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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Hailender am 02. Januar 2015, 17:46

Titel: Unzulässige Vollstreckungsmaßnahmen
Beitrag von: Hailender am 02. Januar 2015, 17:46
Bescheide und Androhungen von Vollstreckungen genau studieren und hiermit vergleichen.

haufe.de, 19.12.2014
Serie Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle
Rundfunkbeiträge: Unzulässige Vollstreckungsmaßnahme vom GEZ-Nachfolger
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/unzulaessige-vollstreckungsmassnahme-ueber-rundfunkbeitraege_206_286832.html

Hierzu ist nur ein bisschen Mut und Verstand notwendig. Notfalls kann ein Anwalt konsultiert werden zwecks der Fristenwahrung.

Quelle: Haufe.de
Titel: Re: Unzulässige Vollstreckungsmaßnahmen
Beitrag von: Bürger am 03. Januar 2015, 09:43
Dieser Artikel bezieht sich augenscheinlich auf den vielbesagten (allerdings auch nicht zwangsläufig 1:1 auf jedes andere Bundesland übertragbaren) Beschluss des
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html
...derzeit jedoch am BGH
in Revision befindlich unter AZ.: I ZB 64/14
Dies steht so auch bei https://openjur.de/u/708173.html unter
"Verfahrensgang:  I ZB 64/14 folgend"
...wenn man es denn zu deuten weiß ;)

Insofern ist dieser Artikel auch noch mit entsprechender Zurückhaltung zu betrachten.

Eine Entscheidung des BGH könnte evtl. schon in den ersten Monaten 2015 erfolgen.
Inwiefern diese Entscheidung dann allerdings Allgemeingültigkeit besitzen wird, bleibt abzuwarten.