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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Caveman am 04. Januar 2015, 21:43
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Hallo Zusammen,
habe folgende Frage:
Wer muss in einer WG bezahlen ? Kann sich der Beitagsservice einen aussuchen ? oder muss Sie einen der bezahlen will akzeptieren?
vorweg: gibt es hierzu einen genauen Gesetzestext, der das regelt ? Wenn ja, wo finde ich den.
angenommen, es ist eine WG mit 3 Personen. Person A bezahlt die Beiträge , Person B nicht. Person C zieht später in die WG und wird von der Gez zwangsangemeldet und zur Kasse gebeten.
Person C ist Harz 4 und damit befreit !
Dann zieht Person A aus. Person C schickt weiterhin die Befreiung an Gez. Person C wird mitgeteilt, dass das Konto deaktiviert wird.
Der Beitagsservice schliesst das Konto von Person C und aktiviert das alte Konto von Person B.
Person B soll nun bezahlen weil ja Person C vom beitrag befreit ist. Zitat Beitagsservice " einer muss ja bezahlen und Person C macht/Kann dieses ja nicht.
Kann der Beitagsservice sich aussuchen, wer bezahlen muss ??
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In diesem Fall kann sich der Beitragsservice keinen aussuchen: Person B ist hier in der neuen Wohnkombination als einzige beitragspflichtig und wird daher für die Abgabe herangezogen.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §2(3):
http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/rundfunkbeitragsstaatsvertrag100.pdf
Wir empfehlen allerdings: ins Forum einarbeiten, Widerspruch einlegen und nicht zahlen.
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Steht auch schon hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12499.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12499.0.html)
Kurzantwort: Der Beitragsservice kann sich nach RBStV unter den Bewohnern, die keine Befreiung haben, einen aussuchen.
Ach ja, es MUSS natürlich keiner bezahlen, weil der RBStV gegen das Grundgesetz verstößt.