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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: karlsruhe am 08. Januar 2015, 21:25
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Betreff: Neues Gutachten des Finanzministeriums
Sehr geehrt....,
vielen Dank für Ihre Email vom 8. Januar und dem Hinweis auf das Gutachten des Bundesfinanzministeriums. Ich selbst habe einige Vorträge halten dürfen zu den Rundfunkgebühren und zur GEMA.
Ich halte auch das bisherige Vorgehen nicht für in Ordnung und trete für Reformen und insbesondere Einsparungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. So könnte ich mir unter anderen vorstellen, dass die Zahl der Spartenprogramme reduziert werden könnte und insgesamt eine bessere Koordination der Programme zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern stattfinden muss. Konkret konnte ich schon persönlich feststellen, dass zeitgleich auf ARD und ZDR gleichartige Programme für ähnliche Zielgruppen liefen (also beispielsweise die parallele Übertragung von Schlagermusiksendungen).
Der Kritik, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten zu viel Geld für sportliche Übertragungen ausgeben, stelle mich jedoch in dieser Pauschalität entgegen. Ich erinnere nur daran, dass der Gewinn der Fußballweltmeisterschaft durch die deutsche Nationalmannschaft vor ein paar Monaten für jeden Deutschen im frei-empfangbaren Fernsehen mit zu erleben war. Wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diese Möglichkeit untersagen würde, ist zu befürchten, dass solche Großereignisse nur noch im Pay-TV zu sehen sind und somit eine Ausgrenzung von Menschen mit geringem Einkommen zu bedenken wäre.
Ähnliches gilt natürlich auch für bestimmte Rundfunkangebote, die abseits des Werbemarktes nicht oder nur unzureichend finanzierbar wären. In diesem Zusammenhang fällt mir hier der BR Klassik ein, dessen Angebot sicher nicht privat finanzierbar wäre und dennoch ein wichtiges Kulturangebot bereit hält.
Ich stimme Ihnen also zu, dass Reformen notwendig sind, Kosten gesenkt werden müssen aber auch die hohe Qualität des deutschen Bildungs- und Kulturfernsehens erhalten.
Ich wünsche Ihnen abschließend alles Gute für das neue Jahr.
Ihr
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dass solche Großereignisse nur noch im Pay-TV zu sehen sind
Ist der ÖRR kein Pay-TV? Ich dachte der ist sogar die übelste Sorte von Pay-TV, nämlich Zwangspay-TV, mit Gerichtsvollzieher und so.
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Mit 20 Millionen Euro Zwang-Pay TV Beitragsservice Gebühreneinnahmen (täglich) kann man natürlich die Privaten überbieten.
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Aus meinem Fundus:
Sehr geehrtex xxxx xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.
Rundfunk ist im föderalen Deutschland Ländersache. Für die Finanzierung und die rechtlichen Grundlagen des Rundfunks sind hierzulande die Bundesländer zuständig. Das Bundesfinanzministerium kann zwar Gutachten in Auftrag geben. Diese haben aber weder Aussagekraft noch Konsequenzen, weil es für diesen Bereich schlicht nicht zuständig ist.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt mit seinem Angebot seinen Programmauftrag um, den der Rundfunkstaatsvertrag vorgibt.
Alle aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren weisen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere Bedeutung für die Meinungs- und Willensbildung der Bürger auf der Grundlage unabhängiger und objektiver Berichterstattung zu.
Wenn Sie sich detaillierter informieren wollen, wie ARD und ZDF zum Mehrwert der Gesellschaft beitragen, können Sie sich die ARD-Bericht und die ARD-Leitlinien herunterladen, wo der Mehrwert des Ersten sehr ausführlich beschrieben wird: http://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ard-leitlinien-104.html.
Ob die Nachrichtenredaktionen ein Thema aufgreifen oder nicht, hängt von der Nachrichtenrelevanz ab, bei der Auswahl der Themen orientieren sich die Redaktionen an journalistischen Nachrichtenkriterien. Sollte das Gutachten an Nachrichtenrelevanz gewinnen, werden die Nachrichtenredaktionen auch darüber berichten.
Keinesfalls ist das Erste Deutsche Fernsehen einer politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen in besonderer Weise verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche ARD-Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert und arbeitet frei von staatlicher Einflussnahme. In den Kontrollgremien der Landesrundfunkanstalten achten Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen darauf, dass journalistische und ethische Standards eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Und es geht weiter ;)
Sehr geehr.....
vielen Dank für die Informationen. Ich gehe zwar davon aus, dass unsere Fachpolitiker zum Thema das Gutachten kennen, habe es allerdings noch mal an diese weitergeleitet.
Besten Dank für Ihre Wünsche! Auch Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015!
Sehr geehrt....
vielen Dank für Zusendung der Information und auch Ihnen alles Gute im Neuen Jahr 2015!
Beste Grüße
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Und weiter gehts: ;)
Sehr geeh-----
vielen Dank für Ihre Zusendung und die darin enthaltenen Informationen. ---- wird diese gerne in die weitere politische Diskussion einbringen und lässt Ihnen herzliche Grüße und die besten Wünsche zum neuen Jahr ausrichten.
Mit freundlichen Grüßen
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Betreff: Neues Gutachten des Finanzministeriums
Sehr geehrt....,
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Ich halte auch das bisherige Vorgehen nicht für in Ordnung und trete für Reformen und insbesondere Einsparungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein.
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Der Kritik, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten zu viel Geld für sportliche Übertragungen ausgeben, stelle mich jedoch in dieser Pauschalität entgegen. Ich erinnere nur daran, dass der Gewinn der Fußballweltmeisterschaft durch die deutsche Nationalmannschaft vor ein paar Monaten für jeden Deutschen im frei-empfangbaren Fernsehen mit zu erleben war. Wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diese Möglichkeit untersagen würde, ist zu befürchten, dass solche Großereignisse nur noch im Pay-TV zu sehen sind und somit eine Ausgrenzung von Menschen mit geringem Einkommen zu bedenken wäre.
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Die Schwarzmalerei wegen Ausgrenzung der Zuschauer durschaut das Volk recht schnell. Trotz der Lippenbekenntnisse zur Reform wollen Sie Herr ... nichts ändern.
Spiele von Bedeutung, wie z.B. die Länderspiele, müssen ohne Codierung gesendet werden, dies kann der Gesetzgeber mit Leichtigkeit regeln.
Wir haben es nicht vergessen, wie viele sinnlose Tage über die komplett misslungene Rundfunkreform von der Politik debattiert wurde.
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Kommentar zu meinem thread no. 3:
1. Ich habe überhaupt kein Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen (heisst das jetzt EDF? War doch mal ARD, oder so. Auch egal)
2. Dass Rundfunk Ländersache ist, wissen wir mittlerweile.
3. Warum sollen diese Gutachten keine Aussagekraft haben? Der Kenner erkennt schon einpaarundvierzig Seiten Änderungs- und Optimierungspotenzial.
Beim lesen hilf auch der "Verstehen"-Modus. Ggf. App downloaden hilft.
