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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Hailender am 02. Januar 2015, 18:12
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Wichtige Post an die Landesrundfunkanstalt mindestens per Einschreiben mit Rückschein:
PCWelt.de, aus 2015 (aktualisiert 27.12.2019)
Einwurfeinschreiben sind nicht immer rechtssicher
Wer eine wichtige Mitteilung rechtssicher zustellen lassen will, verwendet oft ein Einwurfeinschreiben. Doch Vorsicht: Ein Einwurfeinschreiben garantiert keineswegs, dass ein Dokument rechtssicher und termingerecht zugestellt wird. Wir zeigen die Probleme anhand eines Präzedenzfalles und baten einen Rechtsexperten um eine Bewertung.
von Hans-Christian Dirscherl
Weiterlesen unter
http://www.pcwelt.de/ratgeber/Einwurfeinschreiben-sind-nicht-immer-rechtssicher-6113602.html
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Na klar, und dann nimmt das keiner rechtzeitig an, Seite 2 im oben stehenden Link lesen
http://www.pcwelt.de/ratgeber/Einwurfeinschreiben-vs-Postzustellungsurkunde-6113673.html
Fazit: Im Zweifelsfall besser Gerichtsvollzieher als Einschreiben
Für die Masse der Fälle dürfte das (Einwurd)-Einschreiben als Zustellmethode ausreichend sicher sein. Und zwar in allen diesen Fällen, in denen der Absender nicht davon ausgehen muss, dass der Empfänger die Entgegennahme verweigern wird. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn der Empfänger kein Interesse daran hat, das Einschreiben entgegen zu nehmen. Dann verbietet sich nicht nur das Übergabe-Eeinschreiben, bei dem der Empfänger den Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigen muss, sondern auch das beliebte Einwurfeinschreiben, falls es bei letzterem Problem mit der Zustellung gibt (wie in unserem Beispiel). Die sicherste Zustellungsform mit Beweiskraft ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher (Paragraph 132 BGB). Den für Ihren Fall zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren Sie bei Ihrem Amtsgericht.
Die Schreibfehler wurden im Zitat nicht geändert.
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Na klar, und dann nimmt das keiner rechtzeitig an, Seite 2 im oben stehenden Link lesen
Ich hatte auch geschrieben:
Wichtige Post an die Landesrundfunkanstalt mindestens per Einschreiben mit Rückschein.
Es geht also auch durchaus höherwertiger wie z.B. durch die persönliche Zustellung inkl. eines Zeugen oder einen Gerichtsvollzieher.
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Sollte das Einschreiben - wegen mir auch mit Rückschein - aus irgendeinem Grund nicht abgeholt werden, kommt es zurück -> was dazu führen kann, dass die Frist abläuft.
Aus diesem Grund ist das nur sinnvoll, wenn da noch ausreichend Restzeit vorhanden ist, damit in diesem Fall noch eine Reaktion erfolgen kann.
Hat eine Person A dieses Pufferzeitfenster nicht, wählt diese besser einen rechtsicheren Weg, welcher auch Erfolg verspricht:
a) persönlich oder
b) wie oben GV oder zustellsicheren Boten.
In allen anderen Fällen kann man sich das teuere Einschreiben auch gleich schenken, weil es im Zweifel keine rechtzeitige Rechtssicherheit bietet, wenn es zu knapp versendet wird.
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Deshalb ist die Zustellmethode "-vorab per Fax-" und danach in einen Standardbriefumschlag mit Marke absolut zuverlässig.
Fax gilt als rechtssicher zur Fristwahrung.
Nachfolgende Post ist sozusagen das Doppel.
Faxservice gibt es an jeder Ecke und das für kleinen Taler.
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Generell ist nochmals auf die Niederschrift, bzw. den persönlichen Besuch der LRA mit ihren jeweiligen lokalen "Service"-Stellen hinzuweisen, die sich als Methode bewährt hat. Jedem, der es irgendwie einrichten kann, nur zu empfehlen. Als nicht rechtsfähige Einrichtung verdient der "Beitragsservice" eigentlich gar keine Beachtung. Rechtlich relevante "Ansprechpartner" sind die jeweiligen Landesrundfunkanstalten.
Dazu auch die Koordination der "Teilnehmer-Städte":
"Widerspruch zur Niederschrift" - Teilnehmer-Städte
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11066.0.html
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Aus gegebenen Anlass (A muss mal wieder ein Widerspruch verschicken), dass Postsendungen, besonders zur Wahrung der Frist, auch mal verloren gehen können oder zurück kommen, da sich bei der LRA oder dem BS niemand dafür zuständig fühlt.
