folgende. An sich ist der RfStV kein Gesetz. Der Rfstv ist die Anlage dazu...praktisch die Fußnote. Er wird nach Zustimmung der Länder zum Landesrecht...... das kenn ich auch.

An sich wenn man das genau nimmt und das muss man es ja nun auch, heißt es z.B. hier.
----Gesetz Anfang------
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 15. Februar 2011
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Artikel 1 vom 15. Dezember bis zum 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Artikel 2 Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht. Artikel 3 Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
Ausgefertigt Hamburg, den 15. Februar 2011. Der Senat
---------Gesetz Ende------

Das war es.....somit ist der RfStV nicht im Gesetz verankert......Fußnoten sind rechtlich nicht relevant.

Damit bleibt das eine reine Regelung der Länder unter einander.

Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 16. Januar 2015, 09:29
hier ist noch was interessantes was man finden kann

Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
(2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.

Die ARD und ZDF noch der Beitragsservice sind keine Behörden.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Viktor7 am 16. Januar 2015, 10:57
Hallo scatman,

erkläre doch bitte, warum die Transformation in ein Gesetz nicht gültig sein soll und warum die bisherigen Gerichtsverfahren dieses angebliche "kein Gesetz sein" nicht aufgreifen? Weitere Frage wäre, warum keiner der Gutachten:
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
dieses Argument verwendet?
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 16. Januar 2015, 11:14

Ich weiß was du sagen willst. Ich finde das auch komisch. Aber irgendwas muss dran sein. Ich gehe hier strikt von der Definition der Begrifflichkeiten aus. Und es ist tatsächlich so dass der Vertrag als Fußnote veröffentlicht worden ist. Und eine Fußnote hat rechtlich keine Bedeutung.

Kannst du nachweisen dass es ein Gesetz ist wenn es nicht im Gesetzestext verankert ist. Und genau das sollen Sie dann auch tun....Sie sollen den Nachweis erbringen.

Was hier passiert ist, ist dass die Länder untereinander eine Regelung getroffen haben und dies Vertraglich festgehalten haben. Letztendlich wurde somit nur gesagt das der Vertrag Gültig ist aber im Gesetz verankert hat man diesen nicht.

Meine Argumentation:

Sehr geehrter Herr Dr. Stef......,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom *****2015. Es lässt sich leider nicht erkennen ob Sie eine Behörde sind oder nicht. Ebenfalls arbeiten die öffentlich rechtlichen Anstalten nicht als Behörden sondern als Unternehmen. Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde unter den einzelnen Ländern als einheitliche Regelung geschlossen. Eine Beteiligung der ARD und ZDF, noch Betragsservice etc. ist hier aber nicht vorhanden noch wurde dieser von der ARD und ZDF, noch Beitragsservice etc. unterschrieben. Es ist ebenfalls ist kein staatliches Organ erkennbar. Somit ist laut BGB § 126 hier kein Vertrag zu Stande gekommen. Es sind die Vertreter der einzelnen Länder ausgewiesen, wer das aber wirklich unterschrieben hat ist nicht ersichtlich. Es ist richtig dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag auf Landesrecht angewandt wird und sich somit räumlich abgrenzt. Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde aber lediglich als eine Fußnote im Länderrecht veröffentlicht. Eine Fußnote hat rechtlich keine Auswirkung. Ein Gesetz ist das hiermit ebenfalls nicht. Somit ist es ein angeblicher Vertrag ohne Rechtsgrundlage und zudem ist ein Vertrag, zu Lasten dritter ohne Zustimmung, unwirksam. Auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist laut §58 Verwaltungsverfahrensgesetz gegenüber dritter ohne Zustimmung ungültig.

Ich habe festgestellt dass Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen und Sie somit nach Umsatzsteuergesetz §27a als Unternehmer oder ähnlich mit allen Rechten und Pflichten wahrnehmbar sind.
Ich nehme Ihr Schreiben daher als Angebot war welches ich unter folgenden und rechtlich einwandfreien Voraussetzungen akzeptiere.

1.
Ein Nachweis ihrer amtlichen Legitimation in einer notariellen beglaubigten Form, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen ..............usw.


