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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 28. Dezember 2014, 02:59
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(http://hallespektrum.de/hs_files/images/logo_110.gif)
Zahlungsrückstände bei Rundfunkgebühren:
Stadt soll nicht Vollstreckungshelfer sein
Denn an die Daten kommt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durch die hallesche Stadtverwaltung. “Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, Vollstreckungsmaßnahmen im Auftrag des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices abzulehnen und an diesen zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für Vollstreckungsmaßnahmen zum Einzug rückständiger Rundfunkgebühren fehlen”, heißt es im Antrag von Gisela Wagner.
weiterlesen auf:
http://hallespektrum.de/nachrichten/politik/zahlungsrueckstaende-bei-rundfunkgebuehren-stadt-soll-nicht-vollstreckungshelfer-sein/130384/
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Hallo.
Auch eine interessante Stelle:
Nur als Inkassounternehmen dürfe man Vollstreckungen durchführen. "Als solches ist der Beitragsservice nicht registriert und ist demzufolge auch nicht zur gewerbsmäßigen Einziehung von Forderungen legitimiert, d. h. der Beitragsservice hat absolut keine Befugnis zum Einzug irgendwelcher Beträge"
Gibt's dazu irgendwelche Belege oder Paragrafen die das begründen?
Frei 8)
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Vielleicht hat das Presseorgan Frau Wagner aus dem Sinnzusammenhang zitiert. Kommt leider sehr häufig bei unseren Medien vor. Oder Frau Wagner hat sich unglücklich ausgedrückt.
BS tritt nicht als Inkassounternehmen auf. BS erteilt einen Auftrag an ein Inkassounternehmen oder wie in diesem Fall an die Stadt, um an ihre Intendanten-Weihnachtsgratifikationen zu gelangen. Für mich stellt sich hier die Frage, inwiefern eine Stadt an sich berechtigt ist Vollstreckungen durchzuführen. Vermutlich gibt ihr irgendein "Gesetz des Volkes" die Legitimität. Wahrscheinlich sinnvoll, um eigene Belange zu befriedigen und da klinkt sich jetzt eine fette GEZ-made ein. Macht die Stadt zum "Erfüllungsgehilfen".
LeckGEZ