4. Kann es sein, dass der RStV falsch verstanden wurde? Denn was dort umgesetzt wird, entspricht nicht den Regulatorien?! Das ist in etwa ein vegetarischer Schlachthof.
5. Nein, ich lade mir keine Leitlinien runter. Ich hatte schon mal einen Virus auf dem Rechner. Der hat mir mehr geschadet, als genutzt. Die nervigen nigerianischen Ölgesellschaften wollen auch laufend Geld von mir und überhaupt bin ich es Leid, die wievielundsiebzigste Kontaktanfrage abschlägig zu beantworten. Und blaue Pillen brauche ich auch nicht –ich sehe noch gut. Bei meinen Rolex blättert mehr Gold ab, als eine kanadische Goldmine jährlich auswirft. Danke!
6. Ob Themen aufgegriffen werden, hängt eher vom Zufall ab. „Aufgreifen“ wird doch auch bei der Verbrechensbekämpfung verwendet. Oder ist es hier die „Erbrechensbekämpfung“?
7. Die Nachrichtenrelevanz erhöht sich täglich. Werde wohl ein tägliches Mail zur Erinnerung senden müssen?! Welchen Sachverstand benötigt man, um die Relevanz beurteilen zu können?
8. In „besonderer“ Weise ist man nicht verpflichtet. Aber in „allgemeiner“ wohl schon! So verstehe ich das jedenfalls. „Frei von staatlichem Einfluss“ und die Erde ist eine Scheibe.
9. „Vertreter „aller“ (!) gesellschaftlichen Gruppen achten darauf“ Wer sind „alle“? Sind das nicht auch wir? Ist dort auch der mitteldeutsche Salatzüchterverband der dunkelgrünen Blattsalate vorhanden? Dann mal Buddha bei die Fische!
Moment, es klingelt gerade. Wird entweder der Verfassungsschutz sein. Oder gar der Beitragsservice? Den Menschen von uxxxymedia habe ich bereits verbal massakriert. Der kommt so schnell nicht mehr.
VG rave
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Und weiter gehts: ;)
Sehr gee... -
herzlichen Dank für Ihre Wünsche für 2015 und den zugesandten Link.
Zum Teil sind mir die Argumente der Gutachter bekannt, da ich selbst ein Gegnerin der GEZ in der derzeitigen Form bin. Einer meiner Ablehnungsgründe ist z.B. das starre System der Gebührenerhebung für Gewerbebetriebe, welches insbesondere für Betriebe mit sehr vielen Kundendienstfahrzeugen eine enorme finanzielle Belastung bedeutet.
Die Argumente der Sachverständigen werde ich mir sehr gern durchlesen, denn es gibt sicherlich auch Gründe für eine GEZ – nur nicht in der derzeitig erhobenen Höhe.
Mit freundlichen Grüßen für ein gesundes und frohes 2015
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Und noch eine Antwort aus Hamburg...:
Lieber Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den Link zu der Broschüre des Bundesfinanzministeriums. Ich werde mir diese aufmerksam durchlesen.
Herzliche Grüße
Herr XXXX
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Auch die Bundestagsabgeordneten werden sich diese Broschüre durchlesen müssen,denn die Benachrichtigungsphase hat begonnen,BaWü ist fertig,Bayern folgt heute und ein weiterer User macht Thüringen,wer sich beteiligen will,bitte PM an mich.
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Aus meinem Fundus:
Sehr geehrtex xxxx xxxxxxx,
danke für Ihre Mail. Leider sehe ich nicht, welchen Adressatenkreis Sie gewählt haben – also auch, ob schon jemand anderes aus dem SR geantwortet hat.
Das Thema ist für Interessierte gewiss spannend; allerdings: ein Gutachten eines Ministeriums zu dieser Problematik hat sicherlich noch nicht die Relevanz, dass es beispielsweise in tagesaktuellen Sendungen aufgegriffen werden sollte. Ich habe jetzt auf die Schnelle auch keine Agenturmeldung gefunden, auf die wir uns hätten stützen können (dort wird es also vermutlich ähnlich gesehen).
Somit blieben „nur“ umfassendere Beiträge – auch wegen der Differenziertheit des Themas. Geeignete Sendeplätze dafür sind rar. Ob das Gutachten und andere Meinungen (diese müssten wir ja unserem Auftrag gemäß ebenfalls darstellen) dabei berücksichtigt werden, haben die einzelnen Redaktionen im Haus abzuwägen. Ein „Muss“ ist es sicher nicht. SR-online wiederum orientiert sich stark an den Themen, die der SR in Hörfunk oder Fernsehen aufgreift.
Seien Sie aber versichert, dass es auch in Medienfragen keinen Maulkorb gibt und auch kein selbstauferlegtes Tabu greift.
Ich hoffe, Sie bleiben uns gewogen – selbst wenn ich Sie nicht überzeugen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
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Unglaublich diese Arroganz (vermutlich mit den besten Grüßen aus der Abteilung Textbausteine). Wenn die Fischer mit dem Hintern wackelt, dann hat das Platz zur besten Sendezeit. Für mich ist die Antwort an rave nichts anderes wie einmal mehr die Bestätigung, dass nur das gesendet wird was systemkonform und verträglich fürs Volk ist. Freier Journalismus sieht anders aus. Also: Thema verfehlt, setzen, 6.
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Ich habe jetzt auf die Schnelle auch keine Agenturmeldung gefunden, auf die wir uns hätten stützen können
Wir zahlen also dafür, dass Agenturmeldungen wiedergekäut werden.
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Vom Berliner Abgeordnetenhaus die erste Antwort (mit Erlaubnis diese zu veröffentlichen):
Sehr geehrte Person A,
vielen Dank für den freundlichen Lektüre-Tipp. Ich werde bei Gelegenheit darauf zurückkommen.
Beste Grüße,
Lars Oberg
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...von der Bundes-SPD
Sehr geehrte Frau ..............,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Januar 2015, in dem Sie sich auf ein Gutachten beziehen, das der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Oktober 2014 vorgelegt hat. Als Sprecher für Kultur und Medien sowie zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Rundfunk erläutere ich Ihnen gerne unsere Position hierzu. Da Sie offenbar mehrere Abgeordnete angeschrieben haben, können wir Dopplungen nicht ausschließen.
Das genannte Gutachten gibt nicht die Position der Bundesregierung wieder. Vielmehr hat der Beirat in eigener Verantwortung und ohne eine bestimmte Zuständigkeit in dieser Frage Vorschläge unterbreitet. Er regt einen Paradigmenwechsel in der Rundfunkfinanzierung und -organisation an. Öffentlich-rechtliche Angebote sollten demnach nur dort zutage treten, wo private dies nicht erfüllen (Subsidiaritätsprinzip) und das „duale System“ somit zugunsten privater Anbieter nach dem Vorbild des Zeitungsmarkts aufgelöst werden. Dieses verkleinerte Angebot solle über eine Steuer oder eine Art Abonnement (Subskription) finanziert werden. Begründet wird dies vor allem durch den technischen Wandel, der den bisherigen Sonderstatus des Rundfunks hinfällig mache, da Marktzutrittsbarrieren im Gesamtmedienmarkt stark gesunken seien. Weiterhin wird der völlige Verzicht auf Werbefinanzierung mit der Begründung von Fehlanreizen und stärkere Transparenz gefordert. Diese Vorschläge sind ein Diskussionsbeitrag, der sehr ähnlich bereits Ende der 1990er Jahre vorgelegt wurde.