 
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Viktor7 am 16. Januar 2015, 12:18
Netter und berechtigter Brief  :)

Anm.:
Rundfunkstaatsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit allen seinen Konsequenzen und nach der Transformationstheorie als einfaches Landesrecht zu qualifizieren. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der Rundfunkstaatsvertrag, wie alle Staatsverträge, im Vergleich zu den Vorschriften des Grundgesetzes und der Bundesgesetze nachrangig und im Falle eines Verstoßes dagegen nichtig ist. (siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg84019.html#msg84019)


Aus VG Stuttgart • Urteil vom 1. Oktober 2014 • Az. 3 K 1360/14
http://openjur.de/u/743433.html

Zitat

Ob der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Nordrhein-Westfalen allein durch seine bloße Bekanntmachung (GV. NRW 2011 Nr. 30 vom 16.12.,2011, S. 661 bis 682) wirksam in dortiges Landesrecht transformiert worden ist oder ob es hierzu der Gesetzesform bedurft hätte, wie die Klägerin meint, bedarf vorliegend deshalb keiner Entscheidung, weil in ihrem Fall nicht das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen, sondern das von Baden-Württemberg maßgeblich ist. …

Das Gesetz ist im Gesetzestext verankert:

Geltende Gesetze und Verordnungen:

Die Bekanntmachung für NRW ist hier nachzulesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13027&vd_back=N675&sg=0&menu=1


Bekanntmachung des Inkrafttretens des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19525&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=rundfunk#det0
Zitat
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 17. Januar 2012 (Fn 1)

Nachdem am 29. Dezember 2011 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 7 Absatz 2 am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Vorschriften nach § 14 Absatz 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Die Ministerpräsidentin
 des Landes Nordrhein-Westfalen

Fn 1 -> GV. NRW. S. 26.

GV. NRW. S. 26. -> ?


Zustimmung (= Transformation ?) -> Zustimmungsgesetz (auch Transformationsgesetz genannt):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13027&vd_back=N675&sg=0&menu=1

Wenn Zustimmung gleich Transformation bedeutet, dann wäre es für NRW in Ordnung.


Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#FN1
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: spreefischer am 16. Januar 2015, 12:35
Für diejenigen, die sich mit der durchaus komplexen rechtslage, der Welt der §§ die Auseinandersetzung bzw. Beschäftigung scheuen mag die Sicht über die vielzitierten Hinweise, das seien doch Unternehmen, einfach klingen.

Wir leben in einer Rechtegemeinschaft und da hat man sich auf dem juristischen Weg, zur Klärung ob ein Gesetzt oder hier der RBStV gültig ist, zu begeben. Man kann das Länderzustimmunggesetzt anzweifeln ob dies verfassungsgemäß ist oder nicht. Das klären in diesem Land immernoch Gerichte und für die Verfassungsmäßigkeit ist das BVerG zuständig.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 16. Januar 2015, 14:04
Danke  :)

hmm witzig....das scheint dann tatsächlich von Land zu Land unterschiedlich zu sein.

In Bayern ist eine reine Fußnote....da wurde nicht mal ein Gesetz dazu gemacht sondern nur auf das von Hamburg verwiesen wo es ebenfalls Fußnote ist. In NRW scheint das mit drin zu stehen.
Da sollte dann jeder noch mal in seinem Bundesland nachschauen.
Da muss ich das bei mir schon mal abändern. Danke für den Hinweis!

Interessant ist dann die Frage ob das Land dazu tatsächlich die Gesetzgebende Kompetenz hat.

Wen man sich sonst diese Sache durchliest sind die Herleitungen und Begründungen einfach nur komisch. Oft wird einfach ohne Begründung gesagt dass es nicht so ist oder eine Begründung herangezogen welche ebenfalls sagt dass es einfach so ist und fertig. Selten gibt es saubere Argumentationen.

Auch Frage ich mich wenn ich so etwas lese wie in den Medien dass mehrere Millionen Bescheide verschickt werden und man merkt dass ein erheblicher Anteil der Bevölkerung damit nicht einverstanden ist, ob das dann doch nicht gegen Völkerrecht verstößt. Aber wirklich greifbar machen kann man das nicht...zumindest habe ich nichts dazu gefunden wie man das angehen könne und Formulieren könne.

@Spreefischer
hmm na wenn es kein Unternehmen ist müssten Sie ohne Probleme eine amtliche Legitimation nachweisen können. Und wenn Sie keine Behörde sind aber auch keine Firma.....was sind die dann? Im Gesetz steht ganz klar dass nur ein Kaufmann/Unternehmer ein UStID bekommt er auch nach Handelsrecht handelt. Also wenn sie keine Firma sind wie geht das dann?
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Carina am 16. Januar 2015, 16:32
Verstanden habe ich das auch nicht, aber ich bin auch nicht vom Fach.
Irgendwo habe ich mal gelesen, daß die LRAs einen ähnlichen Status wie eine Behörde haben sollen.
Ich fand das auch sehr schwammig. Seitdem ist eine LRA für mich quasi Behörde.