Im Jahre 2015 sah das alles noch anders aus.
Einwurfeinschreiben sind nicht immer rechtssicher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12551.msg84480.html#msg84480 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12551.msg84480.html#msg84480)
Google machts möglich.
Man könnte vermuten, dass die persönliche Übergabe eines Einschreibens "mehr Wert ist" als ein in den Briefkasten eingeworfenes Einschreiben.
Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 befasst, wie die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf auf ihrer Website aufzeigt. Gemäß Urteil im BGH-Verfahren II ZR 299/15 ist ein von der Deutschen Post als zugestellt gekennzeichnetes Einwurf-Einschreiben rechtlich einem persönlich übergebenen Einschreiben gleichzusetzen.
Somit kann sich der Kollege von der LRA bzw. BS seine Unterschrift sonst wo hinstecken. Außerdem spart das auch noch Geld, da mit Rückschein immer teurer beim Postbeamten. Allerdings hat dann nur die Post das Wissen darum, Ob und Wann die Zusendung zugestellt wurde, außer beim Einschreiben Standard, da kann wohl die Unterschrift online eingesehen werden.
Also noch mal, es geht nicht um die paar Kröten die man sich beim Postbeamten spart, sondern darum, dass der Brief, wo Fristen eingehalten werden müssen, nach einer Woche zurück kommt. Jedoch fehlt einem selbst dann der Nachweis der Zustellung, bis auf diese Online Geschichte, damit habe ich aber keine Erfahrungen.
Das Urteil selbst hab ich noch nicht überprüft. Keine Gewähr.
Quelle: https://www.paketda.de/verschicken/einschreiben.html (https://www.paketda.de/verschicken/einschreiben.html)
Preisübersicht gibts hier: https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html (https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html)
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Zu beachten wäre nochmals, dass - neben persönlicher Einreichung (ggf. zur Niederschrift) - FAX eigtl. das Mittel der Wahl ist, insbesondere bei Fristwahrung, da bei Postversand NIE eine Sicherheit besteht, dass die Sendung noch bis Ablauf der Frist oder überhaupt zugehen wird - dümmstenfalls erfährt man es erst nach Ablauf der Frist und also zu spät. Siehe dazu u.a. unter
Briefe und Faxe online versenden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25648.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25648.msg197668.html#msg197668
Porto sparen durch elektronischen Rechtsverkehr (EGVP)?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31871.msg196450.html#msg196450
haufe > Fristwahrung mit gefaxtem Schriftsatz - Chancen und Risiken (2011)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23627.0.html
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Die perverse Argumentation, das Einschreiben zwar erhalten zu haben, aber den Inhalt zu bestreiten, habe ich selbst schon erleben dürfen.
Im Zweifelsfall kann der Inhalt des Einschreibens nicht nachgewiesen werden; ich neige daher dazu, nicht fristige Infomationen vorab per Fax (nebst qualifiziertem Sendebericht + danach mittels gewöhnlichen Brief) abzusenden.
Fristsachen oder Willenserklärungen (das können Widersprüche, Kündigungen etc. sein) lasse ich grundsätzlich förmlich zustellen.
Eine ca. zwei- bis dreiseitige förmliche Zustellung kostet um die 12 Euro.
Dann hat man den Nachweis durch eine Postzustellungsurkunde, was und wann es zugestellt wurde. Gilt als gerichtsfest.
Rechtsanwälte stellen das Fax übrigens an einem anderen Tag zu einer anderen Uhrzeit erneut per Fax zu.
So kann der Enpfänger nicht behaupten, sein Faxgerät hätte das Fax nicht angenommen (und um Diskussionen einer Faxzustellung entgegenzuwirken).
Werde ich mir vielleicht auch mal angewöhnen.
Grüße
Adonis
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Das Argument des Anwalts, dass in Abwesenheit des Adressaten ein anderer die Post entgegen genommen aber nicht weiter gereicht hätte, sollte der RA unbedingt einmal gegenüber dem Finanzamt anwenden. Die erklären ihm dann, dass das allein sein organisatorisches Problem ist und es genügt, wenn ein Schreiben zeitgerecht in seinem Einflußbereich vorlag, wozu auch sein Postbriefkasten zählt, zu dem er oder ein Beauftragter einen Schlüssel besitzt. Es kommt nicht einmal darauf an, dass der Briefkasten geleert wird. Im beschriebenen Fall war das ja mit dem ersten Schreiben an den Wohnsitz/das Büro der Vermieterin erfüllt. Man kann aus der Behandlung des zweiten Schreibens von und den falschen Statusangaben allerdings den Schluß ziehen, dass man sich bei knappen Fristen besser nicht auf die Post verlässt.