Auch wenn es immer Optimierungs- und Anpassungsbedarf im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, so hat es sich im Grundsatz doch sehr bewährt. Gerade auch im internationalen Vergleich können wir hier in Deutschland auf ein breites und qualitätsvolles Programmangebot zurückgreifen. Aus diesem Grund und aus prinzipiellen Erwägungen sind die Vorschläge des Beirats kritisch zu bewerten und werden von der SPD-Bundestagsfraktion nicht unterstützt. Dies will ich Ihnen gerne näher erläutern.
Zunächst ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eben kein Lückenfüller für die Defizite der privaten Anbieter, sondern ein verfassungsrechtlich gesicherter und staatsfern organisierter Garant für Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt von Informationen in Fernsehen, Hörfunk und im Internet. Freie und unabhängige Informationen sind für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich. Daher greifen primär ökonomische und finanzpolitische Erwägungen viel zu kurz. Technisch-ökonomische Gründe können nicht ohne weiteres demokratietheoretische Aspekte hinwegwischen.
Die Frage der Rundfunkfinanzierung wurde im Zuge der jüngsten Reform des Rundfunkbeitrags umfassend diskutiert. So hat beispielsweise 2010 der renommierte Steuerrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhof ein maßgebliches Gutachten hierzu vorgelegt. Hierin heißt es:
„Eine Steuerfinanzierung kommt nicht in Betracht. Eine Steuer ist die Gemeinlast, die der Staat allen Leistungsfähigen auferlegt, um die Staatsaufgaben (den Staatshaushalt) zu finanzieren. […] Das Steueraufkommen wird jährlich in den Haushaltsplan eingestellt, steht also zur Entscheidung des Parlaments. Die Steuererträge dürfen grundsätzlich nicht außerhalb des Staatshaushaltes, damit außerhalb des Budgetrechts des Parlaments verwendet werden. […] Außerdem verbietet die Staatsfreiheit der Rundfunkfinanzierung eine Abgabeform, deren Ertrag nicht von vornherein für Aufgaben der Rundfunkanstalten vorbehalten ist, sondern jährlich vom Parlament bei der Budgetbewilligung in seiner Verwendung überprüft und neu entschieden werden muss. Deswegen wäre auch eine dem Rundfunk vorbehaltene Zwecksteuer verfassungswidrig.“
Das eingangs genannte Gutachten des Beirats kann diese Erwägungen, die mit gutem Grund auf eine staatsferne Finanzierung und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzielen, letztlich nicht entkräften. Außerdem sprechen auch ganz praktische Erwägungen gegen eine Steuerfinanzierung: Das Rundfunksystem über die Finanzämter verwalten zu wollen, hieße gewaltige Personalkapazitäten bei den Finanzverwaltungen aufbauen zu müssen. Der Rundfunk-Beitragsservice ist heute ein hocheffizienter Verwaltungsapparat mit fünfstelligen Vorgängen pro Tag, dessen langjährige Erfahrungen und Strukturen nicht leichtfertig aufgegeben werden sollten. Diese (und andere) Erwägungen sprechen auch gegen eine nutzerabhängige, „subskriptive“ Gebühr nach Vorbild eines Zeitungsabos. Ganz davon abgesehen, dass angesichts einer sich seit Jahren verschärfenden Finanzierungskrise bei den Printmedien der Verweis auf den Vorbildcharakter des Zeitungsmarkts fragwürdig erscheint. Vielmehr sollten wir froh sein, dass wir mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein solides Standbein für Qualitätsjournalismus haben.
Der angeregte Verzicht auf Werbefinanzierung und verstärkte Ausgabentransparenz sind in der Tat Punkte, die diskutiert werden müssen. Beides findet bereits auf der zuständigen Länderebene statt. Bei der Transparenz gibt es eine positive Entwicklung, die es fortzuführen gilt. Beim Verzicht auf Werbefinanzierung bei öffentlich-rechtlichen Sendern wird abzuwägen sein, ob und inwieweit man für die Stärkung des Alleinstellungsmerkmals hierfür eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages oder eine Absenkung des Programmniveaus in Kauf nehmen möchte.
Die Kürzung des öffentlich-rechtlichen Programms auf Informationsangebote wird immer wieder von denen angeregt, die nur gelegentlich die „Tagesschau“ oder das „heute journal“ im Fernsehen sehen. Letztlich nutzen alle Rundfunkteilnehmer jeweils nur einen mehr oder weniger kleinen Bruchteil des über Fernsehen, Radio- und Onlineangebote angebotenen umfangreichen Programms. Auf der anderen Seite ist das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem jedoch auch ein Solidarsystem zum Erhalt und zur Weiterentwicklung eines Kulturguts. Ein bedarfsabhängig oder per Abonnement / Subskription bezahlter Rundfunk könnte kaum Nischen- und Spartenprogramme ermöglichen, die jedoch für die kulturelle Vielfalt von großer Bedeutung sind. Ähnlich wie bei anderen Kulturbetrieben kommt die Allgemeinheit als Ganzes – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – für den Betrieb auf.
Mit Wirkung zu 2013 ist das alte Gebührensystem der GEZ nach langen Länderverhandlungen auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt worden. Im Zuge dieser Reform war es den SPD-Ländervertreter/innen von besonderer Bedeutung, dass vor allem die einkommensabhängigen Ausnahmeregelungen unverändert bleiben. Wer Sozialleistungen erhält, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG erhält, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.
Für das Verständnis des Rundfunkbeitrags ist es wichtig zu wissen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der die entsprechenden Regelungen enthält, in die Zuständigkeit der Bundesländer und der Zustimmung der Landesparlamente fällt. Als Bundespolitik können wir das Rundfunkwesen kommentierend begleiten, jedoch keine eigenen Beschlüsse fassen.
Die Umstellung des Beitragssystems wird derzeit vom federführenden Sender SWR evaluiert. Ggf. werden an einzelnen Regelungen noch Anpassungen vorgenommen, allerdings erwarten wir keine grundsätzlichen Änderungen. Umso erfreulicher ist es, dass die durch die Umstellung erzielten Mehreinnahmen offenbar so groß sind, dass ein Teil davon wohl an die Nutzer/innen zurückgegeben werden kann. Anfang 2014 empfahl die zuständige KEF eine Senkung um 73 Cents. Dies mag für den einzelnen Nutzer wenig scheinen, im Gesamtvolumen geht es dabei aber um über eine Milliarde Euro. Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese Debatte im Interesse der Nutzer/innen weitergeführt wird.
Alles in allem ist ein staatsfern organisierter, qualitativ hochwertiger und vielfältiger Rundfunk ein in meinen Augen unverzichtbarer Beitrag für Demokratie und Kultur in unserem Land, den es zu erhalten und für kommende Generationen weiterzuentwickeln gilt.