Der BS ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaft, deren Mitarbeiter von allen LRAs zusammen beauftragt und bezahlt werden.
Da die Arbeitnehmer in dieser Gemeinschaft nur diesen einen Auftraggeber haben, werden sie ausschließlich von den Rundfunkbeiträgen bezahlt.
Ist der BS nun eine eigenständige Firma oder eine Abteilung der LRAs?
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 17. Januar 2015, 11:10
das ist tatsächlich schwierig aber ich würde dass immer so aufstellen dass die den Beweis erbringen müssen, da wir ja dafür Zahlen sollen möchten wir auch einfach wissen was da wie ist.....

Die ARD und ZDF sind zwar Behördlich aufgestellt agieren aber Zivilrechtlich und werden vom Verwaltungsverfahrensgesetz ausgeschlossen.....Der Beitragsservice ist eine eigenständige Institution und nicht Behördlich ebenfalls nicht vom Verwaltungsverfahrensgesetz sondern Zivilrechtlich/Handelsrechtlich zu betrachten.

Für mich sehr bedenklich da man Probleme hat gegen ARD und ZDF vorzugehen. Die ziehen sich dann ihre Rechte heran wie sie sie brauchen.

Der Beitragsservice hat auch einen Geschäftsführer.....Geschäftsführer ist ein Rechtsbegriff

und da der Staat sowieso keine Haftung für seine Mitarbeiter übernimmt....versteh ich nicht warum noch niemand diesen Dr. Stefan Wolf privat angegangen ist.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Beitragender am 17. Januar 2015, 11:23
Der Beitragsservice ist eine eigenständige Institution und nicht Behördlich ebenfalls nicht vom Verwaltungsverfahrensgesetz sondern Zivilrechtlich/Handelsrechtlich zu betrachten.
Eine zivilrechtliche Vorgehensweise gegen den sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio setzt voraus, dass dieser rechtsfähig ist. Ist er aber nicht:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung wg. Besitzstörung/Eigentumsbeeinträchtigung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.msg84517.html#msg84517
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 17. Januar 2015, 11:45
Das ist richtig aber der Dr. Stefan Wolf ist das.....
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Beitragender am 17. Januar 2015, 11:51
Das ist richtig aber der Dr. Stefan Wolf ist das.....
Inwieweit ist Dr. Stefan Wolf rechtlich verantwortlich?
Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wie Dr. Stefan Wolf "Geschäftsführer" einer "nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung" sein kann (vgl. http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html).
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 17. Januar 2015, 11:58
@Beitragender:
Weil der Mann Geschäftsführer (Rechtsbegriff) des Beitragsservice ist. Weil er eine UstID besitzt.

Meine Argumentation Update:

Korrespondenz Zeichen 15#001. Bitte bei zukünftiger Korrespondenz angeben.

Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Wolf,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom *******15. Es lässt sich leider nicht erkennen ob Sie eine Behörde sind oder nicht. Ebenfalls arbeiten die öffentlich rechtlichen Anstalten nicht als Behörden sondern als Unternehmen. Laut Bundesverfassungsgericht vom 25.3.2014 ist der ZDF Staatsvertrag Verfassungswidrig und somit nichtig. Ebenfalls ist nicht klar ob nicht ebenfalls der ARD sowie alle weiteren Verträge der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten nicht Verfassungswidrig sind.
Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde unter den einzelnen Ländern als einheitliche Regelung geschlossen. Eine Beteiligung der ARD und ZDF, noch Betragsservice etc. ist hier aber nicht vorhanden noch wurde dieser von der ARD und ZDF, noch Beitragsservice etc.  unterschrieben. Zudem der Begrifflichkeit eines Staatsvertrages welche eine Übereinkunft zwischen zwei Staaten oder einem Staat und einer Organisation ist, ist ebenfalls kein staatliches Organ erkennbar, noch sind die einzelnen Bundesländer anerkannte Staaten. Somit ist laut BGB § 126 hier kein Vertrag zu Stande gekommen. Es sind die Vertreter der einzelnen Länder ausgewiesen, wer das aber wirklich unterschrieben hat ist nicht ersichtlich. Es ist richtig dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag auf Landesrecht angewandt wird und sich somit räumlich abgrenzt. Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde aber in Bayern lediglich als eine Fußnote im Länderrecht veröffentlicht. Eine Fußnote hat rechtlich keine Auswirkung. Ein Gesetz ist das hiermit ebenfalls nicht. Somit ist es ein angeblicher Vertrag ohne Rechtsgrundlage und zudem ist ein Vertrag, zu Lasten dritter ohne Zustimmung, unwirksam. Auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist laut §58 Verwaltungsverfahrensgesetz gegenüber dritter ohne Zustimmung ungültig.
Ich habe festgestellt dass Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen und Sie somit nach Umsatzsteuergesetz §27a als Unternehmer oder ähnlich mit allen Rechten und Pflichten wahrnehmbar sind. Ich nehme Ihr Schreiben daher als Angebot war welches ich unter folgenden und rechtlich einwandfreien Voraussetzungen akzeptiere.
 
