gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: gerstrong am 26. Dezember 2014, 13:26
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Hi,
mir wurde dieser Link weiterempfohlen.
Scheinbar kann man bei Klagen auf dieses Gutachten der 32 Professoren verweisen und braucht keine Begründungen mehr vor Gericht.
Was meint Ihr dazu? Ich werde mir das mal näher ansehen:
http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2014/ard-zdf-der-zwangs-rundfunkbeitrag-ist-am-ende-539099906.html
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Ich denke man sollte auf seine eigene Situation zueschnitten begründen und kann das Gutachten sowie die darin genannten Referenzen selber als Referenzen benutzen, am besten Textpassagen per copy und paste übernehmen damit die Richter nicht selber recherchieren müssen.
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So lange der RBStV als Gesetz weiterhin gültig ist, wird dieses Gutachten zwar vor den Verwaltungsgerichten Beachtung finden, aber immer noch können Verwaltungsgerichte nicht über die Verfassungswidrigkeit entscheiden. Wenn jedoch immer mehr Leute durch dieses Gutachten darauf aufmerksam werden, dass die Beiträge Unrecht sind, wird der Widerstand größer, die Politik gerät weiter unter Druck und wird hoffentlich für eine moderne Medienpolitik sorgen.
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Thema geschlossen. Seit drei Tagen befassen sich fast alle Beiträge mit diesem Thema. Ein weiteres brauchen wir nicht.
Danke für das Verständnis!
René
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