Mit freundlichen Grüßen
.........................
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Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.
Wenn's denn mal so wäre.
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Aus Inges Zitat:
Die Umstellung des Beitragssystems wird derzeit vom federführenden Sender SWR evaluiert. Ggf. werden an einzelnen Regelungen noch Anpassungen vorgenommen, allerdings erwarten wir keine grundsätzlichen Änderungen.
Sollten nicht die Parlamenten die Umstellung evaluiren? Die Rundfunkanstalten sollen als Verfasser und Evaluirer der Reform sein? Wozu haben wir diese Abgeordneten gewählt? Damit sie den Rundfunkanstalten ja sagen?
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Die Umstellung des Beitragssystems wird derzeit vom federführenden Sender SWR evaluiert.
Da schau her. Angeblich soll die Evaluierung unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle erfolgen und die Länder haben damit die Firma DIW ECON GmbH beauftragt.
Herr Dr. E. war auch bei der Ausschuss-Sitzung des Bayerischen Landtages im Juli 2014 anwesend und hat den Abgeordneten "viele Zahlen präsentiert".
https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/aus-den-ausschuessen/wissenschaftsausschuss-abgeordnete-nehmen-neuen-rundfunkbeitrag-unter-die-lupe/
Hier ist auch die Äußerung sehr interessant, dass "die andere Hälfte" der Mehreinnahmen bis 31. Dezember 2016 voraussichtlich auf 840 Millionen Euro ansteigen soll. Gemeint ist wahrscheinlich "die Hälfte", zu der die 25 %, um die der Rundfunkbeitrag trotz KEF-Empfehlung nicht gesenkt werden soll, noch hinzuzuaddieren sind. Soviel zum Regelungszweck: "Aufkommensneutralität".
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Sehr geehrte Frau ..............,
Die Antwort der Dame lohnt kein Wort der Würdigung. Es enthält eine Menge unwahre aufgebauschte Aussagen wie: "staatsfern organisierter Garant für Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt von Informationen". Mehr politischer Einfluss, auch bei der KEF, geht nicht.
>> "ARD hält ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig" [Die Welt]
http://www.welt.de/politik/deutschland/article121494833/ARD-haelt-ZDF-Staatsvertrag-fuer-verfassungswidrig.html
>> ARD hält ZDF-Räte für verfassungswidrig [spiegel]
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/ard-haelt-zdf-raete-fuer-verfassungswidrig-a-931416.html
"Das ZDF ist ein besonders schwerer Fall, aber die Grundsätze, die das Gericht herausarbeiten wird, gelten für die ARD in gleicher Weise – wenn das Gericht etwa staatliche Vertreter in den Gremien überhaupt für unzulässig erklärt."
Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag wegen der politischen Besetzung der Aufsichtsgremien für verfassungswidrig erklärt.
http://www.sueddeutsche.de/medien/urteil-zum-zdf-staatvertrag-kampfansage-ans-politbuero-1.1921324
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-026
Massenmedien geben offen zu über Syrien verzerrte Wahrheit zu verbreiten (Zapp/NDR)
https://www.youtube.com/watch?v=cLGZ8dYLFwM
Politischer Einfluss auf ARD und ZDF (sueddeutsche.de)
http://www.sueddeutsche.de/medien/politischer-einfluss-auf-ard-und-zdf-mit-voller-kraft-1.1507608
Manipulation der Umfragen zum neuen Rundfunkbeitrag durch die ö.-r. Sender:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html
Hier kann man nach Belieben weiteraufzählen und bei den Verletzungen der Verfassung im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag weitermachen.
Zwangsbeiträge für aufgedrängte unterwünschte ö.-r. Programme sind Nötigung und keine Gegenleistung!
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So, im Südwesten hats länger gedauert mit der Antwort.
Man schreibt mir:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,
vielen Dank für Ihr E-Mail vom 03.01.2015, das Sie an verschiedene E-Mail-Adressen im SWR geschickt haben.
Wir haben dieses Mail in der Zwischenzeit an die zur Zeit federführende Landesrundfunkanstalt, den Norddeutschen Rundfunk, weitergeleitet und die Kolleginnen und Kollegen dort gebeten, Ihnen direkt eine Antwort zukommen zu lassen.
Mit besten Grüßen
Na da sind wir ja mal gespannt.
Seit wann ist der NDR federführend? Und in was?
Dann nehme ich das hier und schick' das in einer Woche an alle Mailadressen des NDR.
Ich weiß ja nicht, wer da die Feder führt.
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Die geradezu freud'sch-verräterische Argumentation ist doch der Witz schlechthin... ;) ;D
[...] So hat beispielsweise 2010 der renommierte Steuerrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhof ein maßgebliches Gutachten hierzu vorgelegt. Hierin heißt es:
„[...]Deswegen wäre auch eine dem Rundfunk vorbehaltene Zwecksteuer verfassungswidrig.“
[...] Ähnlich wie bei anderen Kulturbetrieben kommt die Allgemeinheit als Ganzes – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – für den Betrieb auf.
Die "Allgemeinheit" ("Steuer") kommt also "unabhängig von der Nutzung" ("voraussetzungslos") "für den Betrieb auf" ("Zweck")...
...und eine solche "Zweck"-"Steuer" wäre gem. Kirchhof "verfassungswidrig".
q.e.d. ;) ;D
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Radio Bremen schreibt:
Sehr geehrte Frau xxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich zuständigkeitshalber zur Beantwortung an die Intendanz weitergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
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Und vom WDR kommt:
Sehr geehrte Frau xxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung", die Sie unter anderem an den Rundfunkrat des WDR gerichtet haben. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld bis zu einer Antwort.
Ihre E-Mail vom 4. Januar 2014 habe ich zunächst an den Intendanten weitergeleitet und ihn um eine Stellungnahme gebeten. Grund ist, dass der Rundfunkrat zum Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit auf die konkrete Programmgestaltung keinen Einfluss hat. Vielmehr ist für die Inhalte der WDR-Programme, und damit auch für Ihre Frage, wann der WDR über das genannte Gutachten berichtet, nach dem WDR-Gesetz der Intendant Tom Buhrow verantwortlich. Auf Fragen und Hinweise zum Programm wie die Ihre kann er direkt antworten, der Rundfunkrat wird in jedem Fall über den Inhalt informiert. Sollte es aus Sicht des Gremiums weiteren Erläuterungsbedarf geben, werde ich mich erneut an Sie wenden.
Der Rundfunkrat als Aufsichtsgremium des WDR wirkt zusammen mit den beiden weiteren Organen des WDR - dem Verwaltungsrat und dem Intendanten. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass der WDR die gesetzlichen Vorschriften im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Auftrags erfüllt. Dazu fasst der Rundfunkrat Beschlüsse über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den WDR. Zusätzliche Informationen zum Rundfunkrat und seinen Aufgaben finden Sie unter www.wdr-rundfunkrat.de.
Mit freundlichen Grüßen
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Und vom Beitragsservice des NDR kam:
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige Stelle weiterleiten.