1.   
Ein Nachweis ihrer amtlichen Legitimation in einer notariellen beglaubigten Form, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie bitte Ihre staatliche Vereidigung nach...........
........
...
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Beitragender am 17. Januar 2015, 12:07
Auf Ihre Korrespondenz kann ich nicht eingehen. Da lassen Sie sich lieber von einem Rechtsanwalt beraten.

@Beitragender:
Weil der Mann Geschäftsführer (Rechtsbegriff) des Beitragsservice ist. Weil er eine UstID besitzt.
Wenn ich mich als "GmbH" bezeichnen würde, wäre ich keine "GmbH". Wenn ich mich als "Geschäftsführer" einer nicht existenten GmbH bezeichnen würde, wäre ich grds. auch nicht Geschäftsführer dieser nicht existenten GmbH.
Da der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht rechtsfähig ist, stellt sich also die Frage, wie Dr. Stefan Wolf "Geschäftsführer" von etwas sein kann, das nicht rechtsfähig ist. Die Erteilung einer USt-IDNr richtet sich nach dem UStG (Öffentliches Recht) -- und folgt seinen eigenen Regeln.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 17. Januar 2015, 12:22
naja dann muss er ja Beamter sein und eine Legitimation besitzen......die soll er erst mal nachweisen.

Der Beitragsservice weist im Impressum sauber aus dass der Mann Geschäftsführer ist. Somit ist er der Vertreter. Und da er kein Beamter ist muss er was anderes sein, wobei das egal ist.....Somit kann ich diesen Privatrechtlich/zivilrechtlich/Handelsrechtlich angehen.

Hier nochmal ein Update:

Habe auch den Hinweis von Viktor7 nochmal mit aufgenommen vom Verwaltungsgericht Stuttgart. Danke dafür!

Korrespondenz Zeichen 15#001. Bitte bei zukünftiger Korrespondenz angeben.

Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Wolf,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom ******15. Es lässt sich leider nicht erkennen ob Sie eine Behörde sind oder nicht. Ebenfalls arbeiten die öffentlich rechtlichen Anstalten nicht als Behörden sondern als Unternehmen. Laut Bundesverfassungsgericht vom 25.3.2014 ist der ZDF Staatsvertrag Verfassungswidrig und somit nichtig. Ebenfalls ist nicht klar ob nicht ebenfalls der ARD sowie alle weiteren Verträge der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten nicht Verfassungswidrig sind. Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde unter den einzelnen Ländern als einheitliche Regelung geschlossen. Eine Beteiligung der ARD und ZDF, noch Betragsservice etc. ist hier aber nicht vorhanden noch wurde dieser von der ARD und ZDF, noch Beitragsservice etc.  unterschrieben. Zudem der Begrifflichkeit eines Staatsvertrages welche eine Übereinkunft zwischen zwei Staaten oder einem Staat und einer Organisation ist, ist ebenfalls kein staatliches Organ erkennbar, noch sind die einzelnen Bundesländer anerkannte Staaten. Somit ist laut BGB § 126 hier kein Vertrag zu Stande gekommen. Es sind die Vertreter der einzelnen Länder ausgewiesen, wer das aber wirklich unterschrieben hat ist nicht ersichtlich. Es ist richtig dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag auf Landesrecht angewandt wird und sich somit räumlich abgrenzt. Laut dem Verwaltungsgericht Stuttgart vom 01.10.2014, ist nicht klar ob die Länder für die Einführung des Rundfunkbeitrags die Gesetzgebungskompetenz haben, grundsätzliche Bedeutung hat (§§ 124 a Abs. 1 S. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde somit in Bayern lediglich als eine Fußnote im Länderrecht veröffentlicht. Eine Fußnote hat rechtlich keine Auswirkung. Ein Gesetz ist das hiermit ebenfalls nicht. Somit ist es ein angeblicher Vertrag ohne Rechtsgrundlage und zudem ist ein Vertrag, zu Lasten dritter ohne Zustimmung, unwirksam. Auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist laut §58 Verwaltungsverfahrensgesetz gegenüber dritter ohne Zustimmung ungültig.
Ich habe festgestellt dass Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen und Sie somit nach Umsatzsteuergesetz §27a als Unternehmer oder ähnlich mit allen Rechten und Pflichten wahrnehmbar sind.
Ich nehme Ihr Schreiben daher als Angebot war welches ich unter folgenden und rechtlich einwandfreien Voraussetzungen akzeptiere.
1.   Ein Nachweis ihrer amtlichen Legitimation in einer notariellen beglaubigten Form, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie bitte Ihre staatliche Vereidigung nach.


Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Knax am 17. Januar 2015, 12:25
Wenn ich mich als "GmbH" bezeichnen würde, wäre ich keine "GmbH".

Nach der Lehre vom Scheinkaufmann muss sich allerdings beispielsweise derjenige, der gegenüber einem Dritten den Rechtsschein erzeugt, er sei Kaufmann (und eine GmbH ist Kaufmann kraft Gesetz), an die gegenüber dem bürgerlichen Recht strikteren Regeln des Handelsrechts halten.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Beitragender am 17. Januar 2015, 12:36
Wenn ich mich als "GmbH" bezeichnen würde, wäre ich keine "GmbH".

Nach der Lehre vom Scheinkaufmann muss sich allerdings beispielsweise derjenige, der gegenüber einem Dritten den Rechtsschein erzeugt, er sei Kaufmann (und eine GmbH ist Kaufmann kraft Gesetz), an die gegenüber dem bürgerlichen Recht strikteren Regeln des Handelsrechts halten.

Ich habe vergessen, meine Aussage mit einem "grds." zu relativieren.
Gleichwohl frage ich mich, ob Ihr Argument passt. Zum einen ist der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht rechtsfähig; wenn er es wäre, könnte er auch nicht selbst handeln. Damit stellt sich zum anderen die Frage, inwieweit die Grundsätze des Scheinkaufmanns -- vielleicht eher Scheingesellschaft? -- auf den hier diskutierten Fall angewendet werden können.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Knax am 17. Januar 2015, 12:45
Wenn ich mich als "GmbH" bezeichnen würde, wäre ich keine "GmbH".

Nach der Lehre vom Scheinkaufmann muss sich allerdings beispielsweise derjenige, der gegenüber einem Dritten den Rechtsschein erzeugt, er sei Kaufmann (und eine GmbH ist Kaufmann kraft Gesetz), an die gegenüber dem bürgerlichen Recht strikteren Regeln des Handelsrechts halten.

Ich habe vergessen, meine Aussage mit einem "grds." zu relativieren.
Gleichwohl frage ich mich, ob Ihr Argument passt. Zum einen ist der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht rechtsfähig; wenn er es wäre, könnte er auch nicht selbst handeln. Damit stellt sich zum anderen die Frage, inwieweit die Grundsätze des Scheinkaufmanns -- vielleicht eher Scheingesellschaft? -- auf den hier diskutierten Fall angewendet werden können.

Meine Antwort hatte lediglich Bezug auf das Handelsrecht als Spezialrecht der Kaufleute.

Rechtsfähig könnte der Beitragsservice nur dann sein, wenn er eine Körperschaft (der öffentlichen Rechts) wäre. Er ist jedoch keine Körperschaft. Es handelt sich um eine Behörde, weil die Landesrundfunkanstalten ihm hoheitliche Aufgaben (Gebühren- bzw. Beitragseinzug) übertragen.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Beitragender am 17. Januar 2015, 12:48
Meine Antwort hatte lediglich Bezug auf das Handelsrecht als Spezialrecht der Kaufleute.

Rechtsfähig könnte der Beitragsservice nur dann sein, wenn er eine Körperschaft (der öffentlichen Rechts) wäre. Er ist jedoch keine Körperschaft. Es handelt sich um eine Behörde, weil die Landesrundfunkanstalten ihm hoheitliche Aufgaben (Gebühren- bzw. Beitragseinzug) übertragen.

