gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: René am 17. August 2009, 15:05

Titel: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV - Quelle Schwäbische Zeitung
Beitrag von: René am 17. August 2009, 15:05
Und hier nochmals ein tolles Urteil aus unserem schönen Ländle: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV (http://www.szon.de/news/wirtschaft/verbraucher/200908171444.html?_from=rss#)
Titel: Re: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV - Quelle Schwäbische Zeitung
Beitrag von: Team24 am 17. August 2009, 20:35
So bitter es für die Person ist. Da bleibt nur noch die Privatinsolvenz.
Ich sehe schon die Schlagzeile in einer großen Boulevardzeitung:

GEZ treibt Hartz4-Empfänger in die Pleite
Titel: Re: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV - Quelle Schwäbische Zeitung
Beitrag von: Florian am 18. August 2009, 05:20
@ Team24: Sehe ich genauso.
Das Problem besteht nur darin, dass kein Mensch sicher weiss, unter welchen Voraussetzungen er sich wie lange befreien lassen kann... ich habe durchaus Verständnis für die 'Befreiten', die vergessen haben, irgendein Formular rechtzeitig einzuschicken, und deshalb jetzt nachzahlen müssen (Hartz 4 hin oder her, das ist eine Frage des Umgangs der Behörden mir den Bürgern).

Flo
Titel: Re: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV - Quelle Schwäbische Zeitung
Beitrag von: Team24 am 18. August 2009, 21:59
Über diesen Aspekt hatte ich noch gar nicht nachgedacht. SGB, Urteile, Staatsvertrag, ZPO und so weiter.  Sicher dabei ist nur, dass das Ansehen der ÖR weiter sinkt.

Der Umgang wird härter, aber auch von den Gebührenpflichtigen.

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-Der-Kampf-eines-Rentners-gegen-die-GEZ-_arid,1188924_regid,2_puid,2_pageid,4490.html (http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-Der-Kampf-eines-Rentners-gegen-die-GEZ-_arid,1188924_regid,2_puid,2_pageid,4490.html)

Titel: Re: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV - Quelle Schwäbische Zeitung
Beitrag von: Flappi am 19. August 2009, 08:35
Hallo,

dabei wäre die Lösung doch so einfach: Alle Geräte mit der richtigen Begründung abmelden.

Nein im Ernst: Mir fällt mittlerweile in diesem Land immer stärker auf, dass der Bürger sich selbst ordnungswidrig verhalten muss, damit er vom Staat nicht übervorteilt wird. Es kann einfach nicht sein, dass beispielsweise ein Arbeitsloser am Besten immer immer mit einen Rechtsanwalt zum Jobcenter geht. Ich kenne einen Fall, da hat der ALG-2 Empfänger einfach vergessen ein Formular (von 12) auszufüllen, damit er einen Fahrkostenzuschuss zu seiner neuen Arbeitsstelle erhält. Das schlimmste daran ist, dass sich ein solcher Fehler nicht nachträglich heilen lässt. Folge: Der Betroffene hat jetzt netto weniger als Hartz IV, da er die Fahrtkosten jetzt alleine bezahlen muss.
Einzig sinnvoller wirtschaftlicher Rat: Sich feuern lassen und wieder Hartz IV beziehen.

Ich hasse es, so etwas zu schreiben, da ich auch zu den Leuten gehöre, die das alles mit  ihren Steuern bezahlen. Als Steuerzahler zahle ich aber lieber den Fahrkostenzuschuss als den kompletten Hartz-IV Satz.

Viele Grüße
Flappi
Titel: Re: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV - Quelle Schwäbische Zeitung
Beitrag von: Team24 am 22. August 2009, 13:02
Ich bin ganz bei dir.  Der volkswirtschaftliche Schaden ist immens. Das werde ich den SWR mal um die „Ohren“ hauen. Mal sehen was die in puncto Rundfunkgebühren dazu sagen. Passt super in meine Argumentationskette.
Titel: Re: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV - Quelle Schwäbische Zeitung
Beitrag von: Florian am 24. August 2009, 02:16
@ Team24: Wenn ich eine Wette abgeben müsste: 100 Euro auf 'es interessiert keinen'

- Flo