Dort wird Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeitet.
Zurzeit erhalten wir sehr viele Anfragen. Aus diesem Grund verzögern sich
leider die Antworten. Sie unterstützen uns, wenn Sie in der Zwischenzeit
von Nachfragen absehen.Vielen Dank.
Der Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks beantwortet nur E-Mails von
namentlich erkennbaren Absendern.
Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem
Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder
Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte
angemeldet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice NDR
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Die geradezu freud'sch-verräterische Argumentation ist doch der Witz schlechthin... ;) ;D
[...] So hat beispielsweise 2010 der renommierte Steuerrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhof ein maßgebliches Gutachten hierzu vorgelegt. Hierin heißt es:
„[...]Deswegen wäre auch eine dem Rundfunk vorbehaltene Zwecksteuer verfassungswidrig.“
[...] Ähnlich wie bei anderen Kulturbetrieben kommt die Allgemeinheit als Ganzes – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – für den Betrieb auf.
Die "Allgemeinheit" ("Steuer") kommt also "unabhängig von der Nutzung" ("voraussetzungslos") "für den Betrieb auf" ("Zweck")...
...und eine solche "Zweck"-"Steuer" wäre gem. Kirchhof "verfassungswidrig".
q.e.d. ;) ;D
Hinzu kommt, dass den Beitrag nicht die Allgemeinheit tragen darf, weil er nur für eine besondere Gegenleistung erhoben werden darf. Wenn jeder es nutzen kann, ist es nichts Besonderes und damit kein Beitrag.
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Der NDR hat nun endlich seine Meinung zu diesem Gutachtenveröffentlicht:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Strittiges-Gutachten-zu-Oeffentlich-Rechtlichen,rundfunkbeitrag252.html
Auf den eigentlichen Kern des Problems wird natürlich nicht eingegangen. Zunächst wird moniert, dass sich diese Wissenschaftler überhaupt erdreisten, ein Gutachten zu erstellen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung und der Begriff "Zwangsbeitrag" darf erklärt werden, von einem der Autoren persönlich. Dann wird gejammert, dass man kein Lückenbüßer sein will und Steuern sind zur Finanzierung natürlich untersagt. Es wird propagiert, ARD gehöre bei jedem zweiten zum Lieblingssender der Deutschen. Zum Beweis wird selbstverständlich eine ARD-Umfrage verwendet.
Das Beste zum Schluss: in der Schweiz ist eine Volksabstimmung über die Einführung dieses Finanzsystems geplant. Als wenn die Schweizer sich freiwillig versklaven lassen würden, so blöd können die doch nicht sein, soll hier wohl vermittelt werden. ABER: Dass dieses Finanzmodell dort ebenfalls umstritten ist und auch für zwei Volksinitiativen Unterschriftensammlungen zur kompletten Abschaffung der Gebühren in der Schweiz geplant sind, erfährt man erst, wenn man den Link dazu anklickt. Hier der entsprechende Link zum Artikel aus "Neue Zürcher Zeitung", NDR wird ihn wohl schnellstmöglich entfernen:
http://www.nzz.ch/schweiz/das-volk-wird-ueber-neue-billag-gebuehr-abstimmen-1.18459483
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Ausschnitte aus „Neue Zürcher Zeitung“ Sa. 17.01.15
Empfangsgebühren
Das Volk wird über neue Billag-Gebühr abstimmen
Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) kommt definitiv vors Volk.
Auch alle Haushalte bezahlen
In der Tat sollen mit dem neuen Gesetz auch sämtliche Haushalte unabhängig vom Besitz von Empfangsgeräten die Billag-Gebühren zahlen müssen.
Die Abstimmung, welche bereits am 14. Juni stattfinden könnte, wird wohl oder übel auch zu einem Votum pro oder contra SRG.
Derzeit werden auch für zwei Volksinitiativen Unterschriften gesammelt, welche die Empfangsgebühren ganz abschaffen wollen.
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... Dass der Rundfunkbeitrag in dem Papier konsequent "Zwangsabgabe" genannt wird, sei im Übrigen "in keinem Fall wertend gemeint", so Thum weiter.
Der Finanzexperte sieht darin einen rein deskriptiven Begriff: Jeder sei gezwungen, zu zahlen...
Was soll es denn sonste sein??
:o
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Die Schweizer sind eben nicht solche Duckmäuser und Angsthasen,wie die Meisten Deutschen,die man aus dem Dornröschenschlaf mit einer Streicheleinheit wecken muss.
Wer hat's erfunden"Die Schweizer" ;).Zur Nachahmung empfohlen.
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... Dass der Rundfunkbeitrag in dem Papier konsequent "Zwangsabgabe" genannt wird, sei im Übrigen "in keinem Fall wertend gemeint", so Thum weiter.
Der Finanzexperte sieht darin einen rein deskriptiven Begriff: Jeder sei gezwungen, zu zahlen...
Diese völlig zurecht zutreffende Umschreibung des Rundfunkbeitrags als Zwangsabgabe ist wie ein rotes Tuch für den ÖRR. Diesen Missstand kann man gar nicht oft genug erwähnen , vor allem in meinen Widersprüchen habe ich diesen Zwang als Tatbestand in sämtlich möglichen Variationen immer wieder passend eingebaut.
Denen muss man immer und immer wieder mit konstanter Boshaftigkeit ihr schändliches Tun vor Augen halten und unter die Nase reiben. Damit das bei denen konsequent verdrängte schlechte Gewissen wenigstens ein klein wenig Wirkung entfaltet.
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Denen muss man immer und immer wieder mit konstanter Boshaftigkeit ihr schändliches Tun vor Augen halten und unter die Nase reiben. Damit das bei denen konsequent verdrängte schlechte Gewissen wenigstens ein klein wenig Wirkung entfaltet.
Ich habe dort heute einen Kommentar, der in diese Richtung geht, hinterlassen. Mal schauen ob der NDR ihn veröffentlicht.
Sie haben den Kommentar zensiert veröffentlicht:
zorn schrieb am 17.01.2015 09:06 Uhr:
Der Zwangsbeitrag ist ein diktatorischer Eingriff in meine Privatautonomie (Art. 2 eures GG).
Ich habe weder Fernseher noch Radio und soll für eure fetten Gehälter und Betriebsrenten bezahlen.
"Auch die Idee der Autoren des Gutachtens, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus Steuergeldern zu finanzieren, widerspricht geltendem Recht." Die Deutsche Welle, sie gehört auch zum ÖRR, wird sehr wohl mit Steuergeldern finanziert.
"Bei der Finanzierung durch die Nutzer hat sich der Gesetzgeber auf eine unglückliche Mischform festgelegt. Denn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt." (S. 34 des Gutachtens) Die 16 Landtage haben somit ihre Gesetzgebungskompetenz überschritten, denn Steuern fallen in die Kompetenz des Bundes.
Ich zahle nicht für euren Staats-Rundfunk!
Anmerkung der Moderation:
Verzichten Sie bitte in Ihren Beiträgen darauf, für Ihre eigenen oder für andere Webseiten zu werben.