Dann bleibt es bei der Frage:
Inwieweit ist Dr. Stefan Wolf rechtlich verantwortlich?
Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wie Dr. Stefan Wolf "Geschäftsführer" einer "nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung" sein kann (vgl. http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html).
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 17. Januar 2015, 13:02
Ich finde die Argumentation mit Scheinkaufmann interessant zumal wir zum Rechtsschein kommen und somit evtl. BGB 242 Treue und glauben mit anbringen könnten....

Ist eine Überlegung wert.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 17. Januar 2015, 13:11
Der nicht rechtsfähige Beitragsservice wurde durch die Rundfunkanstalten ins Leben gerufen und ist Teil der Rundfunkanstalten.

Das "nicht rechtsfähig" bezieht sich nur darauf, wenn der Beitragsservice im Namen der Rundfunkanstalt einen Festsetzungsbescheid erlässt, dann kann der Beitragsservice nicht rechtlich herangezogen werden, sondern muss bei der zuständigen Rundfunkanstalt Widerspruch oder Klage einreichen. Sprich man kann nicht vorm Verwaltungsgericht gegen den Beitragsservice klagen. Da der Festsetzungsbescheid aber einen Verwaltungsakt darstellt, muss man sich aber an das Verwaltungsgericht wenden, darf aber halt nur rechtlich gegen die Rundfunkanstalt vorgehen.

Zitat
Die ARD und ZDF sind zwar Behördlich aufgestellt agieren aber Zivilrechtlich und werden vom Verwaltungsverfahrensgesetz ausgeschlossen.....Der Beitragsservice ist eine eigenständige Institution und nicht Behördlich ebenfalls nicht vom Verwaltungsverfahrensgesetz sondern Zivilrechtlich/Handelsrechtlich zu betrachten.
Das ist so nicht ganz richtig, denn mit dem Einzug der Beiträge handelt die Rundfunkanstalt hoheitlich und stellt so eine staatliche Verwaltungstätigkeit im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes dar und darf somit einen Verwaltungsakt hinsichtlich des Beitrageinzugs erlassen.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Beitragender am 17. Januar 2015, 13:21
Der nicht rechtsfähige Beitragsservice wurde durch die Rundfunkanstalten ins Leben gerufen und ist Teil der Rundfunkanstalten.

Das "nicht rechtsfähig" bezieht sich nur darauf, wenn der Beitragsservice im Namen der Rundfunkanstalt einen Festsetzungsbescheid erlässt, dann kann der Beitragsservice nicht rechtlich herangezogen werden, sondern muss bei der zuständigen Rundfunkanstalt Widerspruch oder Klage einreichen. Sprich man kann nicht vorm Verwaltungsgericht gegen den Beitragsservice klagen. Da der Festsetzungsbescheid aber einen Verwaltungsakt darstellt, muss man sich aber an das Verwaltungsgericht wenden, darf aber halt nur rechtlich gegen die Rundfunkanstalt vorgehen.
Demnach wäre der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer dann "nicht rechtsfähig", wenn er im Namen der Rundfunkanstalt einen Festsetzungsbescheid erlässt -- wie auch immer etwas "nicht rechtsfähiges" im Namen einer juristischen Person etwas "erlassen" kann. Im Umkehrschluss wäre der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in allen anderen Fällen "rechtsfähig". Welche Form der "Rechtsfähigkeit" soll dem sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio denn zugute kommen? Und wie verträgt sich das mit § 10 Abs. 7 S. 1 RBStV und § 2 der Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten?
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 17. Januar 2015, 13:22
Auf die Rundfunkanstalt mag das vielleicht zu treffen auf den Beitragsservice nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts

siehe Handlungsform

wobei das kein Hardfact ist. Das müsste jemand bestätigen
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 17. Januar 2015, 13:29
Für mich heißt nicht rechtsfähig.....dass der Dr. Stefan Wolf keine Behördlichen Bescheide verschicken darf sondern dass tatsächlich dann ein Beamter ein Richter oder so machen muss....
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 17. Januar 2015, 13:49
Zitat
Demnach wäre der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer dann "nicht rechtsfähig", wenn er im Namen der Rundfunkanstalt einen Festsetzungsbescheid erlässt -- wie auch immer etwas "nicht rechtsfähiges" im Namen einer juristischen Person etwas "erlassen" kann. Im Umkehrschluss wäre der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in allen anderen Fällen "rechtsfähig". Welche Form der "Rechtsfähigkeit" soll dem sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio denn zugute kommen? Und wie verträgt sich das mit § 10 Abs. 7 S. 1 RBStV und § 2 der Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten?