NB: Dass Gerichte immer noch von einer Zustellfiktion einfacher Briefe des sogn. BS ausgehen ist angesichts der Verluste von Sendungen ein Witz. Es vergeht eigentlich kein Jahr, in dem nicht eine Fachzeitung mich mehrfach nicht erreicht, diverse Schreiben im Nichts verschwinden und im Gegenzug in meinem Briefkasten Sendungen für Empfänger landen, die einen völig anderen Namen haben und teils Kilometer entfernt wohnen.
M. Boettcher
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NB: Dass Gerichte immer noch von einer Zustellfiktion einfacher Briefe des sogn. BS ausgehen ist angesichts der Verluste von Sendungen ein Witz. Es vergeht eigentlich kein Jahr, in dem nicht eine Fachzeitung mich mehrfach nicht erreicht, diverse Schreiben im Nichts verschwinden und im Gegenzug in meinem Briefkasten Sendungen für Empfänger landen, die einen völig anderen Namen haben und teils Kilometer entfernt wohnen.
Ich frage mich bei der von den Gerichten mannigfaltig postulierten Zustellfiktion immer, was eigentlich höher wiegt:
Die bloße Behauptung eines nicht rechtsfähigen Konsruktes, dass irgendetwas zur Post verbracht wurde, und somit als zugestellt gelten soll,
oder aber
die Behauptung des Schuldners, dass er eine Postsendung mit rechtlich verbindlichem Inhalt (und damit Rechtsfristen in Gang setzend) nicht erhalten hat.
Ich empfinde es auch als sehr fragwürdig, wenn Gerichte das bloße Bestreiten über den Erhalt eines Schriftstückes als nicht ausreichend urteilen, aber im laufenden Prozess davor keinerlei Hinweis an den Schuldner gegeben haben (richterlicher Hinweis).
Wenn man wirklich an einer ordentlichen Zustellung der Bescheide interessiert wäre, könnten diese doch bei dem ersten Bestreiten über den Erhalt ordentlich zugestellt werden... aber stattdessen versucht uns ein nicht rechtsfähiger Beitragsservice mit irgendwelchen Ausreden und Verdrehung von Tatsachen darüber zu belehren, dass die Briefe mit dem Absenden auch als zugestellt gelten. Dabei wird gerne nur der erste Halbsatz eines Paragraphen zitiert, ohhne den ganzen Paragraphen wiederzugeben.
-offtopic-
Ich habe immer mehr den Eindruck, dass wir umerzogen werden sollen...
-ontopic-
Edit "Bürger" @alle:
Die - vom privaten Versand zu unterscheidende - "Zustellvermutung" ("Zustellfiktion") nach §41 VwVfG für vom VwVfG unterworfenen öffentlichen Stellen mit einfachem Brief versendete Schreiben hier bitte nicht weiter vertiefen!
Siehe dazu bitte unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
und dortige weiteren Verlinkungen.
Hier bitte allenfalls noch zum Eingangsthema
Einwurfeinschreiben sind nicht immer rechtssicher
wobei sich die Diskussion aufgrund der Hinweise bzgl. fristwahrendem FAX-Versand mglw. weitestgehend erübrigt.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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(...) Wenn man wirklich an einer ordentlichen Zustellung der Bescheide interessiert wäre, könnten diese doch bei dem ersten Bestreiten über den Erhalt ordentlich zugestellt werden... aber stattdessen versucht uns ein nicht rechtsfähiger Beitragsservice mit irgendwelchen Ausreden und Verdrehung von Tatsachen darüber zu belehren, dass die Briefe mit dem Absenden auch als zugestellt gelten. Dabei wird gerne nur der erste Halbsatz eines Paragraphen zitiert, ohhne den ganzen Paragraphen wiederzugeben....
Dieser Meinung schließt sich user @marga voll und ganz an.
Auch user @marga wurde ein Foto zugespielt, welches dokumentiert, dass mit heutigem Datum, Donnerstag 16.01.2020, ein Einwurf-Einschreiben seit dem 18. Dezember 2019 im Postfach des Empfängers liegt und nicht abgeholt wird.