Zensierter Text: http://www.zahlungsstreik.net
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Anmerkung der Moderation:
Verzichten Sie bitte in Ihren Beiträgen darauf, für Ihre eigenen oder für andere Webseiten zu werben.
--> vielleicht so ;-) beim nächsten Kommentar
Wie ich kann, jeder Büger mit einer Suchmaschine seiner Wahl selbst die Bedeutung der Worte Zahlungstreik und Rundfunk nachschlagen und sehr wahrscheinlich feststellen nicht allein zu sein.
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Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.
Wenn's denn mal so wäre.
Ja richtig, wenn's dann mal so wäre...!
In der Realität sieht es doch so aus, dass sozial schwache mit geringem Einkommen derzeit von der staatlichen Hetze gejagt und vollstreckt werden und ihnen somit jede Menge Schwierigkeiten für ihr gesamtes Leben gemacht werden. Und das ist ALLES STAATLICH ERLAUBT.
Menschen, die auf Staatsleistungen verzichten und keine beantragen oder keine erhalten, wie zum Beispiel viele Studenten, deren BaFöG-Zeiten abgelaufen sind und die dann nichts mehr erhalten, sondern sehen müssen, wie sie Vollzeit arbeiten und studieren, was unmöglich ist, werden dazu noch von den STASI-Methoden des BS, abgesegnet durch den deutschen Staat, in die Zwangsvollstreckung und in die Enge getrieben.
Person A war auch mal Studentin und bekam 2 Jahre BaFöG. Danach konnte sie sehen, wo sie blieb. An Fertigstudieren und Vollzeitarbeiten war nicht zu denken. Da Person A nicht verhungern wollte und auch ihre Wohnung behalten wollte, ging sie lieber arbeiten statt fertig zu studieren.
Damals hat Person A den deutschen Staat schon sehr lieben gelernt. Wenigstens brauchte Person A in dieser Zeit keine Zwangsgebühren zu bezahlen.
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Die Schweizer sind eben nicht solche Duckmäuser und Angsthasen,wie die Meisten Deutschen,die man aus dem Dornröschenschlaf mit einer Streicheleinheit wecken muss.
Wer hat's erfunden"Die Schweizer" ;).Zur Nachahmung empfohlen.
Ja richtig, den Deutschen kann man echt alles verkaufen, jedenfalls dem Normalbürger. Viele interssieren sich nur für F, F und F. Und wenn sie dann fürs dritte F auch noch bezahlen müssen, geschieht es ihnen teilweise recht, weil sie so blöd sind, autoritätsgläubig und obrigkeitshörig.
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Der NDR hat nun endlich seine Meinung zu diesem Gutachtenveröffentlicht:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Strittiges-Gutachten-zu-Oeffentlich-Rechtlichen,rundfunkbeitrag252.html
mein Kommentar dazu wurde unzensiert freigeschaltet
mario walter schrieb am 17.01.2015 09:18 Uhr:
Der Rundfunkbeitrag wird völlig zurecht als Zwangsbeitrag dargestellt.
Man kann dies einfach nicht oft genug wiederholen und sollte es bei jeder sich bietenden Gelegenheit besonders hervor heben.
Denn nur mit dem gesetzlichen Druck der erzwungenen Zahlung in der Hinterhand , lässt sich der so wahnsinnig ausgeuferte öffentlich-rechtliche Rundfunk am Leben erhalten.
Wenn man sich so finanziell abgesichert fühlen kann und nicht nach den harten Regeln des Marktes wirtschaften muss , kann man sich halt auch einige vom Auftrag abweichende Auswüchse erlauben .
In einer schon fast normalen Selbstbedienungsmentalität werden so die fürstlichen betrieblichen Zusatzrenten der ÖRR-Mitarbeiter finanziert. Entweder werden diese direkt vom Rundfunkbeitrag zweckentfremdet abgezweigt oder man finanziert diese aus Zinserträgen von als Reserve geparkten Unsummen ebenfalls sinnwidrig der eigentlichen angedachten Verwendung.
In einem mit Zwang finanziertem System hat eine betriebliche Altersvorsorge welche davon mit gespeist wird , absolut nichts verloren.
Die vielen mehr oder weniger unfreiwillig Zahlenden können sich vielmals keine eigene vernünftige Altersvorsorge leisten und aufbauen , müssen aber per Gesetz verordnet die Edelrenten einer privilegierten Minderheit in ungebührender Höhe mittragen.
Daher zahle ich schon seit über 2 Jahren keinen Rundfunkbeitrag mehr.
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In einer schon fast normalen Selbstbedienungsmentalität werden so die fürstlichen betrieblichen Zusatzrenten der ÖRR-Mitarbeiter finanziert. Entweder werden diese direkt vom Rundfunkbeitrag zweckentfremdet abgezweigt oder man finanziert diese aus Zinserträgen von als Reserve geparkten Unsummen ebenfalls sinnwidrig der eigentlichen angedachten Verwendung.
In einem mit Zwang finanziertem System hat eine betriebliche Altersvorsorge welche davon mit gespeist wird , absolut nichts verloren.
Die vielen mehr oder weniger unfreiwillig Zahlenden können sich vielmals keine eigene vernünftige Altersvorsorge leisten und aufbauen , müssen aber per Gesetz verordnet die Edelrenten einer
privilegierten Minderheit in ungebührender Höhe mittragen.
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In diesem Zusammenhang würde mich mal die Position der "Dienstleistungsgewerkschaft ver.di" interessieren. Wie stehen die dazu? Die Beschäftigten beim örR sind ja innerhalb der Gewerkschaft auch nur eine kleine Minderheit.
Gibts hier im Forum ver.di-Mitglieder, die das mal bei "ihrer" Gewerkschaft erfragen können?
Wie ist es zu rechtfertigen, dass z.B. schlecht bezahlte Reinigungskräfte im öffentlichen Dienst gezwungen werden, die Luxusrenten anderer ver.di-Mitglieder zu finanzieren?
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Hier ein interessantes Kommentar:
Das NDR Magazin Zapp hat sich zum Gutachten aus dem Bundesfinanzministerum geäußert.
Es war nicht zu erwarten, dass sich das Magazin mit Freude auf das Gutachten stürzt, deshalb wird gleich in Frage gestellt, warum sich der Gutachterausschuss denn mit so etwas befasse. Hier kommt dann immerhin Professor Marcel Thum zu Wort. [...]
Weiter: http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2015.html#20150117 (http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2015.html#20150117)
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Hallo.
Das NDR Magazin Zapp hat sich zum Gutachten aus dem Bundesfinanzministerum geäußert.
Hier ist überigens das originale Interview von der NDR/ZAPP-Journalistin Janina Kalle mit einem der Co-Autoren des Gutachtens, Professor Marcel Thum als Video (aber mit miserabler Tonqalität):
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Interview-Marcel-Thum-Geld-besser-einsetzen,zapp8334.html (http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Interview-Marcel-Thum-Geld-besser-einsetzen,zapp8334.html)
Frei 8)
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"Der neueste "ARD-Trend 2014" kommt übrigens zu folgendem Ergebnis: "Jeder Zweite zählt Das Erste zum Kreis seiner Lieblingssender. Damit ist das ARD-Gemeinschaftsprogramm der beliebteste Fernsehsender in Deutschland." Es steht also zu befürchten, dass diese Zuschauer nicht nur Talkshows, "Titel Thesen Temperamente" und die Tagesthemen schauen, sondern auch den "Tatort" und die "Sportschau".