Nein, er ist von vornherein "nicht rechtsfähig", sprich du kannst wie in unserem Fall des Beitrageinzugs nicht gegen ihn, sondern nur gegen die nächsthöhere "Behörde" widersprechen / klagen.

Rechtsfähigkeit Beitragsservice = öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung und Teil der Rundfunkanstalten

Zitat
Für mich heißt nicht rechtsfähig.....dass der Dr. Stefan Wolf keine Behördlichen Bescheide verschicken darf sondern dass tatsächlich dann ein Beamter ein Richter oder so machen muss....

Der Beitragsservice darf auch keine Bescheide mit Rechtsbehelf verschicken, sondern nur im Namen der Rundfunkanstalt. Bloß ist dies eigentlich nie so wirklich erkennbar und sollte einen Mangel darstellen. Die Rundfunkanstalt darf wiederum nur Bescheide mit Rechtsbehelf erlassen, weil sie mit dem Beitragseinzug hoheitlich handelt (wurde leider vom BVerfG so dargestellt) und so nach §1 (4) Verwaltungsverfahrensgesetz mit einer staatlichen Verwaltungstätigkeit betraut ist und im Sinne des Beitragseinzuges als Behörde gilt. Sprich beim Beitragseinzug tritt die Rundfunkanstalt als Behörde auf, obwohl sie keine ist. Klingt schwachsinnig, ist es auch, aber halt Gesetz.
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 17. Januar 2015, 14:05
Gut schön aber dann fehlt mir immer noch die amtliche Legitimation.....
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 17. Januar 2015, 14:16
Zitat
§ 10 Abs. 5 RBStV:
Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.

das ist die rechtliche Grundlage dafür...
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: Beitragender am 17. Januar 2015, 14:27
Nein, er ist von vornherein "nicht rechtsfähig"
Dann sind wir in diesem Punkt ja einer Meinung. Siehe:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung wg. Besitzstörung/Eigentumsbeeinträchtigung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.msg84517.html#msg84517.

Der Beitragsservice darf auch keine Bescheide mit Rechtsbehelf verschicken, sondern nur im Namen der Rundfunkanstalt. Bloß ist dies eigentlich nie so wirklich erkennbar und sollte einen Mangel darstellen.
Dann sind wir auch in diesem Punkt einer Meinung. :)
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 17. Januar 2015, 14:31

Das Bedeutet aber immer noch dass der Beitragsservice keine Behörde ist
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 17. Januar 2015, 15:17
Zitat
Das Bedeutet aber immer noch dass der Beitragsservice keine Behörde ist

habe ich auch nicht das Gegenteil behauptet.  ;D
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: abzocke1 am 17. Januar 2015, 17:14
ich glaube so langsam es wird nur deswegen von den Gerichten immer Abgeschmettert zum Nachtteil
der Rundfunk Teilnehmer
weil es  1. kein Gesetz ist
2. ARD, ZDF   keine Behörde ist
der  Zoll  das Finanzamt ist eine Behörde
ARD und ZDF Deutschlandradio  ist nur eine  Randfunk Anstalt des ÖR Rechts ,
seit und mach welchem Recht eigentlich war eine Anstalt überhaupt Gebühren und Bescheide festsetzten?

bei mir versucht man es seit einem Jahr sich an meinem Existenz Minimum von 480 € zu bereichern,
wir kann und werde nicht zahlen  und wenn was vom Gericht kommt werde ich meine Koffer packen
und ins EU Ausland flüchten, "in Deutschland macht man jagt auch auf das   Existenz Minimum"
das dürfe auch den EU Gerichtshof an interessieren.

Verträge  zu Lasten 3. sind die man selber nicht abgeschlossen sind ungültig,
ich werde mich auch hüten von selber mit dehnen  in Kontakt zu treten  nachher war das alles
nur eine Betrugs Firma die an meine Konto Daten kommen will,
ich dann die Echtheit  von einer Fälschung eh nicht unterscheiden und das ist auch nicht meine Aufgabe .
Titel: Re: Wer hatte schon Erfolg?
Beitrag von: scatman am 07. Februar 2015, 16:33
Edit "Bürger":
Die Themen "Staatsvertrag", "LandesGESETZ" usw. sind im Forum ausführlich und mehrfach behandelt - u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
und dürften schon lange als allgemeiner Kenntnisstand gelten.
Bitte endlich eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend beim
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Nachfolgende Ausführungen ignorieren dies jedenfalls leider vollkommen und leiten daher mit weiterhin irrigen Grundannehmen fehl.
Um weitere Verwirrungen zu vermeiden, wird dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Eine Moderation dieses und ggf. vorhergehender Beiträge bleibt vorbehalten.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.