Die fiktive Person hat user @marga mitgeteilt, dass eine Reklamation bei DHL erfolgte vor 1 Woche, warum das Einwurf-Einschreiben zur Abholung bereitgelegt wurde, weil der Empfänger ein Postfach hat und nicht beim Empfänger eingeworfen wurde?
Anlage 1 Foto mit Erklärung von DHL!
Anm. Mod. seppl: Das Foto weist das heutige Datum und den Empfänger leider nicht aus. Somit ist es in der Form kaum zu verwenden. Die Verknüpfung Post>Beitragsservice ist jedoch interessant, da vor der Privatisierung der Post behördliche Verknüpfungen und Gewohnheiten bestanden, die höchstwahrscheinlich aus Abwicklungsgründen und Bequemlichkeit einfach weitergeführt wurden. Beispiel: Zustellungsfiktion.
Edit "Bürger" @alle - bitte auch obigen Hinweis berücksichtigen:
[...]
Edit "Bürger" @alle:
Die - vom privaten Versand zu unterscheidende - "Zustellvermutung" ("Zustellfiktion") nach §41 VwVfG für vom VwVfG unterworfenen öffentlichen Stellen mit einfachem Brief versendete Schreiben hier bitte nicht weiter vertiefen!
Siehe dazu bitte unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
und dortige weiteren Verlinkungen.
Hier bitte allenfalls noch zum Eingangsthema
Einwurfeinschreiben sind nicht immer rechtssicher
wobei sich die Diskussion aufgrund der Hinweise bzgl. fristwahrendem FAX-Versand mglw. weitestgehend erübrigt.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
im Weiteren auch die Hinweise weiter oben:
Zu beachten wäre nochmals, dass - neben persönlicher Einreichung (ggf. zur Niederschrift) - FAX eigtl. das Mittel der Wahl ist, insbesondere bei Fristwahrung, da bei Postversand NIE eine Sicherheit besteht, dass die Sendung noch bis Ablauf der Frist oder überhaupt zugehen wird - dümmstenfalls erfährt man es erst nach Ablauf der Frist und also zu spät. Siehe dazu u.a. unter
Briefe und Faxe online versenden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25648.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25648.msg197668.html#msg197668
Porto sparen durch elektronischen Rechtsverkehr (EGVP)?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31871.msg196450.html#msg196450
haufe > Fristwahrung mit gefaxtem Schriftsatz - Chancen und Risiken (2011)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23627.0.html
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@alle: Bitte macht Euch doch mal Gedanken darüber, was es bringen soll, wenn nun jeder anfängt, seine Erfahrungen aus dem häuslichen Umkreis mit der Post hier auszubreiten.
Bitte, Bitte, hört auf damit!
Zahlreiche Beispiele auch aus der Presse siehe dazu siehe u.a. unter
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.msg201495.html#msg201495
seppl - Moderator
Edit "Bürger": Danke für das Einschreiten. Thread bereinigt.
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Die Lösung für die sichere Dokumentierung der Zustellungen von Schreiben:
1. Direkte Abgabe bei der zuständigen Stelle unterer Mitnahme einer Kopie, auf der man sich mit Unterschrift, Datum und ggf. Firmen- bzw. Behördenstempel den Eingang bestätigen lässt.
oder
2. Fax mit qualifiziertem Sendebericht (Andruck des Übertragenen). Hierbei werden oftmals von der ersten Seite wegen des benötigen Platzes für den Faxbericht nur die oberen 70% übertragen.
Daher sollte in diesem Teil des Schreibens das Wichtigste - die fristgerechte Willenserklärung - stehen. Absender, Adressat und Datum im Briefkopf und dann in Kurzform:
AZ: xyz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage zum …
ich widerspreche Ihrem Schreiben / Bescheid vom …
ich kündige zum …
Optional: Zur Begründung verweise ich auf die Ausführungen, Belege usw. in der Anlage, die ich Ihnen auf dem Postweg zugleich zusende. Sollten Sie diese nicht bis zum xx.xx.xx zugegangen sein, bitte ich um Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Eigenhändige Unterschrift
Das Schreiben wird dann mit Anlage auf dem Postweg versandt. Natürlich kann man auch die anderen Seiten faxen, aber dies geht bei einem Copy-Shop o.ä. ins Geld, weil in der Regel jede Seite abgerechnet wird. Der Inhalt der Folgeseiten ist dadurch auch nicht dokumentiert. Begründungen und Belege sind bei einigen Willenserklärungen nicht erforderlich, daher ist dieser Punkt optional.