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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: y0shi am 05. Januar 2015, 05:10

Titel: Klärung - Zahlen unter Vorbehalt
Beitrag von: y0shi am 05. Januar 2015, 05:10
Hallo,

Leider hat Person A den ersten Thread ausversehen gelöscht, deshalb nochmal in Kurzform  :'(

Person A hat jetzt den "Bestätigung der Anmeldung" Brief erhalten. Person A zieht in Erwägung wie hier beschrieben (http://www.akademie.de/wissen/rundfunkbeitrag-gebuehrenbefreiung) eine Zahlung unter Vorbehalt zu stellen. Leider findet sie den Artikel etwas unklar, deshalb nochmal Nachfragen möchte ob dies so richtig ist:
Eine Zahlung unter Vorbehalt ist nur möglich bis der erste BESCHEID kommt, da es danach keine Zivilrechtssache mehr ist?
Müsste sich Person A also für diesen Schritt entscheiden BEVOR der erste Bescheid kommt? Das wäre nämlich bald. Wie verhält sich Person A jetzt am klügsten?  Und wie sinnvoll ist das ganze überhaupt?

Des weiteren hat Person A im Forum den Thread
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.0.html
über ruhende Verfahren gefunden. Person A wüsste gerne ob bei gleichem Vorgehen dieser Zustand erzwungen werden kann, oder ob es Glückssache ist ob das Gericht den Prozess ruhen lässt oder selber entscheidet. Da es ja scheinbar gute Neuigkeiten gibt (http://www.focus.de/finanzen/news/netflix-statt-ard-regierungsgutachter-wollen-rundfunkbeitrag-abschaffen_id_4369489.html) hätte Person A die Hoffnung auch zu diesem Punkt zu kommen und dann zu warten bis die ganze Räuberhöhle dichtgemacht wird.
Die Frage ist also, kann Person A diesen Zustand herbeiführen oder kann das schief gehen?

Person A hat sich mit dem ganzen Mist jetzt die Nacht um die Ohren geschlagen, hat Angst das bald die grünen Männchen vor der Tür stehen und fühlt sich ziemlich aufgeschmissen wütend und ehrlich gesagt einfach ängstlich. Des weiteren verfasst sie diesen Beitrag nun zum zweiten mal (eigene Dummheit). Verzeiht ihr also bitte falls irgendwas unklar ist, Person A hat sich wirklich Mühe gegeben und hofft jetzt endlich schlafen zu können. Sie bedankt sich schonmal für alle Hilfe!
Titel: Re: Klärung - Zahlen unter Vorbehalt
Beitrag von: PersonX am 05. Januar 2015, 09:06
Zitat
Und wie sinnvoll ist das ganze überhaupt?
Das ist nicht sinnvoll, weil das Geld dann weg ist, und erstmal nicht für die eigene Klage bereit steht.
Zudem ist das Geld dauerhaft weg, weil es nicht zurück gezahlt werden wird, das aus dem Grund das es dafür keine Rücklagen bei den Rundfunkanstalten gibt, sondern die Rückzahlung aus den laufenden Einnahmen erfolgen würden. Sollte der Rundfunkbeitrag als unzulässig eingestuft werden, wird es keine laufenden Einnahmen mehr geben, weil auf Schlag alle Bürger die Zahlung einstellen würden. PersonX hofft mal es ist verständlich.

Zitat
Person A wüsste gerne ob bei gleichem Vorgehen dieser Zustand erzwungen werden kann, oder ob es Glückssache ist ob das Gericht den Prozess ruhen lässt oder selber entscheidet.
Das kommt auf die Klage und die Gründe an, sind es im Grunde die gleichen Gründen, kann dann bei Klageeinreichung entsprechend mit beantragen. Die Wahrscheinlichkeit ist dabei als recht hoch einzustufen, weil es bereits Klagen oberhalb der VG gibt, und ein einfaches VG bevor es sich Arbeit macht zunächst immer bestrebt ist das zu vermeiden.

Zitat
hat Angst das bald die grünen Männchen vor der Tür stehen
kommen nicht
oder erst dann, wenn der GV diese zu Hilfe holt, das kann an sich nur passieren, wenn mit dem GV/Amtsgericht nicht kommuniziert wird. Zum Thema Haftbefehl, dieser muss seitens der Landesrundfunkanstalt mit Kostenauflagen vor einem Richter beantragt werden, und hat mit den grünen Männchen nicht so viel zu tun.


Das mit dem Haftbefehl und wie lachhaft das ist wird hier diskutiert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg81273.html#msg81273
dort dem externen Link folgen und feststellen, dass das sehr wahrscheinlich ein Papiertiger ist

Titel: Re: Klärung - Zahlen unter Vorbehalt
Beitrag von: Frei am 05. Januar 2015, 09:18
Hallo.