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Ich hatte grad viel um die Ohren. Aber nun wieder dran da das Ding nun verschickt werden muss.
Ich habs nochmal angepasst und werde den Mann dann in das privat recht versuchen zu ziehen.

Was mir immer noch fraglich ist ob man gegen die richtigen angeht. Letztendlich sollte man sich doch gegen den Chef der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wehren als gegen diesen Beitragsservice der sich dann immer eins Lacht

Den Brief werde ich vom Notar beglaubigen lassen...sicher ist sicher


Korrespondenz Zeichen 15#001. Bitte bei zukünftiger Korrespondenz angeben.
Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Wolf,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom ***.15. Es lässt sich leider nicht erkennen ob Sie eine Behörde sind oder nicht. Zwar werden die öffentlich rechtlichen Anstalten als Behörden angesehen, handeln aber dennoch kaufmännisch und als Unternehmen bzw. als rechtlich selbstständige. Laut Bundesverfassungsgericht vom 25.3.2014 ist der ZDF Staatsvertrag Verfassungswidrig und somit nichtig. Ebenfalls ist nicht klar ob nicht ebenfalls der ARD sowie alle weiteren Verträge der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten nicht Verfassungswidrig sind. Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde unter den einzelnen Ländern als einheitliche Regelung geschlossen. Eine Beteiligung der ARD und ZDF, noch Betragsservice etc. ist hier aber nicht vorhanden noch wurde dieser von der ARD und ZDF, noch Beitragsservice etc.  unterschrieben. Zudem der Begrifflichkeit eines Staatsvertrages welche eine Übereinkunft zwischen zwei Staaten oder einem Staat und einer Organisation ist, ist ebenfalls kein staatliches Organ erkennbar, noch sind die einzelnen Bundesländer anerkannte Staaten. Somit ist laut BGB § 126 hier kein Vertrag zu Stande gekommen. Es sind die Vertreter der einzelnen Länder ausgewiesen, wer das aber wirklich unterschrieben hat ist nicht ersichtlich. Es ist richtig dass der Rundfunkbeitrag-staatsvertrag auf Landesrecht angewandt wird und sich somit räumlich abgrenzt. Laut dem Verwaltungsgericht Stuttgart vom 01.10.2014, ist nicht klar ob die Länder für die Einführung des Rundfunkbeitrags die Gesetzgebungskompetenz haben, grundsätzliche Bedeutung hat (§§ 124 a Abs. 1 S. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde somit in Bayern lediglich als eine Fußnote im Länderrecht veröffentlicht. Eine Fußnote hat rechtlich keine Auswirkung. Ein Gesetz ist das hiermit ebenfalls nicht. Somit ist es ein angeblicher Vertrag ohne Rechtsgrundlage und zudem ist ein Vertrag, zu Lasten dritter ohne Zustimmung, unwirksam. Auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist laut §58 Verwaltungsverfahrensgesetz gegenüber dritter ohne Zustimmung ungültig.
Ebenfalls ist nicht gegeben dass Sie nach §242 BGB handeln. Vieles ist undurchsichtig, nicht nachvollziehbar noch glaubhaft. Auch Ihre Berichterstattungen decken sich sehr oft nicht mit anderen transparenten / öffentlichen Nachrichten. Nach dem sich mehrere Millionen Menschen gegen dieses Vorgehen wären und Sie dies ignorieren ist ihr Handeln somit mehr als fragwürdig ob das Völkerrechtlich in Ordnung ist. Letztendlich ist dies ein Zwang und somit illegal. Laut BVG ECLI:DE:BVerfG:1999:rk19990906.1bvr101399 verletzen Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung das Grundrecht unter den Umständen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten, was Sie zweifelsohne tun.
Beweis Quelle:
 https://www.youtube.com/watch?v=a_fWq-jldWs
http://www.bildblog.de/38145/wie-eine-explosion-der-anderen/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+bildblog+%28BILDblog%29
http://medien-luegen.blogspot.co.at/2012/06/die-ard-und-zdf-lugner-dasselbe-video.html