Und deswegen sollten alle zahlen? Wenn einer A sagt, dann sollte auch B sagen.
B) wir wollen nicht durch den Zwangsbeitrag gezwungen werden, etwas zu zahlen, was wir nicht sehen wollen.
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Aus dem Interview des NDR mit dem Co-Autor des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesfinanzministeriums Herrn Marcel Thum, ab 15:20:
Janina Kalle, NDR: "Woher wissen Sie eigentlich, dass die Gelder bisher nicht effektiv verwendet werden?"
Marcel Thum: "Also, wir haben ja nicht behauptet, dass dort in bestimmten Bereichen Ineffizienzen sind, wir haben nur darauf hingewiesen, dass es im Gegensatz zu anderen Bereichen, mit ... wo Gelder der öffentlichen Hand eingesetzt werden, es dort bisher sehr wenig Überprüfungen gibt zur Frage, ob sie effizient eingesetzt werden, wir sehen inzwischen im Krankenhausbereich sehr umfassende Effizienzanalysen, wir überlegen uns auch um die Kosten der Gesundvorsorgen niedrig zu halten sehr genau, welche Krankenhäuser welche Leistungen anbieten sollen, eben die, die das bei einer gegebenen Qualität möglichst günstig machen können, ähnliches gibt´s bei Schulen, gibt´s bei der ganzen öffentlichen Verwaltung und da stellt sich halt die Frage, ob man das nicht auch auf den öffentlichen Rundfunk anwenden könnte, es gibt ´ne ganze Menge von Instrumenten, die in der Wissenschaft genutzt werden, und die könnte man eben auch hier anwenden, um zu sehen, ob irgendwo Ineffizienzen vorliegen und dann eben auch mehr aus dem Geld der Steuerzahler rausholen."
Janina Kalle, NDR: "Und Sie würden sagen, die KEF und die Rechnungshöfe sind da nicht ausreichend?"
Marcel Thum: "Also die Rechnungshöfe haben im Prinzip die Kompetenz, die nutzen auch solche Instrumente an anderer Stelle oder kaufen sich dieses know-how von der Wissenschaft her ein, es wurde nur bisher hier nicht genutzt, warum weiß ich nicht, das ist eben auch eine Frage, die der Beirat aufgeworfen hat, können wir das hier nicht mal ... können wir dieses Instrumentarium, was ja vorhanden ist, und auch sicher zur Akzeptanz dann der Rundfunkanstalten beitragen würde, wenn man sieht, einige sind da sehr effizient, das wird bisher eben nicht genutzt und wir haben die Frage aufgeworfen: Warum sollte man das nicht mal machen ..."
Janina Kalle, NDR: -kurz- "... weil es die KEF gibt ... "
Marcel Thum: "Ja, aber die KEF macht´s halt bisher nicht, warum weiß ich nicht, also ... sie haben im Prinzip einige, zumindest einige der KEF-Mitglieder haben die Kompetenz, haben die Kompetenz in den Häusern sitzen ja Rechnungshofvertreter mit drin, da gibt´s Kompetenzen. Unser Vorschlag war, die eben zu nutzen."
Pause und Themenwechsel
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Pause und Themenwechsel
...mal nur so nebenbei als Anmerkung von mir:
Ich fand dort ziemlich viele "Pausen".
Lange Pausen. Desorientierung bei der Interviewerin, wie es schien.
Und/ oder mangelhafte Vorbereitung + mangelndes Sachwissen.
Da hätten viele von uns hier wohl fundiertere Fragen stellen können.
Auch die Tonqualität - insbesondere die der Fragestellerin - mangelhaft.
Man kann fast nix verstehen.
Insgesamt wirkte das alles nicht sonderlich professionell...
...gnädigerweise würde ich das vielleicht noch als "Rohversion" für ein geschnitten oder schriftlich wiedergegebenes Interview durchlassen.
Interessant wäre ja auch mal, wann und was davon eigentlich tatsächlich über den Äther gesendet wurde.
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So, hier kommt die ausstehene Antwort des NDR (mein "Mailüberfall" an den SWR wurde an den hier zuständigen "NDR" weitergeleitet):
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Mail vom 3. Januar 2015 an den SWR, die ich hiermit im Auftrag des ARD-Vorsitzenden Lutz Ma***or gerne beantworte. Sie weisen uns in Ihrem Schreiben auf das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ hin und fragen, wann der öffentlich-rechtliche Rundfunk darüber berichtet.
Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium besteht vornehmlich aus Wissenschaftlern für Steuerrecht und Ökonomie und hat sich - ohne Auftrag des Bundesfinanzministeriums – deshalb ausschließlich aus finanzwissenschaftlicher Sicht mit dem Thema beschäftigt. Unsere medienpolitische Grundordnung, wonach Medienpolitik in Deutschland nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Sache der Länder ist, wurde dabei völlig ausgeklammert. Mehr noch: eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt würde gegen das Staatsfernegebot des Grundgesetzes verstoßen. Dass die Lösungsvorschläge der Wissenschaftler also durchdacht und umsetzbar seien, wie Sie schreiben, kann ich nicht teilen.
Im NDR Fernsehen hat übrigens das Medienmagazin „Zapp“ am 14. Januar 2015 über das Gutachten berichtet. Darin kommt auch einer der Autoren zu Wort, der Ihrem Urteil, andere Medien hätten „sachgerecht“ über das Papier informiert, widerspricht:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Strittiges-Gutachten-zu-Oeffentlich-Rechtlichen,rundfunkbeitrag252.html
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk basiert auf dem Solidarprinzip. Jeder trägt dazu bei, dass es ein umfassendes Angebot gibt, das informiert, unterhält und bildet. Dieses Prinzip ist in den vergangenen Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden. Es funktioniert, auch im internationalen Vergleich, gut, der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland gehört zu den besten der Welt.
Sicher, Gedankenfreiheit ist Bestandteil der Demokratie. Aber haben Sie sich auch einmal umgekehrt die Frage gestellt, wie unsere Medienlandschaft ohne die öffentlich-rechtlichen Angebote auss ähe? Ein rein werbefinanzierter Rundfunk zielt auf Masse ab. Spezialisierte Programme oder gar Minderheitenbedürfnisse würde es kaum geben. Ich dagegen möchte auf den hochwertigen Journalismus in den öffentlich-rechtlichen Programmen, die Kulturangebote, anspruchsvolle Unterhaltung auch zu gesellschaftlich relevanten Themen oder die hintergründige Sportberichterstattung nicht verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxxxxxxx Xxxxxxx
Norddeutscher Rundfunk
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Interessant wäre ja auch mal, wann und was davon eigentlich tatsächlich über den Äther gesendet wurde.