Als erstes könnte die fiktive Person A tief durchatmen, sich entspannt zurücklehnen und ohne irgendwelche Zahlungen zu leisten und Antworten auf die rechtlich völlig irrelevanten Mahn- und Drohbriefe zu schreiben  auf den Beitragsbescheid / Feststellungsbescheid  mit Rechtsmittelbelehrung warten, denn erst der begründet eine Beitragspflicht.
(Oder rechnet sich Person A auch etwa selber aus, wie hoch z.B. die zu zahlenden Steuern sind, und zahlt diese im Vorraus, bevor der Steuerbescheid kommt?)

Dem Beitragsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung könnte Person A dann fristgerecht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt widersprechen, sonst wird der rechtskräftig.

Und falls dann ein negativer Widerspruchsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommen sollte könnte sich Person immer noch überlegen ob sie bezahlen oder klagen will.

Frei 8)
Titel: Re: Klärung - Zahlen unter Vorbehalt
Beitrag von: koppi1947 am 05. Januar 2015, 10:53
Genau,nur so wird ein Schuh daraus,das Geld muss knapp werden,am besten gar nicht mehr fliessen.Wie schon einmal mitgeteilt,wer Angst hat,legt die 18 € auf die Seite,aber nicht zum BS.
Titel: Re: Klärung - Zahlen unter Vorbehalt
Beitrag von: Bürger am 06. Januar 2015, 04:52
"Zahlung unter Vorbehalt" wäre theoretisch (und entgegen den Verlautbarungen des Beitragsservice) sehr wohl möglich, solange kein Bescheid = Verwaltungsakt ergangen ist, der das Prozedere ins Verwaltungsrecht erhebt.

Hierzu gibt es bereits einen sehr umfangreichen Thread im Forum... ;)
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber insbesondere auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Personliche Anmerkung von mir:
"Unter Vorbehalt" seinem Gegner den Kampf gegen einen selbst auch noch zu finanzieren,
ist wie dem Henker "unter Vorbehalt" ein Beil auszuhändigen... ;)



Da es nach Erhalt der "Bestätigung der Anmeldung" und nachzulesen unter
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
üblicherweise noch Wochen bis Monate dauert, bis der Bescheid zugestellt wird - und dann nach Widerspruch ebenfalls nochmals Wochen bis Monate dauert bis ein Widerspruchsbescheid zugestellt wird, gegen den dann erst Klage eingereicht werden kann, ist davon auszugehen, dass bis dahin weitere Erkenntnisse bzgl. "Aussetzung" oder "Ruhendstellung" des Verfahrens in der 1. Instanz in Erwartung höherinstanzlicher Entscheidungen gesammelt wurden.

Ruhig Blut also... ;)
...und die Zeit intensiv nutzen zum eingehenden Einlesen und Verstehen des Konstrukts & Prozederes

"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: Klärung - Zahlen unter Vorbehalt
Beitrag von: y0shi am 11. Januar 2015, 16:19
Wollte mich nochmal im Namen von Person A bedanken :)
Person A hat sich jetzt entschlossen erstmal garnichts zutun bis der erste Bescheid ankommt, bzw sich erstmal weiter einzulesen. Person A hat außerdem eingesehen dass das zahlen unter Vorbehalt wohl wirklich nicht sonderlich sinnvoll ist.


Person A hätte außerdem noch folgende Fragen:

- Person A wird wohl demnächst umziehen, besteht Chance dass dies Person A noch mehr Zeit erkauft?

- Person A ist außerdem Student und ein bekannter von Person A hat ihm gesagt dass er auf die "Bestätigung der Anmeldung" Post mit einem Brief in dem quasi "Ich hab kein Geld, ich werde das nicht zahlen, klagen sie ruhig, hier gibts eh nichts zu holen" stand reagiert hat, und seitdem (mehrere Monate) Ruhe hat. Hat das jemand schonmal gehört? Kann man da als Student ohne Geld irgendwas drehen?

- Person A würde gerne wissen inwiefern die Eltern von Person A belangt werden, da er sonst auch die "kein Geld" Schiene fahren könnte, da er nur ca 350€ für einen Studentenjob verdient.

- Viele Leute die nicht wirklich Ahnung davon haben warnen sie vor hohen Strafgebühren o.ä. Gibts da einen Überblick ob/für was Strafgebühren anfallen? Person A vermutet dass er zumindst im Zweifelsfall den Gerichtsvollzieher zahlen muss?

Bis ein echter Bescheid kommt erstmal garnichts zutun und dann im Zweifelsfall nochmal fragen ist aber in jedem Fall das sinnvollste, oder? Vielen Dank!

PS: Person A möchte nochmal anmerken dass er alle verlinkten Beiträge bereits gelesen hat. Person A findet diese nur teilweise schwer verständlich (Juristensprache etc.), und ist sich oft nicht sicher ob er sie richtig verstanden hat, und fragt deshalb lieber nochmal genauer nach. Person A hofft dass das in Ordnung ist und nicht als Spam gesehen wird.