Der NDR schreibt in seiner Mail dazu:
(...) Im NDR Fernsehen hat übrigens das Medienmagazin „Zapp“ am 14. Januar 2015 über das Gutachten berichtet. Darin kommt auch einer der Autoren zu Wort, der Ihrem Urteil, andere Medien hätten „sachgerecht“ über das Papier informiert, widerspricht:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Strittiges-Gutachten-zu-Oeffentlich-Rechtlichen,rundfunkbeitrag252.html
(...)
Am Mittwoch, 14. Januar 2015, zur "besten" :P Sendezeit mitten in der Woche wo die meisten Arbeitnehmer (wie z.B. auch ich) und Schüler meistens schon schlafen, und zwar in dem Nachrichtenmagazin Zapp um 23:10 bis 23:40 Uhr, nach einem langen Bericht über den Anschlag in Paris, einem Bericht über einen neuem Mixer und Schleichwerbung, einen Bericht über Kryzbekistan (das Land was es gar nicht gibt), und einem Bericht über Gefängnisse in China, kam in der letzten Minute der mehrere Sekunden dauernde Hinweis, dass wegen der vielen wichtigen Meldungen der angekündigte Bericht nicht Bestandteil dieser Sendung ist, sondern auf der Homepage zu finden ist... :P
Hier die Sendung, der o.g. Hinweis ca. in der 29. Minute:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Das-Medienmagazin,sendung328152.html
Das sagt doch eigentlich alles... >:D
Frei 8)
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Die drei Begriffe,informiert(falsch)unterhällt(Nur Müll),bildet(Verdummung wo ist da Bildung)sagen eigentlich alles aus.
Wir könnten gut ohne diesen örR leben und hätten Geld für Bildung,wie wir sie wünschen und wollen.
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So, den folgenden Text habe ich nun doppelt bekommen, einmal vom hr und einmal vom mdr.
Den vom hr durfte ich nicht veröffentlichen, wegen eines speziellen e-Mail-Abbinders. Dort habe ich aber entsprechend nachgefragt -aber noch ohne Antwort. Bin mal gespannt, wie oft ich den Text jetzt noch erhalte, auf Grund der Vielfalt meiner Anfragen ;-]
Die haben dann aber auch alle nochmal Spass mit mir, wenn ich dann nochmal antworte. Wenn jeder mir den gleichen Text schreibt, kann ich auch meine individuelle Antwort standardisieren.
Hier der Text vom mdr:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Emails an unsere Hörfunkprogramme MDR FIGARO und MDR JUMP, die zur Beantwortung an die Hauptabteilung Kommunikation des MDR gegeben wurden. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie vermuten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zum Thema "Gutachten zum Rundfunkbeitrag des Wissenschaftlichen Beirates" berichtet. Dies können wir so nicht bestätigen.
Richtig ist, dass Sie auf unseren Internetseiten keine Pressemitteilung oder Stellungnahme zu der Thematik finden können. Dies hat einen einfachen Grund: wir haben dazu keine Presseinformation herausgegeben.
Die Sprecherin des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) teilte bereits am 29.12.14 auf Nachfrage mit, dass sich der Wissenschaftliche Beitrat auf eigene Initiative dieses Thema vorgenommen hat. Das BMF hat das Thema nicht in Auftrag gegeben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Sache der Bundesländer, nicht aber der Bundesministerien, kurz: das BMF ist nicht zuständig.
Inhaltlich ist das Gutachten zudem rein ökonomisch ausgerichtet und marktwirtschaftlich orientiert, was sich auch in der Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirats widerspiegelt. Der besondere gesellschaftliche und kulturelle Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird aus unserer Sicht nicht berücksichtigt. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, wie die Vorschläge des wissenschaftlichen Beirats hinsichtlich der Aufgaben und Finanzierung der Rundfunkanstalten mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang gebracht werden könnten.
Wir hoffen, dass Sie nachvollziehen können, warum es kein offizielles Statement zum Gutachten und damit auch keine Pressemeldung gibt.
Die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender hingegen haben das Gutachten durchaus aufgegriffen. Im WDR beispielsweise widmete WDR 5 dem Gutachten einen Beitrag in seinem Medienmagazin Töne, Texte, Bilder am 03.01.15. Den zugehörigen Artikel sowie den Beitrag, in welchem Hendrik Zörner - Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbandes - zu Wort kommt, können Sie online abrufen: http://goo.gl/0C2kxP
Melden Sie sich gern wieder, wenn Sie Fragen und Anregungen haben, denn so erfahren wir, was unsere Hörer und Zuschauer bewegt!
Mit freundlichen Grüßen
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Hendrik Zörner DJV-Pressesprecher
Hendrik Zörner, zuletzt für die niedersächsische Landesregierung in den Bereichen PR, Marketing und Messen tätig, ist neuer Pressesprecher des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) und bestreitet vom Hauptstadtbüro in Berlin aus die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Organisation.
http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/hendrik_zoerner_djv_pressesprecher/ (http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/hendrik_zoerner_djv_pressesprecher/)
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Ich hatte unter anderem RadioX angeschrieben, die Antwort dazu recht positiv ( im Gegensatz zu den anderen)
Hallo...
Vielen Dank für Ihre Nachricht und die Links. Wir haben Ihre E-Mail an die Redaktion des ABS-Magazins weitergeleitet.
Vielleicht greifen die Redakteur_innen das Thema ja in einer der nächsten Sendung auf.
Viele Grüße aus dem RadioX Büro.....
und 1 Tag später:
Hallo...
vielen Dank für deine Anfrage. Ich werde das Thema auf der nächsten Redaktionssitzung ansprechen.
Diesen Monat sind wir schon voll mit Themen, aber vielleicht klappt es ja nächsten Monat
Beste Grüße
ABS-Redaktion
Man muss dazu sagen, das die als Stadtradio ein komplett anderes Programm haben und sich vom Mainstream Gedudel komplett abheben.
Warten wir ab was passiert
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GEZ-vor-dem-Ende?
Das Gutachten, das 32 Wirtschaftswissenschaftler für das Bundesfinanzministerium erstellt haben, ist der bisher radikalste Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
http://www.berlinertageszeitung.de/index.php/boulevard-news/60-boulevard/2841-gez-vor-dem-ende.html (http://www.berlinertageszeitung.de/index.php/boulevard-news/60-boulevard/2841-gez-vor-dem-ende.html)
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Zitat:
„Sollte das Gutachten der 32 Ökonomen vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium tatsächlich umgesetzt werden, bleibt beim öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem in Deutschland kein Stein auf dem anderen.“
Schön zu lesen. ;) >:D
Da empfindet man spontan nachträglich den gestrigen Infostand in Frankfurt
nicht mehr ganz so a.....kalt.
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http://www.berlinertageszeitung.de/index.php/boulevard-news/60-boulevard/2841-gez-vor-dem-ende.html
Trifft den Nagel voll auf den Kopf.Eine Zeitung die es wagt auch die Rechtsprechung zu kritisieren.Lesen unsere Rechtsgelehrten alle keine Zeitung?Ach ich hatte vergessen,die schauen ja alle nur ARD und ZDF.